Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe
Cosy Beach Club

Thailand Welches Visum für TH Ehefrau in D bei Lebensmittelpunkt in TH

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
Thread Starter
    Werbepartner
Thread Starter
4 Dezember 2008
1.172
18.251
3.115
59
Pattaya
www.travel-dental.com
Angenommen man möchte eine Thai in TH heiraten, dann muß man vorher ein Ehefähigkeitszeugnis aus D beibringen, in dem die Zukünftige ebenfalls aufgeführt ist, weswegen vorab so einige Dokumente von beiden erforderlich sind, um es überhaupt erst zu bekommen.

Angenommen man hat nun in TH geheiratet und möchte die Ehe in D eintragen lassen (Ich glaube, das MUSS man sogar), dann muß sie eine A1 Sprachprüfung ablegen und man muß ein Visa für Familienzusammenführung beantragen. Dann erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis, danach noch 2 mal oder eines für 2 Jahre und danach kann man die Niederlassungserlaubnis beantragen, wofür eine von vielen Voraussetzungen ist, daß man sich mindestens 6 Monate im Jahr in D aufhält.

Meine Frage lautet nun:

Was ist, wenn man selber zwar in D gemeldet aber mehr als 6 Monate im Jahr in TH lebt oder zumindest die Ehefrau sich aller Voraussicht nach nicht 6 Monate im Jahr in D aufhalten wird und man möchte mit ihr 2 oder 3 mal im Jahr für einige Wochen oder Monate nach D reisen?

Welche Art von Visum ist zu beantragen?

Kann man die Ehe "steuerwirksam" machen?

Bitte keine Meinungsäußerungen sondern nur sachdienliche Antworten.

Danke.
 
  • Wow
Reaktionen: Hammer1963

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
8.156
61.678
4.515
Jever
Dann erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis, danach noch 2 mal oder eines für 2 Jahre und danach kann man die Niederlassungserlaubnis beantragen
Hier ist schon der erste Fehler. Die Ehefrau bekommt je nach Bundesland und Landkreis einen Aufenthaltstitel zwischen 1 und 3 Jahren.
Nach 5 Jahren kann sie einen unbegrenzten Titel bekommen. Das setzt aber ein B1 Sprachtest voraus.
 
  • Like
Reaktionen: Dr. Ramin

Rüssli

Som Tam Experte!
   Autor
1 Februar 2009
18.461
92.773
7.065
Meine Frau hatte damals nach 2 Jahren in D den unbegrenzten Aufenthaltstitei mit Ausweiss bekommen!

Das ohne B1, allerdings galt der Ausweiss nur mit ihrem Thai Reisepass. Wenn der Thai Reisepass neu gemacht werden muss,muss zwangsläufig auch den Ausweiss für den unbegrenzten Aufenthalt miterneuern. Der Spass kostete etwa um die 120€ und muss Persönlich beim Ausländeramt beantragt werden.

Alles ist natürlich vom Amt und Wohnort abhängig. Für die Deutsche Staatsangehörigkeit muss ein B1 Test bestanden werden und ein Lehrgang zum Deutsch werden gemacht werden.
 

Tigerwoods

Billigbumser
   Autor
26 Oktober 2010
1.826
2.960
2.213
Hamburg
Ich würde mit meiner Partnerin/Ehefrau dem zuständigen Ausländeramt einen Besuch abstatten und die Möglichkeiten erörtern.
Bei deinem beruflichen/wirtschaftlichen Hintergrund wird es vermutlich einen vernünftigen Weg geben.
Deine Situation ist wahrscheinlich ungewöhnlicher als sonstige "Partnerzusammenführungen".
Im schlimmsten Fall musst du halt den üblichen Weg über Verpflichtungserklärungen und Einladungen gehen aber dazu ist dann sicherlich keine erneute Ehe erforderlich und damit einhergehende Verpflichtungen.
 
  • Like
Reaktionen: Dr. Ramin

Otto Nongkhai

Massage Profi
   Autor
1 Mai 2021
4.738
16.016
3.515
Kenne so einen Fall auch aus Pattaya,der macht alle 180 Tage für seine Frau ein Touristvisa für Deutschland,kann dann 90 Tage dort leben und dann wieder 90 Tage Sperrfrist ,also halb Thailand,halb Deutschland.
Der Deutsche muß aber auch nachweisen,dass er in Thailand verwurzelt ist,z.b.ein Condo besitzt und Jahresvisa hat.

Vorsicht,beim ersten mal wird auch bei Thai Ehefrau von Botschaft die Rückkehrabsicht geprüft ,wenn kein A1 Kurs in Thailand gemacht.

Beim Steuerrecht kommt es darauf an,dass Thai Ehefrau mehr als 183 Tage in D lebt bzw dort eine Wohnung ,sonst wird deutscher Mann als Lediger behandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: neitmoj und Dr. Ramin

ariages

Sehr erfahrener Member
   Autor
5 März 2012
1.138
3.354
2.265
Lovely Hill
Bitte keine Meinungsäußerungen sondern nur sachdienliche Antworten.
Hohe Anforderungen. Ausländeramt und Steuerberater sind die qualifizierten Ansprechpartner. Um meinen Aktivstatus aufrecht zu erhalten, lasse ich mich dennoch zu einer Meinungsäusserung hinreissen. Ggf. löschen oder löschen lassen.
Was ist, wenn man selber zwar in D gemeldet aber mehr als 6 Monate im Jahr in TH lebt oder zumindest die Ehefrau sich aller Voraussicht nach nicht 6 Monate im Jahr in D aufhalten wird und man möchte mit ihr 2 oder 3 mal im Jahr für einige Wochen oder Monate nach D reisen?

Welche Art von Visum ist zu beantragen?
Wenn A1 eine Hürde darstellt, Aufenthalte auf max 3 Monate begrenzen und problemlos mit Besuchsvisum einreisen, Ist halt jedesmal VPE und Visumantrag über Botschaft. Einladungsschreiben wichtig! Dürfte aber bald zu einem 2-Jahresvisum (unter Beachtung der Schengenregeln) führen.
Kann man die Ehe "steuerwirksam" machen?
Die Eheschliessung lässt sich auch ohne A1 in D eintragen. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (doppelte Haushaltsführung) sollte der Steuerberater (Vorschaltposten des Fi-amtes) kennen.
 
  • Like
Reaktionen: Dr. Ramin

ariages

Sehr erfahrener Member
   Autor
5 März 2012
1.138
3.354
2.265
Lovely Hill
Kenne so einen Fall auch aus Pattaya,der macht alle 180 Tage für seine Frau ein Touristvisa für Deutschland,kann dann 90 Tage dort leben und dann wieder 90 Tage Sperrfrist ,also halb Thailand,halb Deutschland.
Der Deutsche muß aber auch nachweisen,dass er in Thailand verwurzelt ist,z.b.ein Condo besitzt und Jahresvisa hat.
Das sind gültige Schengenregeln. Dazu muss man nicht in TH 'verwurzelt' sein als 'Einlader'
Vorsicht,beim ersten mal wird auch bei Thai Ehefrau von Botschaft die Rückkehrabsicht geprüft ,wenn kein A1 Kurs in Thailand gemacht.
Das wird bei Schengenvisa immer geprüft. Beim ersten Besuch/erster Einladung vielleicht etwas genauer. Da empfiehlt sich ein fundiertes Einladungsschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
  • fröhlich
Reaktionen: Dr. Ramin und KisTex

Rüssli

Som Tam Experte!
   Autor
1 Februar 2009
18.461
92.773
7.065
Vor 8 Jahren!

Wie beschrieben liegt es am Ausländeramt wie es die Titel verteilt.
 
  • Like
Reaktionen: Santa

HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
    Aktiv
11 Mai 2020
1.754
6.364
2.215
Sisaket, Thailand
Wie beschrieben liegt es am Ausländeramt wie es die Titel verteilt.

...nicht wenn es um die Niederlassungserlaubnis geht.
Die Niederlassungserlaubnis kann man auch heute noch ohne B1 bekommen, Voraussetzung , Einreise vor Herbst ( 1 Okt. ?) 2013
Spätere Einreise, dann ist ein B1 für eine Niederlassungserlaubnis zwingend notwendig, da es zum Okt. 2013 dementsprechend geändert wurde.

Die Gültigkeit eines Aufenthaltstitei bestimmen die Behörden je nach "Laune", da hast du Recht....Manchmal 1, 2 oder 3 Jahre Gültigkeit.
 

Rüssli

Som Tam Experte!
   Autor
1 Februar 2009
18.461
92.773
7.065
Ok,juckt mich aber nicht mehr!

Meine Frau hat seit fast 2 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit.;):biggrin:
 

PanTau

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
22 Januar 2011
1.128
2.277
1.813
Bremen
Kenne so einen Fall auch aus Pattaya,der macht alle 180 Tage für seine Frau ein Touristvisa für Deutschland,kann dann 90 Tage dort leben und dann wieder 90 Tage Sperrfrist ,also halb Thailand,halb Deutschland.
Der Deutsche muß aber auch nachweisen,dass er in Thailand verwurzelt ist,z.b.ein Condo besitzt und Jahresvisa hat.

Vorsicht,beim ersten mal wird auch bei Thai Ehefrau von Botschaft die Rückkehrabsicht geprüft ,wenn kein A1 Kurs in Thailand gemacht.

Beim Steuerrecht kommt es darauf an,dass Thai Ehefrau mehr als 183 Tage in D lebt bzw dort eine Wohnung ,sonst wird deutscher Mann als Lediger behandelt.

Wo kann ich das mit den 183 Tagen nachlesen Otto ?

PanTau
Angenommen man möchte eine Thai in TH heiraten, dann muß man vorher ein Ehefähigkeitszeugnis aus D beibringen, in dem die Zukünftige ebenfalls aufgeführt ist, weswegen vorab so einige Dokumente von beiden erforderlich sind, um es überhaupt erst zu bekommen.

Angenommen man hat nun in TH geheiratet und möchte die Ehe in D eintragen lassen (Ich glaube, das MUSS man sogar), dann muß sie eine A1 Sprachprüfung ablegen und man muß ein Visa für Familienzusammenführung beantragen. Dann erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis, danach noch 2 mal oder eines für 2 Jahre und danach kann man die Niederlassungserlaubnis beantragen, wofür eine von vielen Voraussetzungen ist, daß man sich mindestens 6 Monate im Jahr in D aufhält.

Meine Frage lautet nun:

Was ist, wenn man selber zwar in D gemeldet aber mehr als 6 Monate im Jahr in TH lebt oder zumindest die Ehefrau sich aller Voraussicht nach nicht 6 Monate im Jahr in D aufhalten wird und man möchte mit ihr 2 oder 3 mal im Jahr für einige Wochen oder Monate nach D reisen?

Welche Art von Visum ist zu beantragen?

Kann man die Ehe "steuerwirksam" machen?

Bitte keine Meinungsäußerungen sondern nur sachdienliche Antworten.

Danke.

Nach den deutschen Gesetzen brauchst Du bestimmt ein Visa, aber wenn Deine Frau einen Aufenthaltstitel hat an sich ja nicht.
Du musst sie halt nicht bei jeder Reise beim Ausländeramt abmelden dann kommt sie doch ohne Probleme wieder rein nach D.

Ihre Abwesenheit sollte aber nicht über 6 Monate sein da ansonsten der Aufenthaltstitel verwirkt und dann fängst Du mit Visa von vorne an.

Das wusste ich bis vor ein paar Wochen gar nicht ; wenn sie allerdings über 15 Jahre in D ist dann stellt das Ausländeramt ein Papier aus und sie kann unbekümmert wieder einreisen.

PanTau
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Dr. Ramin

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.448
4.145
2.615
Südbaden
Angenommen man möchte eine Thai in TH heiraten, dann muß man vorher ein Ehefähigkeitszeugnis aus D beibringen, in dem die Zukünftige ebenfalls aufgeführt ist

Ah, du fragst für einen Freund :obelix

Das mit einem EFZ hat es so an sich, dass die Verlobte mit aufgefügrt werden muss, sonst macht das keinen Sinn. Beim EFZ wird einfach geprüft, ob die beiden Parteien nach Deutschen Recht heiraten können und kein Ehehindernis entgegensteht.


(Ich glaube, das MUSS man sogar),

Nein, muss man nicht. Man kann seine im Ausland geschlossene Ehe im Eheregister eintragen lassen - muss es aber nicht. Du kannst Dich mit einer legalisierten und übersetzten Heiratsurkunde jederzeit hier nachweisen, dass Du verheiratet bist. Das Eheregister kann dann interessant sein, wenn ich in DE wohne und mal eine Heiratsurkunde benötige.


A1 Sprachprüfung ablegen und man muß ein Visa für Familienzusammenführung beantragen

Ja, sofern man seinen Lebensmittlpunkt nach DE verlegen will.

Dann erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis, danach noch 2 mal oder eines für 2 Jahre und danach kann man die Niederlassungserlaubnis beantragen

Nach 3 Jahren kann man die NE beantragen, sofern der Ehe noch besteht oder aber auch die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen (alles mit entsprechenden Voraussetzungen)

Welche Art von Visum ist zu beantragen

Hier wäre ein Schengenvisum geboten. Viele Expats haben das für ihre Frauen so gemacht.

Kann man die Ehe "steuerwirksam" machen?

Das musst Du dein Steuerberater fragen, da hier die Ehe nicht überwiegend gelebt wird, kann ich mir das nicht vorstellen.
 

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
Thread Starter
    Werbepartner
Thread Starter
4 Dezember 2008
1.172
18.251
3.115
59
Pattaya
www.travel-dental.com
Ah, du fragst für einen Freund :obelix

Ich habe nicht geschrieben, für wen ich frage, aber wenn es Dich interessiert, für mich selber.

Das mit einem EFZ hat es so an sich, dass die Verlobte mit aufgefügrt werden muss, sonst macht das keinen Sinn. Beim EFZ wird einfach geprüft, ob die beiden Parteien nach Deutschen Recht heiraten können und kein Ehehindernis entgegensteht.

Macht Sinn.

Nein, muss man nicht. Man kann seine im Ausland geschlossene Ehe im Eheregister eintragen lassen - muss es aber nicht. Du kannst Dich mit einer legalisierten und übersetzten Heiratsurkunde jederzeit hier nachweisen, dass Du verheiratet bist. Das Eheregister kann dann interessant sein, wenn ich in DE wohne und mal eine Heiratsurkunde benötige.

Meines Wissens muß man das doch, da man ansonsten als ledig gilt, und dann nochmal in D eine Frau anderer Nation heiraten könnte, was illegal ist.

Ja, sofern man seinen Lebensmittlpunkt nach DE verlegen will.


Hier wäre ein Schengenvisum geboten. Viele Expats haben das für ihre Frauen so gemacht.

Das musst Du dein Steuerberater fragen, da hier die Ehe nicht überwiegend gelebt wird, kann ich mir das nicht vorstellen.

Also nach kürzlich geschiedener Ehe habe ich es nicht eilig.

Ich habe nur so hin- und her überlegt:


Vorteile Heirat mit meiner mittlerweile viele Jahre ohne Probleme mit mir lebenden Sunny:

- sie hat ein Verfügungsrecht, falls ich mal schwerkrank im Hospital liege. V.a. da ich eh vorhabe im Ernstfall mich in D behandeln zu lassen und falls ich noch flugtauglich bin, aber Sunny mangels Visum nicht mitdarf und auch keine Angehörige ist, wird es kompliziert.

- ich spare in D Steuern, wg. Steuerklassen

- sie wird mal Witwenrente beziehen, womit ich (17 J. älter) in Ruhe abtreten kann (muß sie dafür in D einen Aufenthaltstitel haben?)

- mehr Sicherheit für künftige Investitionen in TH, da ab der Heirat alles eheliches Gemeinschaftsgut ist. (bitte hierzu keine blöden Sprüche. Ich war vor Gericht. Auch wenn man auf dem Land Amt unterschreibt, daß das Land ihr gehört, hat man trotzdem Rechte, wenn man die Geldquelle nachweisen kann.

- nicht immer wieder neues Visum beantragen müssen (das versuche ich ja rauszufinden)



Nachteile:

- wieder Bindung

- für den Aufenthaltstitel muss sie in D krankenversichert sein, womit ich sie in meiner Privaten mitversichern muß, was locker 5000,- € pro Jahr kostet.

- fraglich ob der Aufenthaltstitel aufrecht gehalten werden kann, wenn sie pro Jahr 7 Mon in TH ist. Da ich aber in TH ein business habe, gibt es ggf. Ausnahmeregeln.
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.448
4.145
2.615
Südbaden
für mich selber.

Das war mir schon klar :laugh:

Meines Wissens muß man das doch, da man ansonsten als ledig gilt, und dann nochmal in D eine Frau anderer Nation heiraten könnte, was illegal ist.

Nein, muss man in der Tat nicht. Und ja, man könnte hier oder anders wo auf der Welt bigamische Ehen eingehen.


(muß sie dafür in D einen Aufenthaltstitel haben?)

Nein, habe vor ein paar Jahren für einen verstorbenen Freund in Udon den Nachlass geregelt, es braucht zwar eine Zeit, aber dann kommt das Geld nach Thailand.

sie wird mal Witwenrente beziehen

Vorsicht, da gibt es zwei Arten, kleine und große. Die große sollte Sie vom Alter her schon erreichen.

hat man trotzdem Rechte, wenn man die Geldquelle nachweisen kann.

Richtig, hat auch schon der eine oder andere durchgeklagt und Recht bekommen.


fraglich ob der Aufenthaltstitel aufrecht gehalten werden kann, wenn sie pro Jahr 7 Mon in TH ist.

Bei der Niederlasungserlaubnis ist das einfach, denn der Titel verfällt nicht -> § 51 Abs 2, Satz 2 AufenthG
"Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."

Das Papier sollte man nicht vergessen.
 
  • Like
Reaktionen: Dr. Ramin und neitmoj

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
Thread Starter
    Werbepartner
Thread Starter
4 Dezember 2008
1.172
18.251
3.115
59
Pattaya
www.travel-dental.com
Das war mir schon klar :laugh:

Aber Du musstest nochmal drauf rumreiten :o-o:

Hast ja recht; bin für jede Warnung, auch indirekt, dankbar.

War schon immer gut darin, mich in die Scheisse zu reiten.

Bei der Niederlasungserlaubnis ist das einfach, denn der Titel verfällt nicht -> § 51 Abs 2, Satz 2 AufenthG
"Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."

Das Papier sollte man nicht vergessen.

Schon klar, aber die NE bekommt sie ja gar nicht, wenn sie nicht vorher jahrelang mind. 6 Mon in D war.
 

PanTau

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
22 Januar 2011
1.128
2.277
1.813
Bremen
Ich habe nicht geschrieben, für wen ich frage, aber wenn es Dich interessiert, für mich selber.



Macht Sinn.



Meines Wissens muß man das doch, da man ansonsten als ledig gilt, und dann nochmal in D eine Frau anderer Nation heiraten könnte, was illegal ist.



Also nach kürzlich geschiedener Ehe habe ich es nicht eilig.

Ich habe nur so hin- und her überlegt:


Vorteile Heirat mit meiner mittlerweile viele Jahre ohne Probleme mit mir lebenden Sunny:

- sie hat ein Verfügungsrecht, falls ich mal schwerkrank im Hospital liege. V.a. da ich eh vorhabe im Ernstfall mich in D behandeln zu lassen und falls ich noch flugtauglich bin, aber Sunny mangels Visum nicht mitdarf und auch keine Angehörige ist, wird es kompliziert.

- ich spare in D Steuern, wg. Steuerklassen

- sie wird mal Witwenrente beziehen, womit ich (17 J. älter) in Ruhe abtreten kann (muß sie dafür in D einen Aufenthaltstitel haben?)

- mehr Sicherheit für künftige Investitionen in TH, da ab der Heirat alles eheliches Gemeinschaftsgut ist. (bitte hierzu keine blöden Sprüche. Ich war vor Gericht. Auch wenn man auf dem Land Amt unterschreibt, daß das Land ihr gehört, hat man trotzdem Rechte, wenn man die Geldquelle nachweisen kann.

- nicht immer wieder neues Visum beantragen müssen (das versuche ich ja rauszufinden)



Nachteile:

- wieder Bindung

- für den Aufenthaltstitel muss sie in D krankenversichert sein, womit ich sie in meiner Privaten mitversichern muß, was locker 5000,- € pro Jahr kostet.

- fraglich ob der Aufenthaltstitel aufrecht gehalten werden kann, wenn sie pro Jahr 7 Mon in TH ist. Da ich aber in TH ein business habe, gibt es ggf. Ausnahmeregeln.

Wenn Du sie RV pflichtig beschäftigst kann sie in die GKV.

Geht doch auch wenn sie auf dem Papier nur putzt.

PanTau
 
  • Like
Reaktionen: Dr. Ramin