es gibt keine gesetzliche Verpflichtung in D ein Girokonto zu haben, richtig.
Bei Zahlungen von Unterstuetzungen (H4, Grundversorgung AKA Aufstockung bei zu geringer Rente, Krankengeld etc) ist generell ein Girokonto erforderlich, (in Ausnahmefaellen kann auch eine Scheckzahlung erfolgen, aber immer unbar) richtig.
Alle oeffentlichen Banken sind per Gesetz verpflichtet, zumindest ein Girokonto auf Guthabensbasis, zu ermoeglichen (keine 2.Konten), auch richtig.
Mietzahlungen ohne Girokonto werden seitens der Vermieter nicht gewuenscht, da das Finanzamt Diese wiederum verpflichtet die Mieteinnahmen auf den Konten zweifelsfrei nachvollziehbar zu dokumentieren.
Lohnzahlungenwerden auch nur in besonderen Ausnahmefaellen ohne nachvollziehbare Dokumentation vom FA anerkannt (bei Kontrollen sind schon so manche aufgeflogen)
@Schreiberling Du kannst so viele Konten eroeffnen wie Du willst, achte aber darauf, fuer ALLE musst Du ggF auch Nachweis fuehren.