Ja, wenn du Amerikaner bist und deine Rente aus Amerika kommt.Gutes Update:
Viele sind der Meinung,das bei einem Einkommen von 880.000.-THB 20% Einkommenssteuer fällig wären! Und das ist eben nicht so!Ein Steuerrechner für Expats in TH.
Wer ü 65 ist, einfach die 190000 THB zusätzlich eintragen.
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Thailand Individual Income Tax Calculator 2025 Edition | Asia Dynamic Communications' Latest Thailand Business Information
This page shows the annual Individual income for taxable income for the fiscal year 2025 (January 1, 2025 to December 31, 2025).en-1466.site-translation.com
Habe den auf deutsch übersetzen lassen.
Habe kein Problem damit zu sagen, daß es bei mir an die 120 € monatlich wären, sobald ich Ü 65 bin.
Da stellt sich mir die Frage, ob ich wegen den 120 € monatlich nicht dadurch ein besseres Lebensgefühl in TH habe und die dann eben zahle, oder ich bei den Talahons leben möchte. Ich tendiere mittlerweile stark zu ersterer Variante.

nd wenn nicht, wie gesagt, ist es eine Sache zwischen den beiden Ländern, die Anwendung des DBA zu klären.
Klemmt die Tastatur ?Ist doch im DBA alles geregelt. Mit wohnsitz negr wue 50% ist TH zuständig. Die von DE (zu unrecht) einkassierten Steuern werden zurückbezahlt.
Beim DBA sagt der name scho, was Sache ist.
Klemmt die Tastatur ?
Und das das DBA die Steuersätze in Thailand aufführt,wusste ich auch noch nicht ;-)
Die "Steuerhoheit" richtet sich ausschließlich nach dem "Gewönlichem Aufenthaltsort".. auch "Lebensmittelpunkt" genannt!Nö, jedoch die Steuerhoheit.
Hat gar nix mit dem zu tun.....Ja, wenn du Amerikaner bist und deine Rente aus Amerika kommt.
Die "Steuerhoheit" richtet sich ausschließlich nach dem "Gewönlichem Aufenthaltsort".. auch "Lebensmittelpunkt" genannt!
Die Einkommenssteuer hat mit dem dem "Wohnsitz" nichts zu ntun ;-)
Also Deine "Steuerhoheit" hat bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tage Thailand
Steht auch im DBA ;-)
Wenn jemand einen Wohnsitz inklusive Steuernummer in DACH besitzt und in Thailand mehr als 185 Tage lebt und ohne persönliches Einkommen ist???Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.
Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.
Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.
Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.
In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
Wenn jemand einen Wohnsitz inklusive Steuernummer in DACH besitzt und in Thailand mehr als 185 Tage lebt und ohne persönliches Einkommen ist???
Bleibt die Frage ob derjenige in Thailand sich auch eine Steuernummer holen muss bzw.kann und sich erklären muss???
Geht ja eigentlich darum,ob derjenige einen Nachweis erbringen muss...gibt auch welche ,die Ehegattensplitting anwenden.Wenn du ohne persönliches Einkommen bist ist es egal ob du steuerpflichtig bist oder nicht.
Keinerlei Einkommen war gemeint,nur Unterstützung von Ehegatten/Gattin.Wenn du ohne persönliches Einkommen bist ist es egal ob du steuerpflichtig bist oder nicht.
Falls die Frage aber so gemeint ist, dass du nur in Thailand kein Einkommen erzielst aber länger als 180 Tage p.a. in TH bist werden die Thaibehörden davon ausgehen, dass du dein Welteinkommen in TH zu versteuern hast (wie das alle anderen Länder auch tun), ggf. unter Anrechnung von im Ausland bezahlten Abgaben (diverse DBAs). Und dann kann es unter Umständen aufwändig und teuer werden (Steuerberater in mehreren Ländern, die das dann endgültig klären).
Ich habe einen angemeldeten Wohnsitz in Köln,zahle dort aber keine Einkommenssteuer,da ich in Thailand lebe. Ganzjährig!Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.
Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.
Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.
Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.
In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
Hallo zusammen,Ich habe einen angemeldeten Wohnsitz in Köln,zahle dort aber keine Einkommenssteuer,da ich in Thailand lebe. Ganzjährig!
1. Wie entscheidet dein Lebensmittelpunkt über deine Steuerpflicht in Deutschland?
Deine Steuerpflicht ist im deutschen Steuerrecht nur über deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt definiert. Über deinen Lebensmittelpunkt wird das Finanzamt jedoch versuchen, dir einen Wohnsitz und/ oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht zu unterstellen. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.
2.1. Wie ist der Lebensmittelpunkt im deutschen Steuerrecht definiert?
Eine Definition im Steuerrecht für den Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Der Lebensmittelpunkt ist im nationalen, also „innerdeutschen“ Steuerrecht kein definierter Begriff. Aus dem Lebensmittelpunkt können aber bestimmte steuerliche Anknüpfungspunkte abgeleitet werden.
Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.
2.2. Wie ist der Lebensmittelpunkt im internationalen Steuerrecht definiert?
Im internationalen Steuerrecht spielt die Definition des Lebensmittelpunktes dagegen eine erhebliche Rolle.
Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“
"Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben."
"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."
Aber sinngemäß schon..... Artikel 4 ) Wohnsitz ständieger Aufenthalt... = 180 Tage ?
Anhang anzeigen 2052593
Anhang anzeigen 2052594
"Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage."
Der Lebensmittelpunkt,also für die Einkolmmenssteuer maßgebend,richtet sich aber nach Tagen des Anwesenheit in einem Staat!
Oder wie wird der ,Deiner Meinug , festgelegt / festgestellt?

Alles richtig und so wollte ich dasZur Erklärung....
Paragraph acht Abgabenordnung
§ 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht
Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.




