Das Territorialbesteuerungsprinzip ist
nicht das was Thailand macht.
Es ist lediglich ein "Gegenmodell" zum Welteinkommensprinzip.
Es bedeutet, dass nur Einkünfte die im Wohnsitzstaat erzielt werden der Besteuerung unterliegen, nicht ausländische.
Thailand besteuert ja aber die deutschen Einkünfte. Zwar nur wenn Geld daraus nach Thailand transferiert wird, das ist ja aber gerade das was sonst kein Staat so handhabt.
Und falls da ein Missverständnis bezüglich der Definition von Einkommen/Einkünften besteht:
Geld das von einem Konto zu einem anderen fließt, ist
kein Einkommen/Einkünfte.
Zumindest nicht nach der Definition von wahrscheinlich 190+ Ländern dieser Welt.
Nein, das wäre dann ja keine "Umgehung" bzw. kein "Schlupfloch". Das wäre eine ganz reguläre Besteuerung (bzw. Nichtbesteuerung) in Thailand.
Mit Umgehung bezog ich mich auf den Post von pomschobkun der geschrieben hatte, dass ein Kontoauszug als Nachweis des Vermögens per 31.12.2023 reicht:
Einen solchen Kontoauszug mit Saldo x per 31.12.2023 kann man aber in 10 Minuten am PC erstellen.
Also einfach 10 Million Euro per 31.12.23 mittels Kontoauszug "nachweisen" und nie wieder in Thailand Steuern zahlen
Und für den Fall, dass das thailändische FA dann doch einen Abgleich der Kontodaten vornehmen möchte, nimmt man zur Sicherheit ein Konto einer guatemaltekischen Bank.
Oder auch einer US Bank. Die nehmen nämlich nicht am CRS teil! Somit ist ein Abgleich unmöglich.
Und (unter anderem) deswegen ist die thailändische Systematik, mit diesem Transferquatsch und vor allem in Verbindung mit der Frist 31.12.2023, eine Einladung zum Steuerbetrug.
Da muss ich widersprechen

Sagen wir ich lege einen Kontoauszug der Sparkasse vor. Ohne Eingang von Einkünften. habe ich damit bewiesen, dass ich keine Einkünfte habe?
Nein, ich habe nur bewiesen, dass mir auf dem Sparkassenkonto keine Einkünfte zugehen

Was ich damit klar machen wollte: Dass man etwas
nicht hat, lässt sich in den meisten Fällen nicht beweisen.