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Joe
Cosy Beach Club

Andere Banken, Kreditkarten, Girokonten

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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Ich schätze trotzdem, das du ein kostenloses Girokonto besitzt.;) Aber müssen müßtest du nicht.
 

ChakaKhan

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27 Juni 2014
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Ich glaube mal eher, dass eine Bank die Einrichtung eines Girokontos nicht ablehnen darf. Dass jeder ein Girokonto haben muss, stimmt wohl nicht.
 

Schreiberling

Kennt die Antwort - Weiß aber die Frage nicht
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Es besteht angeblich eine Verpflichtung für die Banken, dass sie jedem ein Konto ermöglichen müssen. Soweit ich weiß, halten sich nicht alle Banken daran.

Bei mir ist das Problem, ich bin mir nicht sicher, ob ich einfach ein privates, 2. Konto eröffnen darf. Mein eigentliches, welches ich auch nicht für einen Thailandurlaub kündigen werde (wäre ich ja auch schön doof, wegen ein paar Bath) musste ich diesen Monat auf Geschäftskonto umstellen.
 

Paul

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Ich glaube mal eher, dass eine Bank die Einrichtung eines Girokontos nicht ablehnen darf. Dass jeder ein Girokonto haben muss, stimmt wohl nicht.

Stimmt. Es muss aber niemand an jemanden ohne ein Girokonto Arbeit vergeben oder vermieten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Renten und Hartz4 bar ausbezahlt werden an Leute, die kein Girokonto haben wollen. Man wird also auch ohne gesetzlichen Zwang dazu gezwungen. Mag aber sein, dass manch ein Bauer fuers Erbsenzaehlen Cash bezahlt und nicht auf eine Ueberweisung besteht.
 

ChakaKhan

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Der Hintergrund war wohl einmal die Umstellung der Zahlung von Barleistungen für Bedürftige (Sozialhilfe, Hartz IV) auf Banküberweisungen.
 

Schreiberling

Kennt die Antwort - Weiß aber die Frage nicht
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Der Hintergrund war, dass du als Obdachloser ohne eigenes Konto keine Wohnung mieten kannst, soweit ich es weiß.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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Der Hintergrund war, dass du als Obdachloser ohne eigenes Konto keine Wohnung mieten kannst, soweit ich es weiß.

Das kommt auf den Vermieter an, denn vermieten ohne das der Mieter ein Konto hat muß er nicht, können und dürfen tut er aber schon. Ich wollte auch nur herausstellen, das in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für ein Girokonto besteht. Mehr nicht.
 
Cosy Beach Club

Homer

60 Jahre und kein Bisschen weise
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es gibt keine gesetzliche Verpflichtung in D ein Girokonto zu haben, richtig.
Bei Zahlungen von Unterstuetzungen (H4, Grundversorgung AKA Aufstockung bei zu geringer Rente, Krankengeld etc) ist generell ein Girokonto erforderlich, (in Ausnahmefaellen kann auch eine Scheckzahlung erfolgen, aber immer unbar) richtig.
Alle oeffentlichen Banken sind per Gesetz verpflichtet, zumindest ein Girokonto auf Guthabensbasis, zu ermoeglichen (keine 2.Konten), auch richtig.
Mietzahlungen ohne Girokonto werden seitens der Vermieter nicht gewuenscht, da das Finanzamt Diese wiederum verpflichtet die Mieteinnahmen auf den Konten zweifelsfrei nachvollziehbar zu dokumentieren.
Lohnzahlungenwerden auch nur in besonderen Ausnahmefaellen ohne nachvollziehbare Dokumentation vom FA anerkannt (bei Kontrollen sind schon so manche aufgeflogen)

@Schreiberling Du kannst so viele Konten eroeffnen wie Du willst, achte aber darauf, fuer ALLE musst Du ggF auch Nachweis fuehren.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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..Mietzahlungen ohne Girokonto werden seitens der Vermieter nicht gewuenscht, da das Finanzamt Diese wiederum verpflichtet die Mieteinnahmen auf den Konten zweifelsfrei nachvollziehbar zu dokumentieren.
Lohnzahlungenwerden auch nur in besonderen Ausnahmefaellen ohne nachvollziehbare Dokumentation vom FA anerkannt...

Nachweisbare Dokumentation, sowohl für Mieteinnahmen als auch für Lohnzahlungen hat aber nicht wirklich was mit Giro-Konto zu tun und ist auch problemlos ohne dieses möglich. Ist halt nur mehr Schreibkram.
 

korat

Schreibwütig
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13 Juni 2011
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[h=1]Stellungnahme BaFin:
Ist die Bank verpflichtet, mir ein Konto einzurichten?[/h]
In der Bundesrepublik Deutschland besteht bislang kein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos, selbst wenn dieses nur auf Guthabenbasis geführt werden soll.
Ausnahme: Die Sparkassenverordnungen der neuen Bundesländer sowie Bayerns, Nordrhein-Westfalens und von Rheinland-Pfalz sehen eine Verpflichtung zur Führung von Girokonten vor. In Hessen und Schleswig-Holstein sehen Mustersatzungen des regionalen Sparkassen- und Giroverbandes, die zur Grundlage der Mitgliedschaft der Sparkassen gemacht werden, ebenfalls eine entsprechende Verpflichtung vor. Die Verpflichtung gilt jedoch bei allen genannten Regelungen nicht, wenn die Kontoführung für die Sparkasse unzumutbar ist.
Ferner haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft im Juni 1995 im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Empfehlung ausgesprochen, grundsätzlich für jedermann auf dessen Wunsch ein Girokonto gegebenenfalls nur auf Guthabenbasis ohne Schecks zu führen ("Jedermann-Konto"). Aber auch hier gilt: Sollte die Führung des Kontos für die Bank unzumutbar sein, darf sie die Eröffnung ablehnen.
Beispiele für eine Unzumutbarkeit der Kontoführung finden Sie unter "http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle/empfehlung-der-deutschen-kreditwirtschaft-zum-201egirokonto-fuer-jedermann201c-1"]www.bankenverband.de[/URL].
Sollte einem Kunden die Eröffnung eines "Jedermann-Kontos" nach seiner Auffassung zu Unrecht verwehrt werden, kann er sich an die "http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Finanzombudsstellen/finanzombudsstellen_artikel.html?nn=2695624"]Beschwerdestelle des jeweiligen Bankenverbandes[/URL] wenden.
Auch die Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung an. Sie können sich auch an die BaFin wenden.
 

ChakaKhan

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Aber auch hier gilt: Sollte die Führung des Kontos für die Bank unzumutbar sein, darf sie die Eröffnung ablehnen.

Bleibt die Frage, was als "unzumutbar" definiert ist, wird, oder werden kann.

Guter Beitrag, der etwas mehr Klarheit bringt. :daume
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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Danke Korat, das war auch mein Kenntnisstand. @ChakaKhan, bei den Ausnahmen ist z.B. aufgeführt, das sie so ein Konto nicht eröffnen muß, wenn der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt der Bank schon mal betrügerisch aufgefallen ist.

Seit April 2014 gibt es wohl eine europäische Richtlinie, die innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muß, welche fordert, das es möglich ist, das jeder EU-Bürger ein solches Guthabenkonto eröffnen können muß.
 

Gast_34

Teilt nicht nur das Meer
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4 Oktober 2011
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im gelobtem Land
Definition unzumutbar in der Praxis: Sofern der Kunde schonmal negativ bei uns aufgefallen ist - sprich: wir haben zu unseren lasten schon einmal ein Konto geschlossen und dies ist nachweisbar - lehnen wir eine Girokonto Eröffnung ab. Genauso wie übrigens jegliche andere Geschäftsbeziehung.

Nachweisbar kann dies über interne Dokumentationen oder eben im Normalfall über die schufa sein.

Also jeder hat einen Anspruch auf ein Girokonto. Auch wenn es hierzu keine gesetzliche Grundlage sondern nur die Selbstverpflichtung der Banken gibt.

In der Praxis hält sich da, bis auf die Sparkassen, normalerweise keiner dran. Es wird versucht Kunden mit Vorbelastung (schufa) abzulehnen. Teilweise mit haarsträubenden Aussagen...

Kann man sicherlich nachvollziehen, wenn man weiß, dass ein Kunde der nur ein Girokonto bei einer Bank erhält in 99% der Fälle ein negatives Geschäft ist. Noch kritischer wird es bei Pfändungen vor allem seit dem es das so genannte Pfändungsschutz Konto gibt.

Moralisch ist das ein anderer schnack
 

ChakaKhan

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27 Juni 2014
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@KWLiebling, @moeses: Recht herzlichen Dank, da stand ich im Moment auf dem Schlauch. :echt :daume
 

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