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Joe

Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

sockeye

LoS Freak
   Autor
9 Dezember 2013
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6.415
LoS4ever✌
Schön wenn es in FFM anders läuft, hier bei uns fordern die allermeisten Großen Reiniger "Deutsch in Wort und Schrift".

Da muss ich im @AndyFfm recht geben. Wenn die bei uns in AUT Deutsch in Wort und Schrift wollen könnte der Großteil zusperren. Also im Gastgewerbe ist bei den meisten nur A1 beim AMS vorgegeben. Wenn ich mir das Personal bei den reinen Putzfirmen ansehe denke ich nicht mal das :confused:

Die Küchenhelfer oder Zimmermädchen sind bei uns zu 99% nur mehr Ausländer beschäftigt. Für die harte Arbeit, 6 Tage Woche, Arbeiten am Wochenende ohne Zuschläge und dann noch zu guter letzt schlecht bezahlt (8-10 €) findest keine Einheimische mehr :eek:
 

harders

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 Februar 2017
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898
Frage, Visum zum Ehegattennachzug.
Muss ich als Deutscher erst in Thailand heiraten damit es dieses Visum gibt oder kann man auch auf die Heirat in Thailand verzichten und nur in Deutschland heiraten?
Danke
 

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Frage, Visum zum Ehegattennachzug.
Muss ich als Deutscher erst in Thailand heiraten damit es dieses Visum gibt oder kann man auch auf die Heirat in Thail...
Ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn der Frage nicht.
Wozu braucht man ein Visum zum Ehegattennachzug wenn man in D heiratet?
Um hier zu heiraten brauchst du ein Hochzeitsvisum.
 
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Uptoyou

Gibt sich Mühe
    Aktiv
7 März 2017
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NRW
Heirat in T hailand = Heiratsurkunde übersetzen und von der AV legalisieren lassen,dann D Visum zur Familienzusammenführung stellen. A1 muß vorhanden sein. Keine VE erforderlich. Keine private KV nötig,aber ratsam.

Heirat in Deutschland : OLG gibt sein OK. Standesamt gibt einen Termin zur Eheschließung .Dieses dann bei AV in BKK bei dem Antrag zum D -Visum Zwecks Heirat vorlegen. A1 muß vorhanden sein.VE erforderlich (möchte die ABH in D haben ). KV nötig,da bei Einreise noch nicht der Status "verheiratet" vorhanden ist .

Aber ,täglich .......
 

Naiyano

Hat nix anderes zu tun
   Autor
Ich stelle die Frage mal hier, weil ich ungern einen neuen Thread erstellen möchte. Wie ich hier gelernt habe, sind Bürger anderer EU Staaten von der A1 Anforderung in Deutschland befreit. Soweit so gut.

Was ist aber mit Menschen, die sowohl die deutsche, als auch eine andere EU Staatsangehörigkeit haben? Ich bin in dem Fall ja deutscher, aber man könnte auch sagen, ich bin z. B. Niederländer. Ich lebe mein ganzes Leben in Deutschland, nur meine Mutter hatte bei Geburt eine andere Staatsangehörigkeit. Im Netz finde ich nichts. Hat jemand damit Erfahrung?

So aus reiner Neugier für die Zukunft.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
2.431
5.973
2.265
@Naiyano : Bist jetzt Deutscher oder Niederländer oder beides? Man könnte auch sagen, ich bin Niederländer, ist ja wohl nix.
 

Mister Alf

Nieder-Sachse
    Aktiv
23 Mai 2016
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54
Ich denke, es kommt drauf an wer deine Angelegenheit bearbeitet.
Ein Bekannter von mir hat extra die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, damit er seine Eheschließung mit den deutschen Behörden abwickeln kann.
Die Alternative wäre gewesen, dies über die Botschaft seines EU-Heimatlandes zu machen.
In seinem Fall ging es dann natürlich nur mit A1-Test ....
 

Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
862
1.786
1.643
58
Karlsruhe
). KV nötig,da bei Einreise noch nicht der Status "verheiratet" vorhanden ist
Die ist auch nötig wenn man verheiratet ist bei Einreise. Musste Incoming abschließen.
Die Frau ist ja sonst bei Einreise nicht versichert, da die Anmeldung bei der Krankenkasse noch paar Tage dauert.
 

Uptoyou

Gibt sich Mühe
    Aktiv
7 März 2017
298
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953
NRW
War das die Forderung der ABH, oder der AV ? War mir so nicht bekannt . Das sollte man sowieso machen, ob gefordert oder nicht
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
1.911
6.129
2.515
Diese Konstellation funktioniert in den wenigsten Fällen.

Da gebe ich dir vollkommen Recht. Auch wenn es bei uns auch kein Problem gewesen wäre, sofort irgend einen Job zu bekommen, bringt die Arbeit für die Sprachentwicklung ja auch nur etwas, wenn ersten ausreichende Grundlagen vorhanden sind, sonst wird eher noch falsches gelernt und zweitens wenn man auch mit deutschen oder zumindest gut deutsch sprechenden Kollegen zusammen arbeitet, das dürfte bei den Jobs, welche man sofort und ohne jede Sprachkenntnisse bekommt, aber eher nicht der Fall sein.
Wir haben uns täglich nach der Schule oft mehrere Stunden mit dem gelernten und vor allem auch der Aussprache beschäftigt, es hat sich aber ausgezahlt, B1 hat er im ersten Anlauf ca. 10 Monate nach der Heirat bestanden und 8 Monate später auch den B2. Trotzdem gibt es immer noch viel zu tun, um eine Sprache wirklich perfekt und irgendwann auch mal akzentfrei zu sprechen, das ist unser Ziel.
Jetzt bringt die Arbeit da natürlich auch viel und trägt zur weiteren Perfektionierung bei.
Nicht ganz unwesentlich ist natürlich auch der unbedingte Wille des Probanten, sich mit der Sprache und allem drum und dran wirklich intensiv auseinander setzen zu wollen.

Gruß USCMAI
 
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MG28

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 November 2018
18
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583
Guten Abend zusammen,

da bei meiner Frau aktuell der Antrag zum Ehegattennachzug / Nationales D Visa läuft würde mich interessieren, wie lange die Bearbeitungszeit bei euch ungefähr gedauert hat?

Die Botschaft hat meiner Frau ein Blatt mit dem Hinweis von 2 Monaten Bearbeitungsdauer in den Reisepass geheftet.

Habt ihr zeitnah bei eurer zuständigen Ausländerbehörde vorgesprochen? Und wenn ja, welche Unterlagen habt ihr dort mitgenommen bzw. was habt ihr getan, dass der Prozess beschleunigt wird?

Wann habt ihr das Flugticket gebucht? Aktuell wären die Preise für November günstig.

Danke vorab.
 

Loco

Loco-Maniac
   Autor
8 Juli 2013
6.023
23.860
4.365
Thmor Kol, Battambang, Siem Reap (Kambodscha)
Da kannst nichts beschleunigen im Gegenteil wenn die zuviel nervst, kann es ganz schnell mal sein, dass dein Antrag schnell mal nach hinten rutscht und es ist von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich.
2 Monate hört sich gut an.

Bei mir wurde damals gesagt kann 3 Monate oder länger dauern, weil viel zu tun und so, viele Ehegatennachzüge blablabla...... Im Endeffekt hat es dann 4 Wochen gedauert, bis es durch war.
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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2.515
Bei uns waren es knapp 4 Wochen von der Abgabe der Unterlagen bis zur Erteilung des Visa. Auf der Botschaft hieß es wohl 6-8 Wochen.

Gruß USCMAI
 
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MG28

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 November 2018
18
22
583
Danke für die Antwort.

Ich habe mal am Telefon vom Ausländeramt vor ein paar Wochen die Auskunft erhalten, dass ich mich nach der Beantragung des Visums im Büro melden soll.
Welche Unterlagen habt ihr bei der Ausländerbehörde vorzeigen müssen?
Die Botschaft leitet ja die Unterlagen von dort an die Ausländerbehörde in DE weiter.

4 Wochen hört sich gut an.
Hat sich die Behörde bei dir @Loco zuerst gemeldet, als sie was gebracht haben?
 

Loco

Loco-Maniac
   Autor
8 Juli 2013
6.023
23.860
4.365
Thmor Kol, Battambang, Siem Reap (Kambodscha)
Was meinst du mit gebracht?

Die Botschaft ruft bei deiner Frau an, wenn die das ok von der Ausländerbehörde bekommen haben.

Meine Frau ist aus Kambodscha, das Prozedere sollte aber auch in Thailand so sein.

Unterlagen weiß ich jetzt nicht mehr so genau.
 
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