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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Robinsonsson

Gelegenheitssäufer
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12 November 2020
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Das ist das Prinzip:
Jemand der Einkünfte im Ausland hat, muss die nicht in Thailand versteuern. Das ist bei vielen Ländern so.
Wo Einkünfte zu versteuern sind regelt in zwischenstaatlichen Angelegenheiten ein jeweiliges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
So auch zwischen Deutschland und Thailand. Das ist soweit richtig.

Aber zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern ist es eben nicht so, dass "Einkünfte im Ausland" nicht im Wohnsitzland versteuert werden.
Bei deutschen SV Renten (und das sind ja dann eigentlich Einkünfte "im Ausland" wenn man in einem anderen Staat lebt) ist es die Regel, dass diese im Wohnsitzland versteuert werden!
Die Schweiz ist da zB eine der wenigen Ausnahmen.

Würde das zutreffen was du schreibst, würde Thailand die ausländischen Renten ja auch eher nicht versteuern...

Erst, wenn Sie nach Thailand eingebracht werden, müssen Sie versteuert werden.
Das ist eigentlich völlig okay.
Das stimmt nun ganz und gar nicht. Sind sie im "Herkunfstland" (also dem Land in welchem die Einkünfte entstehen) bereits versteuert, müssen sie nicht nochmals versteuert werden.
Sind sie im Herkunftsland nicht versteuert, müssen sie in dem Land versteuert werden, in dem man seinen Wohnsitz/ständigen Aufenthalt hat.

Thailand ist dabei das einzige Land, dass sich nicht für die im DBA geregelten Einkünfte interessiert, bis sie nach Thailand transferiert werden!
In jedem anderen Land werden Einkünfte völlig unabhängig davon besteuert (oder eben nicht) ob sie ins Land transferiert werden oder nicht.

Ok, ich kenne zugegeben nicht die Steuersystematiken aller Länder dieser Welt, aber über vlt ein Dutzend habe ich weit genug Überblick um zu sagen, dass es dort nicht auf Zahlungsströme ankommt.

Es ist kein Schlupfloch.
Das "Schlupfloch" bedeutet bei mir z. B., dass schon versteuertes Einkommen nicht nochmal versteuert wird. Das ist ja kein Trick, sondern völlig gerecht.
(Das da ein paar Steuersünder Vorteile von haben, ist dann eher ein hinnehmbarer Kollateralschaden.)
Warum das ein Schlupfloch ist, habe ich doch erläutert?!

Das was du hier anführst war gar nicht Gegenstand meiner Ausführungen. Selbstverständlich wird bereits versteuertes Einkommen, effektiv, nicht nochmal versteuert.
("Effektiv" führe ich zur Verdeutlichung an, da ja in Fällen der Anrechnungsmethode doch eine Versteuerung stattfindet, die dann aber zu keiner (oder weniger) Steuer führt).

Bei meinen Ausführungen ging es darum, dass man ohne großen Aufwand jedwede Besteuerung umgehen kann, solange die thailändische Systematik darauf abzielt, eine Besteuerung nur von nach Thailand transferiertem Geld das aus Einkommen nach 2024 stammt, vorzunehmen.
Denn dass es sich bei nach Thailand transferiertem Geld um bereits vor 2024 generierte Einkünfte handelt, kann man, sollte das Vorlegen eines KtoAuszugs per 31.12.2023 tatsächlich reichen, ohne großen Aufwand fingieren.

Ok, nennen wir es nicht "Schlupfloch", nennen wir es "Einladung der thailändischen Steuerbehörden die Besteuerung möglichst einfach und unkompliziert zu umgehen" :biggrin:
 
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Earn

Gibt sich Mühe
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17 Oktober 2024
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ohne großen Aufwand jedwede Besteuerung umgehen kann, solange die thailändische Systematik darauf abzielt, eine Besteuerung nur von nach Thailand transferiertem Geld das aus Einkommen nach 2024 stammt, vorzunehmen.
Denn dass es sich bei nach Thailand transferiertem Geld um bereits vor 2024 generierte Einkünfte handelt, kann man, sollte das Vorlegen eines KtoAuszugs per 31.12.2023 tatsächlich reichen, ohne großen Aufwand fingieren.
- In Asien haben Singapur & Hongkong ebenfalls die Territorialbesteuerung. Allerdings mit strengeren Regeln für Unternehmen.
Bei denen klappt es auch .

- wenn ich das richtig verstanden habe funktioniert, die von dir beschriebene Umgehung der thailändischen Steuer nur dann, wenn jemand zum 31.12.23 Gewinne realisiert hat und danach des Geld unverzinslich auf einer Bank, unwirtschaftlich investiert oder in Cash hält. - also keinerlei Erträge erwirtschaftet -

Haben viele Menschen Geld, in einem nennenswerten Betrag (ausreichend für mehrjährige Lebenshaltungskosten) so geparkt ?
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Nein Du musst keine TIN beantragen wenn Du kein steuerpflichtiges Einkommen hast :) , sprich Du hast andere Einkommen aus Thailand über 60k Baht im Jahr oder Du transferierst Dir ich glaube mehr als 120K bzw mit Frau veranlagt mehr. von nach 2024 verdientem Geld aus dem Ausland. Schlag mich wenn die Grenzen nicht stimmen ... so ganz grob. Vielleicht gibts doch einen Steuerberater hier unter uns ? Ich glaub das wird alles kompliziert.
Noch einmal extra für Dich,der sich ja im thailändischen Steuerrecht so gut auskennt...

Gemäß Abschnitt 70 des Revenue Code von BE 2521 (1978) ist eine TIN für alle Steuerzahler in Thailand zwingend vorgeschrieben...

Darunter fallen natürlich auch, die Ausländer die sich länger als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten, solltest Du eigentlich verstehen.

Wenn nicht, ist es mir aber auch völlig egal...Die Konsequenzen einer evtl. Steuerhinterziehung beträfen dann ja auch nur Dich.
 

Ding Dong

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richtig und da werden Einschränkungen aufgeführt
zB:
The following persons need to apply for TIN:
A person liable to personal income tax

Die folgenden Personen müssen eine Steuernummer beantragen:
Eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt

es gilt also nicht für alle
wer keine Steuererklärung abgeben muss, zB weil er kein steuerpflichtiges
Einkommen eingeführt hat oder es unter der Steuererklärungsabgabegrenze von
120.000/220,000 liegt, braucht auch keine TIN
 
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anderl1962

Urgestein der Soi 6
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Du bist steuerpflichtig wenn du mehr als 179 Tage in TH bist. Unabhängig davon ob du eine Steuererklärung abgeben mußt und ob du Steuern bezahlen mußt. Das hängt von deinen Überweisungen nach Thailand ab.
Steuerpflichtig sein setzt keine Steuererklärung bzw Steuerzahlung voraus.
Die TIN braucht du als Steuerpflichtiger aber doch.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Du bist steuerpflichtig wenn du mehr als 179 Tage in TH bist. Unabhängig davon ob du eine Steuererklärung abgeben mußt und ob du Steuern bezahlen mußt. Das hängt von deinen Überweisungen nach Thailand ab.
Steuerpflichtig sein setzt keine Steuererklärung bzw Steuerzahlung voraus.
Die TIN braucht du als Steuerpflichtiger aber doch.
richtig und da werden Einschränkungen aufgeführt
zB:
The following persons need to apply for TIN:
A person liable to personal income tax

Die folgenden Personen müssen eine Steuernummer beantragen:
Eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt

es gilt also nicht für alle
wer keine Steuererklärung abgeben muss, zB weil er kein steuerpflichtiges
Einkommen eingeführt hat oder es unter der Steuererklärungsabgabegrenze von
120.000/220,000 liegt, braucht auch keine TIN
Kann ich so bestätigen...nicht vom Hörensagen ,sondern nach persönlicher Vorsprache....die Obergrenzen explizit wurden nicht nachgefragt... so,jetzt können die "Experten" es ja weiter anzweifeln , Up to them...😏
 
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Robinsonsson

Gelegenheitssäufer
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12 November 2020
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- In Asien haben Singapur & Hongkong ebenfalls die Territorialbesteuerung. Allerdings mit strengeren Regeln für Unternehmen.
Bei denen klappt es auch .
Das Territorialbesteuerungsprinzip ist nicht das was Thailand macht.
Es ist lediglich ein "Gegenmodell" zum Welteinkommensprinzip.
Es bedeutet, dass nur Einkünfte die im Wohnsitzstaat erzielt werden der Besteuerung unterliegen, nicht ausländische.
Thailand besteuert ja aber die deutschen Einkünfte. Zwar nur wenn Geld daraus nach Thailand transferiert wird, das ist ja aber gerade das was sonst kein Staat so handhabt.

Und falls da ein Missverständnis bezüglich der Definition von Einkommen/Einkünften besteht:
Geld das von einem Konto zu einem anderen fließt, ist kein Einkommen/Einkünfte.
Zumindest nicht nach der Definition von wahrscheinlich 190+ Ländern dieser Welt.

- wenn ich das richtig verstanden habe funktioniert, die von dir beschriebene Umgehung der thailändischen Steuer nur dann, wenn jemand zum 31.12.23 Gewinne realisiert hat und danach des Geld unverzinslich auf einer Bank, unwirtschaftlich investiert oder in Cash hält. - also keinerlei Erträge erwirtschaftet -
Nein, das wäre dann ja keine "Umgehung" bzw. kein "Schlupfloch". Das wäre eine ganz reguläre Besteuerung (bzw. Nichtbesteuerung) in Thailand.

Mit Umgehung bezog ich mich auf den Post von pomschobkun der geschrieben hatte, dass ein Kontoauszug als Nachweis des Vermögens per 31.12.2023 reicht:
Deutscher Volkbank Auszug, wo ich im November eine Abfindungszahlung bekam, habe den Dezember Auszug 2023 mit Endsaldo und Januar Eingangssaldo gezeigt - gleicher Betrag
Einen solchen Kontoauszug mit Saldo x per 31.12.2023 kann man aber in 10 Minuten am PC erstellen.
Also einfach 10 Million Euro per 31.12.23 mittels Kontoauszug "nachweisen" und nie wieder in Thailand Steuern zahlen 🤷‍♂️

Und für den Fall, dass das thailändische FA dann doch einen Abgleich der Kontodaten vornehmen möchte, nimmt man zur Sicherheit ein Konto einer guatemaltekischen Bank.
Oder auch einer US Bank. Die nehmen nämlich nicht am CRS teil! Somit ist ein Abgleich unmöglich.

Und (unter anderem) deswegen ist die thailändische Systematik, mit diesem Transferquatsch und vor allem in Verbindung mit der Frist 31.12.2023, eine Einladung zum Steuerbetrug.

Kontoauszüge können da mithelfen....und dir muss auch die Finanzbehörde erst das Gegenteil nachweisen...😏
Da muss ich widersprechen :biggrin:
Sagen wir ich lege einen Kontoauszug der Sparkasse vor. Ohne Eingang von Einkünften. habe ich damit bewiesen, dass ich keine Einkünfte habe?
Nein, ich habe nur bewiesen, dass mir auf dem Sparkassenkonto keine Einkünfte zugehen :weg
Was ich damit klar machen wollte: Dass man etwas nicht hat, lässt sich in den meisten Fällen nicht beweisen.
 

lakmakmak66

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Das Territorialbesteuerungsprinzip ist nicht das was Thailand macht.
Es ist lediglich ein "Gegenmodell" zum Welteinkommensprinzip.
Es bedeutet, dass nur Einkünfte die im Wohnsitzstaat erzielt werden der Besteuerung unterliegen, nicht ausländische.
Thailand besteuert ja aber die deutschen Einkünfte. Zwar nur wenn Geld daraus nach Thailand transferiert wird, das ist ja aber gerade das was sonst kein Staat so handhabt.

Und falls da ein Missverständnis bezüglich der Definition von Einkommen/Einkünften besteht:
Geld das von einem Konto zu einem anderen fließt, ist kein Einkommen/Einkünfte.
Zumindest nicht nach der Definition von wahrscheinlich 190+ Ländern dieser Welt.


Nein, das wäre dann ja keine "Umgehung" bzw. kein "Schlupfloch". Das wäre eine ganz reguläre Besteuerung (bzw. Nichtbesteuerung) in Thailand.

Mit Umgehung bezog ich mich auf den Post von pomschobkun der geschrieben hatte, dass ein Kontoauszug als Nachweis des Vermögens per 31.12.2023 reicht:

Einen solchen Kontoauszug mit Saldo x per 31.12.2023 kann man aber in 10 Minuten am PC erstellen.
Also einfach 10 Million Euro per 31.12.23 mittels Kontoauszug "nachweisen" und nie wieder in Thailand Steuern zahlen 🤷‍♂️

Und für den Fall, dass das thailändische FA dann doch einen Abgleich der Kontodaten vornehmen möchte, nimmt man zur Sicherheit ein Konto einer guatemaltekischen Bank.
Oder auch einer US Bank. Die nehmen nämlich nicht am CRS teil! Somit ist ein Abgleich unmöglich.

Und (unter anderem) deswegen ist die thailändische Systematik, mit diesem Transferquatsch und vor allem in Verbindung mit der Frist 31.12.2023, eine Einladung zum Steuerbetrug.


Da muss ich widersprechen :biggrin:
Sagen wir ich lege einen Kontoauszug der Sparkasse vor. Ohne Eingang von Einkünften. habe ich damit bewiesen, dass ich keine Einkünfte habe?
Nein, ich habe nur bewiesen, dass mir auf dem Sparkassenkonto keine Einkünfte zugehen :weg
Was ich damit klar machen wollte: Dass man etwas nicht hat, lässt sich in den meisten Fällen nicht beweisen.

Das Territorialbesteuerungsprinzip ist nicht das was Thailand macht.
Es ist lediglich ein "Gegenmodell" zum Welteinkommensprinzip.
Es bedeutet, dass nur Einkünfte die im Wohnsitzstaat erzielt werden der Besteuerung unterliegen, nicht ausländische.
Thailand besteuert ja aber die deutschen Einkünfte. Zwar nur wenn Geld daraus nach Thailand transferiert wird, das ist ja aber gerade das was sonst kein Staat so handhabt.

Und falls da ein Missverständnis bezüglich der Definition von Einkommen/Einkünften besteht:
Geld das von einem Konto zu einem anderen fließt, ist kein Einkommen/Einkünfte.
Zumindest nicht nach der Definition von wahrscheinlich 190+ Ländern dieser Welt.


Nein, das wäre dann ja keine "Umgehung" bzw. kein "Schlupfloch". Das wäre eine ganz reguläre Besteuerung (bzw. Nichtbesteuerung) in Thailand.

Mit Umgehung bezog ich mich auf den Post von pomschobkun der geschrieben hatte, dass ein Kontoauszug als Nachweis des Vermögens per 31.12.2023 reicht:

Einen solchen Kontoauszug mit Saldo x per 31.12.2023 kann man aber in 10 Minuten am PC erstellen.
Also einfach 10 Million Euro per 31.12.23 mittels Kontoauszug "nachweisen" und nie wieder in Thailand Steuern zahlen 🤷‍♂️

Und für den Fall, dass das thailändische FA dann doch einen Abgleich der Kontodaten vornehmen möchte, nimmt man zur Sicherheit ein Konto einer guatemaltekischen Bank.
Oder auch einer US Bank. Die nehmen nämlich nicht am CRS teil! Somit ist ein Abgleich unmöglich.

Und (unter anderem) deswegen ist die thailändische Systematik, mit diesem Transferquatsch und vor allem in Verbindung mit der Frist 31.12.2023, eine Einladung zum Steuerbetrug.


Da muss ich widersprechen :biggrin:
Sagen wir ich lege einen Kontoauszug der Sparkasse vor. Ohne Eingang von Einkünften. habe ich damit bewiesen, dass ich keine Einkünfte habe?
Nein, ich habe nur bewiesen, dass mir auf dem Sparkassenkonto keine Einkünfte zugehen :weg
Was ich damit klar machen wollte: Dass man etwas nicht hat, lässt sich in den meisten Fällen nicht beweisen.
Da das Gegenteil nicht beweisbar ist,ist alles reine Theorie,sollte trotzdem nachgefragt werden sind Kontobewegungen von Bedeutung ,was denn sonst??? Oder was denkst warum ein Finanzprüfer in Deutschland als Unterlagen unter anderem Kontobelege heranzieht???..aber informieren tue mich in solchen Angelegenheiten genauso wie in DACH....beim Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt....alles andere ist für mich nicht viel Wert...so das wars für mich zu dem Thema.
 
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Earn

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Das Territorialbesteuerungsprinzip ist nicht das was Thailand macht.
Es ist lediglich ein "Gegenmodell" zum Welteinkommensprinzip.
Es bedeutet, dass nur Einkünfte die im Wohnsitzstaat erzielt werden der Besteuerung unterliegen, nicht ausländische.
Thailand besteuert ja aber die deutschen Einkünfte. Zwar nur wenn Geld daraus nach Thailand transferiert wird, das ist ja aber gerade das was sonst kein Staat so handhabt.
Können wir uns auf folgende Formulierung einigen ?
Thailand hat ein modifiziertes Territorialbesteuerungssystem. Einkünfte aus dem Ausland sind grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, sie werden nach Thailand transferiert. Diese Regelung ähnelt dem britischen Non-Dom-System und existiert in ähnlicher Form in anderen Ländern wie Singapur und Malaysia.
 
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Einen solchen Kontoauszug mit Saldo x per 31.12.2023 kann man aber in 10 Minuten am PC erstellen.
Also einfach 10 Million Euro per 31.12.23 mittels Kontoauszug "nachweisen" und nie wieder in Thailand Steuern zahlen 🤷‍♂️
Sehr guter Punkt. :)))
Mit gefälschten Belegen bzw. Unterlagen lässt sich so gut wie jedes Steuersystem betrügen. Halt genau so lange, bis es der Steuerbehörde auffällt.
Ob das sinnvoll ist muß jeder für sich selbst entscheiden.
 
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lakmakmak66

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Sehr guter Punkt.
Mit gefälschten Belegen bzw. Unterlagen lässt sich so gut wie jedes Steuersystem betrügen. Halt genau so lange, bis es der Steuerbehörde auffällt.
Ob das sinnvoll ist muß jeder für sich selbst entscheiden.
....nur die nichtpassenden dazugehörigen Transaktionen sind schon einigen auf die Füsse gefallen...wie kann man nur so was veranstalten und riskieren...🤦
 
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Sagen wir ich lege einen Kontoauszug der Sparkasse vor. Ohne Eingang von Einkünften. habe ich damit bewiesen, dass ich keine Einkünfte habe?
Wenn von diesem Konto Geld nach Thailand überwiesen wurde hat man zumindest nachgewiesen, dass keine Einkünfte nach Thailand überwiesen wurden.

Andere Einkünfte , die nicht nach Thailand überwiesen wurden, sind aufgrund des modifizierten Territorialbesteuerungsystems irrelevant.