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Die neue Regierung nimmt Expats ins Visier

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
1.706
6.304
1.915
Das alles beziehst Du fälschlicherweise nur auf Rentner! Die Einkommenssteuer ist für alle in Thiland gleich !

Es gibt aber eben auch in Thailand Ausländer die hier arbeiten!

Und da fängt der Steuersatz eben schon bei einem Einkommen von150.001.-THB an !

Hat mit der neuen Besteuerung nichts zu tun! Und mit Deinen Einkünften,in Sache VISA, auch nicht!
 
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Mecki

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
20 August 2023
83
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623
Falls es denn so kommt, kann jeder seine Freibeträge ausschöpfen.

z.Zt. sind Generell 150.000.- Steuerfrei
dazu für Leute über 65 J. 190.000.-
von einer Rente nochmals 100.000.-
zusammen also 440.000.- Steuerfrei

Beispiel von einem D Rentner mit 1.700.Euro Rente ca. 65.000 Baht
780.000.-
minus 440.000.-
ergibt 340.000.- zu versteuern

150.000.- 5% 7.500.-
190.000.- 10% 19.000.-

zu zahlende Steuern 26.500.- für eine Rente von 780.000.- Baht.

Buddy, aber dein Bespiel bezog sich doch wenn ich das richtig lese auf

" Beispiel von einem Rentner in D" auf eben einem Rentner, und in
meinem Fall ist auch nur das für mich relevant, da tauchen doch wieder
die 440.000 auf ... also wo ist die Diskrepanz ? bitte erkläre es mir - danke -:danke
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
1.706
6.304
1.915
Die Einkommenssteuer ist nicht für Dich,oder andere Expats gemacht!

Da interessiert nur Dein Einkommen ,und das hat auch nichts mit Deinem VISA Status zu tun! Oder ob Du verheiratet bist oder nicht!

Ich habe lediglich ein Beispiel beschrieben!

Das ist einfach nur Einkommenssteuer! Für ALLE!
 

Mecki

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
20 August 2023
83
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Das ist ja soweit alles klar - dacor - aber es ändert doch nichts daran das man
wie in deinem selbst beschriebenen Beispiel des Rentners, ab einem Einkommen ( hier Rente)
unter Berücksichtigung des Freibetrages und des Alters, steuerpflichtig wird ..

Das das ganze nichts mit VISA Status zu tun hat ist mir auch klar, das war lediglich mein
persönliches Empfinden wo man einerseits früh und niedrig den Steuerhebel ansetzt, aber
gleichzeitig die Anforderung einen Aufenthaltstitel zu bekommen, im Verhältnis dazu
hoch ansetzt.
 

robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
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14.031
3.115
Da hat sich Thailand abgemeldet
Wenn du meinst :)


 

DeralteFritz

Schreibwütig
   Autor
10 September 2022
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1.645
Ich bin einmal mehr mit der Thai - Logik überfordert :ROFLMAO: , oder
stehe ich gerade auf dem Schlauch ??



Liegt man z.b. bei 500.000 BHT Rente, würde bereits ( wenn auch wenig)
Steuern anfallen.....nun spanne ich mal den Bogen zu den Visaauflagen,
die doch besagen das man als Deutscher rund 1.650 Rente haben muss
( ohne Bareinlage Kompensation) um in Los sich die Sonne auf den Pelz
scheinen zu lassen. 500.000 BHT p.a. sind aber deutlich weniger als
die geforderten 1.650 Euro pro Monat.

Einerseits wird das " Eintrittsgeld" deutlich oberhalb der rechnerischen,
und auf den Monat heruntergerechneten Rente angesiedelt, andererseits
schlägt die Steuer bereits deutlich tiefer zu.

Wie passt das zusammen ?

Wenn doch läppische 500.000 p.a. schon anteilige Steuern auslösen, warum
dann die hohe Hürde 1.650 Euro ?? also entweder die Steuer schlägt erst zu
bei jenen 1.650 Euro oder aber das " Eintrittsgeld" wird auf der Höhe
angesiedelt, wo erstmals die Steuer zuschlägt, mithin deutlich niedriger oder ?

Thailand suggeriert doch seinen Expats das man schon 1.650 Euronen haben muss,
aber im Umkehrschluss sind bereits ca. 1.200 Euronen soviel das man dann gerne
dem Expat in die Tasche greift.
Das ist Farang Logik und du steht deswegen auf dem Schlauch weil du Eintrittsgeld und Steuern miteinander verknüpft! Da sind 2 Paar Schuhe.
Eintrittsgeld ist dazu da damit du den Thais nicht auf dem Sack liegst.
Steuern gelten auch für Thais.
 
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DeralteFritz

Schreibwütig
   Autor
10 September 2022
935
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Legt man aber als Expat seine Renteneinkünfte in Thailand offen, dann steht da die
tolle Rentenzahlung OHNE KV Beitrag..... leider geht dann auch noch die KV Versicherung
in Thailand für Rentner mit Vorerkrankungen ab ...also ich warte mal ab ob
es auch so heiss gegessen wird wie es gerade in Vorbereitung ist ..:unsure:
überall wird die KV vom brutto abgezogen wozu die Panik?
 
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Thailernen.net

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
1.706
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Das ist ja soweit alles klar - dacor - aber es ändert doch nichts daran das man
wie in deinem selbst beschriebenen Beispiel des Rentners, ab einem Einkommen ( hier Rente)
unter Berücksichtigung des Freibetrages und des Alters, steuerpflichtig wird ..

Das das ganze nichts mit VISA Status zu tun hat ist mir auch klar, das war lediglich mein
persönliches Empfinden wo man einerseits früh und niedrig den Steuerhebel ansetzt, aber
gleichzeitig die Anforderung einen Aufenthaltstitel zu bekommen, im Verhältnis dazu
hoch ansetzt.
Dein Aufenhaltstitel hat überhaupt nichts mit Deiner evtl. zu zahlenden Einkommenssteuer zu tun!

So einfach ist das !

ALLE Einkommen ab 100.001.-THB sind in Thailand Steuerpflichtig!!

Dein wie Du es nennst "Steuerhebel" hat, noch einmal ganz klar NICHTS mit Deinem Aufenthaltstitel zu tun!

Du bist dadd, wenn es denn soweit kommt, einfach Jemand der in Thailand wohnhaft ist, und somit der Einkommenssteuer unterliegt!

Wenn Du also die 800.000.-THB für Dein Visa auf der Bank hast,aber noch eine sehr kleine Rente beziehst, sage ich mal 600.-€ = 273.000.-THB im Jahr wird diese eben dann nur mit 5% besteuert!

Also,Einkommen der Steuertabelle ist maßgeblich!
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
1.706
6.304
1.915
oder im Land mit dem Hauptwohnsitz ist eben auch im Gesetz unter Punkt 2. zumindest in A. Wird in D nicht anders sein.
Österreich
Sowohl Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. von der Pensionsversicherungsanstalt (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) der Arbeiterinnen/Arbeiter, der Angestellten, der Bauern oder der gewerblichen Wirtschaft) als auch Pensionen des Bundes oder der Bundesländer sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie unterliegen der Einkommensteuer.

Deutschland also anders !

Pensionierte Beamte, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, haben auch nach den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ihre Pension im Inland zu versteuern. Mit dem endgültigen Wegzug sind sie aber nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig und sie verlieren dann den Grundfreibetrag, müssen also bereits auf den ersten Euro Steuern zahlen.
 
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DeralteFritz

Schreibwütig
   Autor
10 September 2022
935
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Pensionierte Beamte, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, haben auch nach den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ihre Pension im Inland zu versteuern. Mit dem endgültigen Wegzug sind sie aber nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig und sie verlieren dann den Grundfreibetrag, müssen also bereits auf den ersten Euro Steuern zahlen.
finde ich gerecht! Sie haben im Gegensatz zur restlichen Bevölkerung auch nichts erwirtschaftet sondern nur im Interesse des Staates gehandelt. Es hat kein Arbeitgeber für sie Sozialabgaben geleistet. Sie gehören ihren Staat bis zum Tode.
in Österreich kann jeder Beamte von der Pension wieder in den Dienst gestellt werden.
 
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buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
1.706
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finde ich gerecht! Sie haben im Gegensatz zur restlichen Bevölkerung auch nichts erwirtschaftet sondern nur im Interesse des Staates gehandelt. Es hat kein Arbeitgeber für sie Sozialabgaben geleistet. Sie gehören ihren Staat bis zum Tode.
in Österreich kann jeder Beamte von der Pension wieder in den Dienst gestellt werden.
In Deutschland auch.

Es sei denn er wurde für auf Dauer Dienstunfähig erklärt
 
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