Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“
Somit ist Thailand, mit den 180 Tagen im Recht.
"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."
Im Wortlaut nicht. jedoch im von dir geposteten Artikel 4 Abs. B Nummer 2
Steht da ganz klar, dass dass TH Steuern erheben darf. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter einer Brücke lebst.




















