In diesem Thread ging es ergänzend zugleich mehrfach um das Thema Barfine. Darauf bezieht sich mein folgender Beitrag. Einen anderen Thread habe ich über die Suchfunktion nicht gefunden. Insofern bitte ich die Forumsaufsicht meinen Beitrag ggf. entsprechend zu verschieben:
während meiner beiden letzten Aufenthalte in Pattaya wurde ich in zwei unterschiedlichen zunächst seriös erscheinenden Massage Shops auf jeweils eine dort beschäftigte, ganz besonders prachtvolle, weibliche Fachkraft aufmerksam. Auf meiner subjektiven Skala waren diese femininen Leckerchen mit zumindest 9,0 von 10,0 Punkten zu bewerten, Leckopfanni...
Die Thaimassagen erfolgten von Beginn an zu 100 % seriös. Daher fragte ich sie erst am Ende der gebuchten Zeit diskret nach ihren LINE Erreichbarkeiten und erhielt diese. Da in beiden Fällen jeweils mutterseelen allein im ummauerten Massage Matratzen Lager, möchte ich einen zufällig anwesenden Spion und meinen flüsternden Worten lauschend, ausschliessen. Dieses Vorgehen war mir wichtig, da ich die Damen keinesfalls innerhalb des Kreises ihrer Kolleginnen / Chefetage diskreditieren wollte.
Wie von mir beabsichtigt, kam es dank LINE in beiden Fällen, nach Feierabend des Salons, zu kostenpflichtigen aber beiderseitig aufopfernd geführten Besuchen /Übernachtungen in meinem Hotel.
Am nächsten Morgen war ich nur kurz tiefenentspannt. Denn zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar, wurde jetzt eine Art Barfine, in Höhe von meiner Erinnerung nach ca. 500 Baht, von mir gefordert.
Diese wäre angeblich erforderlich, damit die jeweiligen Inhaber des Salons den angestellten Damen am Abend erlauben, die Räumlichkeiten des Salons zu verlassen!
Zunächst vermutete ich hierbei abgezockt zu werden. Klarer wurde es erst für mich, als bei einem meiner nächsten Massagebesuche mich die an der Kasse sitzende offensichtliche Chefin fragte, ob mich ihre angestellte Zauberfee heute Abend ein weiteres Mal verzaubern soll...
Beim nächsten Treffen auf meinem King Size Bett habe ich mal bei der Dame 'nachgebohrt'. Natürlich nicht sofort so, wie jetzt vielleicht von dem einen oder anderen gedacht wird!
Demnach hatten beide beschriebenen Damen mit dem jeweiligen Massagesalon eine Art All Inclusiv Vertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltete neben dem Arbeitsentgeld u. a. die Vollverpflegung durch den Arbeitgeber, als sie zusätzlich zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (den Massageräumen!), insbesondere NACH Geschäftsschluss, verpflichtet waren.
