Beim Autokauf habe ich 5 mal € 9.900 bei Bankomaten eingezahlt ohne Software Alarm.
Die Alarmglocken im System sind jedoch gleich angegangen.
Beim Autokauf habe ich 5 mal € 9.900 bei Bankomaten eingezahlt ohne Software Alarm.
@koratJa. Wird der Herkunftsnachweis in Österreich an eine Behörde gemeldet? In Deutschland eher nicht. Der wird aufbewahrt.
Ausnahme : Verdacht auf Geldwäsche
A propos Meldung: Scheinbar müssen die thailändischen Banken, seit 2024, alle Internationalen Geldeingänge ans thailändische.Finanzamt melden.
Zudem versucht die thailändische Regierung an die Kreditkartenumsätze, der in Thailand getätigten Zahlungen, ranzukommen.
Und thail. Banken müssen wohl, in naher Zukunft, die TIN ihrer Kunden einholen.
Siehe Formular anbei.
Anhang anzeigen 1942938

Ich habe am 2.2. an einer Veranstaltung zum Tax Briefing teilgenommen. Veranstalter war das British Chambers of Commerce Thailand.
Siehe Anhang
1,5 Std Informationen und Fragen
Dort wurde dies so vorgetragen.
Das Formular zur TIN war Teil der Präsentation.
Interessant fand ich noch folgende Infos :
Sofern das Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Heimatlandes nicht greift, wurden Ansätze zur Steuervermeidung dargestellt.
Das betrifft nur Tax residents. 180 Tage / Jahr in Thailand.
1.) Das LTR Visa. Damit sind alle ausländischen Einkünfte steuerfrei.
2.) Dokumentation der Vermögenssituation per 31.12.23 . Ausländische Einkünfte bis 31.12.23, sind von den neuen Regeln nicht betroffen. Das wurde im November von der thail. Regierung klargestellt.
Dadurch kann argumentiert werden, dass die Überweisungen (nach Thailand) aus Vermögen und nicht aus Erträgen erfolgen.
Vermögen kann weiterhin steuerfrei nach Thailand übertragen werden.
Eine weitere denkbare Alternative ist :
Geld als Schenkung, über das Konto der Lebenspartnerin, nach Thailand zu bringen. Schenkungen sind in Thailand bis 10 Mio bzw. 20 Mio THB p.a. steuerfrei.

Das wird aber ein paar Jährchen her sein,da war ein PC noch nicht einmal in der EntwicklungDas weiß ich, ich ging mit dem Direktor der Bank zur Schule.
Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...Bei Einzahlungen von mehr als 10000 Euro verlangt die Bank einen Nachweis, wo das Geld herkommt. Auch wenn das Geld in mehreren Teilbeträgen eingezahlt wird. Hier meine Sparkasse:
Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro | Neue Regelung
Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro ➜Was sie beachten müssen. ✓Neue Betragsgrenze ✓Nachweis erforderlich ✓Hinweise und Tipps ➜Jetzt mehr erfahrenwww.ostsaechsische-sparkasse-dresden.de
Das glaube ich nicht, da gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Regelung gilt aber erst seit 9.8.2021Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...
Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...zumindest weist eine Befragung des Herrn Google darauf hin...
Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:
Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.
Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
Als Nachweis dürfte dann wohl auch die Berufsgruppe zum Beispiel Servicekraft/Friseur fallen,die ja theoretisch ihr Trinkgeld aufs Konto einzahlen könnten...Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:
Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.
Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
Da bin ich ja froh,dass ich mir diese Weg sparen kann...3 Monate, als ich 1 kg Gold kaufte musste ich 6 mal zum Bankomaten.
Wenn sie mehr als 10.000.- Euro Trinkgeld auf einmal einzahlen wollen. Was die Nachweise betrifft gibt es auch Vorgaben!Als Nachweis dürfte dann wohl auch die Berufsgruppe zum Beispiel Servicekraft/Friseur fallen,die ja theoretisch ihr Trinkgeld aufs Konto einzahlen könnten...![]()
in A gibt es keinen direkten Zugriff. Da muss immer schriftlich angefragt werden und ich werde informiert.
Bist du Österreicher? Möglicherweise ist es da noch etwas laxer.3 Monate
War ja die Rede davon,dass auch Zahlungen ,die zusammen mehr als 10.000€ überschreiten nachweispflichtig wären...Wenn sie 10.000.- Euro Trinkgeld oder mehr auf einmal einzahlen wollen. Was die Nachweise betrifft gibt es auch Vorgaben!
Ist ja allseits bekannt...dass der alte Fritz ins Alpenreich gehört...Bist du Österreicher? Möglicherweise ist es da noch etwas laxer.
Ob du dich da nicht täuscht,kannst dir wohl nicht vorstellen,was in manchen Branchen verdient wird...wie du das einzahlst,ist doch eigentlich egal...Falls du bei der Bank bekannt bist ist das keine Problem, Die wenigsten zahlen im Jahr über € 10.000 in bar ein.
Bei mehr als einmal im Monat ist der Bankomat besser.
Du meinst nie mehr als 180 Tage am Stück...aber was hat das mit der Meldepflicht für Einzahlungen in bar über 10.000. € zu tun ???mir ist egal wohin die Bank meine Kontendaten am Jahresende meldet, bin nirgends 180 Tage.
Erbe, Erspartes, Immobilienverkauf, Autoverkauf.




