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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

Somit ist Thailand, mit den 180 Tagen im Recht.

"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."

Im Wortlaut nicht. jedoch im von dir geposteten Artikel 4 Abs. B Nummer 2

1736380866246.png

1736380906411.png

Steht da ganz klar, dass dass TH Steuern erheben darf. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter einer Brücke lebst.
 
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Oldie

Aktiver Member
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25 November 2024
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@buddy2020
dann löse mal auf:
Nationalität Deutsch, Wohnsitz in Deutschland und in Thailand, verheiratet mit Thai. Einkommen durch Rente seitens des Mannes.
181 Tage in Thailand mit Ehefrau, 183 Tage in Deutschland mit Ehefrau. Keine Kinder.
Wo ist der Lebensmittelpunkt? Wenn nicht in Thailand, entfällt das Besteuerungsrecht über Artikel 4, Satz 2, Abschnitt b. Dann greift Abschnitt c, obwohl man 181 Tage in Thailand war und das nationale thailändische Recht sagt, in Thailand Steuererklärung und Steuerzahlung.

Abgesehen davon, mit Famile und Kinder kann der Lebensmittelpunkt auch in Thailand sein, wenn man nur 90 Tage dort war.

Das meine ich mit, die 180 Tage finde ich im DBA nicht. Und das kann auch das nationale Recht aushebeln.

Bevor sich einer zuviel freut, in einem der Länder muss man zahlen. Bei doppelter nicht Besteuerung greift das deutsche Finanzamt zu, wenn es ihnen auffällt.

Also wenn Einkommen aus Deutschland und eines der steuerbefreiten Langzeit Visum von Thailand, dann wird eben Deutschland besteuern, wenn Thailand verzichtet.
Ist auch schon in der EU passiert und vor Gericht durchgekämpft worden. Portugal hatte zeitweise bei Zuzug das Einkommen 10(?) Jahre steuerfrei gestellt. Deutschland sagte danke und griff zu.
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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@Oldie:

Dann will ich hier, für mich abschließend, zu diesem Thema noch etwas schreiben.

Nationalität Deutsch, Wohnsitz in Deutschland und in Thailand.

In Thailand nicht verheiratet!

Einkommen: Rente und Pension aus Deutschland.

Seit 35 Jahren ständig in Thailand lebend!

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel.“

Die wohl auf mich anwendbar ist, da mein Lebensmittelpunkt, Thailand ist!

Obwohl ich noch in Deutschland gemeldet bin, weil ich dort immer noch ein Haus besitze.

@Alwaro:

„Somit ist Thailand, mit den 180 Tagen im Recht.“


Das habe ich auch nicht bestritten!

„Steht da ganz klar, das TH Steuern erheben darf. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter einer Brücke lebst.

Deine Annahme ist richtig. Ich lebe nicht unter einer Brücke!

Und eine Thailändische, sowie eine Deutsche Steuernummer habe ich auch!
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Obwohl ich noch in Deutschland gemeldet bin, weil ich dort immer noch ein Haus besitze.

Bist du in TH Steuerpflichtig. Deine Liegenschaft ist jedoch in DE Steuerpflichtig.

Wär ja allzuschön, wenn jeder wählen könnte, welchen Steuersitz er wählen möchte. Jedoch ist dieses "Wunschkonzert" nun beendet.
 

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Kannst Du auch einmal etwas Sinnvolles schreiben...???
Hallo zusammen, hab mal eine Verständnisfrage relativ einfach, bin hier Langzeit, Retirement Non -O-, alles sauber, hab mein Haus in DE 2020 verkauft und lebe von dem Geld, transferiere je nach Bedarf per Wise auf mein Thai Konto natürlich auch letztes Jahr 2024. Beziehe seit Spätjahr 2024 meine Regelaltersrente und habe letztes Jahr in DE extra dafür ein neues Konto eingerichtet um für solche Fälle eventuelle Nachweise zu erfüllen, dass davon kein Geld abgeht. Aktuell gehen beim Wochenblitz Steuertipps online und da ist ein Artikel der mich etwas irritiert und zwar, dass Einkommen die auf ausländischem Konto vor 2024 verdient wurden nicht zur Besteuerung angerechnet werden (was ich mir aber nicht vorstellen kann). Davon habe ich bisher noch nichts gelesen oder übersehen. Wenn jemand dazu was aussagekräftiges am besten noch die Quelle mitteilen kann im Voraus schon mal besten Dank.

Steuertipps_1.jpg

Steuertipps_2.jpg
 
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CampariO

Hat nix anderes zu tun
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19 Januar 2012
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Hallo zusammen, hab mal eine Verständnisfrage relativ einfach, bin hier Langzeit, Retirement Non -O-, alles sauber, hab mein Haus in DE 2020 verkauft und lebe von dem Geld, transferiere je nach Bedarf per Wise auf mein Thai Konto natürlich auch letztes Jahr 2024. Beziehe seit Spätjahr 2024 meine Regelaltersrente und habe letztes Jahr in DE extra dafür ein neues Konto eingerichtet um für solche Fälle eventuelle Nachweise zu erfüllen, dass davon kein Geld abgeht. Aktuell gehen beim Wochenblitz Steuertipps online und da ist ein Artikel der mich etwas irritiert und zwar, dass Einkommen die auf ausländischem Konto vor 2024 verdient wurden nicht zur Besteuerung angerechnet werden (was ich mir aber nicht vorstellen kann). Davon habe ich bisher noch nichts gelesen oder übersehen. Wenn jemand dazu was aussagekräftiges am besten noch die Quelle mitteilen kann im Voraus schon mal besten Dank.

Anhang anzeigen 2053147

Anhang anzeigen 2053148
Guggst du zum Beispiel hier:


"November 20th, 2023: A further clarification was issued, confirming that cash balances held in foreign accounts from previous years can be remitted to Thailand in future years without triggering tax liabilities. This update is critical for those planning to bring in accumulated pension funds, ensuring that only income earned and remitted in the same tax year is subject to taxation."

Und damit es auch jeder kapiert etwas tiefer:
"Taxable Remittance: The updates reaffirm that pensions, as foreign-sourced income, become taxable once transferred into a Thai bank account after January 1st, 2024. However, expats with cash held in overseas bank accounts before 2024 can bring it into Thailand without being taxed."
 

Ding Dong

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5 Oktober 2022
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steht in der Anordnung 162/2023
hier übersetzt mit google

dn162A-dt.jpg

der Verkauf deines Hauses war in DE sowieso steuerfrei, also in Thailand auch steuerfrei
im DBA steht unter Artikel 23:
. . . . eine Besteuerung darf in dem anderen Land nicht "belastender" sein als im Ursprungsland

Snap1047.jpg
 
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Earn

Schreibwütig
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dass Einkommen die auf ausländischem Konto vor 2024 verdient wurden nicht zur Besteuerung angerechnet werden (was ich mir aber nicht vorstellen kann)

Wenn jemand dazu was aussagekräftiges am besten noch die Quelle mitteilen kann im Voraus schon mal besten Dank.
✓ Order No. Por.162/2566, issued on November 20, 2023, provides further clarification. It states that the new interpretation should not apply to foreign-sourced income earned before January 1, 2024. This means that income derived prior to this date will be subject to the previous rule: it will only be taxed if brought into Thailand within the same tax year it was earned. This order aims to ease the transition for taxpayers planning the remittance of previously earned foreign income.
 

Anhänge

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buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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✓ Order No. Por.162/2566, issued on November 20, 2023, provides further clarification. It states that the new interpretation should not apply to foreign-sourced income earned before January 1, 2024. This means that income derived prior to this date will be subject to the previous rule: it will only be taxed if brought into Thailand within the same tax year it was earned. This order aims to ease the transition for taxpayers planning the remittance of previously earned foreign income.
Auf Deutsch.... ;-)

Der Erlass Nr. Por.162/2566 vom 20. November 2023 enthält eine weitere Klarstellung. Sie besagt, dass die neue Auslegung nicht für Einkünfte aus dem Ausland gelten soll, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden. Das bedeutet, dass für Einkünfte, die vor diesem Datum erzielt werden, die bisherige Regelung gilt: Sie werden nur dann besteuert, wenn sie innerhalb desselben Steuerjahres, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand gebracht werden. Diese Anordnung soll Steuerzahlern, die die Überweisung von zuvor erzielten ausländischen Einkünften planen, den Übergang erleichtern.

Übersetzt mit DeepL.com
 

Ram0815

Schorsch
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18 April 2009
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Süddeutschland
Guggst du zum Beispiel hier:


"November 20th, 2023: A further clarification was issued, confirming that cash balances held in foreign accounts from previous years can be remitted to Thailand in future years without triggering tax liabilities. This update is critical for those planning to bring in accumulated pension funds, ensuring that only income earned and remitted in the same tax year is subject to taxation."
Das ist insofern falsch als das Por.162/2566 von "Einkommen das vor dem 1.1.2024 erzielt wurde" spricht und nicht von "cash balances held in foreign accounts". Das könne also auch andere Vermögesformen sein wie Kaptalmaktanlagen die vor dem 1.1.2024 bestanden.

Quelle: KPMG https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/th/pdf/2023/11/th-tax-news-flash-issue-146.pdf
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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Sorry @DeralteFritz... ;-(

Das ist rein für die Steuererhebung der Einkommenssteuer in Deutschland nicht so!

Ich bin in Deutschland verheiratet,aber Einkommenssteuer zahle ich in Thailand,da ist eben mein "Gewöhnlicher Aufenthaltsort"... ;-)

Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.
 

pomschobkuhn

Gibt sich Mühe
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12 Januar 2023
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Das ist insofern falsch als das Por.162/2566 von "Einkommen das vor dem 1.1.2024 erzielt wurde" spricht und nicht von "cash balances held in foreign accounts". Das könne also auch andere Vermögesformen sein wie Kaptalmaktanlagen die vor dem 1.1.2024 bestanden.

Quelle: KPMG https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/th/pdf/2023/11/th-tax-news-flash-issue-146.pdf
Hallo zusammen, zuerst vielen Dank für die qualifizierten Antworten. Ich bin immer wieder erstaunt wo manche ihre Quellen beziehen und zur Verfügung stellen, das macht halt ein Forum aus. Ich hab mir die Mühe gemacht um das für mich eventuell auch für andere nachzuvollziehen. Zu meinem Fall: Geld aus Hausverkauf 2020 auf Deutschem Bankkonto also Barguthaben das vor 2024 erwirtschaftet wurde. Da ich sonst keine weiteren Einkommen habe lebe ich ausschließlich davon. Im Januar 2024 habe ich 5 oder 6 Transaktionen bei Wise getätigt weil der Kurs gut war und seither nichts mehr (ca.840.000 thb). Mein Gedanke ist nun wie folgt; eine Bankbestätigung der Bangkok Bank vom Jahr 2024 besorgen, dazu mein Kontostand der dt. Bank aus Dezember 2023 und dann ein Bankauszug vom Januar 2024 wo die Abgänge zu den passenden Überweisungen glaubhaft gemacht werden. Diese dann in Thai übersetzen lassen und dann eine Einkommensteuererklärung machen. Wenn dann die Anordnung 161/2566 oder 162/2566 Anwendung findet müßte das doch korrekt sein oder? Was der FA Beamte in Jomtien daraus macht weis ich natürlich auch nicht, aber man kann bestimmt mal freundlich darüber reden. Wenn es nicht hilft eine Person die Deutsch - Thai spricht im Nachgang zum Zweitgespräch organisieren. Was meint ihr dazu? Beigefügt habe ich nochmal übersetzte Dokumente die zur Verfügung gestellt wurde.

Anordnung_1.jpg

Anordnung_2.jpg
 

Earn

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Da ich sonst keine weiteren Einkommen habe lebe ich ausschließlich davon.
Wenn das so ist, dann kannst Du deine Steuererklärung ohne irgendwelche Belege abgeben.
Im Revenue Department sagen, dass du keine Einkünfte hast sollte ausreichend sein.

Wenn das Finanzamt, im Nachgang, Unterlagen sehen möchte, dann werden sie dir sagen was genau sie haben möchten.

0 Einkommen nachweisen zu wollen macht irgendwie keinen Sinn. Machst Du in D auch nicht.

Interessant wird, ob du eine thailändische TIN bekommst oder nicht. Dafür war bisher Voraussetzung, dass man in Thailand Steuern bezahlt hat oder bezahlen muss.
Also liegt es im Bereich des Möglichen, daß du weggeschickt wirst und keine Steuererklärung abgeben "darfst"
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
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Wenn das so ist, dann kannst Du deine Steuererklärung ohne irgendwelche Belege abgeben.
Im Revenue Department sagen, dass du keine Einkünfte hast sollte ausreichend sein.

Wenn das Finanzamt, im Nachgang, Unterlagen sehen möchte, dann werden sie dir sagen was genau sie haben möchten.

0 Einkommen nachweisen zu wollen macht irgendwie keinen Sinn. Machst Du in D auch nicht.

Interessant wird, ob du eine thailändische TIN bekommst oder nicht. Dafür war bisher Voraussetzung, dass man in Thailand Steuern bezahlt hat oder bezahlen muss.
Also liegt es im Bereich des Möglichen, daß du weggeschickt wirst und keine Steuererklärung abgeben "darfst"

Eine TIN bekommst du im Normalfall wenn du zumindest theoretisch steuerpflichtig bist, ob das dann im jeweiligen Steuerjahr zutrifft ist eine andere Frage.

BTW: Bankguthaben in DE werfen im Regelfall Zinsen ab (zum Thema sonst kein Einkommen)
 

Earn

Schreibwütig
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Eine TIN bekommst du im Normalfall wenn du zumindest theoretisch steuerpflichtig bist, ob das dann im jeweiligen Steuerjahr zutrifft ist eine andere Frage.

BTW: Bankguthaben in DE werfen im Regelfall Zinsen ab (zum Thema sonst kein Einkommen)
Ich war Tax Resident mit 0 stpfl. Einkommen.
Ohne den Nachweis, dass ich Steuer bezahlt habe, habe ich keine TIN bekommen.
Um eine TIN zu bekommen musste ich eine Bankbestätigung, für den Abzug der KEST, besorgen. Erst danach habe ich eine TIN bekommen.

BTW: Der Fragesteller hat geschrieben, dass er keine weiteren Einkünfte hat. ( Zum Thema konkrete Frage beantworten)
 

pomschobkuhn

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Ich war Tax Resident mit 0 stpfl. Einkommen.
Ohne den Nachweis, dass ich Steuer bezahlt habe, habe ich keine TIN bekommen.
Um eine TIN zu bekommen musste ich eine Bankbestätigung, für den Abzug der KEST, besorgen. Erst danach habe ich eine TIN bekommen.

BTW: Der Fragesteller hat geschrieben, dass er keine weiteren Einkünfte hat. ( Zum Thema konkrete Frage beantworten)
Hinweis; Steuer ID habe ich aufgrund Erstattung einbehaltener Quellensteuer, habe ich schon berichtet
 
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pomschobkuhn

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Wenn das so ist, dann kannst Du deine Steuererklärung ohne irgendwelche Belege abgeben.
Im Revenue Department sagen, dass du keine Einkünfte hast sollte ausreichend sein.

Wenn das Finanzamt, im Nachgang, Unterlagen sehen möchte, dann werden sie dir sagen was genau sie haben möchten.

0 Einkommen nachweisen zu wollen macht irgendwie keinen Sinn. Machst Du in D auch nicht.

Interessant wird, ob du eine thailändische TIN bekommst oder nicht. Dafür war bisher Voraussetzung, dass man in Thailand Steuern bezahlt hat oder bezahlen muss.
Also liegt es im Bereich des Möglichen, daß du weggeschickt wirst und keine Steuererklärung abgeben "darfst"
Eine 0 als Einkommen ist natürlich gewagt, habe aufgrund des Festgeldkonto 800.000 thb immer Zinseinnahmen, da sind aber auch 20.000 thb frei. Aber das kann man ja in einem Vorgang mal abgeben und wie du schreibst dann müssen die reagieren. Mir geht es um die kommenden Jahre bezüglich der Überweisungen, da kann ich ja immer im Voraus berechnen, dass ich nicht in den Zahlungsbereich komme. Aber immer schön eine Erklärung abgeben damit nicht auf einmal eine Aufforderung für mehrere Jahre kommt und die dann "komisch" werden;) schaunmer mal
 
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Otto Normalverbraucher

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Ich war Tax Resident mit 0 stpfl. Einkommen.
Ohne den Nachweis, dass ich Steuer bezahlt habe, habe ich keine TIN bekommen.
Um eine TIN zu bekommen musste ich eine Bankbestätigung, für den Abzug der KEST, besorgen. Erst danach habe ich eine TIN bekommen.

BTW: Der Fragesteller hat geschrieben, dass er keine weiteren Einkünfte hat. ( Zum Thema konkrete Frage beantworten)


Das BTW: war auch nicht an dich gerichtet, deswegen auch durch Zeilenabstand vom an dich gerichteten Text getrennt.