Du brauchst doch nur die beiden Steuererklärungen zu vergleichenWas sich von 2025 nach 2026 geändert hat, kann ich nicht sagen
Die brauchen Deinen Rentenbescheid nicht!Ich bin im Januar 2025 zum ersten Mal in unser Steuerdepartment gegangen, habe meinen ins Thai übersetzten Rentenbescheid vorgelegt. Erst wurde ich im System erfasst und dann bekam ich schriftlich mitgeteilt das ich 0 Bath zahlen muss.
Nun ein Jahr später, Januar 2026, wieder ins Steuerdepartment und neuen Rentenbescheid vorgelegt. Nachdem die Dame es im PC eingegeben hatte teilte sie mir mit, das xxxxx Steuern fällig werden. Zuhause nachgerechnet: macht 2.8% meiner Rentenbezüge.
Was sich von 2025 nach 2026 geändert hat, kann ich nicht sagen (und werde ich auch wohl nie erfahren).

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War diese Woche auch dort. Dabei hatte ich Pass, Heiratsurkunde, Tabien Ban, Tin Nummer und Bankstatement 200 baht. Wie von dir beschrieben alles ganz Easy und brauchte nur 10 MinutenNach insgesamt genau 14 Minuten war alles erledigt und ich war draußen.
Das sind berechtigte praktische Fragen.Das Problem ist dass das Thailändische Finanzamt (TFA) erst mal alles was innerhalb des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurde als assessable income d.h. als Grundlage für die Besteuerung ansehen.
Danach kann man natürlich auf DBA verweisen. Aber wie das TFA dann unterscheidet welcher Euro Pension war (von Besteuerung ausgenommen) und welcher Euro Kapitalertrag war das hab ich auch noch nicht rausbekommen.
Ähnlich mit Vermögen das vor 1.1.24 erzielt wurden, sind immer noch Steuereinnahmen, der Nachbareuro auf dem selben Bankkonto muss bei Überweisung versteuert werden.
Ich mache das einfach durch Deklaration. Anders ist das kaum möglich (trotzdem versuche ich so gut es geht zusätzlich zu dokumentieren: Also Vermögen vor 24, Überweisungen daraus und Restvermögen nach den Überweisungen). Schreibe alle Überweisungen auf und deklariere sie, berechne daraus das zu versteuernde Einkommen und gebe das an. Mit einem Kontoauszug zum FA zu gehen, wenn man steuerfreie Überweisungen auf dem Kontoauszug hat, ist, denke ich, keine gute Idee. Dann sollte man das eher von jemanden machen lassen, der auf der Seite des Steuerzahlenden ist. Ich mache die Erklärung selbst und gebe sie ab. Ich lass da niemanden vom FA rechnen. Wenn es Einspruch gäbe, kann man sich ja hinterher streiten.Problemlos ist das nur, wenn Altvermögen und neue Einkünfte konsequent getrennt geführt und dokumentiert wurden – was nach zwei Jahren in vielen Fällen schwierig wird.
Vergleichbar ist das mit der Trennung von Wertpapier-Altbeständen in Deutschland bei Einführung der Abgeltungsteuer.
Wenn das mit der Deklaration und der Eigenberechnung bei dir funktioniert hat: umso besser.Ich mache das einfach durch Deklaration. Anders ist das kaum möglich (trotzdem versuche ich so gut es geht zusätzlich zu dokumentieren: Also Vermögen vor 24, Überweisungen daraus und Restvermögen nach den Überweisungen). Schreibe alle Überweisungen auf und deklariere sie, berechne daraus das zu versteuernde Einkommen und gebe das an. Mit einem Kontoauszug zum FA zu gehen, wenn man steuerfreie Überweisungen auf dem Kontoauszug hat, ist, denke ich, keine gute Idee. Dann sollte man das eher von jemanden machen lassen, der auf der Seite des Steuerzahlenden ist. Ich mache die Erklärung selbst und gebe sie ab. Ich lass da niemanden vom FA rechnen. Wenn es Einspruch gäbe, kann man sich ja hinterher streiten.
Wen dann jemand sagt, dass könne aber auch anderes Einkommen sein, werde ich wohl sagen: "stimmt, aber ich bin ja nicht blöd und überweise so, dass ich freiwillig steuern zahle". Ich denke, da sind die Thais anders als in Deutschland eher auf meiner Seite. Man wird sehen.
Jetzt habe ich nur noch Aktien von vor 24. Da gehe ich so vor:
1. Aktienverkauf aus altem Depot
2. Gewinn (falls es einen gibt) sofort auf das Tagesgeldkonto.
3. Überweisung des exakten Restbetrages nach Thailand
Neue Aktien kommen in ein 2. Depot.
Wenn ich das so lese ,bin ich froh ,dass ich nur ein einfacher Rentner sein werde ...Wenn das mit der Deklaration und der Eigenberechnung bei dir funktioniert hat: umso besser.
Wie läuft das bei dir praktisch ab – über das E-Filing oder direkt beim RD vor Ort?
Aus der Praxis kenne ich es bislang nur so, dass ohne Vorlage der vollständigen Jahres-Kontoauszüge keine Bearbeitung erfolgt.
Allerdings scheint es je nach RD-Büro unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben. Eine einheitliche Praxis ist offenbar nicht überall gegeben.
Ob das RD im Ernstfall eher großzügig oder streng auslegt, bleibt abzuwarten.
Aus der Praxis kenne ich es bislang nur so, dass ohne Vorlage der vollständigen Jahres-Kontoauszüge keine Bearbeitung erfolgt.
"Aber wie das TFA dann unterscheidet welcher Euro Pension war (von Besteuerung ausgenommen) ..."Das Problem ist dass das Thailändische Finanzamt (TFA) erst mal alles was innerhalb des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurde als assessable income d.h. als Grundlage für die Besteuerung ansehen.
Danach kann man natürlich auf DBA verweisen. Aber wie das TFA dann unterscheidet welcher Euro Pension war (von Besteuerung ausgenommen) und welcher Euro Kapitalertrag war das hab ich auch noch nicht rausbekommen.
Ähnlich mit Vermögen das vor 1.1.24 erzielt wurden, sind immer noch Steuereinnahmen, der Nachbareuro auf dem selben Bankkonto muss bei Überweisung versteuert werden.




