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Thailand Verpflichtungserklaerung - Grenzen der Haftung

nielsbo

Aktiver Member
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
15 August 2014
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Ich spiele mit dem Gedanken, meine Freundin für einen Besuch nach Schland einzuladen. Die entsprechenden Themen dazu habe ich schon gelesen, mir ist also ungefähr klar wie das Verfahren abläuft.

Bei dem PDF der Botschaft zur Verpflichtungserklärung wurde mir aber doch etwas komisch:

Umfang einer Verpflichtungserklärung: Ihre Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers, für den Sie sich verpflichten, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgungim Krankheitsfall bzw. bei Pflegebedürftigkeit. Dies giltauch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen. [...]

Mir ist klar das ich für Krankenversicherung, Unterkunft, Verpflegung aufkommen muß, und das ist auch kein Problem. Auch die Haftpflichtversicherung würde ich abschließen. Der Text ließt sich aber so, als ob ich darüber hinaus nahezu unbegrenzt für alle evtl. von staatlicher Seite aufkommenden Kosten einstehe?

Wenn dem so ist: Gibt es da eine Möglichkeit der Absicherung? Ich bin kein Freund von Versicherungen, und habe weder Hausrat, Auto, Handy noch sonst irgendwas versichert. Aber hier scheinen mir, wenn es wirklich dumm kommt (Unfall mit Pflegebedürftigkeit, Straftat usw...), existenzbedrohende Beträge im Raum zu stehen. Oder sehe ich das falsch? Im Wikipedia-Eintrag zur Verpflichtungserklärung wird auch auf etwalige Risiken hingewiesen.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Dafür gibt es ja die Verpflichtungserklärung.

Nicht alles lässt sich durch Versicherungen abdecken. Und für die Fälle wo der Staat zahlen müsste, zum Beispiel Abschiebung, muss man sich eben verpflichten diese Kosten zu übernehmen.
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
Inaktiver Member
8 Januar 2009
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Bern / Schweiz
Es gibt keine Versicherung wenn die Dame in DACH untertaucht, gesucht wird und dann abgeschoben. Dafuer musst du blechen. Aus diesem Grunde wird ja auch meist ein Einkunftsnachweis von dir verlangt wenn du die Liebste fuer 90 Tage nach D holen willst.

Pech nur, wenn du von der Arbeit abends heim kommst und die Dame ist ausgeflogen. Dann muesstest du dich mit dem Gedanken anfreunden den Zahlmeister beim Staat zu machen.
 

Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
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Karlsruhe
Das mit dem Pflegefall hat mich auch stutzig gemacht.

Sollte der Dame hier was zustoßen, Unfall o.ä., und sie wird hier gepflegt, muss man die Kosten tragen.

Harter Tobak
 
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Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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Der Text ließt sich aber so, als ob ich darüber hinaus nahezu unbegrenzt für alle evtl. von staatlicher Seite aufkommenden Kosten einstehe?

Du unterschreibst mit der Verpflilchtungserklärung faktisch eine Bürgschaft.

Egal was kommt, egal welche Kosten entstehen aufgrund des Aufenthaltes der von Dir eingeladenen Person - Du haftest vollumfänglich mit Deinem gesamten Hab und Gut!

Sollte die Person abtauchen, sollte es zu einer Fahndung kommen, sollte sie in Abschiebehaft gehen, im Gefängnis sitzen etc - unser geschätzter Staat hält sich schadfrei - geht alles zu Deinen Lasten.
 

gogolores

Member Inaktiv
Inaktiver Member
8 Februar 2009
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Wien
Seriöse Freundin suchen, die möglichst beim Staat angestellt ist (Lehrerin an einer staatlichen Schule zum Beispiel :D). Und die schaut sich dann um ein Touristenvisum um.
 
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Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Nicht alles lässt sich durch Versicherungen abdecken.

Doch....naja, fast alles. Aber im vorliegenden Fall würde das schon gehen, nur die Prämien werden dem TO nicht gefallen. Das ist dann auch keine Versicherung aus dem Katalog, sondern eine auf der Einschätzung des Risikos des Versicherungsunternehmens beruhende Vereinbarung. Müsste man bei verschiedenen Versicherungsunternehmen mal nachfragen...ich nicht, mir war das schonmal zu riskant und habe dann alles abgeblasen. Ich würde nur eine einladen, die ich länger kenne und denke, dass es da keine Probleme mit der Rückkehr geben wird. Restrisiko gibt´s immer, "bissl was" könnte ich schon bezahlen, wenn die stiften geht, aber im schlechtesten Fall kann das fast jedem das finanzielle Genick brechen, wenn man nicht gerade Bill Gates ist. Da müsste man dann gegen jeden Gebührenbescheid gerichtlich vorgehen mit eher geringen Erfolgsaussichten in den ersten, wahrscheinlich auch der zweiten Instanz.

Aber, es muss jeder selbst entscheiden, welche Risiken er eingeht. Soll blos später nicht rumheulen, dass der böse Staat Geld von ihm will..und vielleicht mehr, als er hat.
 
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Naklua1

Kein anderes Hobby?
   Autor
23 November 2008
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Das mit dem Pflegefall hat mich auch stutzig gemacht.

Sollte der Dame hier was zustoßen, Unfall o.ä., und sie wird hier gepflegt, muss man die Kosten tragen.

Harter Tobak

Warum soll das "Harter Tobak" sein? Die Person welche eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, kommt im Fall der Fälle für anfallende Kosten auf.
 
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Thailernen.net

nielsbo

Aktiver Member
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   Autor
Thread Starter
15 August 2014
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rage: Du fährst Auto ohne Versicherung? Wie soll das gehen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung habe ich natürlich. :)

Du haftest vollumfänglich mit Deinem gesamten Hab und Gut!

OK, dann muss ich mir das sehr genau überlegen. Meine Freundin ist zuverlässig, ich habe keine Angst dass Sie "stiften" geht. Aber wenn doch etwas schief geht, dann kann ich einpacken. Gerade als Selbständiger ist dann ja die ganze Existenz bedroht.

Doch....naja, fast alles. Aber im vorliegenden Fall würde das schon gehen, nur die Prämien werden dem TO nicht gefallen

Hast du einen Tipp wo man da nachfragen könnte?
 

bruno513

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24 Juli 2011
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Steht dann auf diesem Formular nicht etwas von 30 000 Euro? Es gibt ja auch Leute die hinterlegen einen gewissen Betrag, dieser wäre ja dann auch als Maximumbetrag zu sehen.
Gut, ich gehe davon aus, dass niemand eine Dienstleisterin zu sich einlädt, es wird sich doch immer um DIE Freundin handeln. Oder nicht?
 

lillyfee

fucking FERNweh
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1 November 2013
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-D- NRW
Steht dann auf diesem Formular nicht etwas von 30 000 Euro? Es gibt ja auch Leute die hinterlegen einen gewissen Betrag, dieser wäre ja dann auch als Maximumbetrag zu sehen.

Die 30.000 sind die Mindestdeckung für die Krankenversicherung.
Und das Deposit ist nicht der Maximalebetrag. Er dient nur dem ersten, erleichterten Zugriff.
Wenn höhere Kosten entstehen würden die dann auch beigetrieben werden.
Der tatsächliche Maximalebetrag dürfte der entstandene Schaden oder die Grenze deiner finanziellen Belastung sein - je nachdem was eher eintritt.

Grüße lillyfee
 

nielsbo

Aktiver Member
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
15 August 2014
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Gut, ich gehe davon aus, dass niemand eine Dienstleisterin zu sich einlädt, es wird sich doch immer um DIE Freundin handeln. Oder nicht?

Nein, sie ist meine Freundin, keine Dienstleisterin. Sie war auch schon einmal in D, und spricht Deutsch. Sonst würde ich so etwas auch nie in Erwägung ziehen.

Die 30.000 sind die Mindestdeckung für die Krankenversicherung.
Und das Deposit ist nicht der Maximalebetrag. Er dient nur dem ersten, erleichterten Zugriff.
Der tatsächliche Maximalebetrag dürfte der entstandene Schaden oder die Grenze deiner finanziellen Belastung sein - je nachdem was eher eintritt.

Auch wenn das jetzt unromantisch klingt, aber das ist schon heftig. Ich habe bisher ein einziges Mal eine Selbstschuldner Bürgschaft ohne Einrede unterschrieben, und die war auf 50K begrenzt. Wenn ich in Erwartung des ewigen Glücks mit einer einzelnen Frau mit meinem ganzen Vermögen all in gehen wollte, dann würde ich heiraten. :)

Ich werde mir das gut überlegen. Geg. machen wir halt Urlaub in einem Land wo sie einfacher rein kommt.
 
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Thailernen.net

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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Es gibt ja auch Leute die hinterlegen einen gewissen Betrag, dieser wäre ja dann auch als Maximumbetrag zu sehen.
Wie @lillyfee richtig schreibt, dient ein Deposit lediglich dem erleichterten, schnellen Zugriff. Die Restforderung wird dann auf dem "Dienstweg" beigetrieben.

Der tatsächliche Maximalebetrag dürfte der entstandene Schaden oder die Grenze deiner finanziellen Belastung sein - je nachdem was eher eintritt.
Der Maximalbetrag ist der tatsächlich entstandene Schaden - sollte diese Summe über das pfändbare Vermögen hinausgehen, wird die Restsumme entsprechend tituliert.
Dem Schuldner bleibt dann möglicherweise nur noch die Privatinsolvenz um aus dieser Nummer wieder heraus zu kommen.

Ich kenne viele Leute, die bereits mehrfach und öfter Thais eingeladen haben - Männlein wie Weiblein.
Ich kenne keinen Fall, in dem es hierbei Probleme gab.

Je nach dem wer eingeladen wird sollte man im Vorfeld natürlich "Do`s" und "Don`ts" vereinbaren, an die sich zu halten ist.
Die Freundin wird vermutlich eh die meiste Zeit des Tages/der Nacht unter direktem "Zugriff" verweilen.

Imho ist das Risiko überschaubar. Ich selbst habe bereits 3 mal eingeladen - Freundin, Nichte und guten Freund - alles gut.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
2.401
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Hast du einen Tipp wo man da nachfragen könnte?.

Leider nicht. Ich würde da mal bei ein paar großen Versicherungen nachfragen, ein Vierzeiler reicht erstmal, man muss ja nicht gleich alle persönlichen Informationen offen legen (die eigenen Daten schon) und, nach meinen Erfahrungen, per Telefax oder gar als Brief, nicht Email. So allgemeine Anfragen per Email werden kaum beantwortet oder man bekommt so Larifari-Antworten, mit denen man nichts anfangen kann.