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Thailand DTV Visa - Destination Thailand

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83 na dann ... einfach machen. Ich bin eh nicht vom Fach, von daher. Der Rest sind eh nur Details, die sind eh nicht wichtig. Zum Beispiel, darf man als deutscher seinen deutschen Wohnsitz aufgeben und ausschließlich einen Wohnsitz in TH haben mit dem DTV? Wenn ja dauerhaft? Welches Recht ist beim Arbeitsvertrag anwendbar? Ist es bei einem Visum welches nach und nach verländert werden muss eigentlich eine Entsendung oder doch nicht? Abhängig vom anwendbaren Recht, wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber aus? Wie sieht es mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus .... wie gesagt, alles nur Details, die jucken eh keine alte Sau. Wahrscheinlich eh alles irrelevant in der Praxis.
Warum sollte ich nicht meinen Wohnsitz aufgeben dürfen? Es kann mich ja niemand zwingen, eine Wohnung zu mieten. Ich wüsste nicht, wo ich mich melden sollte, wenn ich in 14 Tagen meinem Vermieter die Wohnungsschlüssel übergebe und danach den Rest, der nach der Haushaltsauflösung übrig bleibt, mitnehme oder wegwerfe. Das Gegenteil ist doch der Fall: Ich darf überhaupt nicht in einer Wohnung gemeldet sein in der ich nicht lebe. Also muss ich ins Bürgeramt und mich abmelden mit Zielland Thailand. Gerüchteweise soll von diesem Vorgang auch das örtliche Finanzamt Wind bekommen 😉

Und in Thailand muss ich mich bei der Immi melden innerhalb von 48 Stunden, wenn ich als Ausländer beabsichtige länger im Land zu bleiben. Danach kann ich meine Tax ID beantragen (was aber theoretisch auch Zeit hätte bis November) bzw. in meinem Fall meine alte wieder neubeschaffen. Danach folgen 90 Tage-Reports und Verlängerung.

Bis März 2026 muss ich eine Steuererklärung abgeben und mein komplettes Einkommen in TH versteuern. Wenn ich freundlich bin, stelle ich diese Steuererklärung noch dem deutschen Finanzamt zur Verfügung, für den Fall, dass ich als beschränkt Steuerpflichtiger in D noch etwas anzugeben hätte. Das wäre in dem Fall lediglich Quellensteuer, das macht aber ja die Bank für mich. Habe ich keine weiteren Einnahmen in D, muss ich keine Erklärung abgeben - Aussage Finanzamt. Man verzichtet, wir haben es schriftlich. Selbst die restlichen Kapitalerträge wären in Thailand zu versteuern, wenn Thailand eine Kapitalertragssteuer kennen würde. Es würde Einkommenssteuer darauf fällig in TH, wenn ich es denn einführe ins Land. Entgegen für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit gelten für Kapitalerträge auch nach dem neuen thailändischen Steuerrecht hier weiter die alten steuerlichen Regeln. Nicht einführen, keine Steuern. Der deutsche Fiskus muss zugucken.

Da deutsches Recht im Vertrag besteht, habe ich ja sogar Rechtsschutz. Hat mir meine Gewerkschaft schriftlich mitgeteilt. Mein Vertrag wurde zudem von 2 Arbeitsrechtlern auf mein eigenes Betreiben ziemlich genau unter die Lupe genommen. Das Finanzamt ist mit im Boot, drei deutsche Banken (Sparkasse, Deutsche Bank u Commerzbank) wissen Bescheid, DRV und Krankenkasse ebenso. Da freiwillige Pflichtbeiträge in die RV gezahlt werden, besteht ja sogar weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderrungsrente - auch über die zwei Jahre hinaus.
 
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Earn

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17 Oktober 2024
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@thaimeister83

Deinen Überlegungen würde ich, in den allermeisten Punkten, zustimmen. Das sind sehr hilfreiche Beiträge von dir.

Bzgl. dem Gerichtsstand bin ich mir nicht sicher, da dieser (normalerweise) dort ist wo die Arbeit ausgeführt wird.
Also in deinem Fall in Thailand. Eine individuelle Regelung zum Gerichtsstand sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Wo genau der Gerichtsstand ist, ist allerdings nicht wirklich wichtig. Das wird im Streitfall dann eh vom Arbeitsgericht geklärt werden.

Nach deinem Umzug wirst Du deine thailändische Adresse den deutschen Banken mitteilen. In dem Zusammenhang wirst Du dich auch erklären müssen, in welchem Land du steuerpflichtig bist. Da das, wie du schreibst, Thailand ist, werden die Banken deine thail. TIN sofort haben möchten. Die Frist in der die thail. TIN mitgeteilt werden muss, wird dir von den Banken verraten.
In dem Zusammenhang sind viele Banken sehr spaßbefreit. Meldeverstöße möchte keine Bank im Prüfungsbericht stehen haben

Nachdem den Banken die thail. TIN haben, wird keine Quellensteuer ans deutsche Finanzamt angeführt.

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben
 

thaimeister83

Profi-Chiller
   Autor
7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83

Deinen Überlegungen würde ich, in den allermeisten Punkten, zustimmen. Das sind sehr hilfreiche Beiträge von dir.

Bzgl. dem Gerichtsstand bin ich mir nicht sicher, da dieser (normalerweise) dort ist wo die Arbeit ausgeführt wird.
Also in deinem Fall in Thailand. Eine individuelle Regelung zum Gerichtsstand sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Wo genau der Gerichtsstand ist, ist allerdings nicht wirklich wichtig. Das wird im Streitfall dann eh vom Arbeitsgericht geklärt werden.

Nach deinem Umzug wirst Du deine thailändische Adresse den deutschen Banken mitteilen. In dem Zusammenhang wirst Du dich auch erklären müssen, in welchem Land du steuerpflichtig bist. Da das, wie du schreibst, Thailand ist, werden die Banken deine thail. TIN sofort haben möchten. Die Frist in der die thail. TIN mitgeteilt werden muss, wird dir von den Banken verraten.
In dem Zusammenhang sind viele Banken sehr spaßbefreit. Meldeverstöße möchte keine Bank im Prüfungsbericht stehen haben

Nachdem den Banken die thail. TIN haben, wird keine Quellensteuer ans deutsche Finanzamt angeführt.

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben
Warum sagt die Bank dann, dass sie es tut?

zum Arbeitsort: Mein Arbeitsplatz ist in Deutschland, ich darf aber mobil arbeiten von wo aus ich will - eben auch in Thailand.
 
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17 Oktober 2024
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Warum sagt die Bank dann, dass sie es tut?

zum Arbeitsort: Mein Arbeitsplatz ist in Deutschland, ich darf aber mobil arbeiten von wo aus ich will - eben auch in Thailand.
Ich kann zu deiner Bank natürlich nichts sagen. Wahrscheinlich hat jede Bank ihre Abläufe individuell geregelt.
Ich hatte richtig Pech.
Mir haben Banken im Vorfeld nur Gutes erzählt. Alles kein Problem.
Als es zur Adressänderung kam wurde mir, von einer Volksbank und einer Internetbank, die gesamte Geschäftsverbindung gekündigt.
Von einer Depotbank wurde mein Depot gesperrt. Bis zur Einreichung der Thail. TIN und dem ordnungsgemäß ausgefüllten W-8ben Formular.
Eine andere Geschäftsbank hat mir ein Frist von 6 Wochen zur Übermittlung der Thail. TIN gesetzt.
Das wurde bei meinen Anfragen im Vorfeld nicht erwähnt.

Zum Arbeitsort und örtlicher Zuständigkeit des Arbeitsgerichts wurde mir folgende Auskunft geben:
Unter „gewöhnlicher Arbeitsort“ ist jener Ort zu verstehen, an dem die Beschäftigten physisch ihre Arbeitsleistung erbringen. Bei Homeoffice-Tätigkeit wird die Arbeitsleistung von den Beschäftigten physisch am Wohnort erbracht, wodurch sich der gewöhnliche Arbeitsort in den ausländischen Wohnort verlagert.

Nach § 48 I a ArbGG ist grundsätzlich das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer / die Arbeitsnehmerin gewöhnlich die Arbeit verrichtet oder zuletzt verrichtet hat.

Ich dachte, daß du physisch in Thailand bist.

Hierzu gibt es glaube ich keine herrschende Meinung. Deshalb möchte ich nicht ausschließen, dass meine Infos falsch sind. Grauzone.
 

Eavesdropper

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1 November 2024
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@thaimeister83
Die Meldepflicht innerhalb von 48h bei der Immi, wenn ich länger im Land bleiben möchte, ist mir bis dato nicht bekannt. Hast Du dazu Details?

Es gibt eine 24-Stunden-Meldepflicht, die Unterkunftsbesitzer und Vermieter betrifft (TM30-Formular), nicht jedoch den Gast selbst, und die 90-Tage-Meldepflicht.

Was setzt deine Krankenkasse voraus, um die Mitgliedschaft zu beenden? Meine Krankenkasse benötigt eine Bescheinigung
über meine Absicherung im Krankheitsfall sowie die maschinelle Abmeldung meines Arbeitgebers.

Eine freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung habe ich für mich überprüft. Momentan tendiere ich dazu, das Geld lieber in einen ETF-Sparplan zu investieren.

@wiwowa
Entsendung setzt eine Befristung von vornherein durch die Eigenart der Tätigkeit oder aufgrund einer expliziten vertraglichen zeitlichen Begrenzung voraus. Zudem ist die Behandlung einer Workation als Entsendung imho eine Möglichkeit, keine Pflicht.
 
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Pattayareise

thaimeister83

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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83
Die Meldepflicht innerhalb von 48h bei der Immi, wenn ich länger im Land bleiben möchte, ist mir bis dato nicht bekannt. Hast Du dazu Details?

Es gibt eine 24-Stunden-Meldepflicht, die Unterkunftsbesitzer und Vermieter betrifft (TM30-Formular), nicht jedoch den Gast selbst, und die 90-Tage-Meldepflicht.

Was setzt deine Krankenkasse voraus, um die Mitgliedschaft zu beenden? Meine Krankenkasse benötigt eine Bescheinigung
über meine Absicherung im Krankheitsfall sowie die maschinelle Abmeldung meines Arbeitgebers.

Eine freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung habe ich für mich überprüft. Momentan tendiere ich dazu, das Geld lieber in einen ETF-Sparplan zu investieren.

@wiwowa
Entsendung setzt eine Befristung von vornherein durch die Eigenart der Tätigkeit oder aufgrund einer expliziten vertraglichen zeitlichen Begrenzung voraus. Zudem ist die Behandlung einer Workation als Entsendung imho eine Möglichkeit, keine Pflicht.
Mein gewöhnlicher Arbeitsort ist in der Stadt, in der auch mein AG sitzt. So steht es in meinem Vertrag, abweichend davon darf ich „bis zu“ 5 Tage die Woche mobil arbeiten. So ists geregelt.

Das mit den Banken ist natürlich mal richtig mies. Aber ich könnte theoretisch auch sofort mit einer thailändischen TIN dienen, da ich von 2013 bis 2016 Arbeitnehmer für div. Thai-Companies war. Mein Anwalt weiß nur nicht, ob die wirklich aktiv ist. Rausfinden konnte er sie, alles weitere muss ich klären wenn ich vor Ort bin.

Dann habe ich das mit der Unterkunft verwechselt, melden darf man sich aber trotzdem.

Das mit den ETFs habe ich ach überlegt, bis mir von der DRV mitgeteilt wurde, dass ich, wenn ich keine freiwilligen Pflichtbeiträge entrichte, ich in 2 Jahren meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verliere. Da ich Vorerkrankt bin und mir keine Versicherung auf der Welt eine BU verkauft, bin ich leider darauf angewiesen.

Meine Krankenkasse (TK) sagt: Bist du länger als 3 Monate im Ausland, darfst du überhaupt nicht in D gesetzlich krankenversichert sein. Ich zahle ca 70 Euro im Monat für Anwartschaften, die mit eine Pflegeversicherung und eine sofortige Wiederaufnahme in der GKV nach Einreise ermöglichen. Das sollte unbedingt gemacht werden, 2016 habe ich diverse Anläufe gebraucht um in die GKV zu kommen, als ich nach 3 Jahren aus TH wieder gekommen bin.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Ich kann zu deiner Bank natürlich nichts sagen. Wahrscheinlich hat jede Bank ihre Abläufe individuell geregelt.
Ich hatte richtig Pech.
Mir haben Banken im Vorfeld nur Gutes erzählt. Alles kein Problem.
Als es zur Adressänderung kam wurde mir, von einer Volksbank und einer Internetbank, die gesamte Geschäftsverbindung gekündigt.
Von einer Depotbank wurde mein Depot gesperrt. Bis zur Einreichung der Thail. TIN und dem ordnungsgemäß ausgefüllten W-8ben Formular.
Eine andere Geschäftsbank hat mir ein Frist von 6 Wochen zur Übermittlung der Thail. TIN gesetzt.
Das wurde bei meinen Anfragen im Vorfeld nicht erwähnt.

Zum Arbeitsort und örtlicher Zuständigkeit des Arbeitsgerichts wurde mir folgende Auskunft geben:
Unter „gewöhnlicher Arbeitsort“ ist jener Ort zu verstehen, an dem die Beschäftigten physisch ihre Arbeitsleistung erbringen. Bei Homeoffice-Tätigkeit wird die Arbeitsleistung von den Beschäftigten physisch am Wohnort erbracht, wodurch sich der gewöhnliche Arbeitsort in den ausländischen Wohnort verlagert.

Nach § 48 I a ArbGG ist grundsätzlich das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer / die Arbeitsnehmerin gewöhnlich die Arbeit verrichtet oder zuletzt verrichtet hat.

Ich dachte, daß du physisch in Thailand bist.

Hierzu gibt es glaube ich keine herrschende Meinung. Deshalb möchte ich nicht ausschließen, dass meine Infos falsch sind. Grauzone.
Ich mache kein Homeoffice, sondern werde mobil arbeiten. Das ist rechtlich zu unterscheiden!
 
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wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
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@thaimeister83 das klingt alles sehr überlegt und schlüssig und Du hast sehr sehr viele Dinge beachtet und auch schon gelöst. Evtl. nicht der einfachste Weg aber klingt so als würde das so gut klappen. Es ist halt kein einfaches "Ich melde mich mal ab und fertig". Ich drück Dir die Daumen das die Steine im Weg nicht zu viele werden.
 
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thaimeister83

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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83 das klingt alles sehr überlegt und schlüssig und Du hast sehr sehr viele Dinge beachtet und auch schon gelöst. Evtl. nicht der einfachste Weg aber klingt so als würde das so gut klappen. Es ist halt kein einfaches "Ich melde mich mal ab und fertig". Ich drück Dir die Daumen das die Steine im Weg nicht zu viele werden.
Deine Worte in Gottes Ohr …. Wenn ich übernächste Woche im Flieger sitze, mache ich drei Kreuze!

Hat aber auch niemand behauptet, dass es einfach ist, seinen Traum und damit in Thailand zu leben 🥳🥳
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Mein gewöhnlicher Arbeitsort ist in der Stadt, in der auch mein AG sitzt. So steht es in meinem Vertrag, abweichend davon darf ich „bis zu“ 5 Tage die Woche mobil arbeiten. So ists geregelt.

Scheinbar hast du ein Thailändische Firma als AG. ist da das DTV die richtige Lösung :keine Ahnung
 
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Ich sehe hier viele mit einigem Wissen (mehr als ich) ihre Berichte abgeben.
Da kann ich nicht mitreden, schildere aber gerne kurz wie ich es erlebt habe,
Ich arbeite in einer Schweizer Firma, angehörig zu einem internationalen Firmenkonglomerat. Ich habe mich für dieses DTV Visum interessiert. mit meinem Chef gesprochen und er meinte ich kann ja selber was aufsetzen und unterschreiben, oder er mache das sonst gerne. Ich habe mich kurz auf thaiembassy.com schlaugemacht, dann online Passphotos besorgt. Dauer rund 20 Minuten (5 davon aktiv, rest warten) und rund 30 Chf später war ich im Besitz der Photos. Danach online die Fragebögen ausgefüllt, gefühlte 10 minuten später war ich fertig. Ich habe mir vorher kurz selber eine Bestätigung ausgestellt mit Stempel und Unterschrift des CEO, wo stand, dass ich aufgrund meiner Tätigkeit berechtigt sei remote arbeiten zu dürfen, dass die Arbeit für eine Schweizer Firma auf Schweizer Gebiet stattfindet. Dies natürlich schön eingepackt und in blumigen Worten, wobei ich nicht vergass die gute thailändische Infrastruktur zu loben. Dann wollten sie noch einen Finanznachweis, dort habe ich online vom Handy von der Bangkokbank einen Auszug verlangt, konnte ich per PDF direkt selbst ziehen. dies beigelegt. Dann wollten Sie noch eine Wohnsitzbestätigung. Wusste nicht so recht wo ich das an einem Samstag in der Schweiz herbekomme, und habe daraufhin einfach eine Steuerrechnung genommen, und dort den Briefkopf und meine Angaben gescreenshottet. Dachte mir, wenns klappt, gut, wenn nicht, mache ich halt noch nen gang um eine Bestätigung zu bekommen. eingereicht, total also vlt eine stunde Zeit investiert und abgeschickt.

Dann wartete ich und 2 wochen später dachte ich: check mal nach. Logge mich ein und sehe da, pending, process not started yet. payment pending.
Hatte übersehen, dass ich scheinbar nach der Bestätigung nochmal einloggen und dann zahlen muss.

350.- bezahlt, und dann ausgeloggt.
1732211787094.png
1732211370655.png

2 Tage später bekam ich ein Mail, dachte mir schon: ok, da kommt die Meldung, dass ich etwas vergessen habe, etwas nicht genügt..

Aber es stand nur lapidar da, dass:

1732211860277.png

und effektiv, ich hatte es.

Nun weiss ich nicht, wie es anderen ging, aber für mich war das schon lächerlich einfach.
Ich habe mich dann auch noch erkundigt, wie das so ist, aber festgestellt, dass niemand so richtig Bescheid weiss.
Aber, zumindest für mich: solange ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe und dort Steuern bezahle, kann ich remote arbeiten, sofern Arbeitgeber zustimmt. Meine Krankenkasse hat mir schriftlich bestätigt, dass dies keine Probleme darstellt, sofern meine Spitalaufenthaltskosten nicht mehr als x mal (glaube es war 2 mal) den kantonalen Tagessatz überschreiten alles ok ist. Was andere Kosten ambulant oder operativ betrifft, kein Thema, sei alles gedeckt. Dazu habe ich noch ETI Schutzbrief, Axa Intertours. etc.
Steuerlich würde ich auch in Thailand nichts zahlen müssen, da ich eh nie vorhätte die 180 Tage auszureizen. Denke mal maximal 2 bis 3 monate remote, wenn überhaupt. Habe das einfach gemacht weil ich es ausprobieren wollte. bin aber positiv überrascht wie mein CEO das aufgefasst hat, und er meinte, wenn alles läuft hat er kein Problem damit dass ich meine Ferien ein bisschen ausdehne und vor und nachher noch ein bisschen remote arbeite.

dies meine Erlebnisse dazu.

Was ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht weiss: bekomme ich trotzdem einreisestempel mit 60 Tagen, oder wissen die dank dem Reisepass, dass ich DTV habe, muss ich mich dann doch irgendwann melden... und wenn ab wievielen Tagen.. Habe aber da vor bei Immi vorbeizugehen und dort jemanden zu fragen. mit Schokolade und Wein bewaffnet denke ich nicht dass es langweilig wird.^^

Wünsche euch allen viel Erfolg.
 

Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
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26 November 2013
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Wien
Ich sehe hier viele mit einigem Wissen (mehr als ich) ihre Berichte abgeben.
Da kann ich nicht mitreden, schildere aber gerne kurz wie ich es erlebt habe,
Ich arbeite in einer Schweizer Firma, angehörig zu einem internationalen Firmenkonglomerat. Ich habe mich für dieses DTV Visum interessiert. mit meinem Chef gesprochen und er meinte ich kann ja selber was aufsetzen und unterschreiben, oder er mache das sonst gerne. Ich habe mich kurz auf thaiembassy.com schlaugemacht, dann online Passphotos besorgt. Dauer rund 20 Minuten (5 davon aktiv, rest warten) und rund 30 Chf später war ich im Besitz der Photos. Danach online die Fragebögen ausgefüllt, gefühlte 10 minuten später war ich fertig. Ich habe mir vorher kurz selber eine Bestätigung ausgestellt mit Stempel und Unterschrift des CEO, wo stand, dass ich aufgrund meiner Tätigkeit berechtigt sei remote arbeiten zu dürfen, dass die Arbeit für eine Schweizer Firma auf Schweizer Gebiet stattfindet. Dies natürlich schön eingepackt und in blumigen Worten, wobei ich nicht vergass die gute thailändische Infrastruktur zu loben. Dann wollten sie noch einen Finanznachweis, dort habe ich online vom Handy von der Bangkokbank einen Auszug verlangt, konnte ich per PDF direkt selbst ziehen. dies beigelegt. Dann wollten Sie noch eine Wohnsitzbestätigung. Wusste nicht so recht wo ich das an einem Samstag in der Schweiz herbekomme, und habe daraufhin einfach eine Steuerrechnung genommen, und dort den Briefkopf und meine Angaben gescreenshottet. Dachte mir, wenns klappt, gut, wenn nicht, mache ich halt noch nen gang um eine Bestätigung zu bekommen. eingereicht, total also vlt eine stunde Zeit investiert und abgeschickt.

Dann wartete ich und 2 wochen später dachte ich: check mal nach. Logge mich ein und sehe da, pending, process not started yet. payment pending.
Hatte übersehen, dass ich scheinbar nach der Bestätigung nochmal einloggen und dann zahlen muss.

350.- bezahlt, und dann ausgeloggt.
Anhang anzeigen 2031866
Anhang anzeigen 2031865

2 Tage später bekam ich ein Mail, dachte mir schon: ok, da kommt die Meldung, dass ich etwas vergessen habe, etwas nicht genügt..

Aber es stand nur lapidar da, dass:

Anhang anzeigen 2031867

und effektiv, ich hatte es.

Nun weiss ich nicht, wie es anderen ging, aber für mich war das schon lächerlich einfach.
Ich habe mich dann auch noch erkundigt, wie das so ist, aber festgestellt, dass niemand so richtig Bescheid weiss.
Aber, zumindest für mich: solange ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe und dort Steuern bezahle, kann ich remote arbeiten, sofern Arbeitgeber zustimmt. Meine Krankenkasse hat mir schriftlich bestätigt, dass dies keine Probleme darstellt, sofern meine Spitalaufenthaltskosten nicht mehr als x mal (glaube es war 2 mal) den kantonalen Tagessatz überschreiten alles ok ist. Was andere Kosten ambulant oder operativ betrifft, kein Thema, sei alles gedeckt. Dazu habe ich noch ETI Schutzbrief, Axa Intertours. etc.
Steuerlich würde ich auch in Thailand nichts zahlen müssen, da ich eh nie vorhätte die 180 Tage auszureizen. Denke mal maximal 2 bis 3 monate remote, wenn überhaupt. Habe das einfach gemacht weil ich es ausprobieren wollte. bin aber positiv überrascht wie mein CEO das aufgefasst hat, und er meinte, wenn alles läuft hat er kein Problem damit dass ich meine Ferien ein bisschen ausdehne und vor und nachher noch ein bisschen remote arbeite.

dies meine Erlebnisse dazu.

Was ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht weiss: bekomme ich trotzdem einreisestempel mit 60 Tagen, oder wissen die dank dem Reisepass, dass ich DTV habe, muss ich mich dann doch irgendwann melden... und wenn ab wievielen Tagen.. Habe aber da vor bei Immi vorbeizugehen und dort jemanden zu fragen. mit Schokolade und Wein bewaffnet denke ich nicht dass es langweilig wird.^^

Wünsche euch allen viel Erfolg.
...Du druckst Dir Deine VISA Bestaetigung aus und nimmst es nach BKK mit und bei der Ankunft stempeln Sie Dir das VISA rein... :prost
 
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buuge

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27 Januar 2017
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...Du druckst Dir Deine VISA Bestaetigung aus und nimmst es nach BKK mit und bei der Ankunft stempeln Sie Dir das VISA rein... :prost
Genau, Visa ausdrucken und bei der Passkontrolle mit abgeben. Dann werden dir 180 Tage Aufenthalt anstatt 60 eingestempelt, mehr ist nicht.

Bei mir war das ein ähnlicher (einfacher) Prozess. Einzig die Bestätigung vom AG, dass ich Remote arbeite, musste ich nachreichen (obwohl das auch in meinem Arbeitsvertrag drinsteht...).
Hat 9 Tage gedauert, Mittwochabend bezahlt, Donnerstag Nachfrage wegen AG Bestätigung, die Woche drauf am Freitag das Visa bekommen). Ziemlich einfacher Prozess, wenn man alles so einreicht wie angefordert.
 

thaimeister83

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Mae Hong Son, Thailand
...Du druckst Dir Deine VISA Bestaetigung aus und nimmst es nach BKK mit und bei der Ankunft stempeln Sie Dir das VISA rein... :prost
Du wirst das ausgedruckte Visa wahrscheinlich SEHR häufig brauchen. Bei jeder Einreise, fast jedem Kontakt mit der Immigration etc pp. Sieh zu, dass du die Datei gut verwahrst und jederzeit Zugriff darauf hast (Handy, ☁️ oder was weiß ich).
 

gmb

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11 September 2022
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Moin,
und gib das ausgedruckt Visa dem Beamten von der Immigration VOR dem Pass, am besten schon auseinandergefaltet.
Ich hatte etwas übermüdet am BKK das Ding gefaltet mit überreicht, hat ihn nicht interessiert, er hat einfach den 60 Tage Stempel reingehauen:o-o:
Und natürlich habe ich das erst in Pattaya drei Tage später festgestellt.
Da wir aber zwischenzeitlich noch in SIEM REAP waren, habe ich dann bei der Wiedereinreise nach TH darauf geachtet und erst den Visa Zettel DEUTLICH übergeben
und daraufhin auch wieder mein ordentliches (Non O-X Erstlaufzeit 5 Jahre ab Erteilung) erhalten.

Gruss
gmb
 
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Ihr seid genial, vielen Lieben Dank. Werde es also ausgedruckt mitnehmen. Und yes, ich bin nicht beratungsresistent, werde es zuerst vorlegen. Wünsche Euch allen eine Super Zeit und wer ab 2. Dezember in Pattaya ist, lasst uns beim Schlumpf eins schlumpfen^^
 

thaimeister83

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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Ihr seid genial, vielen Lieben Dank. Werde es also ausgedruckt mitnehmen. Und yes, ich bin nicht beratungsresistent, werde es zuerst vorlegen. Wünsche Euch allen eine Super Zeit und wer ab 2. Dezember in Pattaya ist, lasst uns beim Schlumpf eins schlumpfen^^
Ich komm am 4. nach, bleibe aber nur 2 Nächte in dem Loch Pattaya. Dann gehts ab in die Berge ❤️❤️🥳🥳🥳
 

Tanknixs

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Ich komm am 4. nach, bleibe aber nur 2 Nächte in dem Loch Pattaya. Dann gehts ab in die Berge ❤️❤️🥳🥳🥳
cool, ja ich bin auch am Wochenende unterwegs nach Natur, werde aber dann am Montag wieder auftreffen. bin immer mal wieder beim @schlumpf muss ja schlumpfen ob die Schlumpf noch schlumpft. sonst gibts Ärger mit Naree, und das will ich ja keinesfalls riskieren.