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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Otto Normalverbraucher

silent reader
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3 April 2023
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Thailand:
1.000.000 Stpfl. Einkommen

Single unter 65 Jahre , ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Altersvorsorge
83.000 THB Steuer rd. 2.300 Euro

Verheiratet unter 65 Jahre, ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Altersvorsorge
71.000 THB Steuer rd. 2.000 Euro

Deutschland :
28.000 Euro Jahresbrutto ,
ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Beiträge Altersvorsorge :

Grundtabelle (Stkl 1) : 2978 Euro Steuer
Splittingtabelle ( Stkl 3) : 0 Steuer

Österreich: 28k stpfl Einkommen = 3.576,70 EKST (2025)
 

dopani

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    Neuling
1 Januar 2025
3
2
163
Wie sieht eigentlich die Besteuerung auf Erbschaften aus bei :
- Erblasser ansässig in Thailand > 5 Jahre
- Erbe Ehefrau/ Kind
- Erbe ansässig in DE oder CH
- Nachlass in der Schweiz (keine Immobilie)

Im Doppelbesteuerungsabkommen hab ich nichts dazu gefunden.

Soweit ich das verstehe sind Erbschaften in der Schweiz (noch) Steuer frei, in DE gibt’s einen Freibetrag und in TH (vermutlich weiterhin) Steuer frei.

Die Besteuerung richtet sich nach dem Land in dem der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft steuerlich ansässig ist, richtig? Die Ansässigkeit des Erblassers
 

dopani

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1 Januar 2025
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Wie sieht eigentlich die Besteuerung auf Erbschaften aus bei :
- Erblasser ansässig in Thailand > 5 Jahre
- Erbe Ehefrau/ Kind
- Erbe ansässig in DE oder CH
- Nachlass in der Schweiz (keine Immobilie)

Im Doppelbesteuerungsabkommen hab ich nichts dazu gefunden.

Soweit ich das verstehe sind Erbschaften in der Schweiz (noch) Steuer frei, in DE gibt’s einen Freibetrag und in TH (vermutlich weiterhin) Steuer frei.

Die Besteuerung richtet sich nach dem Land in dem der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft steuerlich ansässig ist, richtig? Die Ansässigkeit des Erblassers ist nicht

 

dopani

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1 Januar 2025
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163
Wie sieht eigentlich die Besteuerung auf Erbschaften aus bei :
- Erblasser ansässig in Thailand > 5 Jahre
- Erbe Ehefrau/ Kind
- Erbe ansässig in DE oder CH
- Nachlass in der Schweiz (keine Immobilie)

Im Doppelbesteuerungsabkommen hab ich nichts dazu gefunden.

Soweit ich das verstehe sind Erbschaften in der Schweiz (noch) Steuer frei, in DE gibt’s einen Freibetrag und in TH (vermutlich weiterhin) Steuer frei.

Die Besteuerung richtet sich nach dem Land in dem der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft steuerlich ansässig ist, richtig? Die Ansässigkeit des Erblassers ist nicht erheblich

In dem beschriebenen Fall müssen mehrere rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, da mehrere Länder und Steuerregelungen beteiligt sind. Hier ist eine detaillierte Analyse:

1. Steuerpflicht in Deutschland oder der Schweiz

Unbeschränkte Steuerpflicht (Deutschland)


• Erben mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).


• Das bedeutet, das gesamte Vermögen des Erblassers wird in Deutschland besteuert, unabhängig davon, wo es sich befindet.

Beschränkte Steuerpflicht (Deutschland)


• In seltenen Fällen könnte der Erbe nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (wenn der Erblasser keine Verbindung zu Deutschland hatte). Das Vermögen müsste dann nur in Deutschland besteuert werden, wenn es in Deutschland belegen ist, was hier nicht der Fall ist.

Schweiz


• In der Schweiz gibt es kantonale Erbschaftssteuern, die jedoch nicht erhoben werden, wenn der Erbe der Ehepartner oder das Kind ist (in den meisten Kantonen, z. B. Zürich, Zug, Schwyz).


• Da der Nachlass in der Schweiz liegt, prüft der Kanton des Vermögensstandortes, ob und welche Steuern anfallen.


2. Steuerpflicht in Thailand


• Thailand erhebt Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in Thailand ansässig war und das Vermögen global den Freibetrag von 100 Millionen THB (ca. 2,5 Millionen Euro) übersteigt.


• Da das Vermögen in der Schweiz liegt, könnte Thailand prüfen, ob es steuerpflichtig ist, falls es diesen Wert überschreitet. Dies ist jedoch selten durchsetzbar, da sich das Vermögen außerhalb Thailands befindet.

3. Doppelbesteuerung


• Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Thailand, jedoch ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.


• Deutschland-Schweiz-Abkommen: Wenn Vermögen in der Schweiz liegt und ein deutscher Erbe existiert, vermeidet das Abkommen eine doppelte Besteuerung. In der Regel wird das Vermögen in der Schweiz besteuert, und Deutschland rechnet die bereits gezahlte Steuer an.
4. Praktische Auswirkungen

Deutschland


• Der Erbe mit Wohnsitz in Deutschland muss den gesamten Nachlass in der Erbschaftsteuererklärung angeben, einschließlich des in der Schweiz befindlichen Vermögens.


• Freibeträge:


• Ehepartner: 500.000 € steuerfrei.


• Kinder: 400.000 € steuerfrei.


• Der verbleibende Betrag wird mit den deutschen Erbschaftsteuersätzen (7 % bis 30 %) besteuert.


Schweiz


• Falls das Vermögen in einem Kanton liegt, der für Ehepartner und Kinder keine Erbschaftsteuer erhebt, fällt dort keine Steuer an.

Thailand


• Es ist unwahrscheinlich, dass Thailand das Vermögen in der Schweiz besteuert, es sei denn, es übersteigt die Schwelle von 100 Millionen THB.

5. Fazit


• Deutschland: Der Erbe muss das gesamte Vermögen (auch das in der Schweiz) in Deutschland versteuern, abzüglich Freibeträge.


• Schweiz: Keine Erbschaftsteuer für Ehepartner oder Kinder in den meisten Kantonen.


• Thailand: Steuerpflicht nur bei hohen Vermögenswerten (> 100 Millionen THB) und nur bei konsequenter Durchsetzung.

Empfehlung:


• Konsultiere einen Steuerberater in Deutschland, um die Erbschaftsteuererklärung korrekt zu erstellen.


• Kläre die kantonalen Anforderungen mit einem Steuerberater in der Schweiz.


• Falls Thailand betroffen ist, könnte eine lokale Beratung sinnvoll sein, um Klarheit über mögliche Verpflichtungen zu schaffen.
Schaue dir gerne TG-HA.com an!
 
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Ding Dong

Gibt sich Mühe
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5 Oktober 2022
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jetzt wollen wir mal richtig rechnen
Einkommen jährlich 1.000.000
Standardabzüge (es gibt noch etliche mehr)
Pauschale 100.000
über 65 190.000
eigener Freibetrag 60.000
bleiben zu versteuern 650.000
ich hab' mir eine Excel Tabelle gebastelt und das eingetragen
Snap1043.jpg
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
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Ich will da wirklich nicht kleinlich sein. Aber die Berechnung sieht ein klein bisschen anders aus. Zuerst wird das massgebende steuerpflichtige Einkommen ermittelt. Brutto (940k Baht) minus Abzüge von 160k Baht ergeben 780k Baht.

Von diesen 780k Baht sind die "ersten" 190k Baht (da über 65 Jahre) steuerfrei. Danach sieht die Rechnung wie folgt aus:

(190k Baht), 0% ergibt 0)
110k Baht, 5 % ergibt 5'500
200k Baht, 10% ergibt 20'000
250k Baht, 15% ergibt 37'500
30k Baht, 20% ergibt 6'000
TOTAL: 780'000 ergeben Steuern von 69'000 Baht.
Kein Problem für mich!

Aber diese Berechnung ist von dem für mich zuständigen Finanzamt in Banglamung erstellt worden.

Vielleicht kannst Du die denn mal bei denen vor Ort richtigstellen... ;-)

Das ist richtig!

940.000.-THB Pension
- 190.000.-THB Steuerfrei da über 65 Jahre alt.

Aber dazu kommt noch dieses!!

- 100.000.-THB Abzugspauschale

- 60.000.-THB Pauschale für Unterstützung Bedürftiger

Freibetrag komplett 350.000.-THB
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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jetzt wollen wir mal richtig rechnen
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bleiben zu versteuern 650.000
ich hab' mir eine Excel Tabelle gebastelt und das eingetragen
Anhang anzeigen 2049716
"jetzt wollen wir mal richtig rechnen"

Das hat das Finanzamt in Banglamung schon für mich gemacht ;-)

Bei Deiner Rechnung stimmen auch die Freibeträge,wie von mir angegeben,und vom Finanzamt ausgerechnet ;-)

Eben 350.000.-THB
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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45.432
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zu Hause
ich hab' mir eine Excel Tabelle gebastelt und das eingetragen

Ihr könnt noch soviele Excel Tabellen basteln wie ihr wollt.

Solange noch keine gesetzliche Grundlage besteht sind alles Vermutungen. Der eine Bastler operiert mit einem Höchststeuersatz von 35% über 5 Millionen, der andere schätzt, das diese bereits ab 4 Millionen.


Fundierte Fakten können nicht gepostet werden, da diese noch gar nicht existieren.
 
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Hohenstein

Kein anderes Hobby?
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2 November 2024
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Pratumnak
Fundierte Fakten können nicht gepostet werden, da diese noch gar nicht existieren.
Genau !

1 Jahr Diskussionen und keine Realen Ergebnisse : hat irgendjemand einen Steuerbescheid bekommen ?
Ich rede nicht von Leuten die freiwillig aufs Amt rennen und sich Steuern für 2023 abnehmen lassen 😉
 

luxilux

Kennt noch nicht jeder
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29 April 2023
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Aber diese Berechnung ist von dem für mich zuständigen Finanzamt in Banglamung erstellt worden.
Sorry @buddy2020. Die Berechnung ist selbstverständlich korrekt. Es war eine Missinterpretation von mir in Deinem Beitrag Nr. 1'371, in der ersten Tabelle:

Steuerpflichtiges EinkommenSteuerrate
0 – 150,000 THB (190,000 THB falls der Steuerzahler älter als 65 Jahre alt ist)befreit
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
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Genau !

1 Jahr Diskussionen und keine Realen Ergebnisse : hat irgendjemand einen Steuerbescheid bekommen ?
Ich rede nicht von Leuten die freiwillig aufs Amt rennen und sich Steuern für 2023 abnehmen lassen 😉
Das Thai Revenue Department hat Zeit.
Die Verjährungsfrist für Steuerschulden ist :
- Keine Steuererklärung eingereicht - 10 Jahre.
- Steuererklärung eingereicht - 2 Jahre