"Sich auch für längere Zeit in Deutschland aufhält " und "egal ist wie lange er im Ausland ist"...das widerspricht sich doch?
Hier wird so getan, als würde sich das komplette Steuerrecht nach der "magischen" 183-Tage Regelung richten. Das ist aber absolut nicht so, solange man noch einen Wohnsitz in DE hat bzw. dort gemeldet ist. Ich hab im Jahr 2021 218 Tage - also deutlich mehr als 183 Tage - in Thailand verbracht und wurde trotzdem als unbeschränkt steuerpflichtig in DE veranlagt, weil ich SOWOHL einen Wohnsitz in DE (wie der Kollege @anderl1962, um dessen Anliegen es ja in der Frage geht) hatte als auch mal 4-6 Wochen am Stück in DE (= für längere Zeit in Deutschland nach Einschätzung des Finanzamts) verbracht hab.
Selbst wenn ich 300 Tage in Thailand gewesen wäre, hätte das nichts geändert, weil der Wohnsitz unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt wird.
Das musst du mir nicht erzählen. Ich war zu dem Zeitpunkt bei meinen Eltern gemeldet, hatte weder einen Schlüssel fürs Haus, noch anderes Wohneigentum oder sonstige Besitztümer in Deutschland. Aber schon die Tatsache, dass ich dort gemeldet war, hat dem Finanzamt als Nachweis für meinen Wohnsitz gereicht.unabhängig davon sind "Wohnsitz" und "gemeldet sein"
Es gibt hier keine deutsche oder thailändische Sicht. Ein DBA hat den gleichen Stellenwert wie nationales Recht. In welchem Vertragsstaat man ansässig ist und wie darüber entschieden wird, ist dort definiert.Aus Thailändischer Sicht
EDIT: das Thema an sich ist aber viel zu komplex und individuell, um hier für solche Fälle allgemein gültige Aussagen zu treffen. Ich kann hier nur von meinen Erfahrungen sprechen.
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