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Thailand DTV Visa - Destination Thailand

wiwowa

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28 Juli 2017
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Atlantischer Ozean
Aber warum möchtest du eine UG gründen?
Weil ich kein Unternehmen gründe nur fürs Visa, ich würde die dann auch nutzen, hatte ich eh vor, würde es nur vorziehen.

Wenn man wirklich freiberuflich tätig ist, würde ich auf gar keinen Fall nur wegen dem Visum ein Gewerbe anmelden.
Gewerbe wäre für gewerbliche Einkünfte (weißt ja selbst es geht schlicht nicht alles als freiberufler, bzw. man kommt irgendwann in schwierigkeiten).

Für mich war nicht klar ob @wiwowa wirklich Freiberufler ist
Ja bin ich, auch mit teils ordentlichem Umsatz und das auch schon seit inzwischen ein paar Jahren.
ja vom FA eine Entscheidung vorliegen, dass eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt
Lustigerweise findet das nur im Streitfall statt, ansonsten hast einfach nur ne Steuernummer und ggfs. UstID. das wars. Ja ok ich hab steuerbescheide. Wobei der letzte muss ich mal sehen (bin grad auf Kriegsfuß mit dem FA, daher uff wenn ich da was brauch ... naja egal)
 

Klausi

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21 Februar 2009
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Westerwald
Der Default für das Konsulat ist wohl der Nachweis via Gewerbeschein. In FRA ging das problemlos, ohne das sonst irgendetwas weiteres (Geldnachweis natürlich schon) benötigt wurde (obwohl der Schein nagelneu war und offensichtlich bisher da keine Tätigkeit ausgeführt werden konnte, kann aber sein, dass nun mehr verlangt wird, weil zu viele einfach mit einem neuen "Fake" Gewerbe das DTV beantragt haben).

Ich würde im Konsulat München nachfragen was genau die haben wollen als Nachweis für die Tätigkeit. Ich könnte mir vorstellen das ein Steuerbescheid reicht. Es müsste aber daraus auch hervorgehen was für eine Tätigkeit man freiberuftlich ausübt. Denke als Zahnarzt z.B. bekommt man kein DTV.... Diese Tätigkeit kann man ja nicht in TH remote ausüben.
Also Nachfragen vorher, sonst bekommt man u.U. eine Ablehnung und 350€ sind weg.
 
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BiggestChang

Kennt noch nicht jeder
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1 September 2024
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Ich hab schnell überflogen, bin mir aber jetzt nicht sicher ob es hier schon wo stand, hat jemand das DTV bekommen/nicht bekommen mit folgendem Szenario:
Freibrufler (keine Gewerbeanmeldung)
in München
wenn ja, was hat es gebraucht, wenn nein weiß man warum es vielleicht nicht geklappt hat?
Alternative hat es jemand mit einer neuen Firmierung (evtl. UG) probiert und was war da notwendig um es zu erhalten?

Ich will eigentlich in 2-3 Wochen den Antrag starten und würde es gerne als Freiberufler machen und nicht extra eine UG Gründen.

Hab das Thema so bissl wegen Stress und Frust, dass ich es gerade wenn es genau mein Visum gibt was ich gerne hätte, das Visum nicht beantragen kann, nicht genau verfolgt und es sind ja nun doch schon ettliche Seiten zum nachlesen, evtl. kann mir jemand bissl helfen der voll im Thema ist.

Danke Euch!
Ja hat bei mir als Freiberufler ohne Gewerbe funktioniert. Habe einfach einen aktuellen Auftrag angefügt. Steuerbescheid dürfte auch gehen. Habe das ein paar Seiten zurück beschrieben.
 
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wiwowa

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28 Juli 2017
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Atlantischer Ozean
Ja hat bei mir als Freiberufler ohne Gewerbe funktioniert. Habe einfach einen aktuellen Auftrag angefügt. Steuerbescheid dürfte auch gehen. Habe das ein paar Seiten zurück beschrieben.
Danke mit Suche und Benutzername hat es geklappt, ich werde am WE mal per Email in MUC anfragen was sie alles brauchen, wenn das so klappt kann es mit dem Visa Antrag in gut 2 Wochen los gehen und evtl. sitz ich ja dann in 4 doch schon wieder im Flieger ... oder vorsichtshalber 5 Wochen 🥳
 

Eavesdropper

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1 November 2024
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Mein Arbeitgeber ist grundsätzlich bereit mir das remote working zu ermöglichen. Er ist aber gleichzeitig besorgt, dass er mit den thailändischen Behörden zu tun haben wird und Risiken für sein kleines Unternehmen in Deutschland entstehen. Er möchte die Anforderungen kennen. Was soll ich ihm sagen? Er verlangt zuverlässige Quellen. Ich bezweifle aber, dass es spezielle Anforderungen gibt (außer lohnsteuerrechtliche und sozialabgabenrechtliche).

Er hat mich außerdem gebeten, zu prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, ein Gewerbe in Deutschland anzumelden, und darüber das DTV zu beantragen und als sein Auftragnehmer zu agieren. Ich denke aber, dass dieser Weg komplizierte ist als ein normales Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis.
 
Pattayareise

buuge

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Die Behörden in Thailand interessiert das nicht, deshalb gibts da ja fast keine Anforderungen für das Visum. Die wollen mehr Menschen und damit Geld in ihrem Land, das dort ausgegeben wird.
Die "ab 180 Tage Steuerpflicht" schwirrt noch umher, aber so richtige Infos darüber hat man keine.

Dein AG wird viel eher Probleme mit der Sozialversicherung etc. bekommen, denn soweit sind die Behörden noch nicht (nicht nur in Deutschland) , dass man mittlerweile von überall aus arbeiten kann.
Von dem her lehnen das viele größere AGs ab.
Du benötigst außerdem weiterhin eine Meldeadresse in Deutschland (zumindest fürs beantragen)

Am einfachsten ist es, wenn dein AG entweder eine Gesellschaft in Thailand hat und dich dort anstellt oder du dich selbständig machst.

Hast du darüber mit deinem AG offiziell (Personalabteilung etc.) geredet oder nur mit deinem Chef?
Wenn du das mit deinem direkter Chef abklärst, geht das (je nach dem wie er drauf ist) wahrscheinlich einfacher, wenn man das nicht an die große Glocke hängt.
Ich hatte vor einer Woche ein Gespräch mit meinem Chef und hab das ebenfalls angesprochen. Ich kann ggf. nächstes Jahr nach Thailand versetzt werden (gleiche Abteilung) und bis dahin soll ich es mit ihm abklären, wenn ich mal ein paar Wochen von dort aus arbeiten will. Soll halt nur unter uns bleiben, weil offiziell vom AG nicht erlaubt. (Ja ich weiss, dass ein Risiko besteht wenn mir was (größeres) passiert)
 
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Eavesdropper

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1 November 2024
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@buuge
Wir sind ein kleiner Betrieb. Ich habe mit dem Chef gesprochen und auch alle anderen wissen Bescheid und unterstützen mich (zähneknirschend weil meine Präsenz in der einen oder anderen Situation fehlen wird).

Aktuell prüfen wir, ob ich durch eine Meldeadresse-Abmeldung einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt bekommen kann (soll wohl so möglich sein). Dann müsste in Deutschland keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden. Dann würde ich (und möchte ich) ab 2026 in Thailand meinen Lohn voll versteuern. Ähnliches prüfen wir für die Sozialversicherung.

Bei einem unbegrenzten Wegzug würde ich nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Zwischen Deutschland und Thailand existiert auch kein sozialversicherungsrechtliches Abkommen, so dass ich mich privat absichern würde (müsste).
 

buuge

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Du musst für das DTV offiziell in Deutschland gemeldet sein, die wollen da einen Nachweis. Aber was danach passiert (wenn du das Visa bekommen hast) wird wahrscheinlich keinen Interessieren.

Soweit muss man mit dem DTV auch keiner Steuern zahlen (kriegst ja keine Steuer ID), da wäre dein Brutto = Netto. Weiss nicht wie das gehen soll, dass du dann dort deine Steuern zahlst. Da müsstest du dann fast schon wieder vor Ort irgendwie angestellt sein.

Warum versuchst du es nicht einfach mal für ein paar Monate? Wenn dein AG da soweit mitspielt, sollte es kein Problem sein, das Visa zu bekommen. In Deutschland kriegt das ja eh keiner mit. In meiner vorigen Firma haben auch mehrere Kollegen den großteil des Jahres aus dem Ausland gearbeitet und es interessiert keinen.
 

wiwowa

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28 Juli 2017
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Atlantischer Ozean
@Eavesdropper kurz gesagt meine Meinung ... das was Du da machen willst geht NICHT. Also legal geht es nicht, machen kann man das sicher. Wie will dich denn dein Arbeitgeber ohne Steuer-ID bezahlen? Wie will er dich als angestellten IN Thailand anmelden? Und wenn er das tut, dann kannst kein DTV nutzen. DTV <- nicht raus aus dem deutschen System ... nicht raus aus dem deutschen System -> Ärger mit zum Beispiel der Unfallversicherung etc. bei zu lange andauernder Abwesenheit am Stück. Als Freiberufler/Selbstständiger der in DE weiter Steuern bezahlt geht es ... oder wenn nicht DE dann in einem anderen Land (gibt genug konstrukte dafür), aber denk nicht das Du damit aus der deutschen Steuer komplett raus wärst mit Auftraggebern in Deutschland ... alles nicht so einfach.
 

Eavesdropper

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@wiwowa
Einem Bekannten wurde die vollständige Abmeldung aus Deutschland im Zuge des DTV von einem Steuerberater (früherer Finanzbeamter) nahegelegt, was einen Lohnsteuer-Freistellungsbescheid vom Finanzamt ermöglicht. Dadurch entfällt die Pflicht zur Abführung der Lohnsteuer in Deutschland. Die Versteuerung erfolgt zu 100% in Thailand. Meine Finanzbeamtin sagt derzeit das gleiche, möchte aber noch was prüfen und gibt mir in Kürze final Bescheid.

Sozialversicherung: aufgrund der Abmeldung in Deutschland und des auf Dauer angelegten Aufenthalts in Thailand liegt keine Entsendung vor, so dass - auch aufgrund des Fehlens eines sozialversicherungsrechtlichen Abkommens zwischen Deutschland und Thailand - die Sozialversicherungspflicht mit dem Wegzug endet (und das eigenverantwortliche Absichern beginnt).
 
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wiwowa

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Atlantischer Ozean
Einem Bekannten wurde die vollständige Abmeldung aus Deutschland im Zuge des DTV von einem Steuerberater (früherer Finanzbeamter) nahegelegt
Klasse, würde ich mir schriftlich geben lassen und hoffen, dass der eine gute berufshaftpflicht Versicherung hat, anders kann ich es nicht sagen.
Es KANN klappen, aber es ist dafür das falsche VISUM und dein Arbeitgeber kommt in teufels Küche anders kann ich es nicht sagen. Wie will er denn Geld an dich überweisen?

Hier mal eine Quelle:
Der Punkt Direct Employment ist mit dem DTV NICHT möglich und ich bezweifle das dein Arbeitgeber sich darum einen Kopf machen will.

Die Aussagen kann ich mir nur dadurch erklären, dass die lieben Finanzbeamten nicht weiter schauen als zum Ende der eigenen Nasenspitze. Ist jetzt aber auch gut mit meinen Hinweisen, weil ... am Ende macht ihr das einfach und es klappt auch sicher erst mal. Ich wollte nur darauf hinweisen, das es so eigentlich nicht geht.

Ich lasse Dir mal noch einen Link da, gibt es auch von diversen anderen Quellen und alle sagen grob das gleiche:
Sollte man immerhin mal gelesen haben .... btw. Finanzbeamten haften für gar nichts und so lang du keinen rechtskräftigen Bescheid hast, der unanfechtbar ist können die sagen was sie wollen.

Ach ja Wegzubgsbesteuerung und so weiter ... auch ggfs. lustiges Thema.
 

Eavesdropper

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@wiwowa
Worin genau besteht das Problem bei der Gehaltsüberweisung?

Wozu Direct Employment? Ich werde Remote Worker für den deutschen Arbeitgeber.

Mein Ansprechpartner beim Finanzamt (Auslandsexperte) hat mir die grundsätzliche Vorgehensweise bestätigt und sich dazu auch bei einem weiteren Mitarbeiter (Lohnsteuerexperte) rückversichert.

Weitere Einkommen nach Paragraph 49 EStG habe ich nicht. Es besteht daher auch keine beschränkte Steuerpflicht.
 
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Eavesdropper

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@wiwowa

Ergänzend:
Ich sehe nach der Lektüre Dutzender Seiten und auch der von Dir verlinkten Seiten keinen Showstopper. Auch diese Blog-Seite berücksichtigt nicht die Spezifika des DTV, da 2022 verfasst. Dass Kanzleien auf Risiken und Nebenwirkungen hinweisen ist ihr gutes Recht und gibt ihnen Arbeit.

Ich bleibe offen für tatsächliche Gegenargumente zur Vorgehensweise.
 
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Eavesdropper

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1 November 2024
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@OnkelToto

Welches deutsche, bilaterale oder thailändische Recht verbietet das Remote Working aus Thailand für ein deutsches Unternehmen konkret?
 

Hibl

...
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@OnkelToto

Welches deutsche, bilaterale oder thailändische Recht verbietet das Remote Working aus Thailand für ein deutsches Unternehmen konkret?
Es ist grundsätzlich verboten in Thailand zu arbeiten, nach thailändischem Recht. Das genaue Gesetz kenne ich nicht, aber es gibt es. :)
Es sei denn man hat eine Work Permit. Oder das DTV, das erlaubt dann aber auch nur die eigene Tätigkeit unter der man es beantragt hat.
Online Arbeit wurde bisher aber immer geduldet. Wenn du aber konkret nach Recht und Unrecht fragst dann ist es illegal ohne Work Permit.
 

Earn

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17 Oktober 2024
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@OnkelToto

Welches deutsche, bilaterale oder thailändische Recht verbietet das Remote Working aus Thailand für ein deutsches Unternehmen konkret?
Wenn ich das richtig verstanden habe ist jede Arbeit von Ausländer verboten, die nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Foreign Employment Act in Thailand von 1978​

Working of Aliens Act, B.E. 2521."