Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Borussia Park
Smurf Bar

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

damrong

Schreibwütig
    Aktiv
20 Februar 2022
736
1.266
1.193
  • Like
Reaktionen: fimatex

savoy

Lady Drink King
    Aktiv
27 August 2013
2.097
3.773
1.815
Da hat der Zoll den gesamten Abflugbereich B abgesperrt und Bargeldkontrollen durchgeführt.
Da gab es einige lange Gesichter,einen Kumpel von mir hats auch erwwischt.
Bargeld kann doch problemlos ausgeführt werden, muss nur angemeldet werden. Vermutlich geht die Bundespolizei dem Wunsch der Bevölkerung nach, Grenzkontrollen zu verstärken und Kriminelle zu erwischen.
 

Huggo

Member Inaktiv
Inaktiver Member
30 September 2010
166
81
673
Hamburg, Deutschland
erfolgt die Besteuerung der Rente dann nach Einkommensbesteuerung für Thailand also 150 K Thai Baht im Jahr steuerfrei und ab diesem Einkommen dann 10-35 % Steuern. Es gibt eine Einkommensliste für Thailand wird diese zu Grunde gelegt ? Ich will in 10 Jahren ganz nach Thailand.
 

Miluu

Ausgewanderter Weltreisender
   Autor
20 September 2009
1.812
625
1.503
Schwarzmeerküste
Ich sehe der Sache gelassen entgegen.
Ich bin pensionierter Landesbeamter von BW. In dem deutsch-thailaendischen Doppelbesteuerungsabkommen ist festgelegt, dass fuer staatl. Pensionen das Steuerland immer Deutschland ist und sich daraus auch eine Steuerpflicht in Deutschland ergibt. Das heisst im Klartext, dass ich auf meine Pension in Deutschland Steuern zahle, obwohl ich in Deutschland seit ueber 10 1/2 Jahren abgemeldet bin und keinen Wohnsitz habe.
Damit sollte sich fuer mich rein rechtlich gesehen nichts aendern. Es stellt sich nur die Frage, ob ich in diesem Fall trotzdem eine Steuererklaerung in Thailand abgeben muss, aber mit der schon besteuerten Pension keine thailaendische Steuer generiert wird oder ob ich ueberhaupt nichts machen muss (was mir am liebsten waere).
Nicht nur Pensionen. Ich erhalte meine Altersteilzeitbezüge in D und was dort an Einkommen erzielt
wird, muss auch dort versteuert werden. Nein ich lebe nicht mehr in D.

LG
 
Tischtennis Pattaya

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
629
4.267
1.795
Thailand
Ich bin kein Experte, aber kann Wohneigentum in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht auslösen und somit einen Befreiung von der Quellensteuer obsolet machen?

Ja, wenn Dir Dein Wohneigentum für Deine eigenen Wohnzwecke zur Verfügung steht, Deine Wohnung also leer ist und Du keinen Mieter dafür suchst obwohl Du Dich nicht in Deutschland aufhälst.

Finde dass schon grundsätzlich wichtig zu klären. Angenommen ich habe einen Bitcoin gekauft in 2020, in Deutschland wären Gewinne bei heutigem Verkauf steuerfrei. Verlegt man seinen Wohnsitz im Jahr 24 nach Thailand, muss man dann auf einmal Steuern zahlen?

Es zählen die Verhältnisse im Zeitpunkt der Veräußerung! Je nach Thailändischem Steuerrecht könnte Dein Veräußerungsgewinn ggf in Thailand besteuert werden.
 

fimatex

Aktiver Member
    Aktiv
12 November 2023
198
385
703
Ja, wenn Dir Dein Wohneigentum für Deine eigenen Wohnzwecke zur Verfügung steht, Deine Wohnung also leer ist und Du keinen Mieter dafür suchst obwohl Du Dich nicht in Deutschland aufhälst.



Es zählen die Verhältnisse im Zeitpunkt der Veräußerung! Je nach Thailändischem Steuerrecht könnte Dein Veräußerungsgewinn ggf in Thailand besteuert werden.
Damit wäre eine Verlegung meines Wohnsitzes nach Thailand vom Tisch. bleibe ich halt in D gemeldet und bleibe unter 180 Tage in Thailand. Mal schauen Wie sich das entwickelt.
 
  • Like
Reaktionen: Taldren

angelplace

Aktiver Member
    Aktiv
9 August 2010
175
1.062
1.443
pattaya
hallo allerseits, :)

auf grund der ab 01.01.2024 geltenden steuergesetze auf passive einkommen gehe ich bis zur endgueltigen rechtsgueltigen klaerung auf nummer sicher und verbringe 2024 nur 179 tage in thailand.

bisher kann niemand darlegen ob das gesamte ausserthailaendische einkommen oder nur das nach thailand verbrachte einkommen versteuert werden wird.

ich rede hier nicht von renten + pensionen oder dem doppelbesteuerungsabkommen. habe bisher niemanden getroffen der eine klare aussage haette machen koennen.

nicht weiter tragisch, es stehen mir weltweit ansprechende orte fuer meine lebensgestaltung zur verfuegung.

gruss an alle , :)
angelplace
 

Baerziege

Schreibwütig
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
25 November 2022
883
7.564
2.145
Die "Move Party" wurde gestern gerichtlich kaltgestellt, auch das sollte Auswirkungen auf aktuelle Politik haben. Vielleicht wendet sich da noch etwas steuerlich für die Farangs zum Besseren. Im konservativen und königstreuen Lager hat niemand Interesse an den neuen Steuergesetzen, ach war das eine schöne Zeit, als noch der General regierte.
 

inPension

.
   Autor
30 Oktober 2023
1.291
4.705
1.765
Die "Move Party" wurde gestern gerichtlich kaltgestellt, auch das sollte Auswirkungen auf aktuelle Politik haben. Vielleicht wendet sich da noch etwas steuerlich für die Farangs zum Besseren. Im konservativen und königstreuen Lager hat niemand Interesse an den neuen Steuergesetzen, ach war das eine schöne Zeit, als noch der General regierte.
@Baerziege

Was meinst du mit "Move Party"?

Falls du die Move Forward Party (พรรคก้าวไกล) meinen solltest, die sind eh in der Opposition und haben im Moment wenig zu melden!
 

pomschobkuhn

Forensponsor
   Sponsor 2025
12 Januar 2023
302
805
873
Hallo zusammen, ich hab im Forenbereich "Alles was mit Geld zu tun hat" geschaut ob meine Anfrage irgendwo rein passt, nichts passendes gefunden daher versuche ich es hier. Folgende Situation; ich lebe hier in Pattaya mit Non -O- Visa und habe EOS für ein Jahr, Wohnsitz in DE - bekomme nächsten Monat eine Direktversicherung Steuerfrei ausbezahlt (Abschluß vor 2004). Ich beabsichtige im Sommer mit meiner Thai Freundin für 3 Monate nach DE zu fliegen und möchte dann ein Teil der Auszahlung in Bar mit nach Thailand nehmen. Die Spielregeln bei Ausfuhr von Barmitteln von mehr als 10.000€ sind mir bekannt und die Mittelherkunft auch kein Problem. Bei Einreise nach Thailand sind laut Info der Dt. Botschaft in BKK Beträge ab einem Gegenwert von 20.000 USD zu deklarieren. Wenn ich aktuell den Umrechnungskurs überschlage sind das knapp ca. 18.000 €. Meine Idee ist wie folgt: Bei Abflug in DE melde ich auf dem Zollformular wie gewünscht den zum Zeitpunkt ermittelnden € Betrag (unter 20.000 USD) an (Pflicht in DE erledigt) und Reise ganz normal in Thailand ein und brauche das Bargeld nicht deklarieren da unter 20.000 USD. Somit habe ich alle Pflichten erfüllt und kann beruhigt mit dem Geld leben ohne eine Steuernummer zu beantragen, zumal es keine Renteneinkünfte sind. Meine Frage an die Runde, habe ich das richtig verstanden und kann so durchgeführt werden? Das gleiche möchte ich natürlich für meine Freundin tun, die ja auch Bargeld nach Thailand einführen kann und als Reisende aus der EU dazu verpflichtet ist die Meldung ab 10.000€ zu tätigen. Bei der Frage nach der Herkunft kann ich nur unter Sonstiges was eintragen da passt sonst nichts. Somit hat auch sie die Verpflichtungen erfüllt und wir können hier locker das Geld ausgeben. Habe ich das so richtig verstanden oder lauern wie so oft noch "unwissentliche Fallstricke" mit bösem Ende? Auf die Mitteilung der Fachmänner bin ich schon richtig und danke im Voraus.

Einfuhr.jpg

Zoll.jpg
 

Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
    Aktiv
24 August 2022
1.740
8.529
2.415
...warum überweist du die "saubere" Knete nicht über Wise zum besten Umtauschkurs auf ein Thaikonto und ziehst dir die Knete so wie du sie benötigst?

Als Überweisungsgrund Condokauf angeben.

Gruss Broker
 

pomschobkuhn

Forensponsor
   Sponsor 2025
12 Januar 2023
302
805
873
...warum überweist du die "saubere" Knete nicht über Wise zum besten Umtauschkurs auf ein Thaikonto und ziehst dir die Knete so wie du sie benötigst?

Als Überweisungsgrund Condokauf angeben.

Gruss Broker
Klar könnte ich tun, aber jede Überweisung ist eine hinterlassene Spur wenn der Deutsche Staat komisch wird, und der wird immer komischer. Wenn halt Geld auf einem Deutschen Konto vorhanden ist kann das FA und sonstige Einrichtungen auch komisch werden. Da möchte ich halt nicht wenn die komisch werden, zuviel auf dem Konto haben.
 
  • fröhlich
Reaktionen: Cabo

inPension

.
   Autor
30 Oktober 2023
1.291
4.705
1.765
Klar könnte ich tun, aber jede Überweisung ist eine hinterlassene Spur wenn der Deutsche Staat komisch wird, und der wird immer komischer. Wenn halt Geld auf einem Deutschen Konto vorhanden ist kann das FA und sonstige Einrichtungen auch komisch werden. Da möchte ich halt nicht wenn die komisch werden, zuviel auf dem Konto haben.
@pomschobkuhn

Was dein zuvor gezeigtes Formular betrifft, in Bezug auf die Eintragungen "Schenkung" und "Immobilienkauf":

1. Gewisse Schenkungen sind sowohl für den Schenkenden, als auch für den Beschenkten, meldepflichtig.

2. Solltest du tatsächlich eine Immobilie in Thailand erwerben wollen, brauchst (vorausgesetzt du bist kein Thailändischer Staatsangehöriger) du einen Nachweis, dass das Geld aus dem Ausland kommt.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
7.077
8.813
3.715
59
Hallo zusammen, ich hab im Forenbereich "Alles was mit Geld zu tun hat" geschaut ob meine Anfrage irgendwo rein passt, nichts passendes gefunden daher versuche ich es hier. Folgende Situation; ich lebe hier in Pattaya mit Non -O- Visa und habe EOS für ein Jahr, Wohnsitz in DE - bekomme nächsten Monat eine Direktversicherung Steuerfrei ausbezahlt (Abschluß vor 2004). Ich beabsichtige im Sommer mit meiner Thai Freundin für 3 Monate nach DE zu fliegen und möchte dann ein Teil der Auszahlung in Bar mit nach Thailand nehmen. Die Spielregeln bei Ausfuhr von Barmitteln von mehr als 10.000€ sind mir bekannt und die Mittelherkunft auch kein Problem. Bei Einreise nach Thailand sind laut Info der Dt. Botschaft in BKK Beträge ab einem Gegenwert von 20.000 USD zu deklarieren. Wenn ich aktuell den Umrechnungskurs überschlage sind das knapp ca. 18.000 €. Meine Idee ist wie folgt: Bei Abflug in DE melde ich auf dem Zollformular wie gewünscht den zum Zeitpunkt ermittelnden € Betrag (unter 20.000 USD) an (Pflicht in DE erledigt) und Reise ganz normal in Thailand ein und brauche das Bargeld nicht deklarieren da unter 20.000 USD. Somit habe ich alle Pflichten erfüllt und kann beruhigt mit dem Geld leben ohne eine Steuernummer zu beantragen, zumal es keine Renteneinkünfte sind. Meine Frage an die Runde, habe ich das richtig verstanden und kann so durchgeführt werden? Das gleiche möchte ich natürlich für meine Freundin tun, die ja auch Bargeld nach Thailand einführen kann und als Reisende aus der EU dazu verpflichtet ist die Meldung ab 10.000€ zu tätigen. Bei der Frage nach der Herkunft kann ich nur unter Sonstiges was eintragen da passt sonst nichts. Somit hat auch sie die Verpflichtungen erfüllt und wir können hier locker das Geld ausgeben. Habe ich das so richtig verstanden oder lauern wie so oft noch "unwissentliche Fallstricke" mit bösem Ende? Auf die Mitteilung der Fachmänner bin ich schon richtig und danke im Voraus.

Anhang anzeigen 1942735

Anhang anzeigen 1942736
Die Meldepflicht hat rein statistischen Charakter,wurde mir auf Nachfrage telefonisch mitgeteilt...und da du nachweisen kannst ,woher das Geld herkommt...easy und warum solltest du irgendein Problem damit haben???
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
7.077
8.813
3.715
59
Klar könnte ich tun, aber jede Überweisung ist eine hinterlassene Spur wenn der Deutsche Staat komisch wird, und der wird immer komischer. Wenn halt Geld auf einem Deutschen Konto vorhanden ist kann das FA und sonstige Einrichtungen auch komisch werden. Da möchte ich halt nicht wenn die komisch werden, zuviel auf dem Konto haben.
Was heißt komisch werden...bei nachweislich versteuertem Geld wohl nicht...🤔
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
    Aktiv
3 April 2023
1.751
7.931
2.415
W

Wtf. Es meldet keine Bank an irgend jemanden. Egal welcher Betrag. Wenn das Finanzamt etwas wissen möchte, hat es direkten Zugriff auf jedes Bankkonto.

Irrtum, bei "verdächtigen" Kontobewegungen sind Banken verpflichtet eine Geldwäscheverdachtsmeldung durchzuführen (EU-Richtlinie 2015/849) und gerade bei so "lustigen"Geschichten wie drei kurz aufeinanderfolgende 9.999 Überweisungen/Einzahlungen kann da durchaus die bankinterne Software Alarm schlagen.