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Die neue Regierung nimmt Expats ins Visier

Mecki

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
20 August 2023
82
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Das ist ja das schöne im Leben, mitunter nimmt man dir quasi " von oben" einen Gedanken
ab mit dem du schwanger gehst, den du mal mehr, mal weniger verfolgst.

Diese " Arbeit" oder positiver ausgedrückt Gedanken, scheint mir gerade die Thai Regierung offensichtlich abnehmen zu wollen.

Wenn ich mir die Tabelle ansehe dann könnte ich den Haupttreffer ziehen,:bigsmile nämlich wenig Rente, aber am unteren
Ende mit Beginn eines Einkommens ab 500.000 direkt mit 10 % dabei, tja manchmal ist weniger, z.b. 4850000 mit 5%,
netto eben mehr, Steuern berücksichtigt.

Auf eben jene 500.000 komme ich, unterstellt bei einer 5,5-6% Rentenerhöhung per Juli/24 , es müssen ja
nicht gleich 12% sein, schliesslich fühle ich mich als Rentner auch nur als Bürger 2. Klasse :unsure:

Da ich aber weder heute, und auch nicht nach einer voraussichtlichen Erhöhung im nächsten Jahr um die 5,5- 6%
steuerpflichtig werde in D ( Grundeinkommen, bereinigt um den persönlichen Steuerfreibetrag) habe ich nicht
unbedingt den Ansporn in Thailand demnächst 10% EK zahlen zu müssen, also bleibe ich wohl mit dem
Arsch zu Hause, und mache meine 2-3 Urlaube für mehrere Monate in Thailand und sonst wo.
Obendrein erspare ich mir eine sündhaft teure KV in meinem Alter mit entsprechenden Vorerkrankungen.

Ich bin sehr gespannt welches Verhalten zukünftige Expats an den Tag legen, werde das muntere
Finanzgebaren inkl etwaiger Visaanpassungen / Änderungen sorgsam verfolgen, wer weiss ??

Danke speziell an @buddy2020 für die Infos und der Steuertabelle 🙏
 

markoplenum

Member Inaktiv
Inaktiver Member
11 März 2022
17
24
263
Wird auf jeden Fall interessant für Kapitalerträge / Crypto was ja bisher teilweise steuerfrei war sofern es nicht im Veranlagungsjahr nach Thailand gebracht wurde. Diese möglichen Steuerersparnisse werden nun abgeschafft so wie es aussieht und ein Welteinkommensprinzip ähnlich wie in Deutschland wird angewendet. Bin mal gespannt ob dann wirklich jeder Rentner umfassende Steuererklärungen abgegeben muss oder ob durch DBA und ähnliches ggf. vereinfachte Verfahren angewendet werden. In Deutschland gemeldet zu bleiben wird dann vielleicht wieder attraktiver für höheren Freibetrag, Krankenkasse etc.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Danke speziell an @buddy2020 für die Infos und der Steuertabelle 🙏

Hab ich was verpasst? Infos gab es bisher keine (da die Sache noch nicht durch ist bei allen instanzen). Da wird im Moment noch viel Schaum geschlagen, der sich in ein paar Tagen gelegt hat.

Die Steuertabelle bezieht sich sicherlich auf in TH generierte Einkommen :keine Ahnung
 
Thailernen.net

woleita

Wenn der kleine Kopf klopft steht der große still
   Autor
20 Oktober 2016
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Nene, die Welt wird immer gieriger. Ich glaub ich zieh zum Kim , dort gib´s auch sehr schöne Töchter 555

 
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buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
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Da hat sich Thailand abgemeldet
Diese Liste stammt direkt von der OECD , den freundlichen Menschen, deren Lebensaufgabe es ist, so viel wie möglich von Ihrem Geld zu nehmen und so viel wie möglich über Sie zu erfahren, alles zum Wohle der Allgemeinheit.

Nach Angaben der OECD nehmen diese Länder ab September 2023 am automatischen Informationsaustausch teil:

Albanien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei, Bulgarien, Kanada, Kaimaninseln, Chile, China, Kolumbien, Cookinseln, Costa Rica, Kroatien, Curacao, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Dominica, Ecuador, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Grenada, Guernsey, Hongkong, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Irland, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey , Jordanien, Korea, Kasachstan, Kuwait, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malediven, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montserrat, Montenegro, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Nigeria, Niue , Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Russland, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Seychellen, Sint Maarten, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate,Vereinigtes Königreich, Uruguay, Vanuatu.
 

robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
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In solchen Steuer-Threads läuft es doch immer gleich ab.

Keiner (inkl. natürlich auch mir :D) kennt sich so richtig mit der Materie aus und trotzdem versucht sich jeder, auf Basis seines angelesenen Halbwissens irgendwas zusammenzureimen.

Dabei vergisst man aber oft, dass das Aussensteuergesetz sowas von komplex ist und die letztendliche Besteuerung immer von den persönlichen Umständen abhängt.
 

korat

Schreibwütig
Thread Starter
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Thread Starter
13 Juni 2011
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1.343
[
Diese Liste stammt direkt von der OECD , den freundlichen Menschen, deren Lebensaufgabe es ist, so viel wie möglich von Ihrem Geld zu nehmen und so viel wie möglich über Sie zu erfahren, alles zum Wohle der Allgemeinheit.

Nach Angaben der OECD nehmen diese Länder ab September 2023 am automatischen Informationsaustausch teil:

Albanien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei, Bulgarien, Kanada, Kaimaninseln, Chile, China, Kolumbien, Cookinseln, Costa Rica, Kroatien, Curacao, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Dominica, Ecuador, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Grenada, Guernsey, Hongkong, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Irland, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey , Jordanien, Korea, Kasachstan, Kuwait, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malediven, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montserrat, Montenegro, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Nigeria, Niue , Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Russland, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Seychellen, Sint Maarten, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate,Vereinigtes Königreich, Uruguay, Vanuatu.

Das wurde in einem anderen Threads abschließend diskutiert und von dir auch so akzeptiert.

Was hat sich ,seit letztem Monat geändert, das zu deine geänderten Meinung geführt hat ?

Es sieht so aus.....

Thailand nimmt lediglich nicht mehr am „Automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ teil.

Das DBA ist davon unangetastet.

Das Bundesamt für Finanzen sieht es immer noch so, daß Thailand nicht teilnimmt und auf der aktuellen OECD Liste ist Thailand aufgeführt, aber kein Haken bei der aktiven Teilnahme gesetzt.
 

Anhänge

  • crs_teilnehmende_Staaten_2023_final(1).pdf
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savoy

Hat nix anderes zu tun
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27 August 2013
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Wenn ich mir die Tabelle ansehe dann könnte ich den Haupttreffer ziehen,:bigsmile nämlich wenig Rente, aber am unteren
Ende mit Beginn eines Einkommens ab 500.000 direkt mit 10 % dabei, tja manchmal ist weniger, z.b. 4850000 mit 5%,
netto eben mehr, Steuern berücksichtigt.
In dem Beispiel werden die Einkünfte bis 150.000 gar nicht besteuert, alles über 150.000 bis 300.000 mit 5% alles über 300.000 bis 500.000 mit 10% und über 500.000 mit 15% usw. also bei z.B. 550.000 wären das ca. 6,4 % wenn ich nicht irre
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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In dem Beispiel werden die Einkünfte bis 150.000 gar nicht besteuert, alles über 150.000 bis 300.000 mit 5% alles über 300.000 bis 500.000 mit 10% und über 500.000 mit 15% usw. also bei z.B. 550.000 wären das ca. 6,4 % wenn ich nicht irre
Wie sieht es eigentlich aus bei Ehepaare,die jeweils eine gesetzliche Rente aus Deutschland beziehen??? Könnte sein,dass hier nicht jeder einzeln veranlagt wird...abwarten und Tee trinken.
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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7 März 2017
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In dem Beispiel werden die Einkünfte bis 150.000 gar nicht besteuert, alles über 150.000 bis 300.000 mit 5% alles über 300.000 bis 500.000 mit 10% und über 500.000 mit 15% usw. also bei z.B. 550.000 wären das ca. 6,4 % wenn ich nicht irre
Das ist richtig, alles bis 150.000thb ist steuerfrei und bleibt auch steuerfrei, sozusagen der Steuerfreibetrag.

In Thailand gibt es 6 Progressionsstufen. Einkommen bis 150,000 THB sind steuerfrei. Ab einem Netto Einkommen von 150,001 – 500,000 THB muss ein Steuersatz von 10% abgeführt werden, zwischen 500,001 – 1,000,000 THB werden 20% fällig, von 1,000,001 – 4,000,000 THB sind 30% Steuern und ab einem Einkommen von mehr als 4,000,001 THB wird der Spitzensteuersatz von 37% erhoben.

Das zu versteuernde Einkommen lässt sich ebenfalls relativ leicht ermitteln.

Das monatliche Gehalt, Überstunden, Zulagen und eventuelle Zahlungen für die Altersversorgung wird mit 12 multipliziert.

Von diesem Betrag werden dann zunächst 40% jedoch nicht mehr als 60,000 THB abgezogen. Von dem dann noch verbleibenden Betrag wird ein persönlicher Freibetrag von 30,000 THB abgezogen, weitere abziehbare Freibeträge sind dann nochmals 30,000 THB für den Ehepartner, für eventuell vorhandene Kinder, die sich nicht in der Ausbildung befinden können nochmals 15,000 THB abgezogen werden, für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden erhöht sich dieser Betrag um einen Ausbildungsfreibetrag von 2,000 THB, also auf 17,000 THB.

Weiterhin wird die Pflege der Eltern oder der Schwiegereltern mit jeweils einem abzuziehenden Freibetrag von 30,000 THB berücksichtigt.

Darlehenszinsen können sich bis maximal 50,000 THB einkommensmindern auswirken, Versicherung können bis 10,000 THB in Abzug gebracht werden und Leistungen für die Sozialversicherung mit ebenfalls bis zu 10,000 THB.

Zahlungen in den Provident Fund, also in eine private Altersvorsorge, können bis zu einem Höchstbetrag von 300 000 THB berücksichtig und in Abzug gebracht werden.

Spenden können ebenfalls in Abzug gebracht werden, jedoch nur bis zu einem Höchstsatz von 10% des Einkommens, das nach den obigen Abzügen verbleibt.

Nach Abzug der Freibeträge ergibt sich das zu versteuernde Netto Einkommen, welches dann gemäss den jeweiligen Progressionsstufen zu versteuern ist.

Dass das Einkommenssteuersystem in Thailand relativ einfach ist, verdeutlicht folgendes Beispiel.

Ein verheirateter Arbeitnehmer, Vater eines 3jährigen Kindes mit einem Monatseinkommen von 65,000 THB und einem monatlichen Boni Anspruch von 10,000 THB hätte somit ein jährliches Einkommen von 900,0000 THB. Hiervon wären zunächst 40% abzuziehen, jedoch nicht mehr als 60,000 THB, es verbleiben nach diesem Abzug somit noch 840,000 THB.

Abzüglich des persönlichen Freibetrag, des Freibetrags des Ehepartner und des sich nicht in der Ausbildung befindlichen Kindes in Höhe von gesamt 75,000 THB, verbleibt ein Einkommen von 765,000 THB.

Bringt man Darlehenszinsen, Versicherungen und Zahlungen für die Sozialversicherung mit insgesamt nochmals 45,000 THB in Abzug, dann verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 720,000 THB.

Für den Betrag bis 500,000 THB fällt eine Steuerlast von 10%, also von 35,000 THB an, da die ersten 150,000 THB steuerfrei sind, für die dann noch verbleibenden 220,000 THB sind 20%, mithin 44,000 THB zu zahlen, die Steuerlast würde somit bei einem Jahreseinkommen von 900,000 THB 79,000 THB betragen, also weniger als 8 %.

Die Steuerlast im oben genannten Beispiel ließe sich durch Ausschöpfung aller Freibeträge wie zusätzlicher privater Altersvorsorge etc. relativ leicht weiter reduzieren.

Das thailändische Einkommenssteuersystem ist somit relativ unkompliziert und einfach zu überblicken.

Eine weitere Besonderheit, es gibt die Vordrucke für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung auch in englischer Sprache, jeder Arbeitnehmer hat somit die Möglichkeit, seine Steuererklärung selbst zu erstellen und einzureichen.
 

Rha

Hat nix anderes zu tun
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4 Februar 2016
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Hm, eben mal alles überflogen, wohneigentum in Thailand hab ich ja, werde aber eher unter den 180 Tagen im Jahr dort sein und Geld überweise ich derzeit über wise , wenn der Kurs passt. Pension ist in Deutschland versteuert und die 1k Witwenrente zusätzlich muss ich auch heftigst versteuern in D, da lass ich mir bestimmt nix freiwillig von Thailand zusätzlich abknöpfen, schon garnicht 30% , 555 . PS wollte für 2024 jahresvisum holen, naja dann halt wieder nur 90 Tage oder 90 Tage Multi, mal schauen.
 
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korat

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13 Juni 2011
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Das ist richtig, alles bis 150.000thb ist steuerfrei und bleibt auch steuerfrei, sozusagen der Steuerfreibetrag.

In Thailand gibt es 6 Progressionsstufen. Einkommen bis 150,000 THB sind steuerfrei. Ab einem Netto Einkommen von 150,001 – 500,000 THB muss ein Steuersatz von 10% abgeführt werden, zwischen 500,001 – 1,000,000 THB werden 20% fällig, von 1,000,001 – 4,000,000 THB sind 30% Steuern und ab einem Einkommen von mehr als 4,000,001 THB wird der Spitzensteuersatz von 37% erhoben.

Das zu versteuernde Einkommen lässt sich ebenfalls relativ leicht ermitteln.

Das monatliche Gehalt, Überstunden, Zulagen und eventuelle Zahlungen für die Altersversorgung wird mit 12 multipliziert.

Von diesem Betrag werden dann zunächst 40% jedoch nicht mehr als 60,000 THB abgezogen. Von dem dann noch verbleibenden Betrag wird ein persönlicher Freibetrag von 30,000 THB abgezogen, weitere abziehbare Freibeträge sind dann nochmals 30,000 THB für den Ehepartner, für eventuell vorhandene Kinder, die sich nicht in der Ausbildung befinden können nochmals 15,000 THB abgezogen werden, für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden erhöht sich dieser Betrag um einen Ausbildungsfreibetrag von 2,000 THB, also auf 17,000 THB.

Weiterhin wird die Pflege der Eltern oder der Schwiegereltern mit jeweils einem abzuziehenden Freibetrag von 30,000 THB berücksichtigt.

Darlehenszinsen können sich bis maximal 50,000 THB einkommensmindern auswirken, Versicherung können bis 10,000 THB in Abzug gebracht werden und Leistungen für die Sozialversicherung mit ebenfalls bis zu 10,000 THB.

Zahlungen in den Provident Fund, also in eine private Altersvorsorge, können bis zu einem Höchstbetrag von 300 000 THB berücksichtig und in Abzug gebracht werden.

Spenden können ebenfalls in Abzug gebracht werden, jedoch nur bis zu einem Höchstsatz von 10% des Einkommens, das nach den obigen Abzügen verbleibt.

Nach Abzug der Freibeträge ergibt sich das zu versteuernde Netto Einkommen, welches dann gemäss den jeweiligen Progressionsstufen zu versteuern ist.

Dass das Einkommenssteuersystem in Thailand relativ einfach ist, verdeutlicht folgendes Beispiel.

Ein verheirateter Arbeitnehmer, Vater eines 3jährigen Kindes mit einem Monatseinkommen von 65,000 THB und einem monatlichen Boni Anspruch von 10,000 THB hätte somit ein jährliches Einkommen von 900,0000 THB. Hiervon wären zunächst 40% abzuziehen, jedoch nicht mehr als 60,000 THB, es verbleiben nach diesem Abzug somit noch 840,000 THB.

Abzüglich des persönlichen Freibetrag, des Freibetrags des Ehepartner und des sich nicht in der Ausbildung befindlichen Kindes in Höhe von gesamt 75,000 THB, verbleibt ein Einkommen von 765,000 THB.

Bringt man Darlehenszinsen, Versicherungen und Zahlungen für die Sozialversicherung mit insgesamt nochmals 45,000 THB in Abzug, dann verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 720,000 THB.

Für den Betrag bis 500,000 THB fällt eine Steuerlast von 10%, also von 35,000 THB an, da die ersten 150,000 THB steuerfrei sind, für die dann noch verbleibenden 220,000 THB sind 20%, mithin 44,000 THB zu zahlen, die Steuerlast würde somit bei einem Jahreseinkommen von 900,000 THB 79,000 THB betragen, also weniger als 8 %.

Die Steuerlast im oben genannten Beispiel ließe sich durch Ausschöpfung aller Freibeträge wie zusätzlicher privater Altersvorsorge etc. relativ leicht weiter reduzieren.

Das thailändische Einkommenssteuersystem ist somit relativ unkompliziert und einfach zu überblicken.

Eine weitere Besonderheit, es gibt die Vordrucke für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung auch in englischer Sprache, jeder Arbeitnehmer hat somit die Möglichkeit, seine Steuererklärung selbst zu erstellen und einzureichen.

Sauber kopiert. Hier noch die Quellenangabe dazu
 
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Mecki

Kennt noch nicht jeder
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20 August 2023
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@Santa

zunächst einmal danke für deine Info.

Wenn ich mir den Artikel dieses Rechtsanwaltes durchlese, dann sehe ich dort kein
Datum.

Dieser Artikel muss zig Jahre alt sein, denn dort wird behauptet das F. Merz nicht
mehr in der Politik tätig ist, tja man kann dann erahnen wie alt der Artikel ist, und somit
vermutlich auch die Tabelle, bzw. die Progressionsstufen.

Wenn ich mich nicht verzählt habe, dann komme ich statt 6 Progressionsstufen nur auf deren 5.

Ich vermisse die in von member @buddy2020 aufgeführten 5% ( nämlich von BHT 150.000 -300.000.
Gibt es diese 5% ?, dann wären es 6 Progessionsstufen....

Das widerum würde bedeuten das die Tabelle von @buddy2020 aktueller ist als der kopierte
Artikel mit 5 Stufen ....was ja zum Uralt Hinweis in Sachen F.Merz passen würde.

Gruss
Mecki
 
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Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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7 März 2017
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Das widerum würde bedeuten das die Tabelle von @buddy2020 aktueller ist als der kopierte
Das kann durchaus sein, nur hat @buddy2020 nie erwähnt, was alles noch abgezogen werden kann, um auf das zu versteuernde Einkommen zu kommen.

Wenn es die 150.000 - 300.000 Stufe gibt, macht das zu meinem geposteten Modell, eine Differenz von 7500 thb aus.