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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

inPension

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30 Oktober 2023
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Ja. Wird der Herkunftsnachweis in Österreich an eine Behörde gemeldet? In Deutschland eher nicht. Der wird aufbewahrt.
Ausnahme : Verdacht auf Geldwäsche

A propos Meldung: Scheinbar müssen die thailändischen Banken, seit 2024, alle Internationalen Geldeingänge ans thailändische.Finanzamt melden.

Zudem versucht die thailändische Regierung an die Kreditkartenumsätze, der in Thailand getätigten Zahlungen, ranzukommen.

Und thail. Banken müssen wohl, in naher Zukunft, die TIN ihrer Kunden einholen.

Siehe Formular anbei.

Anhang anzeigen 1942938
@korat

Woher hast du die Informationen (du schreibst scheinbar) bezügl. der Internationalen Geldeingänge, Kreditkartenumsätze und der TIN-Anfragen?

Hast du das Formular selbst schon ausfüllen müssen? :danke
 

inPension

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   Autor
30 Oktober 2023
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Ich habe am 2.2. an einer Veranstaltung zum Tax Briefing teilgenommen. Veranstalter war das British Chambers of Commerce Thailand.
Siehe Anhang
1,5 Std Informationen und Fragen
Dort wurde dies so vorgetragen.
Das Formular zur TIN war Teil der Präsentation.

Interessant fand ich noch folgende Infos :
Sofern das Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Heimatlandes nicht greift, wurden Ansätze zur Steuervermeidung dargestellt.
Das betrifft nur Tax residents. 180 Tage / Jahr in Thailand.
1.) Das LTR Visa. Damit sind alle ausländischen Einkünfte steuerfrei.
2.) Dokumentation der Vermögenssituation per 31.12.23 . Ausländische Einkünfte bis 31.12.23, sind von den neuen Regeln nicht betroffen. Das wurde im November von der thail. Regierung klargestellt.
Dadurch kann argumentiert werden, dass die Überweisungen (nach Thailand) aus Vermögen und nicht aus Erträgen erfolgen.
Vermögen kann weiterhin steuerfrei nach Thailand übertragen werden.

Eine weitere denkbare Alternative ist :
Geld als Schenkung, über das Konto der Lebenspartnerin, nach Thailand zu bringen. Schenkungen sind in Thailand bis 10 Mio bzw. 20 Mio THB p.a. steuerfrei.

@korat

Danke für die Infos, ins Besondere 2.), denn 1.) ist es mir nicht wert und deutlich zu teuer für mich! :danke

Schauen wir mal, ob und wie es dann alles letztendlich kommen wird :cool:✌️

P.S. Ein ähnliches "TIN-Formular" musste ich übrigens schon seit Abmeldung in Deutschland für meine Deutschen Konten abgeben.
 
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franki

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Bei Einzahlungen von mehr als 10000 Euro verlangt die Bank einen Nachweis, wo das Geld herkommt. Auch wenn das Geld in mehreren Teilbeträgen eingezahlt wird. Hier meine Sparkasse:

 
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lakmakmak66

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Bei Einzahlungen von mehr als 10000 Euro verlangt die Bank einen Nachweis, wo das Geld herkommt. Auch wenn das Geld in mehreren Teilbeträgen eingezahlt wird. Hier meine Sparkasse:

Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...🤔 zumindest weist eine Befragung des Herrn Google darauf hin...
 

inPension

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Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...🤔 zumindest weist eine Befragung des Herrn Google darauf hin...
Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:

Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
 

lakmakmak66

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Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:

Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG

Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:

Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
Als Nachweis dürfte dann wohl auch die Berufsgruppe zum Beispiel Servicekraft/Friseur fallen,die ja theoretisch ihr Trinkgeld aufs Konto einzahlen könnten...🤔
 

lakmakmak66

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Falls du bei der Bank bekannt bist ist das keine Problem, Die wenigsten zahlen im Jahr über € 10.000 in bar ein.

Bei mehr als einmal im Monat ist der Bankomat besser.
Ob du dich da nicht täuscht,kannst dir wohl nicht vorstellen,was in manchen Branchen verdient wird...wie du das einzahlst,ist doch eigentlich egal...🤔 gebucht ist gebucht.
 

Zenturier

Zenturier
   Autor
8 Januar 2017
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München
Also in D bei der Sparda selbst 3x erlebt die letzten 6 Monate.
Zahlte am Automaten jeweils immer ca. 6K 7 7K€ mehrfach hintereinander ein. Aber nur weil dem Automaten sonst das große Bünden zu viel gewesen wäre auf einmal einzuziehen.

Habe insgesamt um die 50K einbezahlt. Es kamen 3 Schreiben ich solle meine Teamoneyherkunft preisgeben.

War zu erwarten, das kann auch passieren wenn man öfters kleine Beträge 2K, 3K einzahlt auch wenns unter 10K sind.
Das fällt auf, wenn man das nicht regelmäßig macht, also keine Routine drin ist. Genau so fällt es auf, wenn der Abstand der Einzahlungen zu kurz ist und es über 10K geht.

Kann aber auch sein, dass eben kein schreiben zum Herkunftsnachweis kommt, alles kann, nichts muss.
Bei Überweisungen vom eigenen Bankkonto aufs eigene bei einer anderen Bank ist es egal.

Man bekommt es immer irgendwie in Umlauf, aber es wird immer schwieriger durch die Vernetzung und die Neugierde des Staates.

Bei meinen Auslandsüberweisungen über WISE kamen seltsamerweise nie Nachfragen, waren aber immer max. 9K€, dafür aber sehr oft hintereinander.
 
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Alwaro

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Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Erbe, Erspartes, Immobilienverkauf, Autoverkauf.

Warum diese Versteckspiele. In diesen Fällen kann die plausibilität der Kapitalzuflüsse erklärt werden............................

..................... Bei Immobilienverkäufen darf selbstverständlich kein Schwarzgeld fliessen.