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Witwenrente für Thais

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Die Witwenrente für z. B. Thai Ehefrauen wird seit 2008 nicht mehr gekürzt wenn sie nach dem Tod des Ehemannes nach Thailand zurück gehen. Hier derr Link:

"http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_42284/DRVBS/de/Inhalt/01__Deutsche__RV/05__Bibliothek/Informationen__der__DRV__Bayern/01-2008__Aenderung__SGB4__DL%2CtemplateId=raw%2Cproperty=publicationFile.pdf/01-2008_Aenderung_SGB4_DL"]http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_42284/DRVBS/de/Inhalt/01__Deutsche__RV/05__Bibliothek/Informationen__der__DRV__Bayern/01-2008__Aenderung__SGB4__DL,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/01-2008_Aenderung_SGB4_DL[/URL]
 

Oldman

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15 November 2008
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AW: Witwenrente für Thais

hallo liggi,

was aber nicht heißen soll das du morgen über den jordan gehts.....
lang lebe liggi...hahaha

gruss

Oldman
 

Herbert

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19 Oktober 2008
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Bkk/Vie
www.schuldnerberatung.at
AW: Witwenrente für Thais

als Anschlußß nur ne theoretische Frage - ab wieviel Jahren Ehe gibts in TH überhaupt Anspruch auf Witwenrente - Weibi hat nur mehr 8 Monate bis sie cashen kann - und seitdem ich wieder Herzrhytmustörungen habe ist sie nervös, und meinte ich soll das auf den Juni verlegen.......ist sie nicht süß !! und gaaaaaaaaaanz anders :bigg

Herbert
 

Herbert

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19 Oktober 2008
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Bkk/Vie
www.schuldnerberatung.at
AW: Witwenrente für Thais

Danke Buggi , wenn ich mich zusammenreisse werden das noch tolle Jahre - aber das Leben von früher zollt nun seinen Tribut.....

Ruhige Posts ahh geh, die mache ich ja schon länger......zoffe mich ja nimmer mit Typen die nur halb soviel Halbwissen wie ich habe :bigg:bigg:ironie

Herbert
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Witwenrente für Thais

als Anschlußß nur ne theoretische Frage - ab wieviel Jahren Ehe gibts in TH überhaupt Anspruch auf Witwenrente - Weibi hat nur mehr 8 Monate bis sie cashen kann - und seitdem ich wieder Herzrhytmustörungen habe ist sie nervös, und meinte ich soll das auf den Juni verlegen.......ist sie nicht süß !! und gaaaaaaaaaanz anders :bigg

Herbert

Herbert, wie es in Österreich ist weiß ich nicht.

In D genügt es meines Wissens, das man 1 Sekunde verheiratet ist, oder hat sich da etwas geändert gegenüber früher ? Wer weiss es genau ?

Übrigens, wenn eine Thai eine eigene Rente bekommt und sie in Thailand wohnt, wird diese Rente um ca. 30% gekürzt. Die Witwenrente nicht, komische Gesetze.
 
AW: Witwenrente für Thais

@ Liggi, bist schon laenger verheiratet!!??

So ist der Stand laut ISA:


.

lb?site=703223&srvc=17&betr=A2281=LP2&betq=1915=405472.gif
Nach dem Tod ihres Ehemannes kann die Witwe eine kleine Witwenrente oder eine große Witwenrente erhalten.
Auf die kleine Witwenrente besteht Anspruch, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird nur für zwei Jahre befristet gezahlt.

Auf die große Witwenrente besteht Anspruch, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und die Witwe
  • bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
  • ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder
  • erwerbsgemindert ist.
Der Anspruch auf Witwenrente besteht erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Diese Mindestdauer gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nicht, wenn ein Rentensplitting durchgeführt wurde.

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten wird die Witwenrente in Höhe einer Versichertenrente gezahlt (Sterbevierteljahr). Nach Ablauf dieser Zeit
  • beträgt die große Witwenrente 55 %, die kleine Witwenrente 25 % einer Versichertenrente,
  • werden von der Witwe erzielte Einkünfte im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet,
  • kann ein Zuschlag wegen Kindererziehung zu der Rente geleistet werden.
Die Witwenrente fällt bei Wiederheirat mit Ablauf des Monats der Eheschließung weg. Bei der Wiederheirat wird die Berechtigte
  • einer großen Witwenrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Rente
  • einer kleinen Witwenrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen Befristung zustehenden Beträge
abgefunden. Eine Witwenrente, die wegen Heirat weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird (Rente nach dem vorletzten Ehegatten). Bei einer nochmaligen Heirat entfällt diese Rente endgültig. Sie kann dann auch nicht mehr wieder aufleben.
Das Hinterbliebenenrecht wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz neu geordnet. Das bisherige Recht gilt für Ehepaare, die vor dem 1.1.2002 geheiratet haben und der ältere Partner an diesem Tage bereits 40 Jahre alt ist und für Fälle, in denen ein Ehepartner vor dem 1.1.2002 verstirbt, unverändert weiter.

Ist das alte Recht anzuwenden, bedeutet dies, dass
  • die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden haben muss,
  • die kleine Witwenrente nicht auf zwei Jahre befristet wird,
  • die große Witwenrente 60 % einer Versichertenrente beträgt,
  • ein Zuschlag wegen Kindererziehung nicht geleistet wird und
  • kein Rentensplitting durchgeführt werden kann, das zum Ausschluss der Witwenrente führt.
Witwerrente

Für eine Witwerrente gelten sinngemäß die gleichen Ausführungen wie für eine Witwenrente wenn die Ehefrau nach dem 31.12.1985 gestorben ist.
Eingetragene Lebenspartnerschaften

Für den hinterbliebenen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften / Lebenspartnerschaften sieht insoweit eine Gleichstellung zu Witwen bzw. Witwern im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor.


Gruss

Thomas
 
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Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
AW: Witwenrente für Thais

Da müsste ich ja noch 15 Jahre leben, damit mein Tilak die grosse Witwenrente
bekommt. :echt
 
AW: Witwenrente für Thais

Da müsste ich ja noch 15 Jahre leben, damit mein Tilak die grosse Witwenrente
bekommt. :echt


Jopi ist auch 105:echt

Also gib dir Muehe!

Gruss

Thomas
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
AW: Witwenrente für Thais

Also als Ergänzung:

Habe mich aus eigenem Interesse, oder besser gesagt, dem meiner Frau genau erkundigt.

Richtig ist, Witwenrente ab der ersten Skunde.

Das eine jahr, was oben im Post erwähnt wird, ist irreführrend.

Sollte der Versicherte innerhalb des ersten jahres nach Heirat sterben, dann will die Rentenanstalt genau die Todesursache wissen.

Bei einem unvorhersehbaren Tod gibts Geld sofort.

Wenn aber jemand z.B. Krebs im Enstadium hat und kurz vor dem Abnippeln heiratet, dann schaut die Witwe innerhalb des ersten Jahres nach Heirat in die Röhre.

Wichtig ist auch: Es gilt das Gestz zum Zeitpunkt der heirat.

Wir haben 2000 geheiratet, altes gestz, da bekommt die Witwe 60 %
 

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
21 Oktober 2008
5.658
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Hamburg/Pattaya
AW: Witwenrente für Thais

Wir haben 2000 geheiratet, altes gesetz, da bekommt die Witwe 60 %

Bist du da sicher Kalle11 ? (Sorry für die Frage)
 

gustav

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 April 2009
6
1
363
AW: Witwenrente für Thais

Die Info bezüglich Kürzung der Witwenrente bei Rückzug nach Thailand ist hinsichtlich des angegebenen Datums falsch. Folgendes ist Richtig:
++++++++++++++++
Kürzung der Hinterbliebenrente für Thais aufgehoben:
Im Bundesgesetzblatt vom 19.12.2007 wurde eine Änderung der Bemessung der Hinterbliebenenrente, mit Wirkung zum 05.05.2005, veröffentlicht. Die vorher übliche Kürzung auf 70%, für Hinterbliebene die z.B. in Thailand leben, wurde aufgehoben. Nun ist die Staatsangehörigkeit des verstorbenen Versicherungsnehmers für eine evtl. Kürzung entscheidend. Ist der Verstorbene also Deutscher oder EU-Ausländer, wird die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt. Durch die rückwirkende Gültigkeit ab 05.05.2005 dürften viele Witwen in den Genuss von Nachzahlungen kommen.
+++++++++++++++
Der Stichtag ist somit der 05.05.05 (witzig das Datum)
Wurde eine Frau vor dem 5.5.05 Witwe und ist vor diesem Zeitpunkt nach Thailand zurück gekehrt bleibt es bei der Kürzung um 30 % (sogenannte Altwitwen).
Ist sie vor dem 5.5.05 Witwe geworden, hat aber danach (und wenn es nur ein Tag war), ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt, darf die Kürzung bei einer Rückkehr nach Thailand nicht mehr vorgenommen werden.
Beispiel: Ehemann verstarb 2002, Frau - Thai - blieb noch in Deutschland und ging Okt. 2005 (also nach dem Stichtag) nach Thailand zurück. Die W-Rente wurde ihr um 30 % gekürzt, also das am 5.5.05 (Stichtag bez. Rückkehr) in Kraft getretene Gesetzt nicht richtig beachtet.
2008 habe ich von der Sache gehört und in ihrem Namen Einspruch gegen die Kürzung eingelegt. Auf den Einspruch wurde nie direkt geantwortet, aber 2 Monate nach Widerspruch wurde stillschweigend 100% überwiesen und für die vergangene Zeit ein wirklich ansehnliches Sümmchen auf ihre Thaikonto überwiesen. Monate später kam dann noch ein neuer Rentenbescheid der ihr die 100 % bestätigte.
Also mal prüfen, ob da nicht noch ein nettes Sümmchen rumliegt was auf „Abruf“ wartet.
 
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kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
AW: Witwenrente für Thais

Wir haben 2000 geheiratet, altes gesetz, da bekommt die Witwe 60 %

Bist du da sicher Kalle11 ? (Sorry für die Frage)
^

Ja! Schriftlich bestätigt von der Rentenanstalt!

In meinem Fall hieße das: Nicht nur die Höhe der Rente (60 statt neu 55%) sondern auch, daß die kleine Witwenrente bis zum 45. Lebensjahr der Witwe durchgezahlt wird und nicht nur 2 jahre lang, wie es im neuen Gesetz steht.

Wie schon mal von mir erwähnt, bekommt man auch solch allgemeine Fragen sehr kompetent im Expertenforum auf der Homepage der Deutschen Rentenanstalt beantwortet.