alles andere wäre ja aber pervers,wovon von sollten sie denn hier leben , von Harz-4?Wenn aber nicht die Grundbedingungen geschaffen werden, dann kann auch das Beschreiten des Rechtsweges keinen Erfolg bringen.
Gegen etwas anzugehen was rechtlich fundiert war, bringt nichts, außer Kosten mit sich..
In Österreich ,sind es glaub ich 1250 € die du als Arbeitnehmer beim Familiennachzugsvisum,neben ausreichender Wohnunggrösse ,nachweisen musst ,die genauen Grenzen weis ich nicht ,ich lag etwas drüber.
diese Unterlagen werden auch wieder geprüft bei der visumsverlängerung.