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Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

sockeye

LoS Freak
   Autor
9 Dezember 2013
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Äpfel und Birnen Vergleich du kannst doch nicht eine hochgebildete Europäerin mit einer Thai aus dem Isaan vergleichen. Vermutlich hat die Norwegerin studiert, ist schon 1 - 2 anderer Sprachen mächtig und kennt das hiesige Alphabet, während die Isaan Lady 3 Jahre in die Schule ging.

Die hat nicht studiert. Nur normale Schulbildung. Gebe Dir aber recht das es mit Sicherheit einfacher ist wie für eine Thailady. Schon aufgrund des Alphabets und der allgemein besseren Schulbildung. Wollte da nur den Vergleich aufzeigen was das sprachlich bringt wenn die ganzen Sprachkurse durchgezogen wurden.

Die Ehefrauen von Jean, Mats und Thomas bekommen ohne Umschweife das Visa für Deutschland. ( Freizügigkeit der EU genannt ) Lediglich die Ehefrau von Fritz, dem einzigen Deutschen hier, darf nicht nach Deutschland kommen wegen dem fehlenden A1. Verrückt oder?

Wenn das so stimmt, ist es in der Tat verrückt!

Ich will hier nur auf Ungerechtigkeiten hinweisen, warum die einen lernen müssen, die anderen nicht.

Es sollte natürlich für alle das gleiche gelten. Ist schon richtig von Dir so angesprochen.

Eine Frage noch abschließend:

Wäre für Dich nicht Pflicht gewesen A1, B1 usw. hättest Du dann, Deiner Frau Deutschkurse bezahlt bzw. Sie zur Deutschen Sprache zu lernen in einen Kurs geschickt???
 

Beetrayed

Nur der KSC
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Karlsruhe
Wäre für Dich nicht Pflicht gewesen A1, B1 usw. hättest Du dann, Deiner Frau Deutschkurse bezahlt bzw. Sie zur Deutschen Sprache zu lernen in einen Kurs geschickt???
Den b1 denk ich schon, zumindest Kurse an der VHS. Muss aber hinzufügen, das der b1 in D vom Amt gesponsert wird. Wir mussten irgendwas um 1,20 Euro dazu zahlen pro Stunde, den Rest bezahlte das Amt. Steht jedem zu, unabhängig vom Einkommen. Ob das immer schon so war, weiß ich nicht.

Ich kann dir uneingeschränkt Recht geben, dass Sprache der Schlüssel zur Integration ist.
 
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sockeye

LoS Freak
   Autor
9 Dezember 2013
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LoS4ever✌
Den b1 denk ich schon, zumindest Kurse an der VHS.

Also letztlich doch kein so großes "Übel" wie anfangs von Dir festgestellt:oops::bigsmile:bigsmile:bigsmile

Ich kann dir uneingeschränkt Recht geben, dass Sprache der Schlüssel zur Integration ist.

Genau auf das wollte ich hinaus:daume

Die Norwegerin die übrigens bei Ihr Zuhause auch keinen Beruf erlernt hat macht nun eine Ausbildung zur Altenpflegerin:)

Die Philippinin darf seit über 10 Jahren in einem Gasthaus Salat waschen, abspülen usw....Wahrscheinlich bis zu Ihrer Pension. Wie soll Sie auch eine andere Arbeit finden geschweige denn eine Ausbildung machen wenn Sie so schlecht Deutsch spricht. Geschweige davon das Sie sich wirklich alleine ohne Ihrem Mann unter das allgemeine Volk zu mischen:(
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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@sockeye : in vielen Punkten kann man dir da sicher Recht geben, aber @Beetrayed ging es ja mehr um die Ungerechtigkeiten die er zur Sprache gebracht hat.
Die Schule oder Kurs allein helfen beim Erlernen der Sprache natürlich dann hier in Deutschland gewaltig, trotzdem muss natürlich auch zu Hause noch eine Menge getan werden.
Man zahlt im Moment in Deutschland 1,95 € je Stunde für 700 Stunden B1, wenn der Kurs innerhalb von 2 Jahren bestanden wird, bekommt man auf Antrag davon nochmals 50% erstattet.

Gruß USCMAI
 
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Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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@sockeye
[...]
[...] wenn der Kurs innerhalb von 2 Jahren bestanden wird, bekommt man auf Antrag davon nochmals 50% erstattet.

Gruß USCMAI

In der Zeit, als "wir" davon betroffen waren (2009/2010/2011), hätte es "könnte erstattet werden" heißen müssen, wenn der Gatte nicht zu gut verdient.

Auch war es bereits damals problematisch, einen Platz im entsprechend notwendigen Kurs zu bekommen. U.a. aus dem Grund hat es bei meiner Frau knapp 3 Jahre gedauert, bis sie bis zum Integrationskurs gekommen ist.
Im letzten Jahr habe ich mich mit einer Lady aus der Ukraine unterhalten, die seit 2 Jahren (!) verzweifelt versucht, einen solchen Kursplatz zu bekommen, um Deutsch zu lernen.

Ihr wird seit 2015 immer wieder mit der Begründung abgesagt, dass sie schon recht gut Deutsch könne und es Anmeldungen von Personen gäbe, die noch gar kein Deutsch sprechen.

Nicht einfach, zum einen einen Platz zu bekommen und zum anderen diesen auch zu behalten bis zum Integrationstest.
 
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sockeye

LoS Freak
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9 Dezember 2013
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aber Beetrayed ging es ja mehr um die Ungerechtigkeiten die er zur Sprache gebracht hat.

Es ist richtig uscami. Es sollte natürlich für alle das gleiche gelten. Wenn ein EU Bürger in Deutschland lebt sollte er natürlich die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie der Deutsche Staatsbürger selber. Warum ein Franzose, Schwede oder gar Österreicher der in Deutschland lebt das nicht so ist verstehe ich auch nicht wirklich. Sofern die Tatsache stimmt.

Dennoch uscami wurde ich mich nicht, mit Dingen herumärgern die ich ohnehin nicht ändern kann. Und mir wäre es persönlich wurst ob Person XY das machen muss oder auch nicht. Würde mich eher darauf konzentrieren die Lady zu unterstützen bzw. zu motivieren eben die Deutsche Sprache richtig zu erlernen.

Ich mag da durchwegs eigene Ansichten haben, wo nicht wirklich nachvollziehbar sind. Hab auch schon einer LT die mich im Sommer besucht hat den A1 Kurs samt Test in Bangkok bezahlt. Wenn ich auf der Arbeit bin kann Sie sich selber etwas bewegen. Ob beim Busfahren, Einkaufen oder mit meiner Sisters am weg war. Achja, ich bin nicht verheiratet;)
 
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megalogi

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11 März 2012
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Weiß zwar nicht ob das Bundesweit einheitlich ist , aber für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung musste bei meiner Frau. Neben der Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Zwingend auch der Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland
Bestanden werden.

Hatte uns niemand darauf aufmerksam gemacht und an mir ist es auch vorbei gegangen.
Zum Glück war das hiesige AA letztes Jahr total über lastet.
Hatte einfach alles was es an Zeugnissen gab per Mail ans AA geschickt ohne Orientierungskurs .

Bei der Beantragung des neuen Aufenthaltes
Im Büro der Sachbearbeiterin dann ein wenig mit ihr geplaudert.
Ach wissen Sie wir sind total über lastet ich habe ihre Unterlagen überflogen, sieht doch alles toll aus einem unbefristeten Aufenthalt steht nichts im Wege.

Glück gehabt.

Freundin meiner Frau letzten Monat genau das gleiche,gleiches AA ihnen fehlt noch der Orientierungskurs.
Bitte den Kurs noch belegen.
Neuer Aufenthalt 1 Jahr.
 
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Beetrayed

Nur der KSC
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Weiß zwar nicht ob das Bundesweit einheitlich ist , aber für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung musste bei meiner Frau. Neben der Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Ist einheitlich, natürlich auch die 3 Jahre Aufenthalt bevor, und das Fortbestehen der Ehe :) Ebenso die Sicherung des Lebensunterhaltes, d.h. wenn sie nicht arbeitet und der Ehegatte H4 bezieht, wird das erst mal nichts mit unbefristet.
fehlt noch der Orientierungskurs.
Bitte den Kurs noch belegen.

wird in der Tat verlangt.

Wollte noch anmerken, das die unbefristete Aufenthaltserlaubniss jetzt Niederlassungserlaubniss heisst.

Und ein Tip, falls noch nicht bekannt:
Es ist für Thais jetzt möglich doppelte Staatsbürgerschaft zu haben. Sie müssen also bei Einbürgerung nicht die Thailändische Staatsbürgerschaft aufgeben.

Thailänder, die sich länger als acht Jahre legal in Deutschland aufhalten, haben einen eigenen persönlichen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Eine gleichzeitige oder vorherige Eheschließung ist hierbei ohne Belang.
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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Auch war es bereits damals problematisch, einen Platz im entsprechend notwendigen Kurs zu bekommen.
Das ist auch vermutlich überall gleich, wir haben uns eine Privatschule gesucht, kostet nochmal ein.par Euro mehr, aus meiner Sicht hat sich das gelohnt, nach 600 Stunden kann man sich nun komplett auf deutsch unterhalten und auch die Aussprache hat sich enorm verbessert. Am 19/08 ist Prüfung, die Zeit bis man die Ergebnisse bekommt läuft dann der Orientierungskurs und wenn es nicht klappt, gibt's nach dem Urlaub halt nochmal 300 Stunden dran...

Gruß USCMAI
 
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JT29

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Warum ein Franzose, Schwede oder gar Österreicher der in Deutschland lebt das nicht so ist verstehe ich auch nicht wirklich. Sofern die Tatsache stimmt

Das liegt daran, dass das europäische Freizügigkeitsrecht nationales Recht durchbricht. Als Deutscher hat man ähnliche Rechte im EU Ausland.
 
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JT29

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Thailänder, die sich länger als acht Jahre legal in Deutschland aufhalten, haben einen eigenen persönlichen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Eine gleichzeitige oder vorherige Eheschließung ist hierbei ohne Belang.

Doch, mit Deutschen verheiratet geht bereits i.d.R. nach 3 Jahren. § 9 StAG.
 

megalogi

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Wollte noch anmerken, das die unbefristete Aufenthaltserlaubniss jetzt Niederlassungserlaubniss heisst.

Das ist richtig,nur die Erfahrung hat mich gelehrt,das niemand etwas mit dem Wort Niederlassungserlaubnis anfangen kann.

Was ich noch sagen wollte,meine Frau hat während der Schule auch mit arbeiten angefangen (Maschinenbaufirma Teile reinigen) ,neben dem Geld was Sie dort verdiente,war es auch eine gute Gelegenheit sich mit dem erlernten Deutsch auseinanderzusetzen.

War nur von Vorteil.
 
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Gibt sich Mühe
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Weiß zwar nicht ob das Bundesweit einheitlich ist , aber für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung musste bei meiner Frau. Neben der Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Zwingend auch der Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland
Bestanden werden.





Glück gehabt.

Freundin meiner Frau letzten Monat genau das gleiche,gleiches AA ihnen fehlt noch der Orientierungskurs.
Bitte den Kurs noch belegen.
Neuer Aufenthalt 1 Jahr.


Jedoch ist das Erfordernis nach den Kentnissen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet in §9 Abs 2 Satz Nr. 8 AufenthG gelistet. Damit ist die neue Version des §28 AufenthG eine Klarstellung. Der Orientierungskurs und die entsprechende Kentnisse sind keine Voraussetzung für eine NE nach § 28 Abs 2 AufenthG.
 
Thailernen.net

megalogi

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Der Orientierungskurs und die entsprechende Kentnisse sind keine Voraussetzung für eine NE nach § 28 Abs 2 AufenthG.

Mag ja sein !
Bringt aber alles nichts wenn es doch gefordert wird.
Klar könnte man Klagen,dann verscherzt man es sich aber nur mit dem Ausländeramt.
Die sitzen im Zweifelsfall am längeren Hebel.
 

megalogi

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muss man dafür eine Prüfung ablegen?

Ja Integrationskurs 600 Stunden B1 mit bestandener Prüfung.
Orientierungskurs mit bestandener Prüfung oder auch nicht vielleicht wird der in Zukunft nicht mehr gefordert???

Meine Frau bekam nach 3 Jahren die NE.
 

JT29

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Klar könnte man Klagen,dann verscherzt man es sich aber nur mit dem Ausländeramt.
Die sitzen im Zweifelsfall am längeren Hebel.

Na ja, Du bekommst dann sicherlich den roten Reiter auf die Akte :) .
Ich hab ja selbst in dem Laden mal eine Zeit lang ausgeholfen, da sitzen keine "heiligen" Kühe.

(Von Anwälten hatte ich auch mal die Meinung bis ich über 10 Jahre mit denen zu tun hatte und feststellen durfte, dass da in einem anderen Rechtsbereich vieles nur Fassade war und nur eine Handvoll Kanzleien auf Augenhöhe operierten.)

Es kommt halt immer darauf an, wie man auftritt. Ein höfliches Nachfragen ist die halbe Miete: Ich kann da im 28er nichts dazu finden, wo muss ich da nachsehen ... .
 

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