Warum sollte ich nicht meinen Wohnsitz aufgeben dürfen? Es kann mich ja niemand zwingen, eine Wohnung zu mieten. Ich wüsste nicht, wo ich mich melden sollte, wenn ich in 14 Tagen meinem Vermieter die Wohnungsschlüssel übergebe und danach den Rest, der nach der Haushaltsauflösung übrig bleibt, mitnehme oder wegwerfe. Das Gegenteil ist doch der Fall: Ich darf überhaupt nicht in einer Wohnung gemeldet sein in der ich nicht lebe. Also muss ich ins Bürgeramt und mich abmelden mit Zielland Thailand. Gerüchteweise soll von diesem Vorgang auch das örtliche Finanzamt Wind bekommen@thaimeister83 na dann ... einfach machen. Ich bin eh nicht vom Fach, von daher. Der Rest sind eh nur Details, die sind eh nicht wichtig. Zum Beispiel, darf man als deutscher seinen deutschen Wohnsitz aufgeben und ausschließlich einen Wohnsitz in TH haben mit dem DTV? Wenn ja dauerhaft? Welches Recht ist beim Arbeitsvertrag anwendbar? Ist es bei einem Visum welches nach und nach verländert werden muss eigentlich eine Entsendung oder doch nicht? Abhängig vom anwendbaren Recht, wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber aus? Wie sieht es mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus .... wie gesagt, alles nur Details, die jucken eh keine alte Sau. Wahrscheinlich eh alles irrelevant in der Praxis.
Und in Thailand muss ich mich bei der Immi melden innerhalb von 48 Stunden, wenn ich als Ausländer beabsichtige länger im Land zu bleiben. Danach kann ich meine Tax ID beantragen (was aber theoretisch auch Zeit hätte bis November) bzw. in meinem Fall meine alte wieder neubeschaffen. Danach folgen 90 Tage-Reports und Verlängerung.
Bis März 2026 muss ich eine Steuererklärung abgeben und mein komplettes Einkommen in TH versteuern. Wenn ich freundlich bin, stelle ich diese Steuererklärung noch dem deutschen Finanzamt zur Verfügung, für den Fall, dass ich als beschränkt Steuerpflichtiger in D noch etwas anzugeben hätte. Das wäre in dem Fall lediglich Quellensteuer, das macht aber ja die Bank für mich. Habe ich keine weiteren Einnahmen in D, muss ich keine Erklärung abgeben - Aussage Finanzamt. Man verzichtet, wir haben es schriftlich. Selbst die restlichen Kapitalerträge wären in Thailand zu versteuern, wenn Thailand eine Kapitalertragssteuer kennen würde. Es würde Einkommenssteuer darauf fällig in TH, wenn ich es denn einführe ins Land. Entgegen für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit gelten für Kapitalerträge auch nach dem neuen thailändischen Steuerrecht hier weiter die alten steuerlichen Regeln. Nicht einführen, keine Steuern. Der deutsche Fiskus muss zugucken.
Da deutsches Recht im Vertrag besteht, habe ich ja sogar Rechtsschutz. Hat mir meine Gewerkschaft schriftlich mitgeteilt. Mein Vertrag wurde zudem von 2 Arbeitsrechtlern auf mein eigenes Betreiben ziemlich genau unter die Lupe genommen. Das Finanzamt ist mit im Boot, drei deutsche Banken (Sparkasse, Deutsche Bank u Commerzbank) wissen Bescheid, DRV und Krankenkasse ebenso. Da freiwillige Pflichtbeiträge in die RV gezahlt werden, besteht ja sogar weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderrungsrente - auch über die zwei Jahre hinaus.
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