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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.

Auch bei den DACH Banken gilt die Tatsache. Was ich nicht weiss, acht mich nicht heiss.

Der Datenschutz wird so hoch angesetzt, dass die Korrespondenzadresse (noch) gilt.

Freunde mit Korrespondenzadresse TH wurden von den Banken aufgefordert die TH Steuernummer anzugeben (mit Korrespondenzadresse in DACH jedoch nicht.
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
3.203
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2.815
OK, wieder was gelernt. Habe denen die thail. Steuernummer mitgeteilt und den Punkt damit abgehakt.
 

Isaanfarang

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
9 Oktober 2022
69
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Udonthani, Thailand
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.

Der sollte wohl als Nachweis reichen...?

Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?

Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
 

MGiebel

Gibt sich Mühe
    Aktiv
27 Januar 2024
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Warum soll es so sein? Ist doch Vermögen (nicht Einkommen) das transferiert wird :keine Ahnung
Dein Vermögen wird nur auf dem Bankkonto berücksichtigt. Du hast den Gewinn erst beim Vekauf realisiert, deshalb muss der Gewinn versteuert werden wenn er nach Thailand transferiert wird.

Ausführliche Diskussionen zu Immobilien findet man bei expattaxthailand. com. Ist aber in Englisch.
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
3.786
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Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Das alles ist mir schon klar!

Ein Problem ist auch, das Rente & Pension oft gleich als „Pension“ bezeichnet werden!

Mein Nachbar, Österreicher, sagt auch Pension, bekommt aber eine Rente...?

Deshalb werde ich bei einer Übersetzung, meine Rente als:

„Pension from the Pension Insurance scheme“ angeben lassen.

Einen Rentenbescheid eben vorlegen!

Und meine Beamtenpension als:

„Retirement pension for retired civil servants “angeben lassen,

in der Hoffnung das der Unterschied verstanden wird. 😉

Eigentlich ja auf dem Versorgungsbescheid zu erkennen, und da steht auch zur Vorlage bei einer Behörde. Also mal sehen…!

Bin ja auch schon 35 Jahre in Thailand sesshaft, und weiß wie es manchmal zugehen kann…😉
 
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Reaktionen: anderl1962

TomHarley

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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Ehrlich gesagt, das DBA wurde nicht zwischen mir und Thailand, sondern zwischen Deutschland und Thailand geschlossen.
Somit würde ich bei Problemen in der Auslegung/Anwendung des DBA die Diskussion zwischen den deutschen und thailändischen Steuerbehörden erwarten. Ist eigentlich nicht meine Aufgabe.
 

TomHarley

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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Nur schreiben dir die Thais den Steuerbescheid vor und ich bezweifle das dir da die dt. Steuerbehörde hilft.
Die Sache musst du in Thailand ausfechten. Schlimmsten Falls 2 mal Steuer zahlen. :LOL:
Wo schreiben mir die Thais einen Steuerbescheid vor? Einen Steuerbescheid erhalte ich in der Regel vom Finanzamt.
Und wie gesa gt, ausfechten der Anwendung des DBA ist nichtmeine Aufgabe.
Schlimmstenfalls wird mir Deutschland sicher helfen, wenn Thailand meint, das Deutschland zustehende Besteuerungsrecht für sich zu beanspruchen. Auf keinen Fall zweimal Steuern bezahlen, denn das zu verhindern ist Sinn eines DBA.
Und wieso du mal wieder meinst, Dich auszukennen, was in Deutschland gilt muss auch keiner verstehen.
 

TomHarley

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ab 180 Tage in Thailand
Ab 180 Tagen in Thailand bekomme ich einen Steuerbescheid?
Das wär mir neu. Ohne Steuererklärung bekomme ich sicher auch keinen Bescheid.

Und dass Deutschland sich das Besteuerungsrecht entgegen dem Abkommen nicht nehmen lässt, hat mit Weihnachten wenig zu tun.
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Ein Steuerrechner für Expats in TH.

Wer ü 65 ist, einfach die 190000 THB zusätzlich eintragen.


Habe den auf deutsch übersetzen lassen.

Habe kein Problem damit zu sagen, daß es bei mir an die 120 € monatlich wären, sobald ich Ü 65 bin.

Da stellt sich mir die Frage, ob ich wegen den 120 € monatlich nicht dadurch ein besseres Lebensgefühl in TH habe und die dann eben zahle, oder ich bei den Talahons leben möchte. Ich tendiere mittlerweile stark zu ersterer Variante.
 

TomHarley

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aber in Zukunft sicher eine Aufforderung zur Steuererklärung und falls du der nicht nach kommst einen Bescheid über die Schätzung da sie ja sehen was nach Thailand überwiesen wurde und eine Strafe.
Ja, du sprachst aber von Steuerbescheid nicht Steuererklärung.
Und bei einer Steuererklärung wird herauskommen , dass meine Pension nicht steuerpflichtig ist.
So what?
Und wenn nicht, wie gesagt, ist es eine Sache zwischen den beiden Ländern, die Anwendung des DBA zu klären.
 

Oldie

Aktiver Member
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25 November 2024
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@TomHarley

Ich bin vom Grundsatz her bei dir und sehe selbst die ganze Sache noch bei weitem nicht so eng wie manch andere hier. Allerdings lebe ich auch nicht dauerhaft in Thailand und habe meinen Hauptwohnsitz nach wie vor in Deutschland.

Sicherlich werden sich 'irgendwann' auch die Behörden der betroffenen Länder einschalten, um Fragen bezüglich des DBA auszudiskutieren und klarzustellen.

Das 'Problem' liegt aus meiner Sicht für den Fall eines Falles an anderer Stelle.
Wenn die Thai-Behörden dich auf dem Schirm haben und dir die Abgabe einer Steuererklärung auferlegt haben, der du nicht nachkommst - dann wird es unter Umständen Probleme bei der nächsten Einreise geben. Man wird dich entweder nicht reinlassen oder erst dann, wenn du direkt vor Ort die fälligen Summen und Strafen begleichst.
Ich würde in einem solchen Fall auch keine 'Summen' auf meinem Thai-Konto belassen.

Und dabei können dir die deutschen Behörden dann nicht helfen.
Schaue mal ins DBA, Artikel 4, Abschnitt 2, Satz c
Frage beantwortet ?
 

colaplusrum

Lady Drink King
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4 November 2023
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