also zum Thema Ăbertragung vom Leaseright.
Jemand will von einer th. Bekannten Land oder eine Wohnung fĂŒr 30 Jahre pachten.
Bei diesen 30 Jahre PachtvertrÀgen wird unterschieden - mit Superficies und ohne Superficies.
Ohne Superficies kann das verbleibende Pachtrecht nicht weiterverkauft und damit ĂŒbertragen werden,
stirbt der Nutzniesser eines 30 jÀhrigen Pachtvertrages nach 10 Jahren, verfallen die restlichen 20 Jahre,
weil mangels Ăbertragungsrecht auch kein vererben möglich.
Vorteil, dieses NichtĂŒbertragungsrecht kann nicht gepfĂ€ndet werden, man hat höchstpersönliche SchlĂŒsselgewalt.
Bei einem Pachtvertrag, wo die Superficies eingetragen werden, hat man das Ăbertragungsrecht,
es ist deshalb pfÀndbar, verkauflich, vererbbar.
Das Problem, in Pattaya strÀubt sich das Land Department, VertrÀge mit Superficies ins Chanot einzutragen,
obwohl es in Thailand geltendes Recht ist.
Das 30 jÀhrige Leasright ist vorstellbar, wie ein 30 jÀhriges Mietvertrag, wo man die Miete in Vorraus zahlt.
Wenn der Vermieter seine Steuer auf die Mieteinnahmen nicht zahlt, kann die Steuerbehörde zwar in das Eigentum vollstrecken, doch kann es den bestehenden 30 jÀhrigen Leaseright Anspruch nicht antasten.
GrundsĂ€tzlich gilt, jeder Mietvertrag ĂŒber 3 Jahre muss gesetzlich ins Chanot eingetragen werden, erst dann hat der Mieter echte Rechte,
unter 3 Jahren, also ohne Eintragung könnte der EigentĂŒmer jederzeit durch die Polizei rĂ€umen lassen, zB. bei Problemen.
Bei Wohnungen, Condos ist das ganze komplizierter,
es gibt die Foreign Quote, wo der AuslÀnder Eigentum erwerben kann,
( wenn er das Geld auf registrierter Form nach Thailand ĂŒberwiesen hat, wenn Formalien eingehalten wurden, also wenn 51% der Condos der Anlage in Thai Besitz waren).
Genau hier gab es das Problem, wenn Shell-Companies als Thai Firmen in diesen 51% waren,
die spÀter als auslÀndischer Besitz bewertet wurden, und damit feststand, dass der KÀufer damals gar nicht ein AuslÀnder Condo erwerben konnte, weil die AuslÀnderquote bereits ausgeschöpft war.
Hier gibt es unterschiedliche Rechtsansichten, bislang habe ich in Pattaya jedoch noch von keinem Fall gehört, wo man dem "gutglÀubigen AuslÀnder-Condo-Erwerber" seinen AuslÀnder-Condo-Status aberkannt hat,
(dies soweit in aller KĂŒrze).
Gefahr fĂŒr KĂ€ufer von AuslĂ€nder-Condos kommt eher von folgende Konstellation,
chinesische CondoeigentĂŒmer haben ihre Condos weiter vermietet,
die Mieter brechen den Vertrag, indem sie als AirBnB weiter vermieten,
das GebÀude wird "runtergerockt",
Inspektionen des Fahrstuhls nur noch durch Verbrecherfirmen, die Sicherheitsabschaltungen brĂŒcken, anstatt teuer den auslösenden Fehler zu beseitigen, sodass jede Fahrstuhlbenutzung zum Risiko wird.
Weil viele CondoeigentĂŒmer die Umlagen nicht zahlen, entsteht eine chaotische Instandhaltungssituation,
sodass man es mit einer "Wald und Wiesen-Verwaltung" zutun bekommt.
Beispiel Riviera, Face Recognition erlaubt nur 4 Gesichter pro Condo, Ausnahmen nur gegen Zahlungen unter dem Tisch.