Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
    Aktiv
21 August 2019
2.978
8.443
2.615
Oder nicht faehig diese umzusetzen. Das ist ja noch viel bedenklicher.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Sponsor 2025
25 Juli 2011
13.335
47.182
5.565
zu Hause
Oder nicht faehig diese umzusetzen. Das ist ja noch viel bedenklicher.

Fähig schon. Jedoch im Gegensatz du DACH wirtschaftlich denkend. Weshalb sollen wir einen extremen Aufwand betreiben, wo doch kein Ertrag feststellbar ist.

Die wollen blos die Einkommen der reichen Thais im Ausland besteuern.
 

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
    Aktiv
21 August 2019
2.978
8.443
2.615
Wenn sie es aber nicht nach den Regeln der OSZE durchziehen wird das Nichts mit dem Beitritt. Wer A sagt muss auch B sagen. Nicht nur Rosinen picken sondern auch seinen Beitrag leisten. Da muessen sie wohl noch Einiges lernen
 

Karljogi

Forensponsor
   Sponsor 2025
23 Oktober 2017
271
702
883
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".

D.h. nicht steuerfpflichtig für Personen, die sich über 180 Tage in Thailand aufhalten sind: (1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
 

DeralteFritz

Hat nix anderes zu tun
   Autor
10 September 2022
1.445
7.827
1.965
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".

(1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
Wenn nichts auf dem Thaikonto aufscheint und du keinen Rentenbescheid vorlegen musst.
 
  • Like
Reaktionen: Karljogi

Earn

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Oktober 2024
364
1.187
893
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".

D.h. nicht steuerfpflichtig für Personen, die sich über 180 Tage in Thailand aufhalten sind: (1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
Ich glaub, da liegt ein Denkfehler vor:

Es geht bei der Steuer in Thailand nicht darum, auf welchem Weg das Geld ins Land kommt – sondern wann es verdient wurde. Steuerpflichtig ist ausländisches Einkommen, das ab dem 1.1.2024 erzielt wurden und nach Thailand transferiert wird.

Ob das nun als Überweisung aufs Bankkonto läuft, über die Kreditkarte bei Lazada, via Airbnb-Miete oder als Bargeld vom ATM, ist fürs Gesetz erstmal egal. Der Weg macht’s nicht steuerfrei. Nur vielleicht schwerer nachvollziehbar.

Das Bankbuch ist auch nicht das Maß aller Dinge. Es ist lediglich ein praktisches Mittel um dem Revenue Department Transfers zeigen zu können. Aber, dass nur das im Bankbuch Erfasste steuerpflichtig ist, ist etwas zu kurz gesprungen .

Das Revenue Department glaubt im ersten Moment deinen gemachten Angaben.

Ähnlich wäre es wenn du zwei Bankkonten eröffnest und nur die Eingänge eines Kontos beim Revenue Department vorlegst. Das wäre ( im ersten Moment) genauso „unsichtbar“ wie Kreditkartenzahlungen oder Bargeldabhebungen. Und genauso wenig ändert das was an der grundsätzlichen Steuerpflicht.

Fazit: Der Unterschied liegt nur in der Sichtbarkeit. Steuerrecht funktioniert nicht nach dem Motto „Was ich nicht sehe, ist auch nicht da“.
 

DeralteFritz

Hat nix anderes zu tun
   Autor
10 September 2022
1.445
7.827
1.965
Fazit: Der Unterschied liegt nur in der Sichtbarkeit. Steuerrecht funktioniert nicht nach dem Motto „Was ich nicht sehe, ist auch nicht da“.
Bei mir funktioniert es seit 25 Jahren weltweit. Warum freiwillig in Thailand Steuern zahlen? Einfach unterm Radar bleiben.
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.799
9.483
2.565
Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt derzeit als Bemessungsgrundlage "Im Kalenderjahr nach Thailand transferiertes Geld, Nachweis über Bankbuch".

D.h. nicht steuerfpflichtig für Personen, die sich über 180 Tage in Thailand aufhalten sind: (1) Kreditkartenzahlungen bspw. Lazada (2) Mietzahlungen, bpw. via Airbnb und (3) Bargeldabhebungen mit Kreditkarte?
Mache ich einen Denktfehler?
Nicht über dasBankbuch, sondern über das "Bankstatement" was das Finanzamt sehen will!

Also vom 1 Januar bis 31 Dezember !

Kann bei jeder Bank auch mit der Bank App angefordert werden,und dann selber ausdrucken,geht am schnellsten!
 
  • Like
Reaktionen: Karljogi

Karljogi

Forensponsor
   Sponsor 2025
23 Oktober 2017
271
702
883
Ich glaub, da liegt ein Denkfehler vor:

Es geht bei der Steuer in Thailand nicht darum, auf welchem Weg das Geld ins Land kommt – sondern wann es verdient wurde. Steuerpflichtig ist ausländisches Einkommen, das ab dem 1.1.2024 erzielt wurden und nach Thailand transferiert wird.

Ob das nun als Überweisung aufs Bankkonto läuft, über die Kreditkarte bei Lazada, via Airbnb-Miete oder als Bargeld vom ATM, ist fürs Gesetz erstmal egal. Der Weg macht’s nicht steuerfrei. Nur vielleicht schwerer nachvollziehbar.

Das Bankbuch ist auch nicht das Maß aller Dinge. Es ist lediglich ein praktisches Mittel um dem Revenue Department Transfers zeigen zu können. Aber, dass nur das im Bankbuch Erfasste steuerpflichtig ist, ist etwas zu kurz gesprungen .

Das Revenue Department glaubt im ersten Moment deinen gemachten Angaben.

Ähnlich wäre es wenn du zwei Bankkonten eröffnest und nur die Eingänge eines Kontos beim Revenue Department vorlegst. Das wäre ( im ersten Moment) genauso „unsichtbar“ wie Kreditkartenzahlungen oder Bargeldabhebungen. Und genauso wenig ändert das was an der grundsätzlichen Steuerpflicht.

Fazit: Der Unterschied liegt nur in der Sichtbarkeit. Steuerrecht funktioniert nicht nach dem Motto „Was ich nicht sehe, ist auch nicht da“.

Danke.
Klingt für mich logisch und nachvollziehbar.

D.h. eine möglich Strategie für Personen, die keine Lust haben sich mit der Steuerthematik zu beschäftigen, jedoch pro Jahr bspw. 300 Tage in Thailand leben wollen und flexibel sind könnte sein: Immer mal wieder ein Kalenderjahr mit unter 180 Tage Aufenthalt dazwischenschalten und in diesen Jahren dann größere Beträge auf das Thaikonto überweisen (bspw. auch für Condokäufe etc.)
 
  • Like
Reaktionen: anderl1962

Ding Dong

Aktiver Member
    Aktiv
5 Oktober 2022
182
392
603
Renten sind in TH nicht steuerpflichtig.
. . . und das seit Jahrzehnten
Anfangs gab es im Einkommenssteuergesetz keine Position für Renten.
1990 wurde das Sozialversicherungssystem geschaffen.
Damit wurden auch Rentenzahlungen eingeführt.
Damit diese nicht steuerpflichtig werden, wurden alle Renten, die aus
einer Sozialversicherung gezahlt werden, im neuen Absatz 42/25 steuerfrei gestellt.
Das gilt für alle Steuerzahler, da kein Unterschied festgelegt ist.
01.jpg
Trotzdem gab es vor einger Zeit Versuche, Renten zu versteuern.
Das wurde von unserer Botschaft geklärt.
02.jpg
Trotz Allem hat sich die thailändische Steuerverwaltung über
die Spenden einiger Rentner gefreut. :)
 

Pete 1

Pattayaner
   Autor
3 August 2022
2.469
43.117
3.415
Trotz Allem hat sich die thailändische Steuerverwaltung über
die Spenden einiger Rentner gefreut. :)

So einen Spender habe ich auch getroffen am Samstag in der Sauna, dem haben sie sogar 5000 THB in Rechnung gestellt.
Er ist noch nicht zufrieden und will diesen Monat bei seiner EoS auf der Immigration weiter nachfragen, warum nun niemand Steuern von ihm haben möchte.
 

Earn

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Oktober 2024
364
1.187
893
Danke.
Klingt für mich logisch und nachvollziehbar.

D.h. eine möglich Strategie für Personen, die keine Lust haben sich mit der Steuerthematik zu beschäftigen, jedoch pro Jahr bspw. 300 Tage in Thailand leben wollen und flexibel sind könnte sein: Immer mal wieder ein Kalenderjahr mit unter 180 Tage Aufenthalt dazwischenschalten und in diesen Jahren dann größere Beträge auf das Thaikonto überweisen (bspw. auch für Condokäufe etc.)
Ist eine gute "Ich geh mal kurz aus der Steuerpflicht raus" Strategie . Vorausgesetzt, man schafft emotional, die zusätzlichen 4 Monate außerhalb Thailands. 60 Tage hast Du eh schon fest eingeplant. :)

Das Ganze ist völlig legal. Da kann das Revenue Department auch ganz genau hinschauen.

Vermögen von vor dem 1.1.2024 bleibt beim Transfer eh steuerfrei. Es geht nur um stpfl. Einkommen ab 2024, das nach Thailand transferiert wird.
 
  • Like
Reaktionen: Karljogi