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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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Das geht relativ einfach.

Von Debanking spricht man, wenn Banken Konten schließen, weil sie der Ansicht sind, dass Kunden ein regulatorisches, rechtliches, finanzielles oder Reputationsrisiko für das Institut darstellen.

Nach Abschnitt A.I.19.1 (mit Frist) oder 19.3 (fristlos). Eine Bank kann und darf jederzeit kündigen, und muss dem Kunden keine Begründung liefern.
 
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zweitreise

Kennt noch nicht jeder
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27 August 2021
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So einfach ist das leider nicht. Es ist abhängig von der Bank, was sie macht und die Bank wird von der EU unter Druck gesetzt. Da die nicht ihre Lizenz verlieren wollen, könnten einige aus Sicherheit entscheiden allen Kunden ohne TIN das Konto zu kündigen.
Das vermute ich auch. Sicher macht es einen Unterschied, ob man ein paar Kröten oder eine Million auf dem Konto hat. Ab einem bestimmten Betrag wird man ohne Steuernummer nicht durchkommen.

Von Debanking spricht man, wenn Banken Konten schließen, weil sie der Ansicht sind, dass Kunden ein regulatorisches, rechtliches, finanzielles oder Reputationsrisiko für das Institut darstellen.
Reputationsrisiko bei uns Qualitätstouristen kann ich mir als Begründung eigentlich nicht vorstellen 🤣🤣🤣
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
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Hier ein guter Artikel dazu...... comdirekt.de Community

 
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Ding Dong

Gibt sich Mühe
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Tischtennis Pattaya

Earn

Schreibwütig
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17 Oktober 2024
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Könnt Ihr mir bitte einen link geben von einem Bericht oder Beitrag,
daß einem Kunden wegen fehlender Steuer ID das Konto gekündigt wurde.
Ich habe eine halbe Stunde gesucht und nichts gefunden.

gefunden hab' ich nur was von der Commerzbank
Anhang anzeigen 2092495

Versuch - Steuer-ID und Bankkonten stark vereinfacht darzustellen -

Die Banken haben zwischen 2018 und 2019 ihre Kunden aufgefordert, die Steuer-ID nachzureichen. Wenn jemand das nicht gemacht hat, musste das Konto nicht gekündigt werden. Es reichte, wenn die Bank dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet hat, dass die Steuer-ID nicht vorliegt – das nennt sich Vergeblichkeitsmeldung.

Alle Konten, die vor 2018 eröffnet wurden, sind damit auf der sicheren Seite.

Seit 2018 ist es so: Ohne Steuer-ID gibt’s kein neues Konto mehr. Die Steuerdaten müssen spätestens drei Monate nach Kontoeröffnung bei der Bank eingegangen sein – sonst darf das Konto gar nicht erst dauerhaft geführt werden.

Deshalb wirst du kaum Berichte finden, dass ein Konto wegen fehlender Steuer-ID gekündigt wurde – entweder wurde es nie richtig eröffnet oder es gab eine Vergeblichkeitsmeldung.
 

Duke2007

Kennt noch nicht jeder
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25 Juli 2022
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Könnt Ihr mir bitte einen link geben von einem Bericht oder Beitrag,
daß einem Kunden wegen fehlender Steuer ID das Konto gekündigt wurde.
Ich habe eine halbe Stunde gesucht und nichts gefunden.

gefunden hab' ich nur was von der Commerzbank
Anhang anzeigen 2092495
Ich bin damals von meinen Banken Targobank und Santander angeschrieben worden. Wohnsitz habe ich Thailand und unter St.-Id. habe ich geschrieben "keine Steuer-Id vorhanden da ich in Thailand nicht steuerpflichtig bin. Habe danach nie wieder was von den Banken gehört. Bei meiner Steuer-Id. steht immer noch meine Deutsche St.- ID. geschrieben.
 
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LedZeppelin

Nobody is perfect
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2 Oktober 2018
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unter St.-Id. habe ich geschrieben "keine Steuer-Id vorhanden da ich in Thailand nicht steuerpflichtig bin.
So war es bei mir 2022 auch.
Meine deutsche Bank hat mir eine Mail geschickt mit der "Selbstauskunft", da wurde auch nach einer thail. Steuer-Nr. gefragt.
Nach Rücksprache mit meinem Bankberater, meinte der auch ich soll da angeben in Thailand nicht steuerpflicht, somit keine Steuer-Nr.
Das wars, seitdem nichts mehr davon gehört.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
13.006
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zu Hause
Oder nicht faehig diese umzusetzen. Das ist ja noch viel bedenklicher.

Fähig schon. Jedoch im Gegensatz du DACH wirtschaftlich denkend. Weshalb sollen wir einen extremen Aufwand betreiben, wo doch kein Ertrag feststellbar ist.

Die wollen blos die Einkommen der reichen Thais im Ausland besteuern.
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
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21 August 2019
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Wenn sie es aber nicht nach den Regeln der OSZE durchziehen wird das Nichts mit dem Beitritt. Wer A sagt muss auch B sagen. Nicht nur Rosinen picken sondern auch seinen Beitrag leisten. Da muessen sie wohl noch Einiges lernen
 

Karljogi

Gibt sich Mühe
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23 Oktober 2017
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Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".

D.h. nicht steuerfpflichtig für Personen, die sich über 180 Tage in Thailand aufhalten sind: (1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
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Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".

D.h. nicht steuerfpflichtig für Personen, die sich über 180 Tage in Thailand aufhalten sind: (1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
Ich glaub, da liegt ein Denkfehler vor:

Es geht bei der Steuer in Thailand nicht darum, auf welchem Weg das Geld ins Land kommt – sondern wann es verdient wurde. Steuerpflichtig ist ausländisches Einkommen, das ab dem 1.1.2024 erzielt wurden und nach Thailand transferiert wird.

Ob das nun als Überweisung aufs Bankkonto läuft, über die Kreditkarte bei Lazada, via Airbnb-Miete oder als Bargeld vom ATM, ist fürs Gesetz erstmal egal. Der Weg macht’s nicht steuerfrei. Nur vielleicht schwerer nachvollziehbar.

Das Bankbuch ist auch nicht das Maß aller Dinge. Es ist lediglich ein praktisches Mittel um dem Revenue Department Transfers zeigen zu können. Aber, dass nur das im Bankbuch Erfasste steuerpflichtig ist, ist etwas zu kurz gesprungen .

Das Revenue Department glaubt im ersten Moment deinen gemachten Angaben.

Ähnlich wäre es wenn du zwei Bankkonten eröffnest und nur die Eingänge eines Kontos beim Revenue Department vorlegst. Das wäre ( im ersten Moment) genauso „unsichtbar“ wie Kreditkartenzahlungen oder Bargeldabhebungen. Und genauso wenig ändert das was an der grundsätzlichen Steuerpflicht.

Fazit: Der Unterschied liegt nur in der Sichtbarkeit. Steuerrecht funktioniert nicht nach dem Motto „Was ich nicht sehe, ist auch nicht da“.
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
3.752
12.037
2.865
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".

D.h. nicht steuerfpflichtig für Personen, die sich über 180 Tage in Thailand aufhalten sind: (1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
Nicht über dasBankbuch, sondern über das "Bankstatement" was das Finanzamt sehen will!

Also vom 1 Januar bis 31 Dezember !

Kann bei jeder Bank auch mit der Bank App angefordert werden,und dann selber ausdrucken,geht am schnellsten!
 
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Reaktionen: Karljogi