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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Ich bin kein Steuerexperte.

Heißt das ich bei 1.000.000 Baht Jahreseinkommen - 190.000 Freibetrag = 810.000 zu 20% versteuern müsste ?

Also 20% = 162.000 Baht Steuern ????
Also 810.000 x 20% = 4.550 € ???

In D Steuern ca = 0

Wenn das stimmt dann fallen aber Einige richtig auf den Arsch.

PanTau
Berechnung vom Finanzamt in Banglamung

Da ich aber nur eine kleine Rente von ca. 450.-€ bekomme liegt die auch unter der Freigrenze in Thailand. 450 x 37 = 16.650.-THB x12 = 199.800.-THB

Wie wird die Einkommensteuer in Thailand berechnet?

0 – 150.000 Steuerfrei
150.000 – 300.000 5 %
300.000 – 500.000 10 %
500.000 – 750.000 15 %
750.000 – 1.000.000 20 %
1.000.000 – 2.000.000 25 %
2.000.000 – 4.000.000 30 %
Über 4.000.000 35 %

Rente ca.200.000.-THB im Jahr. Jetzt kommen die Freibeträge!

Rentner über 65 Jahre 190.000.-THB
Abzugspauschale 100.000.-THB
Pauschale für Unterstützung 60.000.-THB Bedürftiger Personen

Gesamt sind für mich, Einnahmen in Höhe von 360.000.-THB von der Einkommenssteuer befreit!

Also bekomme ich meine Rente weiterhin Steuerfrei!



Wenn dann meine Pension hier besteuert werden würde, läge ich bei knapp unter 1 Millionen THB.

Rechenbeispiel.

940.000.-THB Pension

- 190.000.-THB Steuerfrei da über 65 Jahre alt.

- 100.000.-THB Abzugspauschale

- 60.000.-THB Pauschale für Unterstützung Bedürftiger
Freibetrag komplett 350.000.-THB

Blieben 590.000.-THB zu versteuerndes Einkommen



Bis 150.000.-THB Steuerfrei

150.000-300.000.-THB 5% Steuer = 7.500.-THB

300.000-500.000.-THB

Verbleiben 290.000.-THB 10% Steuer = 29.000.-THB

750.000-500.000.-THB

Verbleiben 90.000.-THB 15% Steuer = 13.500.-THB

Somit hätte ich theoretisch in Thailand auf meine Pension Einkommenssteuer in Höhe von. 50.000.-THB jährlich zu zahlen.

Aber eben nur wenn das DBA nicht mehr gelten sollte…!! Da Pensionen nur im Herkunftsland besteuert werden dürfen,in meinem Fall also in Deutschland.

Soweit die Auskunft auf dem für mich zuständigem Finanzamt.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr!

Und tatsächlich ist auch davon auszugehen, dass die thailändischen Steuerbehörden nun deutlich intensiver „hinschauen“.

Die Behörden können z.B. Einkommenserklärungen und Bankkontoauszüge ausländischer Expatriates, die bei den Einwanderungsbehörden im Zusammenhang mit Visaverlängerungen oder -erneuerungen eingereicht werden, gegenprüfen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken.
 
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luxilux

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
29 April 2023
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Wenn dann meine Pension hier besteuert werden würde, läge ich bei knapp unter 1 Millionen THB.
Rechenbeispiel.

940.000.-THB Pension
- 190.000.-THB Steuerfrei da über 65 Jahre alt.
- 100.000.-THB Abzugspauschale
- 60.000.-THB Pauschale für Unterstützung Bedürftiger
Freibetrag komplett 350.000.-THB

Blieben 590.000.-THB zu versteuerndes Einkommen

Bis 150.000.-THB Steuerfrei
150.000-300.000.-THB 5% Steuer = 7.500.-THB
300.000-500.000.-THB
Verbleiben 290.000.-THB 10% Steuer = 29.000.-THB
750.000-500.000.-THB
Verbleiben 90.000.-THB 15% Steuer = 13.500.-THB

Somit hätte ich theoretisch in Thailand auf meine Pension Einkommenssteuer in Höhe von. 50.000.-THB jährlich zu zahlen.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr!
Ich will da wirklich nicht kleinlich sein. Aber die Berechnung sieht ein klein bisschen anders aus. Zuerst wird das massgebende steuerpflichtige Einkommen ermittelt. Brutto (940k Baht) minus Abzüge von 160k Baht ergeben 780k Baht.

Von diesen 780k Baht sind die "ersten" 190k Baht (da über 65 Jahre) steuerfrei. Danach sieht die Rechnung wie folgt aus:

(190k Baht), 0% ergibt 0)
110k Baht, 5 % ergibt 5'500
200k Baht, 10% ergibt 20'000
250k Baht, 15% ergibt 37'500
30k Baht, 20% ergibt 6'000
TOTAL: 780'000 ergeben Steuern von 69'000 Baht.
 

ThomasM

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15 Oktober 2023
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Ich vermute nur das Einige erst nach Jahren zur Zahlung aufgefordert werden und dann ist die Not groß wenn plötzlich 6.000 € Steuernachzahlung anstehen bleibt die Flucht
Falls die Thailändische Steuerbehörde nicht einen Reisevermerk veranlasst ab einer Nachforderung von mehr als 35.000 Baht, der zum Anhalten aller Säumigen am Flughafen führt und die Ausreise unmöglich macht.
 
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luxilux

Kennt noch nicht jeder
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29 April 2023
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Bitte um Quelle. Wie schon von mir oben geschrieben, habe ich andere Informationen.
Sorry @CampariO - ich hab es jetzt gesehen:

Ich stützte mich auf den Beitrag Nr. 1'371. Da wurden (mutmasslich) die 190'000 Baht falsch eingetragen resp. interpretiert. Die Steuerpflicht beginnt daher für alle bei 150'000 Baht. Für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens können daher Rentner (gemäss Deiner Quelle) 190'000 Baht (zusätzlich) abziehen - was ja Sinn macht.
 
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Otto Normalverbraucher

silent reader
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3 April 2023
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Thailand:
1.000.000 Stpfl. Einkommen

Single unter 65 Jahre , ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Altersvorsorge
83.000 THB Steuer rd. 2.300 Euro

Verheiratet unter 65 Jahre, ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Altersvorsorge
71.000 THB Steuer rd. 2.000 Euro

Deutschland :
28.000 Euro Jahresbrutto ,
ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Beiträge Altersvorsorge :

Grundtabelle (Stkl 1) : 2978 Euro Steuer
Splittingtabelle ( Stkl 3) : 0 Steuer

Österreich: 28k stpfl Einkommen = 3.576,70 EKST (2025)
 

DeralteFritz

Kein anderes Hobby?
   Autor
10 September 2022
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Falls die Thailändische Steuerbehörde nicht einen Reisevermerk veranlasst ab einer Nachforderung von mehr als 35.000 Baht, der zum Anhalten aller Säumigen am Flughafen führt und die Ausreise unmöglich macht.
Zu jeder Nachforderung gibt es einen Steuerbescheid dagegen kann man berufen und in der Zwischenzeit 10 mal das Land verlassen..
 

dopani

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    Neuling
1 Januar 2025
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Wie sieht eigentlich die Besteuerung auf Erbschaften aus bei :
- Erblasser ansässig in Thailand > 5 Jahre
- Erbe Ehefrau/ Kind
- Erbe ansässig in DE oder CH
- Nachlass in der Schweiz (keine Immobilie)

Im Doppelbesteuerungsabkommen hab ich nichts dazu gefunden.

Soweit ich das verstehe sind Erbschaften in der Schweiz (noch) Steuer frei, in DE gibt’s einen Freibetrag und in TH (vermutlich weiterhin) Steuer frei.

Die Besteuerung richtet sich nach dem Land in dem der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft steuerlich ansässig ist, richtig? Die Ansässigkeit des Erblassers
 
Tischtennis Pattaya

dopani

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Wie sieht eigentlich die Besteuerung auf Erbschaften aus bei :
- Erblasser ansässig in Thailand > 5 Jahre
- Erbe Ehefrau/ Kind
- Erbe ansässig in DE oder CH
- Nachlass in der Schweiz (keine Immobilie)

Im Doppelbesteuerungsabkommen hab ich nichts dazu gefunden.

Soweit ich das verstehe sind Erbschaften in der Schweiz (noch) Steuer frei, in DE gibt’s einen Freibetrag und in TH (vermutlich weiterhin) Steuer frei.

Die Besteuerung richtet sich nach dem Land in dem der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft steuerlich ansässig ist, richtig? Die Ansässigkeit des Erblassers ist nicht

 

dopani

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Wie sieht eigentlich die Besteuerung auf Erbschaften aus bei :
- Erblasser ansässig in Thailand > 5 Jahre
- Erbe Ehefrau/ Kind
- Erbe ansässig in DE oder CH
- Nachlass in der Schweiz (keine Immobilie)

Im Doppelbesteuerungsabkommen hab ich nichts dazu gefunden.

Soweit ich das verstehe sind Erbschaften in der Schweiz (noch) Steuer frei, in DE gibt’s einen Freibetrag und in TH (vermutlich weiterhin) Steuer frei.

Die Besteuerung richtet sich nach dem Land in dem der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft steuerlich ansässig ist, richtig? Die Ansässigkeit des Erblassers ist nicht erheblich

In dem beschriebenen Fall müssen mehrere rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, da mehrere Länder und Steuerregelungen beteiligt sind. Hier ist eine detaillierte Analyse:

1. Steuerpflicht in Deutschland oder der Schweiz

Unbeschränkte Steuerpflicht (Deutschland)


• Erben mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).


• Das bedeutet, das gesamte Vermögen des Erblassers wird in Deutschland besteuert, unabhängig davon, wo es sich befindet.

Beschränkte Steuerpflicht (Deutschland)


• In seltenen Fällen könnte der Erbe nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (wenn der Erblasser keine Verbindung zu Deutschland hatte). Das Vermögen müsste dann nur in Deutschland besteuert werden, wenn es in Deutschland belegen ist, was hier nicht der Fall ist.

Schweiz


• In der Schweiz gibt es kantonale Erbschaftssteuern, die jedoch nicht erhoben werden, wenn der Erbe der Ehepartner oder das Kind ist (in den meisten Kantonen, z. B. Zürich, Zug, Schwyz).


• Da der Nachlass in der Schweiz liegt, prüft der Kanton des Vermögensstandortes, ob und welche Steuern anfallen.


2. Steuerpflicht in Thailand


• Thailand erhebt Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in Thailand ansässig war und das Vermögen global den Freibetrag von 100 Millionen THB (ca. 2,5 Millionen Euro) übersteigt.


• Da das Vermögen in der Schweiz liegt, könnte Thailand prüfen, ob es steuerpflichtig ist, falls es diesen Wert überschreitet. Dies ist jedoch selten durchsetzbar, da sich das Vermögen außerhalb Thailands befindet.

3. Doppelbesteuerung


• Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Thailand, jedoch ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.


• Deutschland-Schweiz-Abkommen: Wenn Vermögen in der Schweiz liegt und ein deutscher Erbe existiert, vermeidet das Abkommen eine doppelte Besteuerung. In der Regel wird das Vermögen in der Schweiz besteuert, und Deutschland rechnet die bereits gezahlte Steuer an.
4. Praktische Auswirkungen

Deutschland


• Der Erbe mit Wohnsitz in Deutschland muss den gesamten Nachlass in der Erbschaftsteuererklärung angeben, einschließlich des in der Schweiz befindlichen Vermögens.


• Freibeträge:


• Ehepartner: 500.000 € steuerfrei.


• Kinder: 400.000 € steuerfrei.


• Der verbleibende Betrag wird mit den deutschen Erbschaftsteuersätzen (7 % bis 30 %) besteuert.


Schweiz


• Falls das Vermögen in einem Kanton liegt, der für Ehepartner und Kinder keine Erbschaftsteuer erhebt, fällt dort keine Steuer an.

Thailand


• Es ist unwahrscheinlich, dass Thailand das Vermögen in der Schweiz besteuert, es sei denn, es übersteigt die Schwelle von 100 Millionen THB.

5. Fazit


• Deutschland: Der Erbe muss das gesamte Vermögen (auch das in der Schweiz) in Deutschland versteuern, abzüglich Freibeträge.


• Schweiz: Keine Erbschaftsteuer für Ehepartner oder Kinder in den meisten Kantonen.


• Thailand: Steuerpflicht nur bei hohen Vermögenswerten (> 100 Millionen THB) und nur bei konsequenter Durchsetzung.

Empfehlung:


• Konsultiere einen Steuerberater in Deutschland, um die Erbschaftsteuererklärung korrekt zu erstellen.


• Kläre die kantonalen Anforderungen mit einem Steuerberater in der Schweiz.


• Falls Thailand betroffen ist, könnte eine lokale Beratung sinnvoll sein, um Klarheit über mögliche Verpflichtungen zu schaffen.
Schaue dir gerne TG-HA.com an!
 
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Ding Dong

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jetzt wollen wir mal richtig rechnen
Einkommen jährlich 1.000.000
Standardabzüge (es gibt noch etliche mehr)
Pauschale 100.000
über 65 190.000
eigener Freibetrag 60.000
bleiben zu versteuern 650.000
ich hab' mir eine Excel Tabelle gebastelt und das eingetragen
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buddy2020

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Ich will da wirklich nicht kleinlich sein. Aber die Berechnung sieht ein klein bisschen anders aus. Zuerst wird das massgebende steuerpflichtige Einkommen ermittelt. Brutto (940k Baht) minus Abzüge von 160k Baht ergeben 780k Baht.

Von diesen 780k Baht sind die "ersten" 190k Baht (da über 65 Jahre) steuerfrei. Danach sieht die Rechnung wie folgt aus:

(190k Baht), 0% ergibt 0)
110k Baht, 5 % ergibt 5'500
200k Baht, 10% ergibt 20'000
250k Baht, 15% ergibt 37'500
30k Baht, 20% ergibt 6'000
TOTAL: 780'000 ergeben Steuern von 69'000 Baht.
Kein Problem für mich!

Aber diese Berechnung ist von dem für mich zuständigen Finanzamt in Banglamung erstellt worden.

Vielleicht kannst Du die denn mal bei denen vor Ort richtigstellen... ;-)

Das ist richtig!

940.000.-THB Pension
- 190.000.-THB Steuerfrei da über 65 Jahre alt.

Aber dazu kommt noch dieses!!

- 100.000.-THB Abzugspauschale

- 60.000.-THB Pauschale für Unterstützung Bedürftiger

Freibetrag komplett 350.000.-THB
 

buddy2020

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jetzt wollen wir mal richtig rechnen
Einkommen jährlich 1.000.000
Standardabzüge (es gibt noch etliche mehr)
Pauschale 100.000
über 65 190.000
eigener Freibetrag 60.000
bleiben zu versteuern 650.000
ich hab' mir eine Excel Tabelle gebastelt und das eingetragen
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"jetzt wollen wir mal richtig rechnen"

Das hat das Finanzamt in Banglamung schon für mich gemacht ;-)

Bei Deiner Rechnung stimmen auch die Freibeträge,wie von mir angegeben,und vom Finanzamt ausgerechnet ;-)

Eben 350.000.-THB
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
13.016
45.419
5.565
zu Hause
ich hab' mir eine Excel Tabelle gebastelt und das eingetragen

Ihr könnt noch soviele Excel Tabellen basteln wie ihr wollt.

Solange noch keine gesetzliche Grundlage besteht sind alles Vermutungen. Der eine Bastler operiert mit einem Höchststeuersatz von 35% über 5 Millionen, der andere schätzt, das diese bereits ab 4 Millionen.


Fundierte Fakten können nicht gepostet werden, da diese noch gar nicht existieren.
 
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