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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Fletscher

Gibt sich Mühe
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18 Juni 2023
488
2.023
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DAS würde dann auch Dich betreffen ;-)

The Revenue Department Thailand (Finanzamt)

Wer benötigt in Thailand eine thailändische Steueridentifikationsnummer (TIN)?

Gemäß Abschnitt 70 des Revenue Code von BE 2521 (1978) ist eine TIN für alle Steuerzahler in Thailand obligatorisch.

Gemäß Abschnitt 100 des Revenue Code BE 2521 (1978) benötigt jeder, der in Thailand als Steuerinländer gilt, eine TIN.

Dies gilt, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr länger als 180 Tage im Land aufgehalten haben.


Steuererklärungen für Privatpersonen:

Alle Steuerzahler in Thailand müssen sich vor der Abgabe ihrer Steuererklärung eine thailändische Steueridentifikationsnummer (TIN) besorgen. Die Frist für 2025 ist der 31. März.

Ausländische Einwohner, die als Steueransässige gelten (sich in einem Kalenderjahr länger als 180 Tage in Thailand aufhalten), benötigen eine TIN, insbesondere wenn sie ausländisches Einkommen nach Thailand bringen. (Abschnitt 167 des Steuergesetzes)

Wieso sollte das mich betreffen?
Nichts von dem was da steht, trifft auf mich zu. Nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft.
 

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
477
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Wenn ich in Thailand leben würde und mein Lebensunterhalt mit einem / meinem Einkommen aus Rente, Pension oder anderen Quellen aus Deutschland bestreiten täte, würde ich einen Teufel tun und freiwillig irgend eine Behörde aufsuchen und nach einer Steuernummer zu fragen.
Vollkommen richtig.
Du wärst ja sehr dumm, wenn Du dich an geltende Steuergesetze halten würdest.
Gesetzestreue wird von manchen Ausländer vollkommen überbewertet.

Aus reiner Bequemlichkeit kann man in einem Land, in dem die Immigration relativ einfach, ohne langwierige Verfahren, eine Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Abschiebung durchziehen kann schon mal 5e Grade sein lassen.
Schon Al Capone in den 1930er Jahren wusste , dass man steuerliche Angelegenheiten nicht Ernst nehmen muß.
 

Ding Dong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
5 Oktober 2022
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Warum sollte ich eine Erklärung abgeben müssen?
brauchst Du bei deinen paar Euros auch nicht
die Grenze zur Abgabe liegt bei single 120.000 / verh. 220.000
 
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LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Verständnissfrage wegen 179 Tage Regel:

Wie zählen die das ?

Vom 01.01 - 31.12. eines jeden Jahres ?

Oder nach Einreise ?

Zb :

Meine 179 Tage Aufenthalt waren am 07.12.24 erreicht.
Um nicht steuerpflichtig zu werden, bin ich nach D zurückgeflogen.

Wenn ich jetzt einreisen würde, zählen die Tage wieder neu für das Jahr 2025 und ich darf insgesamt wieder nur 179 Tage im Land bleiben, auch gestückelt, nicht an einem Stück ?
Also insgesamt darf ich 179 Tage im Jahr 2025 nicht überziehen.

Oder zählen die die Tage seit meiner letzten Einreise, das wäre zb der August 2024 gewesen, also die 179 ab August 2024 bis August 2025 ?

Ich hoffe, ich habe nicht zu kompliziert gefragt. ;)
 

PanTau

Kein anderes Hobby?
    Aktiv
22 Januar 2011
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4.101
2.215
Bremen
Was wird mit denen,die in Europa noch eine Steuernummer haben inklusive Wohnsitz und trotzdem 180 plus in Thailand sind?
Ich denke das ist im DBA geregelt.
Und wenn Du Dich vornehmlich in TH aufhältst, dann musst Du auch in TH versteuern.
Es gibt bestimmt Ausnahmen, aber hier wird soviel durcheinander geschrieben, so das wir uns hier vlt erst mal auf die sogenannten "Normalfälle" konzentrieren sollten. Beamtenbezüge und Grundstücksverkäufe sind vlt solche Ausnahmen.

Ich dachte es soll hier zunächst mal um diejenigen gehen, welche sich 180+ Tage jährlich in Thailand aufhalten.

Solange hier keine echten Erfahrungen von Membern auf dem Tisch liegen wird sich die Diskussion wohl halten.

Einfach abducken und so weiter machen wird wohl in Thailand härter bestraft als in D.

Gerne wäre ich auch länger in Thailand als 180 Tage, mache ich aber nicht weil ich das dicke Ende kommen sehen.

WAs mich an dem ganzen Thema sehr ärgert das wir Ausländer hier zur Steuer herangezogen werden und das es halt auch kontrolliert wird, bei Thai dagegen läuft alles weiter wie bisher, na ja zumindest bei denen wo die Gelder ohne echten Arbeitsnachweis fließen. - Sorry für mich ein Unverständnis.

Wäre ich in Thailand nicht verheiratet, dann würde ich das Land sehr wahrscheinlich wechseln.

PanTau
 

PanTau

Kein anderes Hobby?
    Aktiv
22 Januar 2011
1.604
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2.215
Bremen
Verständnissfrage wegen 179 Tage Regel:

Wie zählen die das ?

Vom 01.01 - 31.12. eines jeden Jahres ?

Oder nach Einreise ?

Zb :

Meine 179 Tage Aufenthalt waren am 07.12.24 erreicht.
Um nicht steuerpflichtig zu werden, bin ich nach D zurückgeflogen.

Wenn ich jetzt einreisen würde, zählen die Tage wieder neu für das Jahr 2025 und ich darf insgesamt wieder nur 179 Tage im Land bleiben, auch gestückelt, nicht an einem Stück ?
Also insgesamt darf ich 179 Tage im Jahr 2025 nicht überziehen.

Oder zählen die die Tage seit meiner letzten Einreise, das wäre zb der August 2024 gewesen, also die 179 ab August 2024 bis August 2025 ?

Ich hoffe, ich habe nicht zu kompliziert gefragt. ;)
Die Steuer wird doch nach Kalenderjahr berechnet und folglich dann auch der Aufenthalt.

Und ja, Du kannst die 179 Tage natürlich auch stueckeln.
Denke dran das An- und Abreisetag als voller Tag gerechnet werden.

PanTau
 
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Suharevo

Schreibwütig
    Aktiv
22 Juni 2022
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brauchst Du bei deinen paar Euros auch nicht
die Grenze zur Abgabe liegt bei single 120.000 / verh. 220.000
So ist es. Aber es gibt hier echte Spezialisten, die behaupten, jeder müsse eine Erklärung abgeben. Und keiner bremst die.
Naja, mir egal. Die Dummheit anderer tut mir ja nicht weh.
 

Suharevo

Schreibwütig
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22 Juni 2022
611
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Verständnissfrage wegen 179 Tage Regel:

Wie zählen die das ?

Vom 01.01 - 31.12. eines jeden Jahres ?

Oder nach Einreise ?

Zb :

Meine 179 Tage Aufenthalt waren am 07.12.24 erreicht.
Um nicht steuerpflichtig zu werden, bin ich nach D zurückgeflogen.

Wenn ich jetzt einreisen würde, zählen die Tage wieder neu für das Jahr 2025 und ich darf insgesamt wieder nur 179 Tage im Land bleiben, auch gestückelt, nicht an einem Stück ?
Also insgesamt darf ich 179 Tage im Jahr 2025 nicht überziehen.

Oder zählen die die Tage seit meiner letzten Einreise, das wäre zb der August 2024 gewesen, also die 179 ab August 2024 bis August 2025 ?

Ich hoffe, ich habe nicht zu kompliziert gefragt. ;)
Nach Kalenderjahr, das ist doch logisch.
 
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LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Also wenn ich zb am 01.09.25 Einreise und bis 31.03.25 bleibe habe ich am 31.12 dann
122 Tage
gesammelt, Ergo im Jahr 2025 NICHT Steuerpflichtig.

Bis 31.03.26 kommen dann nochmals 90 Tage dazu.

Zusammen wären das 221 Tage.

Nicht Steuerpflichtig, obwohl über 179 Tage in Thailand wohnend ?

Dann würde ich erst wieder zb vom 05.10.26 nach Thailand einreisen und hätte nur für das Jahr 2026 insgesamt :

90 Tage und 88 Tage bis 31.12.26 gesamt: 178 Tage.

Ergo nicht Steuerpflichtig.

Hm.....kann das so richtig sein ?
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
    Aktiv
3 April 2023
1.756
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Also wenn ich zb am 01.09.25 Einreise und bis 31.03.25 bleibe habe ich am 31.12 dann
122 Tage
gesammelt, Ergo im Jahr 2025 NICHT Steuerpflichtig.

Bis 31.03.26 kommen dann nochmals 90 Tage dazu.

Zusammen wären das 221 Tage.

Nicht Steuerpflichtig, obwohl über 179 Tage in Thailand wohnend ?

Dann würde ich erst wieder zb vom 05.10.26 nach Thailand einreisen und hätte nur für das Jahr 2026 insgesamt :

90 Tage und 88 Tage bis 31.12.26 gesamt: 178 Tage.

Ergo nicht Steuerpflichtig.

Hm.....kann das so richtig sein ?


Sollte passen, der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
 
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Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
477
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So ist es. Aber es gibt hier echte Spezialisten, die behaupten, jeder müsse eine Erklärung abgeben. Und keiner bremst die.
Naja, mir egal. Die Dummheit anderer tut mir ja nicht weh.
Das hat nicht unbedingt etwas mit Dummheit zu tun .
Ich liege auch unter der Freigrenze und mache trotzdem eine Steuererklärung.
Grund:
Nach Abgabe einer Steuererklärung verjähren mögliche Ansprüche des thail. Staats nach 3 Jahren.
Wenn ich keine Steuererklärung abgeben liegt die Verjährungsfrist bei 10 Jahren.

Ich möchte nach 3 Jahren einen Haken dran machen können.
Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren liegt mir nicht.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.403
11.000
2.865
So ist es. Aber es gibt hier echte Spezialisten, die behaupten, jeder müsse eine Erklärung abgeben. Und keiner bremst die.
Naja, mir egal. Die Dummheit anderer tut mir ja nicht weh.

Das kann sich aber auch ändern ... :cool: ... Wenn Du evtl. am Ende mal der Dumme bist!

JEDER, der sich länger als 180 in Thailand aufhält, muss sich eine TIN ausstellen lassen!

Auch muss er eine Einkommenssteuererklärung abgeben!

Da hat sich kein Gesetz geändert, sondern ein schon lange bestehendes wird eben jetzt durchgeführt!

Ob, und wieviel Steuer er bezahlen muss, entscheidet das Finanzamt! Nicht der Steuerpflichtige .. ;)..

Das ist aber in jedem Land eigentlich so!

Aber, es kann natürlich Jeder halten wie er will... Deswegen würde ich Niemanden als Dumm bezeichnen!

Aber wer meint sich über bestehende Gesetze hinwegsetzten zu können, weil er als Gast Sonderrechte hat, dem könnte ein böses Erwachen blühen... :(...
 
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buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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brauchst Du bei deinen paar Euros auch nicht
die Grenze zur Abgabe liegt bei single 120.000 / verh. 220.000
Das ist wohl nicht ganz so!

Es steht nirgendwo geschrieben,das wer unter 120.000.-THB Einkommen hat keine Steuererklärung abgeben muss!

Du gibst Deine Steuererklärung ab,und das Finanzamt sagt Dir,das Du unter der Freigrenze liegst!

Und dann eben keine Steuern bezahlen musst!
 
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