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Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Schengenvisum = kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tage. Entscheidung durch Botschaft.
Heiratsvisum = langfristiger Aufenthalt mit einem bestimmten Zweck, hier Heirat, Entscheidung durch Ausländerbehörde.
Das gleiche beim Familiennachzug, nur ist man da schon verheiratet.
Wenn man dann hier ist, braucht man eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Eine Voraussetzung ist der A1 vor der Einreise.

Jetzt klar?
 
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Tom4711

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2 März 2015
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München und Umgebung, Deutschland
Ich danke sehr.

Das Merkblatt eröffnet Möglichkeiten für das VISA, da es offenbar Entscheidungsräume für Belege, Nachweise und diverse Ausnahmen gibt die nicht zwingend die Prüfung sofort verlangen. Ich denke das muss bei der Antragstellung dann entsprechend formuliert, dargestellt und nachgewiesen werden.

Danke an alle, die mich hier aufgeschlaut haben! Schön, dass es diese Anlaufstelle und euch Member hier gibt.

Entschuldigung, falls die hartnäckigkeit zu nervig war.

@Rüssli: ich stelle die Regeln des Staates mal nicht in Frage. Ich suche nur die Lösung nach 2 Jahren Dauerpendelei einen gemeinsamen Weg zu finden. Das Lernen der deutschen Sprache steht ausser Frage und macht uns auch gemeinsam Spass. Es würde nur ärgerlich sein, wenn dem eingeschlagenen Weg ein einzelner Nachweis entgegen steht, den wir bald geben werden können.
 

elsa7

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Es sind ganz einfach die Regeln des Deutschen Staates!

Es wird zur schnelleren Integration verlangt.Nach Einreise und Verbleib muss innerhalb einer besti...
Hallo @Rüssli.. leider müssen wir den Wunschvorstellungen unserer Politiker folgen. Mit welchen Erfolgen auch immer. Meine Frau nimmt gerade am Integrationskurs teil. Die Lernmethode hinsichtlich der Methodik und Didaktik eine Katastrophe. Hier muss... Zitat der Dozentin "Deutsch im Zusammenhang" verstanden und somit auch gelernt werden. Hää ?? "Wenn ich aber nicht verstehe was Du da erzählst". Wie auch ? Die "Lehrerin" kann ja nicht mal Englisch.... sie ist "Deutsch"-Russin, kann man somit aus den ehemaligen sozialistischen System nicht erwarten.

Egal.... ich habe 7 Jahre tschechisch gelernt und was weiss wovon ich spreche.......... wir sprechen hier von einer Durchfallquote von round about 50 %...... und das hat mal nix mit Dünnschiss zu tun ;)
Die Kosten für uns Steuerzahler sind nicht nur bei Thai´s bei Hartz 4 gegeben........ jede EU-"Ausländerin" die ein Kind mit einem Deutschen hat, hat Anspruch auf Kindergeld......... egal wo sie lebt...... macht Dir selbst den restlichen Reim drauf.

Fazit.
Hat nichts mit den Anfragen von @Tom4711 zu tun. Du schwimmst mit der Welle, nutzt alle gesetzlichen Möglichkeiten für Dich aus und es funzt, oder.... gegen den Strom und gehst Du kaputt, weil... die Ehe ist ja im Grundgesetz geschützt...........wissen aber unsere Politiker nicht und interessiert sie einen Scheissdreck.

In diesem Sinne....... positiv denken und das Beste daraus machen.
 

elsa7

Gibt sich Mühe
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21 August 2013
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@Tom4711.......... Meine Erfahrung hierzu ist die Einstellung des Sachbearbeiters bei der AB, ich bzw. wir hatten das Glück, daß das Entgegenkommen , muss ich so bezeichnen, für meine thailändische Ehefrau "menschlicher" war, als für die............ Wortwahl nun genau überleg :) "sonstige Immigraten".. für unsere Politiker wird hier ja alles in einen Topf geworfen. Egal... wir schaffen das.... kennst ja mittlerweilen.
Wünsche Euch..... trotz allen Widrigkeiten alles Gute.
 

Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Dir selbst den restlichen Reim drauf

Das habe ich schon @elsa7 !

Meine Frau hat schon bis zur Deutschen Einbürgerung alles hinter sich. Was die da an Deutsch lernen ist zum großen Teil Müll. Vieles musste ich Erklären und Ihr beibringen das der Mustafa ein türkischer Name und Igor ein Russischer Name ist und so weiter.

Aber lassen wir das,bin Froh das wir den ganzen Immigrationsscheiss hinter uns haben.
 
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JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Vieles musste ich Erklären und Ihr beibringen

Es kommt halt darauf an, die Berlitz School war mir zu teuer, die VHS in der einen Kreisstadt war strange/nicht tauglich und in der anderen wiederum dann sehr gut. Dort war sie dann auch bis zum B1.
Aber bist Du nicht allein, ich habe zusätzlich eine ehem. Sonderschullehrerin engagiert und dann lief es an. Manchmal musste ich sie dann auch bremsen.
 

Mister Alf

Nieder-Sachse
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23 Mai 2016
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Laut meiner Krankenkasse ist meine Frau bei mir ab Anmeldung in der Familienversicherung mitversichert
Mitversichern kannst du deine Frau erst ab der Eheschließung. Vorher braucht sie die Auslandsreisekrankenversicherung.

Wieviel meine Frau dafür in Thailand bezahlt hat, weiß ich nicht. Es ist aber die gleiche Versicherung, die du auch für ein Schengen-Besuchsvisum abschließt. Das hatte ich ja hier auch neim ADAC gemacht, nur zu kurz. :rolleyes:
Über die Versicherung wurde hier im Forum ja schon viel geschrieben. Auf der Homepage der deutschen Botschaft stand seinerzeit auch, welche Versicherungen von Thailand anerkannt sind.
 
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MG28

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21 November 2018
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Hat einer von euch das Visum zur Familienzusammenführung/Ehegattennachzug auch bekommen ohne bei der Ausländerbehörde vorsprechen zu müssen oder Unterlagen nachzureichen?

Ich hab bisjetzt noch nichts von der Ausländerbehörde gehört und meine Frau nur die Heiratsdokumente + 4 Bilder von uns zusammen mit dem A-Zeugnis und dem Visumsantrag bei der Botschaft abgegeben. So hat es thailändisch.de uns empfohlen.
 

Mister Alf

Nieder-Sachse
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Hat einer von euch das Visum zur Familienzusammenführung/Ehegattennachzug auch bekommen ohne bei der Ausländerbehörde vorsprechen zu müssen oder Unterlagen nachzureichen

Ja. Ich. Zumindest in Deutschland.
Ich hatte alle Unterlagen zusammen getragen, die dann beim Oberlandesgericht zwecks Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis eingereicht wurden. In der Wartezeit flog ich dann nochmal zu Ihr nach Thailand. Die Entscheidung kam dann aber viel schneller als erwartet, so dass ich noch in Thailand war.
Mein Standesamt schickte mir dann per Email ein Formular zu, das alles zur Eheschließung ok wäre. Dies drucken wir dann aus und gingen zusammen zur Botschaft, allerdings dort ohne Erfolg. Das Standesamt hatte mir ein falsches Formblatt geschickt.

Nach meiner Rückkehr habe ich dann das richtig Formblatt erhalten und nach Thailand geschickt. Meine Frau war dann alleine bei der Botschaft und hat das Visum beantragt. Nach 2 oder 3 Woche hatte ich dann von mir aus per Email bei unserer Ausländerbehörde mal nachgefragt. Ich bekam die freundliche Auskunft, das Sie sich bei mir melden würden, wenn noch Nachfragen wären.

Ein paar Tage später kam dann schon die Nachricht von meiner Frau aus Thailand, dass das Visum genehmigt wurde.
 
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MG28

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21 November 2018
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Hatte jemand von euch das Problem, dass die Ausländerbehörde den Visumsantrag nicht weiterbearbeitet aufgrund hohen Arbeitsanfalls? Eine Aussage wielange das Verfahren noch dauert konnte auch nicht getroffen werden.
Nach Rücksprache mit der dt. Botschaft warten diese ebenfalls auf die Zustimmungserteilung der Ausländerbehörde.
Unterlagen (Arbeitgeberbestätigung usw) von mir liegen bereits vor Ort.
 

Tedlor

Kennt noch nicht jeder
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Hier mal meine Erfahrung:
Meine Frau hat am 16 August das Gesuch für den Familiennachzug in Bangkok auf der Botschaft eingereicht und ich habe das selbe auf dem Migrationsamt gemacht ( Schweiz)
Nach 4 Wochen wartezeit habe ich das Migrationsamt angerufen um zu erfahren wie es den aussieht. Da wurde mir mitgeteilt das sie momentan überlastet sind und das Gesuch noch bei keinem Fachmitarbeiter liegt, das könnte noch 3 Monate dauern. Ok wen Sie das sagen, meinte ich.
Die Woche darauf wieder angerufen und das gleiche. Eine Woche später wieder angerufen und da sprach ich mit einer netten Dame die mir mitteilte das ein Facharbeiter nun meinen Antrag erhalten hat, sie gab mir seine Email und sagte ich soll Ihn nach dem Gesuch fragen und sagen ich hätte seine Email von Ihr erhalten. Gesagt getan und am nächsten Tag hat mich der Herr kontaktiert ich soll ihm doch einen Betreibungsregisterauszug und die letzte Lohnabrechnung noch schicken. Ich hab es am nächsten Tag per Mail geschickt und eine Woche später hab ich die Ermächtigung zur Einreiseerlaubnis für meine Frau im Briefkasten 5 Oktober. Das ganze hat gerade mal 7 Wochen gedauert und nicht noch weitere 3 Monate ;)
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
Betreibungsregisterauszug

Betreibungsregisterauszug ist vergleichbar mit dem deutschen Schuldenverzeichnis. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, ein "sauberes" zu erhalten: Ziehe um in einen Neuen Betreibungsbezirk und dein Register ist sauber

Ich möchte @Tedlor nit unterstellen, dass er das gemacht hat. (bei Ämtern wird diese Vorgehensweise auch schwieriger, weil diese Zugang auf die Meldeadressen haben).
 

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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Jever
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Tedlor

Kennt noch nicht jeder
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Das man in der Schweiz umziehen muss damit man keine Einträge im Betreibungregister mehr hat ist mir neu und dieses Dokument zeigt die letzten 5 Jahre auf ich bezweifle das wen du umziehst und erst ein Jahr dort lebst nichts über die letzten 4 steht.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
@Tedlor

Betreibungsschalter - Betreibungsauskunft

Vorsicht bei umgezogenen Schuldnern!
Die Auskunft bezieht sich immer auf das angefragte Betreibungsamt, ist also keine schweizweite Prüfung!

Es erfolgt keine Wohnsitzüberprüfung. Diese muss bei der zuständigen Einwohnerkontrolle eingeholt werden.

Auskünfte können zudem nur für jenen Zeitraum gemacht werden, in welchem die Person an einem Ort Wohnsitz hat, für den das angefragte Betreibungsamt zuständig ist. Für eine lückenlose Auskunft muss deshalb zusätzlich eine Anfrage an das Betreibungsamt des früheren Wohnsitzes gerichtet werden.

Der Datenschutz lässt grüssen, die Einwohnermeldeämter dürfen nicht einfach Auskunft geben. Der Schuldner ist am längeren Hebel.
 

Tedlor

Kennt noch nicht jeder
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5 Oktober 2018
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Nun dann muss ja jemand der umgezogen ist eben mehrere Betreibungsregisterauszüge dem Migrationsamt vorlegen da die ausdrücklich von den letzten 5 Jahren verlangt haben. Denke nicht das man die täuschen kann da man die Wohnsitzbestätigung zum Antragsformular 3 beilegen muss und dort steht ja wie lange man bereits in der Gemeinde wohnt.
 

Arminius1905

Kennt noch nicht jeder
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16 Januar 2018
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Hallo
Ich habe mal Fragen zum Ehegattennachzug.
Meine Frau und ich haben den Visaantrag am 14.02.2023 bei VfS Global abgegeben.
Muss ich jetzt eigentlich persönlich beim Ausländeramt vor Ort vorstellig werden?
Meine Dokumente wurden alle in Bangkok abgegeben.
Oder wird wenn es vom Ausländeramt so bearbeitet?
Weiß evtl. jemand wie lange der ganze Prozess im Moment dauert.
Ich hoffe das mir jemand eventuell weiterhelfen kann...
Danke im Voraus