In meinem Fall war der Wohnsitz das Obergeschoss im Haus meiner Eltern.
„Grundsätzlich ist die Beibehaltung eines Zimmers im elterlichen Haus für einen Wohnsitz nicht ausreichend. Auch eine Postadresse im elterlichen Haus genügt für die Begründung eines Wohnsitzes nicht, da in diesen Fällen ein Innehaben der Wohnung nicht gegeben ist.“
zum einen ist der Artikel von 2014, da hat sich noch mal einiges verschärft in den letzten Jahren...zum anderen
Es ist leider ein unsägliches Thema. Sich von der Steuerpflicht definitiv zu lösen, setzt mM voraus eine Aufgabe sämtlicher Wohnmöglichkeiten und die Abmeldung.
Ich glaube weiterhin, dass dir bei dem was du schreibst, ein Steueranwalt nicht viel helfen könnte.
Habe viel und zu Genüge diese Fragen erörtert, mit dem Finanzamt, mit meinem Steuerberater, mit .....
Zudem hat sich das Finanzamt mM nach, eindeutig zu deinem Verhältnissen geäußert und auch so - bzw. sehr ähnlich - wurde es mir mehrfach von unterschiedlichsten Stellen vermittelt.
...und ich behaupte mal, dass mein Steueranwalt welchen ich für die Firma verhaftet haben, kein Knabe des guten Glaubens ist.
Ich habe meine Eigentumswohnung, bin gemeldet ....habe auch noch meine Firma in DE....bin dort angestellt.
Selbst, wenn ich nur die Wohnung behalte und nur 1-2 Monate zu Besuch kommen würde...alles andere wegfallen würde....wäre ich Steuerpflichtig