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Soi Buakaow The Base (Central Pattaya)

Fritz2

Gibt sich Mühe
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4 Februar 2013
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War vor kurzem auch für zwei Wochen da und insgesamt recht zufrieden, wobei es schon auf die Lage und die Ausstattung des Apartments ankommt. Ich würde z. B. kein Apartment mit "tower view" tief im Inneren des U nehmen, da diese recht dunkel sind und die direkte Aussicht auf den Nachbarturm alles andere als prickelnd ist.

Der Dachpool ist Klasse und auch der Morning Pool im 3. Stock hat was, dafür ist das Gym zu klein und schlecht ausgestattet. Die Fahrstühle sind groß, hell und schnell, aber die Keycards werden oft erst nach dem 3. oder 4. Versuch erkannt. Viele jüngere Asiaten vorort (überwiegend Chinesen, aber auch Koreaner und Japaner), die mich persönlich nicht gestört haben - da gibt es andere Nationalitäten die deutlich nerviger und auch lauter sind. Und manche der China Girls sind schon nett anzuschauen...

Mein Apartment im 21. Stock war leise, von meinen direkten Nachbarn habe ich kaum etwas mitgekriegt - eventuell waren diese Apartments leer?

Die Raumaufteilung des Apartments ist sehr gut, aber die 30 qm sind mir auf Dauer doch etwas zu klein, 10 oder 15 qm mehr sollten es schon sein.

Mädels mitzubringen war überhaupt kein Problem, das ging locker und ohne Streß. Sehr schön das große und breite Fenster im Schlafzimmer mit city panorama, das ist vor allem nachts eine nette Live-Tapete...

Negativ:

- Das Bad ist recht spartanisch und simpel, in beiden Apartments die ich mir angesehen habe gab es z. B. kein warmes Wasser im Waschbecken.

- Völlig unverständlich: am großen Dachpool gibt es nur fünf (5!) Liegen - was soll das?! Die sind dadurch von morgens bis abends natürlich dauerbelegt, so daß
man sich eine Luftmatraze oder eine eigene Liege mitnehmen sollte. Dabei wäre schon Platz für mehr Liegen...

Noch ganz witzig: überall hängen Schilder aus daß das kurzfristige Vermieten der Apartments nach verschiedenen Gesetzen streng verboten ist und juristisch verfolgt wird, dabei checken jeden Tag hordenweise neue Kurzzeitbesucher ein und aus...

Typisch Thailand...
 
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Lion Tom

Lady Drink King
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13 September 2013
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Zu @Fritz2 ja das ist richtig im Bad gibt's nur in der Dusche warmes Wasser .

Hab ich aber kein Problem damit.

Liegt einfach daran das es einen Durchlauferhitzer gibt und da nur die Dusche angeschlossen ist.

Wenn dann wäre wahrscheinlich wichtiger in der Küche warmes Wasser zum abspülen zu haben.
Gibt wohl einige wenige Apartments im Base die das haben ist aber die Ausnahme .

Ich hab so da 22 Wochen insgesamt dort verbracht und nie Probleme mit der Karte für die Aufzüge .
Und ich nehme die nichtmal aus dem Geldbeutel wenn ich die benutze.
Falls es nicht an falscher Benutzung liegt kann ich mir nur vorstellen das dekartellier der Appartments die auch kurzzeitig vermietet werden abgenutzt oder sowas in der Richtung sind.

Bei der Agentur wo ich miete gibt's eben keine Appartments für wenige Tage oder zwei Wochen etc.

Mindestmietdauer immer 30 Tage
Das hat etliche Vorteile.
 

Fritz2

Gibt sich Mühe
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4 Februar 2013
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Zu @Fritz2
ja das ist richtig im Bad gibt's nur in der Dusche warmes Wasser .

Hab ich aber kein Problem damit.

Ist beim Rasieren schon unschön...

Zu @Fritz2
Liegt einfach daran das es einen Durchlauferhitzer gibt und da nur die Dusche angeschlossen ist.

Ja, wie gesagt: simpel und spartanisch.

Zu @Fritz2
Wenn dann wäre wahrscheinlich wichtiger in der Küche warmes Wasser zum abspülen zu haben.
Gibt wohl einige wenige Apartments im Base die das haben ist aber die Ausnahme .

Stimmt, hatte ich ganz vergessen: in der Küche gab es in beiden Appartments auch kein warmes Wasser... ;-)

Zu @Fritz2
Ich hab so da 22 Wochen insgesamt dort verbracht und nie Probleme mit der Karte für die Aufzüge .
Und ich nehme die nichtmal aus dem Geldbeutel wenn ich die benutze.

Habe die Kartenprobleme noch bei so einigen anderen Bewohnern gesehen, selbst bei meiner Vermieterin.

Zu @Fritz2
Bei der Agentur wo ich miete gibt's eben keine Appartments für wenige Tage oder zwei Wochen etc.

Mindestmietdauer immer 30 Tage

Das dürfte eher die Ausnahme sein...
 

dreamlover

Ain´t no nice guy after all
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26 Januar 2015
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Mal ne Frage dazu : Wer macht sich bei einer Kurzzeitmiete eigentlich strafbar ? Nur der Vermieter ?
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
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Mal ne Frage dazu : Wer macht sich bei einer Kurzzeitmiete eigentlich strafbar ? Nur der Vermieter ?

Niemand macht sich strafbar. Der Vermieter entscheidet, für wieviel Tage Mindestmietdauer er seine Appartements vermietet, an wen er sie nicht vermietet und wo er Ausnahmen macht.

In den Vermietungsbedingungen werden meistens gestaffelte Preise für tageweise Vermietung sowie attraktivere Monatspreise und Preise für Langzeitmieter ausgewiesen. So ist es zumindestens bei den beiden Vermietern von Appartements, bei denen ich in den letzten Jahre gemietet habe.
 
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Lion Tom

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@juhe bist du dir da sicher ?
Also das es nicht strafbar ist.

Also ich bin mir ziemlich sicher das es verboten ist weniger als 30 Tage zu vermieten.
Denn dazu ist eine (ich nenn es einfach mal so ) Hotellizens notwendig.

Ich glaube auch mal was von ziemlich hohen Strafen gelesen zu haben.

Eventuell kann da der @neitmoj was dazu beitragen
 
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juhe

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@juhe bist du dir da sicher ?
Also das es nicht strafbar ist.

Also ich bin mir ziemlich sicher das es verboten ist weniger als 30 Tage zu vermieten.
Denn dazu ist eine (ich nenn es einfach mal so ) Hotellizens notwendig.


@Lion Tom

Warum bieten dann Appartement-Vermieter Tages- und Monatspreise an?

Es ist z.B. kein Problem im View Taley 6 ein Appartement für 2 Wochen zu mieten. Sogar bequem am Bildschirm über Booking.com.
 
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Lion Tom

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Ja richtig @juhe auf sehr vielen Portalen kann man Tagesreise mieten.
Nicht nur bei booking.com .

Aber legal ist es deshalb noch lange nicht.

Wie gesagt hotellizens notwendig.

Irgendwann schließen sich die Hoteliers zusammen und dann gibt s vielleicht Strafen .
Welche Strafe genau droht kann ich jetzt eben auch nicht sagen.
 
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Lion Tom

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Hier das kann ich dazu noch beitragen

Diese Schilder sind hier im BASE angebracht

IMG_7555.JPG

IMG_7556.JPG
 

juhe

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@Lion Tom

Ich kenne Appartmentanlagen, in denen verschiedene kleine Firmen die Vermietung
und Bewirtschaftung von Appartments für die jeweiligen Eigentümer erledigen. Auf
deren Internetseiten werden Tages- und Monatspreise ausgewiesen. Ich vermute,
dass diese kleinen Vermittler/Bewirtschafter nicht rechtswidrig handeln.

The Base kann ich ebenfalls über Booking.com für 2 Wochen buchen.

Letzten Endes ist dies eine rechtliche Beurteilung, wo mir die rechtlichen Anspruchs-
grundlagen fehlen und ich nur meine Erfahrungen und Beobachtungen mit dir aus-
tausche.
 
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Lion Tom

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Um zu der Frage von @dreamlover zurückzukommen ich denke das sowohl Vermieter als auch Mieter mit einer Strafe rechnen müssen falls es wirklich verfolgt wird.

Und jetzt einfach mal bisschen geraten von mir.
Ich könnte mir vorstellen das neben einer Ausweisung dem Mieter ein Einreiseverbot droht.
 
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juhe

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Dann werde ich mal versuchen, vor meinem nächsten Aufenthalt
in Pattaya, herauszufinden, was Vermietungsagenturen für Anlagen
mit Eigentumswohnungen dürfen und nicht dürfen.

Ich bin frohen Mutes, auch weiterhin nicht mit einem Einreiseverbot
zu rechnen, genau so, wie die ganzen Kurzzeitbewohner im The Base.
 
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insearchofxxx

Member Inaktiv
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2 Januar 2017
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Hier das kann ich dazu noch beitragen

Diese Schilder sind hier im BASE angebracht

Anhang anzeigen 1388768

Anhang anzeigen 1388769
...[/QUOTE]
... ich halte die dort angedrohten Strafen für Bewohner für Blödsinn.

Letztendlich ist die Kurzzeitvermietung ein Verstoss durch den Vermieter, da keine Hotellizenz vorliegt.

Das einzige Problem könnte die nicht erfolgte Aufenthaltsmeldung (Thema TM.30 ) an die Immigration sein, die innerhalb von 24h zu erfolgen hat und die die Hotels mit dem Onlinesystem (zumindest in CM) vornehmen. Das Juristic Office wird das bei dem Kommen und Gehen im Base wohl kaum als Service durchführen, auch würden sie sich damit outen, als Hotel zu agieren. Damit bliebe diese Aufgabe beim Vermieter, die das aber gewiss aus gleichem Grunde auch nicht machen werden. Nicht unbedingt ein Problem für einen Touri (für Longstayer allerdings schon...). Falls ich per Booking.com gebucht hätte, würde ich einfach The Base auf der arrival card eintragen und im Falle eines Falles Unwissenheit vorschieben und auf diese verweisen.
 
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MAXX

Lässt gelegentlich die Sau raus.
Inaktiver Member
23 Mai 2016
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Die tageweise Zimmervermietung ist illegal. Punkt. Wer sich nicht darüber informiert, selbst Schuld. Jedoch macht sich hier nur der Vermieter zum Schuldigen.
 
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juhe

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@Lion Tom
An alle Forenmitglieder und Interessierten


Ich habe einige englischsprachige Internetseiten gelesen, um meine rechtliche Situation festzustellen, bei der Anmietung eines Apartments in Pattaya mit einer Mietdauer von unter 30 Tagen Mietdauer. Hier im Thread wurde zuletzt auf die ungesetzliche Handhabe von Vermietern hingewiesen mit möglichen rechtlichen Konsequenzen für mich als Touri-Mieter.


Im Thai-Recht sind zwei Bereiche mit drei Regelungen zu beachten:

1.) The Hotel Act
2.) The Condo Act
3.) Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005


zu 1.) Unter die Regelungen des Hotel Act fällt, wer mehr als drei Einheiten (also 4) in einem Gebäude besitzt und vermietet. Das bedeutet, wer nicht mehr als drei Condos in einem Gebäude besitzt (siehe unten Quelle zu 3.), kann diese auch kurzfristig unter 30 Tage vermieten und fällt nicht unter den thailändischen Hotel Act und die Vermietung und Anmietung ist nicht illegal!

Die Verpflichtung zur Steuerzahlung und zur Meldung der Personaldaten des Gastes ist davon nicht ausgenommen. D.h.: wenn der Vermieter nur eine Condo-Einheit vermietet, muss er trotzdem Einkommensteuer und VAT zahlen und den Pass des Gastes in Kopie und die Arrival Card in Kopie der Polizei übermitteln ab 24 Stunden Aufenthaltdauer im Condo.


zu 2.) Durch Beschluss der Eigentümerversammlung, mit mehr als 50 Prozent der Eigentümer-Stimmen, kann die kurzfristige Vermietung von Condo-Einheiten eingeschränkt werden (z.B. auf eine Mindestmietdauer von 1 Jahr) oder grundsätzlich untersagt werden. Dies wird vorgenommen, um die Langzeitbewohner vor Störungen zu schützen, wird aber von Investoren blockiert, wenn sie die Stimmenmehrheit inne haben.


Auszug zu 3.):
"Any residental premises open to the public for rental with no more than 4 rooms on all floors in aggregate whether in a single building or in several buildings, and with a total service capacity of 20 guests, operating as a small business which provides an additional source of income for the owner" is exept from the Hotel Act.


Die interessantesten englischsprachigen Quellen waren dabei für mich:
1.) "Is Airbnb legal in Thailand?" von Virginia Ewart-James Herausgeberin von Dot Property vom 25.05.2017
2.) "Legal aspects on renting out a condominium unit on AirBnB in Thailand" von 2 Anwälten von JUSLAWS & CONSULT


@ed

Dieses Thema ist von allgemeinem Interesse. Bitte überlege, ob du die Infos zur Vermietung unter 30 Tagen in die gepinten Info-Threads aufnehmen möchtest.
 
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Fritz2

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Deutschland
Tage- und wochenweise Vermietung solcher Condos ist strafbar in Thailand (siehe auch Besuch des Airbnb-Chefs neulich wg. genau dieses Themas). Ist genauso strafbar wie die Prostitution... :bigsmile

Aber: in einem hochgradig korrupten und völlig willkürlichen Rechtssystem wie in Thailand bedeutet ein langjährige Toleranz gegenüber illegalen Praktiken noch lange nicht daß man morgen oder übermorgen dafür nicht doch belangt werden kann - wenn sich halt mal bestimmte Rahmenbedingungen lokal ungünstig entwickeln sollten..

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Lion Tom

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13 September 2013
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Hey Fritz 2

Das finde ich ja lustig das du hier darauf hinweist das es illegal ist.

Aber selber nur 2 Wochen da mietest.

Was war denn der ausschlaggebende Grund warum lieber dort warst als in einem Hotel ?

Die günstigsten Preise bekommt man doch nur ab einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen .

Oder ist das jetzt anders.

Eventuell könntest du ja mal posten wo du gebucht hast und was man da jetzt so zahlt.
 

juhe

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Tage- und wochenweise Vermietung solcher Condos ist strafbar in Thailand (siehe auch Besuch des Airbnb-Chefs neulich wg. genau dieses Themas). Ist genauso strafbar wie die Prostitution... :bigsmile

Es ist immer wieder schön zu lesen, wie Member hier herum schwafeln, ohne sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten auseinander setzen zu wollen. Hauptsache ein bisschen Blubbern.

@Fritz2 lese einfach mal die "Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005".


Si papucho yo comprendo. ¡Pero tu no comprendes nada! :bigsmile

@Fritz2 Im Spanischen ist eine doppelte Verneinung keine Bejahung! ¿Comprendes?
 
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Stonie84

Swayzee
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30 April 2017
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Also ich habe mich auch in The Base eingemietet für 16 Tage.
Ging über TripAdvisor Besitzer des Condos ist ein Engländer der in Thailand wohnt und mehrere Objekte vermietet.

Wir haben ein Condo mit 80qm, 2 Schlafzimmern und 2 Bädern.

Bin sehr gespannt wie das dort abläuft.
Hab jetzt schon viel gutes und viel schlechtes gelesen :-D
Ist im 30igsten Stock weiß aber nicht zu welcher Seite hin.

Start ist Ende April
 

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