Ich glaub, da liegt ein Denkfehler vor:
Es geht bei der Steuer in Thailand nicht darum, auf welchem Weg das Geld ins Land kommt – sondern wann es verdient wurde. Steuerpflichtig ist ausländisches Einkommen, das ab dem 1.1.2024 erzielt wurden und nach Thailand transferiert wird.
Ob das nun als Überweisung aufs Bankkonto läuft, über die Kreditkarte bei Lazada, via Airbnb-Miete oder als Bargeld vom ATM, ist fürs Gesetz erstmal egal. Der Weg macht’s nicht steuerfrei. Nur vielleicht schwerer nachvollziehbar.
Das Bankbuch ist auch nicht das Maß aller Dinge. Es ist lediglich ein praktisches Mittel um dem Revenue Department Transfers zeigen zu können. Aber, dass nur das im Bankbuch Erfasste steuerpflichtig ist, ist etwas zu kurz gesprungen .
Das Revenue Department glaubt im ersten Moment deinen gemachten Angaben.
Ähnlich wäre es wenn du zwei Bankkonten eröffnest und nur die Eingänge eines Kontos beim Revenue Department vorlegst. Das wäre ( im ersten Moment) genauso „unsichtbar“ wie Kreditkartenzahlungen oder Bargeldabhebungen. Und genauso wenig ändert das was an der grundsätzlichen Steuerpflicht.
Fazit: Der Unterschied liegt nur in der Sichtbarkeit. Steuerrecht funktioniert nicht nach dem Motto „Was ich nicht sehe, ist auch nicht da“.
Danke.
Klingt für mich logisch und nachvollziehbar.
D.h. eine möglich Strategie für Personen, die keine Lust haben sich mit der Steuerthematik zu beschäftigen, jedoch pro Jahr bspw. 300 Tage in Thailand leben wollen und flexibel sind könnte sein: Immer mal wieder ein Kalenderjahr mit unter 180 Tage Aufenthalt dazwischenschalten und in diesen Jahren dann größere Beträge auf das Thaikonto überweisen (bspw. auch für Condokäufe etc.)
















