also zum Thema Übertragung vom Leaseright.
Jemand will von einer th. Bekannten Land oder eine Wohnung für 30 Jahre pachten.
Bei diesen 30 Jahre Pachtverträgen wird unterschieden - mit Superficies und ohne Superficies.
Ohne Superficies kann das verbleibende Pachtrecht nicht weiterverkauft und damit übertragen werden,
stirbt der Nutzniesser eines 30 jährigen Pachtvertrages nach 10 Jahren, verfallen die restlichen 20 Jahre,
weil mangels Übertragungsrecht auch kein vererben möglich.
Vorteil, dieses Nichtübertragungsrecht kann nicht gepfändet werden, man hat höchstpersönliche Schlüsselgewalt.
Bei einem Pachtvertrag, wo die Superficies eingetragen werden, hat man das Übertragungsrecht,
es ist deshalb pfändbar, verkauflich, vererbbar.
Das Problem, in Pattaya sträubt sich das Land Department, Verträge mit Superficies ins Chanot einzutragen,
obwohl es in Thailand geltendes Recht ist.
Das 30 jährige Leasright ist vorstellbar, wie ein 30 jähriges Mietvertrag, wo man die Miete in Vorraus zahlt.
Wenn der Vermieter seine Steuer auf die Mieteinnahmen nicht zahlt, kann die Steuerbehörde zwar in das Eigentum vollstrecken, doch kann es den bestehenden 30 jährigen Leaseright Anspruch nicht antasten.
Grundsätzlich gilt, jeder Mietvertrag über 3 Jahre muss gesetzlich ins Chanot eingetragen werden, erst dann hat der Mieter echte Rechte,
unter 3 Jahren, also ohne Eintragung könnte der Eigentümer jederzeit durch die Polizei räumen lassen, zB. bei Problemen.
Bei Wohnungen, Condos ist das ganze komplizierter,
es gibt die Foreign Quote, wo der Ausländer Eigentum erwerben kann,
( wenn er das Geld auf registrierter Form nach Thailand überwiesen hat, wenn Formalien eingehalten wurden, also wenn 51% der Condos der Anlage in Thai Besitz waren).
Genau hier gab es das Problem, wenn Shell-Companies als Thai Firmen in diesen 51% waren,
die später als ausländischer Besitz bewertet wurden, und damit feststand, dass der Käufer damals gar nicht ein Ausländer Condo erwerben konnte, weil die Ausländerquote bereits ausgeschöpft war.
Hier gibt es unterschiedliche Rechtsansichten, bislang habe ich in Pattaya jedoch noch von keinem Fall gehört, wo man dem "gutgläubigen Ausländer-Condo-Erwerber" seinen Ausländer-Condo-Status aberkannt hat,
(dies soweit in aller Kürze).
Gefahr für Käufer von Ausländer-Condos kommt eher von folgende Konstellation,
chinesische Condoeigentümer haben ihre Condos weiter vermietet,
die Mieter brechen den Vertrag, indem sie als AirBnB weiter vermieten,
das Gebäude wird "runtergerockt",
Inspektionen des Fahrstuhls nur noch durch Verbrecherfirmen, die Sicherheitsabschaltungen brücken, anstatt teuer den auslösenden Fehler zu beseitigen, sodass jede Fahrstuhlbenutzung zum Risiko wird.
Weil viele Condoeigentümer die Umlagen nicht zahlen, entsteht eine chaotische Instandhaltungssituation,
sodass man es mit einer "Wald und Wiesen-Verwaltung" zutun bekommt.
Beispiel Riviera, Face Recognition erlaubt nur 4 Gesichter pro Condo, Ausnahmen nur gegen Zahlungen unter dem Tisch.