Dein Einwand ist vollkommen berechtigt – Eigentumsfragen sollte man in Thailand genau kennen.
Zur Ergänzung: Auch in Deutschland ist die Nutzung fremden Eigentums nicht ungewöhnlich. Neben rund 580.000 Erbbaurechtsverträgen (Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband) gibt es zahlreiche Immobilien, die per Nießbrauchrecht genutzt werden.
Das wurde und wird oft genutzt, wenn Eltern ihr Haus an die Kinder übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen, aber weiterhin dort wohnen bleiben.
In Thailand ist das Usufruct vergleichbar: Es sichert dem Ausländer die Nutzung des Grundstücks lebenslang, ohne Eigentum an Grund und Boden zu begründen.
Natürlich bleibt ein Unterschied im rechtlichen Schutz, aber für viele zählt in erster Linie die Lebensqualität zu Lebzeiten – und ein gut gebauter, altersgerechter Bungalow kann dabei ein großer Vorteil sein.
Jedenfalls: ich möchte lieber komfortabel und sturzfrei im Bungalow leben, als im 20. Stock des Condos von der maroden Balkonbrüstung fallen…was gerade in Pattaya immer Mal wieder passiert.

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