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Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

Rüssli

Som Tam Experte!
   Autor
1 Februar 2009
18.439
92.520
7.065
es ging bei seiner Frage um die Einbürgerung, welche auch nach 3 Jahren möglich ist

Ja,ist es!

Dafür muß aber nochmal Deutsch (glaube B2) gelernt werden und man muß einen Einbürgerungstest machen.Wenn der Bestanden ist,gibt es eine offizielle Feier mit Urkundenübergabe.Fast ein bisserl wie bei den Amis.
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
836
3.394
1.845
Ja,ist es!

Dafür muß aber nochmal Deutsch (glaube B2) gelernt werden und man muß einen Einbürgerungstest machen.Wenn der Bestanden ist,gibt es eine offizielle Feier mit Urkundenübergabe.Fast ein bisserl wie bei den Amis.



A. Einbürgerung DE - Voraussetzungen:

1. Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt ohne Unterbrechung in DE von 8 Jahren.

1. a) Verkürzt sich auf 7 Jahre, wenn die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs mit dem im Anschluss ausgehändigten Zetifikat nachgewiesen werden kann.

1. b) Verkürzt sich auf 6 Jahre, wenn Sprachniveau B2 nachgewiesen werden kann.
1. c) Weitere Nachweise sind möglich - Schulabschluss in DE erworben, Ausbildung in DE absolviert etc.

B. Aufenthaltsstatus:
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss ein entsprechender Aufenthaltsstatus vorhanden sein.
1. Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthaltsgenehmigung etc

hier nachzulesen -> https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Bürgerservice/Dienstleistungen A - Z/?bsinst=0&bstype=l_get&bsparam=178551
 

Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
862
1.786
1.643
58
Karlsruhe
Diese verkürzte Wartezeit von 7 bzw. 6 Jahren bezieht sich ja allgemein und nicht auf Ehegatten.

Für Ehegatten gelten andere Bestimmungen

§ 9 StAG


9.1.2.1 Allgemeine Anforderungen


Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von 3 Jahren. Nach
einer Unterbrechung des Aufenthalts (vergleiche Nummer 89.1.1) können
frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufent-
haltsdauer angerechnet werden.


Die eheliche Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit dem
deutschen Ehegatten muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jah-
ren bestehen. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger
oder Statusdeutscher gewesen sein.


Der Einbürgerungsbewerber muss sich ohne nennenswerte Probleme im
Alltagsleben in deutscher Sprache ausdrücken können (BVerwGE 79, 94)
und die in den Nummern 8.1.2.3, 8.1.2.4 und 8.1.2.5 aufgeführten Erfor-
dernisse erfüllen

Wie hier sichtbar, können Ehegatten nach 3 Jahren eingebürgert werden.

Der Paragraph mit seinen Verwaltungsvorschriften ist hier

Regeleinbürgerung
 
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Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Sponsor 2024
21 Oktober 2008
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57
Waterkant
Was ist denn ein Statusdeutscher, sind das die Russen aus Kasachstan die mal einen deutschen Schaferhund hatten ?
 
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Khun falang

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
21 Juli 2017
33
43
798
Guten Tach erstmal

Bin eu staatsbürger (Franzose) bin in DE geboren und aufgewachsen.

Bin schon länger in th verheiraten. So jetzt wollten wir das visum beantragen gehen. zwecks familienzuführung

Finde keine infos im inet
1. Brauch ich ein termin und welche dokumente brauchen wir ..
Besitzte schon die internationale heiratsurkunde
Wer kann mir da weiter helfen danke
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
2.431
5.973
2.265
Hast Du doch schonmal gefragt:

Guten tach erstmal.

Wie lief das verfahren bei euch ab bezüglich Visa zur FZF oder nationalvisa/schengenvisa

muss jetzt bald mal hin FZF für die dame beantragen. :eek:

Bin dankbar für jeden tipp:)

Sowas ist nervig, denn der nächste, der wirklich eine Frage an die Forengemeinde hat wird abgebügelt, weil es solche Trolle gibt.
 
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Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
2.431
5.973
2.265
Warum so negative eingestellt

Du verscheißerst mich jetzt, oder?

Du hast die selbe Frage schonmal gestellt, und die Leute hier haben versucht Dir zu helfen. Und?

Keinen Bock zum lesen?

Wenn man was nicht verstanden hat, kann man nachfragen, da sind die Burschen hier, die sich auskennen, gerne behilflich. Aber nochmal dieselbe Frage stellen und so tun, als gäbe es den Threat davor nicht, geht nicht.
 
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Khun falang

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
21 Juli 2017
33
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798
Du verscheißerst mich jetzt, oder?

Du hast die selbe Frage schonmal gestellt, und die Leute hier haben versucht Dir zu helfen. Und?

Keinen Bock zum lesen?

Wenn man was nicht verstanden hat, kann man nachfragen, da sind die Burschen hier, die sich auskennen, gerne behilflich. Aber nochmal dieselbe Frage stellen und so tun, als gäbe es den Threat davor nicht, geht nicht.

Der kollege intoy hat mir sehr geholfen.danke hat mir sehr geholfen

Aber du bist nur am meckern . Alles wird gut nur mut
 

elsa7

Gibt sich Mühe
    Aktiv
21 August 2013
487
564
933
Habe gerade mal diesen Beitrag ausgegraben und somit mal wieder eine Frage an Euch. Wie sind Eure Erfahrungen zum Antrag des Ehegattennachzugsvisa.......... was für ein Wort überhaupt :(. Wie lange hat es bei Euch gedauert... vom Antrag bis zur Abholung bei der Botschaft ?
Wie immer.......... Vielen Dank im Voraus.
 

harders

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 Februar 2017
94
45
898
Hab ich das richtig verstanden das nachgewiesen werden muss das die Dame 1 Jahr gelernt hat für A1 .
Oder habe ich das was falsch verstanden ?

Wie soll man das nachweisen wenn sie selbst deutsch gelernt hat ohne Schule??
 

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