Was passiert eigentlich wenn man bei der Ausreise am Flughafen mit einem Overstay von 8-10 Tagen auftaucht? Man muss den Overstay von 500 Bath/Tag zahlen und gut ist? Oder gibt es noch sonstige Sanktionen wie z.B. Wiedereinreiseverbot?
Was passiert eigentlich wenn man bei der Ausreise am Flughafen mit einem Overstay von 8-10 Tagen auftaucht? Man muss den Overstay von 500 Bath/Tag zahlen und gut ist? Oder gibt es noch sonstige Sanktionen wie z.B. Wiedereinreiseverbot?
Was passiert eigentlich wenn man bei der Ausreise am Flughafen mit einem Overstay von 8-10 Tagen auftaucht? Man muss den Overstay von 500 Bath/Tag zahlen und gut ist? Oder gibt es noch sonstige Sanktionen wie z.B. Wiedereinreiseverbot?
Da wir beim Thema sind....muss ja nich fuer jeden Mist nen eigenen Thread aufmachen....
Aber bitte nur Expertenantworten.
Folgendes:
Habe ein triple entry a 60 tage visum vom Konsulat in D.
In dem Visum ist vermerkt das es am 3. Januar seine Gueltigkeit verliert ( = 180 Tage)
1. visum eingereist
2. visum visarun malaysia( nach 60 tagen)
3. dieses visum bei der oertlichen immi verlaengert ( 30 tage 1900 baht)
4. drittes visum durch visarun in anspruch genommen , wobei das triple entry durch stempel als vollzogen erklaert wurde
5. ich bakam ber einen roten visastempel bis 5 Februar.
Frage : Ist dieser rote visastempel bindend?? ( bin ja vor 3. Januar "eingereist".....( oder doch die frist des triple entry vom 3 Januar?)
2. Kann ich dieses letzte der 3 visas nochmal um 30 tage verlaengern???( oertliche immi?)....also 2 Verlaengerungen? bei 3 Visa?
3 Wenn ja kann ich danach normal per Flieger aus-und einreisen und bekomme ein normales Tourivisa obwohl alles im Pass abgelaufen ist?
Danke fuer eure Hilfe
die Frage von ihm ist;
Ablaufzeit seines Visums von D her, endet am 3. Januar
bei seinem letzten Visarun bekam er aber keinen Stempel, wonach sein Visum bis zum 3. Januar endet,
sondern in seinem roten Einreisestempel steht, dass sein Visum gültig sei bis zum 5. Februar.
Seine Frage,
verlängert der thailändische Einreisestempel sein Visum aus D bis zum 5. Februar,
oder hat der deutsche Visaablauftermin vom Konsulat Vorrang ?
Danke @ leebanon, besser haett ichs nicht ausdruecken koennen :zwink
Danke @ riewe ....also sollte der 5. Februar als VisaGueltigkeit entscheidend sein.
Und eine Extension von 30 Tagen auf der Immi sollte dann auch noch drin sein.