Aber wo kann ich den Satz ( hier 11,3 % ) denn ablesen ? Gibt es da auch Tabellen im Internet wie bei uns ?
OK progressiv hatte ich in meinem Bsp nicht berücksichtigt, danke für die Aufklärung.
Aber wo kann ich den Satz ( hier 11,3 % ) denn ablesen ? Gibt es da auch Tabellen im Internet wie bei uns ?
11,3 % = 113.000 THB = 3.170 € das ist aber ja immer noch eine Menge Geld wenn man berücksichtigt das man in D dafür ( zumindest nach Splitting Tabelle) fast 0 zahlt.
PanTau
Du bist einfach das österreichische Glückskind schlechthin...habe mir für 2025 gerade ausgerechnet in Thailand müsste ich um €1600 mehr Steuern zahlen als in A zahlen müsste.
Da in DACH die Steuerfreibeträge höher sind als in Thailand werden Rentner ab € 2300 in Thailand gefickt.
da dich aber in A bisher keine Steuern zahle, kann ich mir um dieses Geld locker 2 mal 1 Monat Urlaub in Pattaya leisten.![]()
Bedeutet denn Splittingtabelle in TH nur doppelte Freibeträge und ansonsten gilt die Tabelle analog der Grundtabelle, also gibt es in TH überhaupt begünstigtes Ehegattensplitting abgesehen von den doppelten Freibeträgen ?Und wenn du Splitting in D betreibst, dann müsstet du das auch in TH so rechnen, um das zu vergleichen.
Ja, ich denke das kommt in etwa hin mit dem Ergebnis Verheiratet D = 0 und TH = 2.000 €.Thailand:
1.000.000 Stpfl. Einkommen
Single unter 65 Jahre , ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Altersvorsorge
83.000 THB Steuer rd. 2.300 Euro
Verheiratet unter 65 Jahre, ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Altersvorsorge
71.000 THB Steuer rd. 2.000 Euro
Deutschland :
28.000 Euro Jahresbrutto ,
ohne Berücksichtigung KV Beiträge und Beiträge Altersvorsorge :
Grundtabelle (Stkl 1) : 2978 Euro Steuer
Splittingtabelle ( Stkl 3) : 0 Steuer
Ich habe mich mit den Steuern bei Ehepaaren noch nicht auseinandergesetzt, da diese erst in einem Jahr auf mich zukommt. Ein Bekannter von meiner Frau ist Accountant und mit dem werden wir uns in der nächsten Zeit mal zusammensetzen.Bedeutet denn Splittingtabelle in TH nur doppelte Freibeträge und ansonsten gilt die Tabelle analog der Grundtabelle, also gibt es in TH überhaupt begünstigtes Ehegattensplitting abgesehen von den doppelten Freibeträgen ?
PanTau
Hast du da eine Quelle? Bei meinem Link steht:Freibetrag ueber 65 ist 190000.
Onnut
Dazu kommen noch Verzugszinsen in Höhe von 18% p.a. (1,5% pro Monat ) + ggf. zusätzliche Strafzahlungen.Ich vermute nur das Einige erst nach Jahren zur Zahlung aufgefordert werden und dann ist die Not groß wenn plötzlich 6.000 € Steuernachzahlung anstehen bleibt die Flucht
Das wird eher eine Minderheit betreffen,weil die Allermeisten keine 2300€ Rente beziehen...Dazu kommen noch Verzugszinsen in Höhe von 18% p.a. (1,5% pro Monat ) + ggf. zusätzliche Strafzahlungen.
Das ist ein ganz interessanter Aspekt: inwieweit kann das thailändische Finanzamt seine Forderungen in DACH eintreiben/durchsetzen? Könne die einfach einen Zahlungsbefehl erwirken?Ja, ich denke das kommt in etwa hin mit dem Ergebnis Verheiratet D = 0 und TH = 2.000 €.
Vermutlich noch +++ weil man es Alleine vermutlich nicht hinbekommt 555555.
2.000 + ist für mich viel Geld und vermutlich auch für viele Andere.
Ich vermute nur das Einige erst nach Jahren zur Zahlung aufgefordert werden und dann ist die Not groß wenn plötzlich 6.000 € Steuernachzahlung anstehen bleibt die Flucht
555555555.
PanTau
Wohl schwierig,wenn man bedenkt,dass es Grenzländer von Deutschland gibt,die nicht einmal das Knöllchen eintreiben konnten.... zumindest einige lange Zeit.Das ist ein ganz interessanter Aspekt: inwieweit kann das thailändische Finanzamt seine Forderungen in DACH eintreiben/durchsetzen? Könne die einfach einen Zahlungsbefehl erwirken?
Berechnung vom Finanzamt in BanglamungIch bin kein Steuerexperte.
Heißt das ich bei 1.000.000 Baht Jahreseinkommen - 190.000 Freibetrag = 810.000 zu 20% versteuern müsste ?
Also 20% = 162.000 Baht Steuern ????
Also 810.000 x 20% = 4.550 € ???
In D Steuern ca = 0
Wenn das stimmt dann fallen aber Einige richtig auf den Arsch.
PanTau
Ich will da wirklich nicht kleinlich sein. Aber die Berechnung sieht ein klein bisschen anders aus. Zuerst wird das massgebende steuerpflichtige Einkommen ermittelt. Brutto (940k Baht) minus Abzüge von 160k Baht ergeben 780k Baht.Wenn dann meine Pension hier besteuert werden würde, läge ich bei knapp unter 1 Millionen THB.
Rechenbeispiel.
940.000.-THB Pension
- 190.000.-THB Steuerfrei da über 65 Jahre alt.
- 100.000.-THB Abzugspauschale
- 60.000.-THB Pauschale für Unterstützung Bedürftiger
Freibetrag komplett 350.000.-THB
Blieben 590.000.-THB zu versteuerndes Einkommen
Bis 150.000.-THB Steuerfrei
150.000-300.000.-THB 5% Steuer = 7.500.-THB
300.000-500.000.-THB
Verbleiben 290.000.-THB 10% Steuer = 29.000.-THB
750.000-500.000.-THB
Verbleiben 90.000.-THB 15% Steuer = 13.500.-THB
Somit hätte ich theoretisch in Thailand auf meine Pension Einkommenssteuer in Höhe von. 50.000.-THB jährlich zu zahlen.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr!
Bitte um Quelle. Wie schon von mir oben geschrieben, habe ich andere Informationen.Von diesen 780k Baht sind die "ersten" 190k Baht (da über 65 Jahre) steuerfrei.
Die Thais haben den Spieß umgedrehtDa in DACH die Steuerfreibeträge höher sind als in Thailand werden Rentner ab € 2300 in Thailand gefickt.
Falls die Thailändische Steuerbehörde nicht einen Reisevermerk veranlasst ab einer Nachforderung von mehr als 35.000 Baht, der zum Anhalten aller Säumigen am Flughafen führt und die Ausreise unmöglich macht.Ich vermute nur das Einige erst nach Jahren zur Zahlung aufgefordert werden und dann ist die Not groß wenn plötzlich 6.000 € Steuernachzahlung anstehen bleibt die Flucht
Sorry @CampariO - ich hab es jetzt gesehen:Bitte um Quelle. Wie schon von mir oben geschrieben, habe ich andere Informationen.




