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Thailand Verpflichtungserklaerung - Grenzen der Haftung

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Wo ist da jetzt der Unterschied zu dem was ich geschrieben habe?

Du hast praktisch ausgeschlossen, dass es eine Versicherung für die Verpflichtungserklärung gibt. Ich denke, dass das nicht stimmt.

Falls ich Dich falsch verstanden habe, ´tschuldigung.
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
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Südbaden
Mit ein bisschen Menschenkenntnis sollte so ein Risiko auch überschaubar sein. All zu oft liest man nicht von solchen Fällen. Genau genommen kenne ich auch nur einen, allerdings auch nicht die Hintergründe, nur, dass die Thai Dame in BKA Begleitung abgeschoben wurde und es den Verpflichteten schlappe 8000 EUR gekostet hat - das ist aber auch schon einige Jahre her.

Zur Zeit meines "Notfalleinsatzes" bei einer ABH - also auch schon wieder etliche Jahre her - denkt mir eine Sache mit einem schmierigen Zeitgenossen, dessen Verlobte ein Visum zur Eheschließung (den Zusatz mit Peter Müller gab es damals noch nicht) beantragt hatte. Der Fall kam bei mir auf den Tisch, als eine Heirats- und Wohnsitzmeldung besagter Dame hereinkam, aber aus einem ganz anderen Bundesland :D .
Ich habe den Typ dann einbestellt und nach dem Sachverhalt gefragt: Wo ist meine Sachbearbeiterin - Sorry, nicht da, die liegt auf Intensiv und pokert mit dem Sensenmann - Er zuckte kurz und meinte dann vulgär: Die Thai Drecksau hat mich verarscht, die war gar nicht am Flughafen. Da bin ich davon ausgegangen, dass sie gar nicht gekommen ist.
Dem war aber nicht so - damals reichte es für ein Visum aus, wenn die Heiratspapiere da waren - heute muss ja alles beim Standesamt durch sein. Und so kam heraus, dass die Dame sehr wohl in DE war und von einem anderen abgeholt wurde und den dann heiratete.
Ich meinte dann nur, Sie haben Glück gehabt, ihre VE ist damit untergegangen, hätte schnell teuer werden können. Thema durch, Akte geschlossen und versandt :D
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Mit ein bisschen Menschenkenntnis sollte so ein Risiko auch überschaubar sein.

Das ist nicht so einfach: andere Kultur, andere Ziele, andere Vorstellungen vom Leben. Kann man sich sicherlich auch in Thailand aneignen, die Menschen wenigstens ein bisschen einzuschätzen. Ist mir aber, glaube ich, bisher noch nicht gelungen, obwohl ich mich schon ganz gerne mit den Thais unterhalte und auch (fast) immer Mägde als LT´s habe, die zwischen 30 und 45 Jahre alt sind, also auch über Lebenserfahrung verfügen und etwas zu erzählen haben. Bei denen war das übrigens auch so gut wie nie ein Thema, mal nach DE zu kommen. Manche hatten das auch schon hinter sich und die Faxen dicke von DE. War irgendwie nicht so das richtige für die, selbst wenn es einigermßen gut lief (gibt ja auch genug Gegenbeispiele: da läd der DACH´ler die Thai in seine Traumvilla ein, und die landet dann in einer 20 Quadratmeter-Wohnung und darf die dann erstmal aufräumen und die 1-Euro-Shirt´s bügeln).

Ich lehne mich jetzt mal ein bisschen aus dem Fenster und behaupte, dass das Risiko, dass eine Thai in DACH abhaut, eher überschaubar ist. Wie Du schreibst, gibt´s darüber kaum Berichte.

Ich habe seinerzeit kalte Füße bekommen bei einer Kenianerin, die höchstwahrscheinlich auch nicht abgehauen wäre, ich aber einfach zu rationell an die Sache heranging und sich der Grundsatz "Bürgen sollst du würgen" immer mehr in den Vordergrund drängte, denn nichts anderes als ein Bürgschaft ist eine Verpflichtungserklärung. Man haftet für etwas, dessen Größenordnung man gar nicht abschätzen kann. Und letztendlich ist es wahrscheinlich so: wenn man sich darüber Gedanken/Sorgen macht, dann sollte man es bleiben lassen.
 

pattaya23leech

Member Inaktiv
Inaktiver Member
23 Mai 2018
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Mit einem schlechten Bauchgefühl sollte man so ein Sache eh nicht machen, weil wenn es dann schief geht sind die Schuldgefühle umso größer.
 

tukker

Aktiver Member
   Autor
27 Februar 2011
154
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753
Moin,

zum Thema Haftpflicht für die Süße hier ein kurzes Statement:
mein Versicherungsfuzzi hat "Sie" kurzerhand mit Namen und Geburtsdatum als meine Partnerin in meine Haftpflicht integriert. Kostet ein paar Cents monatlich mehr.

Grüße
tukker
 
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tongshi

คนต่างดาว
   Autor
28 Oktober 2010
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15.010
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Mir ist etwas mal fast zum Verhängnis geworden, auf das ich anfangs nie gekommen wäre, oder in meinen Gedanken noch nicht vorkam..

Wir hatten die Schwester von Madame hier gehabt und da Madame schon einige "Freunde" alles Thaifrauen hier hatte, so hatte sie auch reichlich Umgang mit ihren Landsleuten.Da ich sie charakterlich nicht gut einschätzen konnte, ich kannte sie wenig, so glaubte ich mich sicher ,da Schwester. Was soll schon passieren .Fehler. Wenns drauf ankommt pfeifen auch die auf Familie.
.
Zum Umgang. Eigentlich freute ich mich darüber. Später nicht mehr. :bigsmile Ohne jetzt alles genau zu beschreiben, wurde plötzlich aus einer leicht schwierigen Situation ein absolutes Chaos :eek:, durch nettes zureden und Super-Ratschläge :eek::eek::eek: :bigsmile durch die "Erfahrenen" hier. Da konnte ich fast nur noch hilflos zuschauen, wie alles entgleiste.
Zum Glück konnte ich sie noch überreden nach Hause zu fliegen . Anschliessend habe ich zumindest in meiner Stadt fast alle Kontakte zu Thaifrauen beendet. Nur noch freundlich grüßen,reicht . :)

Ich wäre der Letzte der dafür plädiert , das sie in D keinen Kontakt zu ihren Landsleuten haben sollten, normal sogar wichtig,, trotzdem sage ich zumindest etwas : "Aufpassen" mit wem sie Umgang hat,, sonst kann sich schnell etwas unangenehmes entwickeln.
 
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PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
Inaktiver Member
30 Juli 2015
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Da scheinen alle Frauen gleich zu sein! Egal, welche Nationalität sie besitzen.

Die "beste Freundin" meiner Ex hatte eine Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende gegründet und bat meine Ex damals: komm doch auch zu den Treffen, dann bin ich dort nicht so alleine. Der Witz an der Sache war der, dass die eigentlich gar nicht alleinerziehende Mutter war sondern nur auf ihr Enkelkind aufpasste. Der Vater - ihr Sohn, der mit im gemeinsamen Haus wohnt - war nur zu faul sich um sein Kind zu kümmern. Das hab ich ihr dann auch mal gesagt, als mir ihr Gejammere zu den Ohren raus kam. Ihr kläglicher Versuch, das zu realitiveren war: Ach, der hat sooooo gelitten als ich mich damals von meinem Mann trennte. Meine kurze Antwort: Der ist jetzt fast dreissig Jahre alt und setzt eigene Kinder in die Welt. Der sollte mal Verantwortung übernehmen.

Nunja, über diese "Selbsthilfegruppe" hat meine Ex dann zahlreiche Tipps bekommen wie sie ihr Leben ohne mich gestalten könnte aber auf nichts verzichten müsste. Sie kümmert sich weiterhin um unsere zwei minderjährigen Kinder, deswegen kann sie auch nicht Vollzeit arbeiten gehen. Das wird aber durch meinen Kindesunterhalt und den Unterhalt für sie mehr als ausgeglichen; da MUSS man ja dann auch nicht Vollzeit arbeiten gehen. Das Wochenende über könne sie aber machen was sie wolle. Da sind die Kinder ja dann beim Kindsvater.

Tja, ist alles nicht so gekommen wie ihre "Freundinnen" es ihr erzählten hatten. Dafür haben die mir dann erzählt wie toll sie es finden dass ich mich so um die Kinder kümmere. Sie wünschten ihr Ex würde das genau so machen. Das wirkte besser als jeder Schlüpferzieher in flüssiger Form.

Landsfrauen meiner Ex erzählten mir, wie dumm und naiv meine Ex ist und gar nicht wisse was sie mit der Trennung überhaupt verursacht hat. Tja, aber Hauptsache diese "Freundinnen" haben meine Ex soweit unterstützt wie es sich für sie finanziell ausbezahlt hatte. Eine lief z.B. Gefahr für einen Monat doppelt Miete zu bezahlen weil der Nachmieter abgesprungen ist. Wie gut, dass sie diese Wohnung meiner Ex gleich vermittelt hatte aber mir sagen, dass sie immer noch sehr naiv ist...
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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Jungs, seid mal nicht so typisch deutsch-pessimistisch, der Dame wird schon nix passieren. Für den Krankheitsfall muss man sie ja separat versichern ...

*lol* natürlich sind wir alle optimistisch * :bigsmile

Aber - sofern ich mich nicht irre - ist die "Krankenversicherung", die man abschließen muss, eine reine Reise-Krankenversicherung, die ausschließlich für während der Reise auftretende Krankheiten aufkommt. Kosten für die Behandlung von Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.

Zudem: Anders als in Thailand können Kranke in Deutschland nur noch begrenzte Zeit in Krankenhäusern als Patienten behandelt werden.
Dafür gibt es Vorschriften/Listen, an die sich Krankenhäuser halten müssen (Beinbruch = max. x Tage etc.)
Danach tritt bei versicherten Deutschen die Pflegeversicherung in Kraft.
Sofern die Reisekrankenversicherung keine Pflegeversicherung enthält, wird wohl der Verpflichtungserklärer haften müssen?

Flugunfähig Kranke dürfen nicht abgeschoben werden. Ebenfalls nicht Kranke, wenn eine Weiterbehandlung in deren Heimatland angeblich nicht möglich ist. Thailand wird da von den hiesigen Ärzten "gerne" zur dritten Welt gezählt, obwohl private thailändische Krankenhäuser wohl um Klassen besser sind als Deutsche.

Natürlich wollen "wir" nicht pessimistisch sein, aber man sollte sich bewußt sein, dass eine Reisekrankenversicherung keinen alles umfassenden Schutz bietet.
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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Es sollte betrachtet werden, wozu sich der Verpflichtende in seiner Verpflichtungserklärung verpflichtet hat?:

Trägt der Verpflichtende nur die Kosten des Aufenthalts nach Paragraf 68 AufenthG (Bürgschaft für alle Kosten, wie Verpflegung bis hin zu lebensnotwendigen Operationen) oder auch die Kosten nach Paragraf 67 AufenthG (Kosten der Abschiebung)?

Wird die Verpflichtung auch für einen Aufenthalt über den geplanten Besuch hinaus abgegeben?


Daneben stehen weitere Situationen als mögliches Problem im Raum:

- Kosten des Krankenhausaufenthaltes nach Selbstmordversuch (Bedingungen der Reise-KV überprüfen zur Kostenübernahme).

- Kosten eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes bedingt durch eine sich verschlechternde Vorerkrankung (Bedingungen der Reise-KV überprüfen zur Kostenübernahme).

- Schwangerschaft der Eingeladenen durch den Einladenden oder einen anderen Deutschen? Ist das Kind noch nicht geboren, besteht bis zur Geburt ein Anspruch auf Duldung nach Paragraf 60 a Abs. 2 S. 1 AufenthaltG wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (resultiert aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK). Nach der Geburt Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 28 Abs. 1 AufenthaltG. Das Kind erwirbt durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, Paragraf 4 Abs. 1 StAG. Eine "gesicherte" Schwangerschaft besteht erst nach 3 Schwangerschaftsmonaten, gegen die Ausübung von Druck durch die Ausländerbehörde kann sich die Schwangere erfolgreich durch einen Anwalt zur Wehr setzen.

- Beantragung von Asyl - siehe hierzu die Entscheidung des Urteils des BVerwG 1 C4.13. Hieraus besteht eine Verpflichtung zur Erstattung von Sozialleistungen durch den Verpflichteten.


Spannend wird es für den Verpflichteten, wenn er die Höhe des Schadens aus der Verpflichtungserklärung finanziell nicht tragen kann. Durch Beantragung einer Privatinsolvenz gehen Forderungen der "Öffentlichen Hand" nicht unter, siehe Paragraf 302 Nr. 2-3 Ins. Hier bliebe nur der Weg zum Rechtsanwalt übrig, mit der Beantwortung der Frage, ob die Einleitung einer Verwalungsgerichtklage gegen den Umfang der Verpflichtungserklärung Aussicht auf Erfolg hätte; ähnlich einer Anfechtungsklage gegen die Höhe einer Bürgschaft, die der Bürge, aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse, von Anfang an finanziell nicht hätte tragen können (Thematik der Hausfrauen-Bürgschaften).


Wir sind verliebt, Augen zu und durch. Die Verpflichtungserklärung unterschreiben, es wird schon alles gut gehen. Das finanzielle Risiko, dass der Einladende eingeht, ist schwer zu kalkulieren!


Eine gute Bekannte von mir, Deutsche, damals 28 Jahre alt, blond und hübsch, hat sich im Urlaub auf der DomRep in einen "Sanki Panki" verliebt. Die Verpflichtungserklärung nach Paragraf 67 und 68 abgegeben und ihr "Herzblatt" eingeladen. "Herzblatt" ist mit dem Leben in Deutschland nicht klar gekommen, weil Blondie tagsüber bei einer Weltfirma im Raum Düsseldorf die Brötchen verdiente und nicht rund um die Uhr für ihr "Herzblatt" da sein konnte. Die Situation eskalierte an einem WE in einer Diskothek: Sachschaden, Personenschaden, Inhaftierung bis zur Abschiebung von "Herzblatt", Flugkosten für "Herzblatt" und zwei Vollzugsbegleiter (leider nicht in der Holzklasse), Kosten der Polizei, Lohnanteil der Beamten bis ins Heimatland, Verfahrenskosten und eine Menge Ärger.
 
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juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
5.541
16.295
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Altes Sprichwort: [h2]Wer bürgt wird gewürgt.[/h2]


Es ist durch die Privatinsolvenz in Deutschland ein Unterschied, ob Forderungen der Öffentlichen Hand oder Forderungen von sonstigen Gläubigern bestehen. Daneben muss bei einer Bürgschaft (BGH-Rechtsprechung Deutschland) der Umfang einer Bürgschaft in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen zum Zeitpunkt der Bürgschaftsabgabe.
 
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amosery

Member Inaktiv
Inaktiver Member
17 Juli 2012
35
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898
Es ist durch die Privatinsolvenz in Deutschland ein Unterschied, ob Forderungen der Öffentlichen Hand oder Forderungen von sonstigen Gläubigern bestehen. D...

Ich kann nicht sagen, ob die Kosten die im Falle der Verpflichtungserklärung/Bürgschaft von der Restschuld befreiung erfasst werden... aber einen offenkundigen Fehler kann ich einfach so nicht stehen lassen :)


Es macht bei der Privatinsolvenz eben keinen Unterschied, von wem die Forderungen kommen. Einzig die Art wie diese Forderung zu Stande gekommen ist, ist dafür ausschlaggebend. (ausgenommen sind zum Beispiel Strafen, Ordnungsgelder, Unterhalt... etc. - oder Gegenbeispiel: Schulden beim Finanzamt können ebenfalls erlassen werden, sofern sie nicht auf Steuerhinterziehungen beruhen)


Und das die Verpflichtungserklärung im richtigen Verhältnis zu Deinem Einkommen steht, darauf achtet das Amt von ganz alleine.