Hallo zusammen, ich hab im Forenbereich "Alles was mit Geld zu tun hat" geschaut ob meine Anfrage irgendwo rein passt, nichts passendes gefunden daher versuche ich es hier. Folgende Situation; ich lebe hier in Pattaya mit Non -O- Visa und habe EOS für ein Jahr, Wohnsitz in DE - bekomme nächsten Monat eine Direktversicherung Steuerfrei ausbezahlt (Abschluß vor 2004). Ich beabsichtige im Sommer mit meiner Thai Freundin für 3 Monate nach DE zu fliegen und möchte dann ein Teil der Auszahlung in Bar mit nach Thailand nehmen. Die Spielregeln bei Ausfuhr von Barmitteln von mehr als 10.000€ sind mir bekannt und die Mittelherkunft auch kein Problem. Bei Einreise nach Thailand sind laut Info der Dt. Botschaft in BKK Beträge ab einem Gegenwert von 20.000 USD zu deklarieren. Wenn ich aktuell den Umrechnungskurs überschlage sind das knapp ca. 18.000 €. Meine Idee ist wie folgt: Bei Abflug in DE melde ich auf dem Zollformular wie gewünscht den zum Zeitpunkt ermittelnden € Betrag (unter 20.000 USD) an (Pflicht in DE erledigt) und Reise ganz normal in Thailand ein und brauche das Bargeld
nicht deklarieren da unter 20.000 USD. Somit habe ich alle Pflichten erfüllt und kann beruhigt mit dem Geld leben ohne eine Steuernummer zu beantragen, zumal es keine Renteneinkünfte sind. Meine Frage an die Runde, habe ich das richtig verstanden und kann so durchgeführt werden? Das gleiche möchte ich natürlich für meine Freundin tun, die ja auch Bargeld nach Thailand einführen kann und als Reisende aus der EU dazu verpflichtet ist die Meldung ab 10.000€ zu tätigen. Bei der Frage nach der Herkunft kann ich nur unter Sonstiges was eintragen da passt sonst nichts. Somit hat auch sie die Verpflichtungen erfüllt und wir können hier locker das Geld ausgeben. Habe ich das so richtig verstanden oder lauern wie so oft noch "unwissentliche Fallstricke" mit bösem Ende? Auf die Mitteilung der Fachmänner bin ich schon richtig und danke im Voraus.
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