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Laos Visa LAOS Freundin

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
   Ex Member
30 Juli 2015
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@hallodri: nein, das geht nicht ausser sie würde in Thailand leben und wäre dort auch legal gemeldet.

neitmoj hat es schon richtig geschrieben: Visumsantrag geht nur an der Botschaft bzw. einem Konsulat im Heimatland.
 
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Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Karlsruhe
Visumsantrag geht nur an der Botschaft bzw. einem Konsulat im Heimatland.
Sicher?

Ich selber habe schon im Ausland Visa für andere Länder beantragt.
Stell dir vor du änderst deine Weltreise etc. Und willst ein visapflichtiges Land besuchen, dann müsstest du ja extra heimfliegen zum beantragen.
 

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
   Ex Member
30 Juli 2015
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@Beetrayed: na dann hat man halt Pech gehabt wenn man seine Reisepläne kurzfristig ändert. Mit einem deutschen Pass bekommt man in vielen Ländern ein Visa on Arrival, deswegen ist ein deutscher Pass ja auch so begehrt. ;)
 
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wombi

Member Inaktiv
Inaktiver Member
23 Dezember 2014
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Wir haben jetzt einen Termin nächsten Monat wegen Visa, ich bin gespannt ob es klappt.
Unterlagen sind bis auf das "Familienbuch" was noch übersetzt werden muss komplett.

Die Übersetzung dauert 1 Tag in Laos.
Wir waren vor 2 Wochen zusammen in Thailand unterwegs und wollten das dort machen.
Ganz schwer bzw. unmöglich jemand zu finden der laotisch lesen und dann übersetzen kann. (Sicher Ausnahmen gibt es in Bangkok, wo wir NICHT waren)

Mit dem Familienbuch meinen die das Haushaltsbuch, habs mir angeschaut, sind die ganzen Famileinmitglieder drin.
Einzig wenn eines der Familienmitglieder heiratet, hat es die Möglichkeit sich aus dem Buch entfernen zu lassen und in das Familienbuch des Ehepartner eintragen zu lassen.


LG Wombi
 

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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neitmoj hat es schon richtig geschrieben: Visumsantrag geht nur an der Botschaft bzw. einem Konsulat im Heimatland.

Kann ich in einem Staat, in dem ich nicht ansässig bin, ein Schengen-Visum beantragen?
Ja. Wenn Sie in einem Land, in dem Sie nicht ansässig sind, ein Schengen-Visum beantragen müssen, genügt eine Begründung, warum Sie von diesem Land aus den Antrag stellen

Wie und wo stellt man den Antrag auf ein Schengen-Visum? - Schengen VISA Information

Wollte das mal nachholen, da vielmals die Meinung vorherrscht, schengen Visum nur im Heimatland .

Man kann es auch in anderen Ländern stellen.

Eine befreundete Thai hat in Katar den Antrag gestellt
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
   Autor
18 März 2009
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@Beetrayed ,vielleicht hast du recht, bzw. vielleicht stimmt die Info deiner Quelle.
Vielleicht aber auch nicht.

Hast du dir das Impressum angesehen?

Impressum - Schengen VISA Information

Das ist keine offizielle Seite irgendeiner Behörde, sondern es ist eine Werbe-Webseite, die angeblich aus dem Kosovo stammt.

Der anonyme Betreiber erhebt keine Ansprüche auf Richtigkeit seiner Angaben (siehe Disclaimer)

... we do not guarantee the completeness or accuracy of information ...

Zudem listet der Betreiber keine Quellen, woher er seine Informationen hat. Seriös ist das nicht.
 

bruno513

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Juli 2011
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Quelle:
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/visa/bfm/vhb1-version-bfm-d.pdf
@neitmoj: dieses mal seriös

Rechtsgrundlage: Visakodex - Artikel 6
Im Allgemeinen dürfen nur Anträge von Personen entgegengenommen werden, die im Zuständigkeitsbereich des Konsulats ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben
Wenn eine Person, die sich rechtmäßig im Zuständigkeitsbereich des Konsulats, wo der Antrag gestellt wird, aufhält, dort aber nicht ihren Wohnsitz hat, begründen kann, warum der Antrag nicht bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat gestellt werden konnte, kann der Antrag jedoch entgegengenommen werden.
Es steht im Ermessen des Konsulats, ob es die Begründung des Antragstellers akzeptiert.
Ein „Antragsteller ohne Wohnsitz im Land“ ist ein Antragsteller, der seinen Wohnsitz woanders hat, sich jedoch im Zuständigkeitsbereich des Konsulats, wo der Antrag gestellt wird, rechtmäßig aufhält.
„Rechtmäßig aufhalten“ bedeutet, dass der Antragsteller, der seinen Wohnsitz in einem anderen Drittland hat, nach dem Recht des betreffenden Drittlandes berechtigt ist, sich vorübergehend während eines Kurzaufenthalts oder mit Erlaubnis längere Zeit dort aufzuhalten.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
   Autor
18 März 2009
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Danke, @bruno513
Die Quelle ist eindeutig seriös und kompetent.

Allerdings, zumindest nach meiner Auffassung, schließt sie die im Thread erfragte Konstellation aus.

Dem Beitrag #23 von @harders entnehme ich das sie nicht in Thailand arbeitet und es ihr weder unzumutbar noch unmöglich ist ihr Visum in Vientiane zu beantragen.

In der Richtlinie steht zwar "Es steht im Ermessen des Konsulats, ob es die Begründung des Antragstellers akzeptiert." Darunter sind jedoch Fallbeispiele aufgeführt, aus denen das Konsulat oder die Botschaft die Anwendbarkeit dieser Ausnahmeregelung ermessen soll.

In den Erklärungen zu diesen Fallbeispielen wird jeweils begründet ob es für den Antragsteller zumutbar oder möglich ist den Antrag in seinem Heimatland zu stellen. In den Beispielen wo die Ausnahme gemacht werden soll, ist es jeweils nicht möglich oder nicht zumutbar.

Zitat >>>
  • B e i s p i e l : Eine Künstlerin aus Peru soll am 25.5. in Portugal auftreten. Vom 20.2. bis 15.5. hält sie sich in Kanada und den Vereinigten Staaten auf, wo sie Auftritte hat.
In diesem Fall sollte das portugiesische Konsulat in Kanada oder in den Vereinigten Staaten den Antrag entgegennehmen. Sie kann nämlich im Land ihres Wohnsitzes unmöglich einen solchen Antrag stellen, weil Visumanträge frühestens drei Monate vor der geplanten Einreise in das Gebiet der Mitgliedstaaten gestellt werden dürfen.

  • B e i s p i e l : Eine chinesische Professorin ist nach London gereist, um dort einen Lehrauftrag für Sommerkurse an einer Universität zu erfüllen. Während ihres Aufenthalts erkrankt ihr in Frankreich lebender Vater schwer. Um nach Frankreich reisen zu können, beantragt die Chinesin ein Visum beim französischen Konsulat in London.
Das französische Konsulat in London sollte den Antrag bearbeiten, weil es für die Person unzumutbar wäre, in das Land ihres Wohnsitzes zurückzukehren, um dort ein Visum zu beantragen.

  • B e i s p i e l : Ein marokkanischer Staatsangehöriger, der seinen Urlaub in Montreal (Kanada) verbringt, möchte beim deutschen Konsulat in Montreal ein Visum für Deutschland beantragen. Er erklärt, dass er beim deutschen Konsulat in Rabat (Marokko) zu lange auf einen Termin für die Einreichung eines Visumantrags warten müsste.
Das deutsche Konsulat in Montreal sollte den Antrag nicht annehmen, weil die Begründung unzureichend ist. <<< Zitat Ende

(Quelle, siehe Beitrag #45 von @bruno513 )
 
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nurzu

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
6 Juni 2013
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45
Georgsmarienhütte
Hi
Gibt's eigentlich auch ein Visa Service in laos die sich um den Papierkram kümmern, und sie auf das Gespräch usw.vorbereiten wenn man eine Freundin nach Deutschland einladen will , in Thailand gibt's ja genug von solchen Agenturen.
Hab schon gutes davon gehört in Thailand.
Bei Google hab ich schon geschaut,aber nichts in der Form gefunden, vielleicht kennt ja einer so eine Agentur.
Gruß
 

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Karlsruhe
Hi
Gibt's eigentlich auch ein Visa Service in laos die sich um den Papierkram kümmern, und sie auf das Gespräch usw.vorbereiten wenn man eine Freundin na...
Ob es Agenturen gibt, keine Ahnung.
Da mittlerweile BfS den Service übernommen hat, kurze Info für dich.

1. BfS füllt den Visaantrag aus
2. BfS macht Passbilder
3. Das Interview in der Botschaft entfällt
4. Das ganze kostet 24 Euro

Hab selber erst letzte Woche über BfS ein Visa von Vietnam gemacht, alles easy, top Service
 
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Hans Wurst

Aktiver Member
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7 September 2016
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Jetzt betrifft es mich auch mal. Muss man eigentlich vor dem Visaantrag einen Flug bereits gebucht haben? Oder geht das auch nachdem man die Zusage bekommen hat?
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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17.832
3.765
Jetzt betrifft es mich auch mal. Muss man eigentlich vor dem Visaantrag einen Flug bereits gebucht haben? Oder geht das auch nachdem man die Zusage bekommen hat?
Wie auf der ganzen Welt: Flug muß nicht gebucht sein, wäre ja auch irgendwie hirnrissig falls das Visa abgelehnt wird. Und ich spreche hier für Visa nach DE. Andere Länder, andere Sitten. Keine Ahnung wie die das handhaben. Vermutlich gleich oder ähnlich.
Was sollte eine Flugbuchung auch bringen zur Antragsstellung? Falls jemand nach Erteilung des Visa keinen Flug bucht - wohl auch kein Schaden. Oder schickt hier einer seine Holde mit dem Fahrrad los?
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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2.415
Das mit der Uebersetzung und dem beglaubigten Einladungsschreiben wurde mir so von einem Paerchen erzaehlt wo Sie aus Laos kommt. Ist erst im Dez. 2017 gewesen.
Mir wurde von der Tante eines Freundes, dessen Mutter ein Visa für den Neffen vom Schwager beantragt hat, erzählt, das, wenn die Verpflichtungserklärung in Köln zur Karnevalszeit ausgestelltt wird, der Antragsteller auf der Botschaft mit Kostüm und Pappnase erscheinen muss, also beides am besten in einer Sendung mit der VE schicken.

Gruß USCMAI
 
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Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
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8 Januar 2009
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1.713
Bern / Schweiz
Mir wurde von der Tante eines Freundes, dessen Mutter ein Visa für den Neffen vom Schwager beantragt hat, erzählt, das, wenn die Verpflichtungserklärung in Köln zur Karnevalszeit ausgestelltt wird, der Antragsteller auf der Botschaft mit Kostüm und Pappnase erscheinen muss, also beides am besten in einer Sendung mit der VE schicken.

Gruß USCMAI

Ich denke du laeufst das ganze Jahre mit Kostuem und Pappnase durch die Gegend. Aber das kann bei dir auch egal sein. Dich nimmt so oder so keiner ernst. Du bist eben eine Pappnase.
 

Hans Wurst

Aktiver Member
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7 September 2016
164
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Es ging mehr darum, dass anscheinend genaue Ein- und Ausreisedaten erfragt werden. Die kann ich aber noch nicht liefern ohne endgültige Buchung. Da kann es nunmal eine Abweichung von +/-3 Tagen geben. Ich mach das nun halt auch zum ersten Mal. War offenbar ein wenig unklar gefragt. Danke dennoch, dann sollte das ja kein Problem sein.
 

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