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Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

Khun falang

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21 Juli 2017
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Guten tach erstmal.

Wie lief das verfahren bei euch ab bezüglich Visa zur FZF oder nationalvisa/schengenvisa

muss jetzt bald mal hin FZF für die dame beantragen. :eek:

Bin dankbar für jeden tipp:)
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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Waterkant
Es lief gut,

am 26.09.2002 geheiratet und am 08.12.2002 ist meine Frau mit mir in Hamburg gelandet, alles recht problemlos,

am Anfang hat sie nicht richtig verstanden was fuer Papiere wir brauchten,
hab ihr dann aber in einem Internetcafe in Bangkok die thailaendische Seite der deutschen Botschaft gezeigt und dann kam das Ahaerlebnis,

dann auf ihre Papiere gewartet und das EFZ in Hamburg abgeholt,
in BKK alles uebersetzt

auf der deutschen Botschaft flutschte alles reibungslos und schwupps waren die beiden Verliebten verheiratet, Flugticket bei Lufthansa in BKK fuer sie gekauft
und dann halt die 2 1/2 Monate warten bis sie kommen konnte


Ok, die Reihenfolge krieg ich vielleicht nicht mehr so genau auf die Reihe, aber so ungefaehr
 
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Beetrayed

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22 April 2015
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Wenn du ein Visa zur FZF stellst, musst du erstmal nicht zur Ausländerbehörde.
Die Botschaft schickt den Antrag an die Behörde, und die melden sich dann bei dir, wegen Wohnung, Einkommen usw.
hier die Vorraussetzungen und verlangten Dokumente

Deutsche Botschaft Bangkok - Visum zum Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner

Wenn du Schengen beantragst, musst du vor Antragstellung bei deiner Behörde eine Verpflichtungserklärung machen. Hier wird ebenfalls die Bonität geprüft.

Deutsche Botschaft Bangkok - Besuchsvisum

Da du ja offensichtlich mit einer Thai verheiratet bist ( du fragst nach FZF ) dürfte Schengen Visum ausfallen wegen anzunehmender Ablehnung.

Bei FZF möchte ich noch anmerken, daß deine Frau den A1 Deutsch Test haben muss, ansonsten wird dieses Visa nicht erteilt
 
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heinzzhao

Kennt noch nicht jeder
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Wenn du Deutscher bist und das Visum zum Ehegattennachzug möchtest ist es egal wie groß deine Wohnung ist oder wie hoch dein Einkommen ist, du kannst sogar ALG2 beziehen.
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
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4 Oktober 2010
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Sicher.
Ehegattennachzug ist ein Recht - kein "Entgegenkommen" der Behörde.

Der Hintergrund der Dame wird gründlich abgeklopft - bei meiner kam damals raus, dass sie schon einmal in Frankfurt war - was das Ganze verzögert hatte.
A1 ist Grundvoraussetzung.

April geheiratet, im Juni war sie da. Information, dass sie das Visum abholen kann wird an die Heimatadresse der Frau geschickt.

Aus Erfahrung:
Es macht Sinn regelmäßig bei der Alien-Behörde vorstellig zu werden und nach dem aktuellen Bearbeitungsstand zu fragen

Einziger Ablehnungsgrund für das Ehegattennachzugsvisa ist der Verdacht einer Scheinehe - dann würde es an Dir liegen, das Gegenteil zu beweisen (!) - was sich als schwer bis unmöglich herausstellen wird.
Regelmäßiges Vorsprechen verdrängt diesen möglichen Verdacht.
 
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Khun falang

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21 Juli 2017
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Wenn du ein Visa zur FZF stellst, musst du erstmal nicht zur Ausländerbehörde.
Die Botschaft schickt den Antrag an die Behörde, und die melden sich dann bei dir, wegen Wohnung, Einkommen usw.
hier die Vorraussetzungen und verlangten Dokumente

Deutsche Botschaft Bangkok - Visum zum Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner

Wenn du Schengen beantragst, musst du vor Antragstellung bei deiner Behörde eine Verpflichtungserklärung machen. Hier wird ebenfalls die Bonität geprüft.

Deutsche Botschaft Bangkok - Besuchsvisum

Da du ja offensichtlich mit einer Thai verheiratet bist ( du fragst nach FZF ) dürfte Schengen Visum ausfallen wegen anzunehmender Ablehnung.

Bei FZF möchte ich noch anmerken, daß deine Frau den A1 Deutsch Test haben muss, ansonsten wird dieses Visa nicht erteilt

A1 wird nicht verlangt bin Französischer Staatsbürger..
 
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JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Einziger Ablehnungsgrund für das Ehegattennachzugsvisa ist der Verdacht einer Scheinehe - dann würde es an Dir liegen, das Gegenteil zu beweisen (!) - was sich als schwer bis unmöglich herausstellen wird.

Abgesehen davon, dass es schon noch ein paar andere Ablehnungsgründe gibt, die aber allesamt recht exotisch sind, und daher i.d.R. nicht relevant sind, hier ein aktueller Fall und Klage abgewiesen:

Vorwurf der Schein-Ehe - Er 82, sie 26! Kann das wahre Liebe sein?
 

Beetrayed

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Findest Du das wirklich für "Übel"o_O

Denke das ist das mindeste was für den Sprachgebrauch benötigt wird für eine Erfolgreiche Integration.
Zur Integration natürlich , aber :

1.) warum im Ausland
2.) nach A1 spricht niemand deutsch
3.) trotz A1 verpflichtet die Behörde zum B1
4.) warum nur für den deutschen Michel
5.) laut GG steht die Ehe unter besonderem Schutz, ich kenn Fälle wo der Ehegattennachzug 2 Jahre gedauert hat wegen A1

mit Übel mein ich, daß es wirklich auch finanziell teuer werden kann. Frau hört auf zu arbeiten, das Appartment muss bezahlt werden, die Schule will Geld und essen und trinken will das Mädel ja auch noch.

Mein Frau brauchte zb. 4 Anläufe, war natürlich stressig, nicht nur finanziell sondern auch privat, denn man will ja schon zusammen leben.

Wie auch immer, will hier keinen neuen Thread für und wider dieses A1 machen. Wie gesagt, nach Einreise wird der nichtdeutsche Ehegatte eh zum B1 verpflichtet, der so ca. 600 Stunden geht

Der A1 ist natürlich für das Goetheinstitut ein Goldesel, weltweit ! Prüfungsgebühr ca 100 Euro + Kursgebühren

Mittlerweile seh ich das natürlich entspannter, aber damals war ich auf 180 .
Wird das eigentlich bei euch in Austria auch verlangt?
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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12 November 2013
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ich kenn Fälle wo der Ehegattennachzug 2 Jahre gedauert hat wegen A1

In der Regel verlangen die Ausländerbehörden in Deutschland den Nachweis, das 1 Jahr für den A1 gelernt wurde und die Prüfung zweimal abgelegt wurde. Wenn dies nachgewiesen werden kann, wird das Visa in der Regel ohne Probleme erteilt, trotzdem bleibt natürlich die Verpflichtung in Deutschland das Niveau B1 zu erreichen.
Alles was du zu Kosten, Nerven usw. schreibst ist natürlich komplett richtig, auch wenn es im ersten Anlauf klappt, hat man einige 100 Euro investiert ohne sich auf Deutsch auch nur ansatzweise verständigen zu können.
Der B1 Kurs umfasst jetzt 700 Stunden.

Gruß USCMAI
 
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sockeye

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9 Dezember 2013
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LoS4ever✌
1.) warum im Ausland

Das eben bei der Einreise zumindest paar Grundredewendungen beherrscht werden. Das ist doch nicht zuviel verlangt.

2.) nach A1 spricht niemand deutsch

Hat das wer behauptet?

3.) trotz A1 verpflichtet die Behörde zum B1

Auch richtig. Wie du unter Punkt 2 richtig bemerkt hast ist mit A1 und der Sprache nicht viel Los. Darum die Verpflichtung weiter zu machen

4.) warum nur für den deutschen Michel

Ist in Österreich gleich. Muss auch nach Ehegattennachzug innerhalb eines Jahres A2 gemacht werden.

5.) laut GG steht die Ehe unter besonderem Schutz, ich kenn Fälle wo der Ehegattennachzug 2 Jahre gedauert hat wegen A1

Andersrum erklärt:

Ein bekannter hat vor über 10 Jahren eine Philippinin geheiratet. Und weil er so knausrig ist und ihr keinen Deutschkurs bezahlt hat spricht die Lady heute noch immer ein sehr gebrochenes Deutsch. Wirklich schrecklich:confused:

Mein Arbeitskollege hat vor ca. 5 Jahren eine Norwegerin geheiratet. Die hat alle Deutschprüfungen in kürzester Zeit absolviert. Man muss genau hinhören damit noch ein kleiner Akzent zu hören ist. Wirklich sensationell:daume

Das ist eben der Unterschied. Und wenn es eben nicht angeordnet und von den Behörden kontrolliert wird, wird eben nur ein kleiner Teil das machen.

Und im Volksmund wird dann propagiert der Integrationswille ist nicht vorhanden. Wie nicht unüblich früher bei den Türken wo ihre Frauen nachgeholt haben. Wo Jahrzehnte hier Leben und so gut wie kein Wort Deutsch sprechen.

Darum Beetrayed finde ich das volle okay. Nur meine bescheidene Meinung dazu ;)
 

Beetrayed

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Mein Arbeitskollege hat vor ca. 5 Jahren eine Norwegerin geheiratet. Die hat alle Deutschprüfungen in kürzester Zeit absolviert. Man muss genau hinhören damit noch ein kleiner Akzent zu hören ist. Wirklich sensationell:daume
Äpfel und Birnen Vergleich du kannst doch nicht eine hochgebildete Europäerin mit einer Thai aus dem Isaan vergleichen. Vermutlich hat die Norwegerin studiert, ist schon 1 - 2 anderer Sprachen mächtig und kennt das hiesige Alphabet, während die Isaan Lady 3 Jahre in die Schule ging.

Das eben bei der Einreise zumindest paar Grundredewendungen beherrscht werden. Das ist doch nicht zuviel verlangt.
Daran gibt es nicht viel zu widersprechen ausser: warum nur für die Deutschen und nicht alle anderen?


Ich schreibe zu diesem Thema immer gerne ein Beispiel:

Der Jean aus Frankreich, der mats aus Schweden, der Thomas aus Österreich und der Fritz aus Deutschland wohnen allesamt zusammen in Deutschland in Hamburg im selben Haus. Sie beschliesen zusammen nach Thailand zu gehen.
Wie der Teufel will, verlieben sich alle in eine Thaifrau ( nicht dieselbe :)). Ein Jahr später heiraten sie alle 4 zusammen in BKK.

Die Ehefrauen von Jean, Mats und Thomas bekommen ohne Umschweife das Visa für Deutschland. ( Freizügigkeit der EU genannt ) Lediglich die Ehefrau von Fritz, dem einzigen Deutschen hier, darf nicht nach Deutschland kommen wegen dem fehlenden A1. Verrückt oder?

Soweit so gut.

Nun kommen noch die bevorzugten Staaten von D dazu, denen ebenfalls der A1 erlassen wird, wie zb. Südkorea oder Japan.
Heiratest du also eine Koreanerin entfällt der Sprachtest.

Ich will hier nur auf Ungerechtigkeiten hinweisen, warum die einen lernen müssen, die anderen nicht.
Der finanzielle Aspekt wurde schon erwähnt
 
Zuletzt bearbeitet:

Joerg N

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Waterkant
Es liegt aber auch an Thailand dass deren Einwohner schwerere Huerden hier haben, denn Thailand gewaehrt den Deutschen die dort leben wollen ja auch keine grossen Rechte,
es ist ein geben und nehmen
 
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