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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
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Ich bin im Januar 2025 zum ersten Mal in unser Steuerdepartment gegangen, habe meinen ins Thai übersetzten Rentenbescheid vorgelegt. Erst wurde ich im System erfasst und dann bekam ich schriftlich mitgeteilt das ich 0 Bath zahlen muss.

Nun ein Jahr später, Januar 2026, wieder ins Steuerdepartment und neuen Rentenbescheid vorgelegt. Nachdem die Dame es im PC eingegeben hatte teilte sie mir mit, das xxxxx Steuern fällig werden. Zuhause nachgerechnet: macht 2.8% meiner Rentenbezüge.

Was sich von 2025 nach 2026 geändert hat, kann ich nicht sagen (und werde ich auch wohl nie erfahren).
Die brauchen Deinen Rentenbescheid nicht!

Hole Dir einfach im Februar des nächsten Jahres, weil vorher geht es nicht, ein Bankstatement von Deiner Thai-Bank. Geht auch von der Bank App, dann einfach zu Hause ausdrucken!

Dann werden beim Finanzamt lediglich die nach Thailand überwiesenen Gelder ,abzüglich der Freibeträge, versteuert!

Es gibt aber auch noch besondere Freibeträge bei Ersparten..etc.! Bei mir waren die Freibeträge, ca 360.000.-THB

Bei mir waren es bei knapp 1Millionen THB ca. 43.000.-THB an Einkommenssteuer.
 

schiroco

Hat nix anderes zu tun
    Adult
4 Juni 2009
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Siam Royal View
Nach insgesamt genau 14 Minuten war alles erledigt und ich war draußen.
War diese Woche auch dort. Dabei hatte ich Pass, Heiratsurkunde, Tabien Ban, Tin Nummer und Bankstatement 200 baht. Wie von dir beschrieben alles ganz Easy und brauchte nur 10 Minuten :D

Und nochmal, Den Beamten dort intressiert nur was für Eingänge im Bankstatement drin sind, und die muss man Versteuern. Wenn ihr meint da greift das Doppelsteuer abkommen oder sonst was müsst ihr vorher wohl ein Steuerexperte mit einbeziehen. Denn dafür brauchts viele Belege und muss exakt nachgewiesen werden. Der Beamte am Schalter wird euch da ganz sicher nicht helfen.
 
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Axxel

Kennt noch nicht jeder
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17 September 2021
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Hier mal §18 als Text vom DBA Thailand Deutschland (Normale Rente muss doch in Thaiuland versteuert werden, hatte da vorher was falsch verstanden):


Artikel 18

(1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebstätte als Ausgaben abgezogen werden.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die einer natürlichen Person von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist.
 

Ram0815

Schorsch
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18 April 2009
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Süddeutschland
Das Problem ist dass das Thailändische Finanzamt (TFA) erst mal alles was innerhalb des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurde als assessable income d.h. als Grundlage für die Besteuerung ansehen.

Danach kann man natürlich auf DBA verweisen. Aber wie das TFA dann unterscheidet welcher Euro Pension war (von Besteuerung ausgenommen) und welcher Euro Kapitalertrag war das hab ich auch noch nicht rausbekommen.

Ähnlich mit Vermögen das vor 1.1.24 erzielt wurden, sind immer noch Steuereinnahmen, der Nachbareuro auf dem selben Bankkonto muss bei Überweisung versteuert werden.
 

Ding Dong

Gibt sich Mühe
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5 Oktober 2022
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Wenn man es nicht lassen kann und unbedingt zum Finanzamt rennen will, dann auf alle Fälle keine Kontoauszüge mitnehmen. Der Finanzbeamte rafft niemals die Unterschiede zw zu versteuerndem und steuerfreien Einkommen. Der sieht alles als Einkommen. Deshalb keine Kontoauszüge. Man erspart sich den Nachweis des steuerfreien Einkommens. Wer die Steuererklärung nicht selbst ausfüllen will/kann, nimmt die passenden Unterlagen mit, für die Steuern anfallen - Rentenbescheid, Mieteinnahmen usw. Google übersetzt die so gut, dass ein Finanzbeamter das auch rafft.
Was nicht zu versteuern ist, gibt man einfach nicht an und gehört nicht in eine Steuererklärung.
Einkommen vor 2024 ist nach Por 162/2566 sowieso steuerfrei. Da galt noch die alte "Parkregel" mit der Steuerfreiheit bei Einfuhr nach Thailand erst nach 1 Jahr.
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
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Das Problem ist dass das Thailändische Finanzamt (TFA) erst mal alles was innerhalb des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurde als assessable income d.h. als Grundlage für die Besteuerung ansehen.

Danach kann man natürlich auf DBA verweisen. Aber wie das TFA dann unterscheidet welcher Euro Pension war (von Besteuerung ausgenommen) und welcher Euro Kapitalertrag war das hab ich auch noch nicht rausbekommen.

Ähnlich mit Vermögen das vor 1.1.24 erzielt wurden, sind immer noch Steuereinnahmen, der Nachbareuro auf dem selben Bankkonto muss bei Überweisung versteuert werden.
Das sind berechtigte praktische Fragen.
In der Praxis gilt tatsächlich: Alles, was im Steuerjahr nach Thailand transferiert wird, wird zunächst als steuerlich relevant betrachtet – solange das Gegenteil nicht nachgewiesen wird.

Ob Rente/Pension, Vermögen vor 2024 oder Einkommen nach 2024 vorliegt, entscheidet sich ausschließlich über eine saubere Dokumentation.
Und ja – wenn deutsche Unterlagen bis 30.3. nicht vorliegen, ist das nicht das Problem des RD, sondern des Steuerpflichtigen.

Altvermögen vor dem 1.1.2024 ist nicht steuerpflichtig.
Die daraus erzielten Erträge hingegen schon.

Problemlos ist das nur, wenn Altvermögen und neue Einkünfte konsequent getrennt geführt und dokumentiert wurden – was nach zwei Jahren in vielen Fällen schwierig wird.
Vergleichbar ist das mit der Trennung von Wertpapier-Altbeständen in Deutschland bei Einführung der Abgeltungsteuer.

Fazit:
Probleme gut erkannt.
Sinnvolle, praxistaugliche Lösungen? Schwierig bis kaum möglich.

Thailand hat – nachvollziehbar – keine Rücksicht auf die deutsche Steuersystematik genommen.

Legale Strategien zur Steueroptimierung wurden weiter vorne im Thread diskutiert.
Diese helfen jedoch nicht rückwirkend bei bereits erfolgten Transfers.
 

Axxel

Kennt noch nicht jeder
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17 September 2021
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Problemlos ist das nur, wenn Altvermögen und neue Einkünfte konsequent getrennt geführt und dokumentiert wurden – was nach zwei Jahren in vielen Fällen schwierig wird.
Vergleichbar ist das mit der Trennung von Wertpapier-Altbeständen in Deutschland bei Einführung der Abgeltungsteuer.
Ich mache das einfach durch Deklaration. Anders ist das kaum möglich (trotzdem versuche ich so gut es geht zusätzlich zu dokumentieren: Also Vermögen vor 24, Überweisungen daraus und Restvermögen nach den Überweisungen). Schreibe alle Überweisungen auf und deklariere sie, berechne daraus das zu versteuernde Einkommen und gebe das an. Mit einem Kontoauszug zum FA zu gehen, wenn man steuerfreie Überweisungen auf dem Kontoauszug hat, ist, denke ich, keine gute Idee. Dann sollte man das eher von jemanden machen lassen, der auf der Seite des Steuerzahlenden ist. Ich mache die Erklärung selbst und gebe sie ab. Ich lass da niemanden vom FA rechnen. Wenn es Einspruch gäbe, kann man sich ja hinterher streiten.

Wen dann jemand sagt, dass könne aber auch anderes Einkommen sein, werde ich wohl sagen: "stimmt, aber ich bin ja nicht blöd und überweise so, dass ich freiwillig steuern zahle". Ich denke, da sind die Thais anders als in Deutschland eher auf meiner Seite. Man wird sehen.

Jetzt habe ich nur noch Aktien von vor 24. Da gehe ich so vor:

1. Aktienverkauf aus altem Depot
2. Gewinn (falls es einen gibt) sofort auf das Tagesgeldkonto.
3. Überweisung des exakten Restbetrages nach Thailand

Neue Aktien kommen in ein 2. Depot.
 
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Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
548
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Ich mache das einfach durch Deklaration. Anders ist das kaum möglich (trotzdem versuche ich so gut es geht zusätzlich zu dokumentieren: Also Vermögen vor 24, Überweisungen daraus und Restvermögen nach den Überweisungen). Schreibe alle Überweisungen auf und deklariere sie, berechne daraus das zu versteuernde Einkommen und gebe das an. Mit einem Kontoauszug zum FA zu gehen, wenn man steuerfreie Überweisungen auf dem Kontoauszug hat, ist, denke ich, keine gute Idee. Dann sollte man das eher von jemanden machen lassen, der auf der Seite des Steuerzahlenden ist. Ich mache die Erklärung selbst und gebe sie ab. Ich lass da niemanden vom FA rechnen. Wenn es Einspruch gäbe, kann man sich ja hinterher streiten.

Wen dann jemand sagt, dass könne aber auch anderes Einkommen sein, werde ich wohl sagen: "stimmt, aber ich bin ja nicht blöd und überweise so, dass ich freiwillig steuern zahle". Ich denke, da sind die Thais anders als in Deutschland eher auf meiner Seite. Man wird sehen.

Jetzt habe ich nur noch Aktien von vor 24. Da gehe ich so vor:

1. Aktienverkauf aus altem Depot
2. Gewinn (falls es einen gibt) sofort auf das Tagesgeldkonto.
3. Überweisung des exakten Restbetrages nach Thailand

Neue Aktien kommen in ein 2. Depot.
Wenn das mit der Deklaration und der Eigenberechnung bei dir funktioniert hat: umso besser.
Wie läuft das bei dir praktisch ab – über das E-Filing oder direkt beim RD vor Ort?

Aus der Praxis kenne ich es bislang nur so, dass ohne Vorlage der vollständigen Jahres-Kontoauszüge keine Bearbeitung erfolgt.

Allerdings scheint es je nach RD-Büro unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben. Eine einheitliche Praxis ist offenbar nicht überall gegeben.

Ob das RD im Ernstfall eher großzügig oder streng auslegt, bleibt abzuwarten.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Wenn das mit der Deklaration und der Eigenberechnung bei dir funktioniert hat: umso besser.
Wie läuft das bei dir praktisch ab – über das E-Filing oder direkt beim RD vor Ort?

Aus der Praxis kenne ich es bislang nur so, dass ohne Vorlage der vollständigen Jahres-Kontoauszüge keine Bearbeitung erfolgt.

Allerdings scheint es je nach RD-Büro unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben. Eine einheitliche Praxis ist offenbar nicht überall gegeben.

Ob das RD im Ernstfall eher großzügig oder streng auslegt, bleibt abzuwarten.
Wenn ich das so lese ,bin ich froh ,dass ich nur ein einfacher Rentner sein werde ...
 
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iq-san

Liebling der Ladies
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5 Mai 2011
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Bayern
Aus der Praxis kenne ich es bislang nur so, dass ohne Vorlage der vollständigen Jahres-Kontoauszüge keine Bearbeitung erfolgt.

Bei mir war es so:

Ich hatte von meinen beiden Girokonten die Kontoauszüge dabei, als ich beim Pattaya/Jomtien Revenue Department vorsprach um meine Steuererklärung für 2025 abzugeben.

Das Einzige was den Offizier des Finanzamtes interessierte waren die "International Transfers" auf meine Thai- Konten. Hierzu verlangte er die Kontoauszüge vom 01.01.2025-31.12.2025. Die Bareinzahlungen des laufendes Jahres die ich getätigt hatte wurden nur mit meinem Kommentar: Old Money before 2023 abgenickt.

Einzig ein internationaler Transfer, von mir mittels Wise getätigt wurde als steuerpflichtiges Einkommen herangezogen. Das waren 5.000 Euro (ca. 178.000 THB). Somit unter den Freibeträgen von 150.000 + 60.000.

Die Bareinzahlungen die unterjährig immer wieder mal einbezahlt hatte um meine laufenden Kosten zu bestreiten wurden von mir als ""old money had before 2023"" deklariert und entsprechend als nicht steuerpflichtig behandelt.
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
3.811
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Das Problem ist dass das Thailändische Finanzamt (TFA) erst mal alles was innerhalb des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurde als assessable income d.h. als Grundlage für die Besteuerung ansehen.

Danach kann man natürlich auf DBA verweisen. Aber wie das TFA dann unterscheidet welcher Euro Pension war (von Besteuerung ausgenommen) und welcher Euro Kapitalertrag war das hab ich auch noch nicht rausbekommen.

Ähnlich mit Vermögen das vor 1.1.24 erzielt wurden, sind immer noch Steuereinnahmen, der Nachbareuro auf dem selben Bankkonto muss bei Überweisung versteuert werden.
"Aber wie das TFA dann unterscheidet welcher Euro Pension war (von Besteuerung ausgenommen) ..."

Das geht aber nur wenn Du nachweisen kannst, das Deine Pension in Deutschland schon versteuert wurde!

Da ich weder für meine Rente , noch für meine Pension Steuern in Deutschland zahle, wird eben alles was ich davon überwiesen habe versteuert!

In 2024 waren das ca. 973.000.-THB dafür wurden dann ca. 43.000.-THB Einkommenssteuer fällig.

Das Finanzamt versteuert eben alle Beträge die von Deutschland aus überwiesen wurden, also alle Beträge in der Leiste ""International Transfers"..

Wenn Du dann nachweisen kannst, das davon schon einiges in Duschland versteuert wurde, dann wird das auch anders berechnet!