Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Cosy Beach Club
Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

anderl1962

Kein anderes Hobby?
    Aktiv
21 August 2019
1.676
4.272
1.965
Ich kenn einen in Thailand der hat keine Knete mehr, nachdem er das Elite-Dings gemacht hat.
Wird von seiner Thai-Lebensgefährtin ausgehalten.
Na da hat er aber Glück gehabt. Oft heißt es bei keine Knete mehr " bye bye farang -no money no honey". 55555
Und bevor ich die ganze Knete für so ein Visum verballere ..............
 

angelplace

Aktiver Member
    Aktiv
9 August 2010
170
1.032
1.443
pattaya
hallo allerseits, :)

habe mir vor 3 jahren eine steuernummer am finanzamt banglamung selber kostenlos abgeholt.
fuer das formular, bisher war es nur in thai vorhanden, braucht es einen thailaendischen helfer.
die wartezeit betrug ca. 5 minuten.
die anleitung dazu kann im internet nachgelesen werden !

selbst ist der mann !

eine weitere erklaerung oder anregung zu diesem thema moechte ich nicht machen.

gruss an alle,:)

angelplace
 

pomschobkuhn

Aktiver Member
    Aktiv
12 Januar 2023
151
305
603
Das entscheidende Wort dabei ist "oder". Wenn entweder Wohnsitz ODER gewöhnlicher Aufenthalt zutrifft, ist man steuerpflichtig.
Und wie man an meinem Beispiel oben sehen kann, kann man auch mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland einen Wohnsitz in DE haben und entsprechend unbeschränkt steuerpflichtig sein.



Und selbst dann ist es nicht ganz eindeutig, wobei der Punkt mit der Familie dann schon für Thailand spricht.

Anhang anzeigen 1967344

Hat man sowohl Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Ländern kann letztendlich sogar die Staatsangehörigkeit der entscheidende Faktor sein.

Ich bin in DE gemeldet, hab in Thailand aber ein Langzeitvisum (5 Jahre) und verbringe mehr als 180 Tage hier, hab in beiden Ländern eine feste Wohnstätte (Eigentum in DE und langfristigen Mietvertrag in TH), habe in DE meine GKV, private Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften, Bankkonten, Depots, Eltern und Schwestern, in TH Freundin, Katzen und Auto. Also unterm Strich in beiden Ländern eine Wohnstätte und einen Teil meiner Lebensinteressen.

Im Endeffekt hat da jeder andere Rahmenbedingungen, die man individuell abklären muss. Aus dem Grund halte ich auch nichts von den pauschalen 180 Tagen usw.
Hallo Forenkollege, du bist mein "Opfer" :ROFLMAO: dich habe ich ausgwählt weil mein Anliegen da am besten passt. Kurze Info vorab, ich werde im laufe des Jahres meine Regelaltersrente in DE bekommen (habe hier Non-O-Retirement Visa mit EOS) und habe aufgrund der aktuell geplanten Steueränderung hier in Thailand doch einige Fragen bezüglich unbeschränkte Steuerpflicht in DE. Ich verfolge den Thread schon länger und habe mich unabhängig auch sehr mit dem Thema beschäftigt. Die Glaubwürdigkeit (Auszug Steuererklärung), dass du in DE unbeschränkt Steuerfplichtig bist, obwohl dein gewöhnlicher Aufenthalt hier in Thailand ist macht mich und vielleicht auch andere "hungrig" auf mehr Infos (siehe Anhang). Vielleicht gibt es noch mehr Forenkollegen aus DE die nachweislich hier den gewöhnlichen Aufenthalt nach §9 AO haben und in DE steuerlich veranlagt werden (keine Beamten bitte) und dazu berichten können. Und das Sahnestück wäre noch: gibt es doch tatsächlich nur ein Kollege der das alles beschriebene nachweisen kann, dass er in DE steuerlich veranlagt ist, hier in Thailand seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat UND nach dem DBA Prinzip auch Steuern bezahlt (Differerenzbesteuerung)? oder wie auch immer das DBA anzuwenden ist. Und noch eine Bitte, nur Kollegen aus DE bitte antworten, denn in A und CH ist das doch anders, im Voraus schon mal Danke.
 

Anhänge

  • robbbbor.pdf
    727,8 KB · Aufrufe: 27
  • Like
Reaktionen: robbbbor und Santa

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
6.249
7.511
3.215
58
hallo allerseits, :)

habe mir vor 3 jahren eine steuernummer am finanzamt banglamung selber kostenlos abgeholt.
fuer das formular, bisher war es nur in thai vorhanden, braucht es einen thailaendischen helfer.
die wartezeit betrug ca. 5 minuten.
die anleitung dazu kann im internet nachgelesen werden !

selbst ist der mann !

eine weitere erklaerung oder anregung zu diesem thema moechte ich nicht machen.

gruss an alle,:)

angelplace
Vor drei Jahren...da ist dein damaliges Formular wohl schon lange Geschichte...
 
Cosy Beach Club

robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
2.196
14.668
3.115
@pomschobkuhn

Da hier jeder andere Voraussetzungen hat, kann ich nur für mich sprechen und in meinem Fall war es so, dass meine Steuerberaterin den Sachverhalt inkl. Zeitangaben geschildert hat.

Auszug aus der E-Mail ans Finanzamt:

"Tatsächlich lebte er jedoch im Jahr 2021 und 2022 im Wesentlichen in Thailand. Die Daten lassen sich im Reisepass nachvollziehen.
Mein Mandant war im Jahr 2021 vom 9.12.2020-17.6.2021 und 8.11.2021-29.12.2021 in Thailand. Für das Jahr 2022 war er vom 11.3.2022 bis 8.6.2022 und 29.6.22-13.10.2022 in Thailand.
Für mich ist daher fraglich, ob überhaupt eine Steuerpflicht in Deutschland vorliegt. M.E. liegt keine Steuerpflicht vor."

=> in 2021 war ich 218 Tage und in 2022 195 Tage in Thailand.

Dennoch bleibt eben der Wohnsitz in Deutschland, an dem ich mich, wie man anhand der Daten sieht, auch für längere Zeit am Stück (bis zu 3,5 Monate) aufgehalten hab.

Wobei auch hier gilt:

"Ein "Wohnsitz" setzt keinen Mindestaufenthalt voraus​

Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält."


Seit letztem Jahr wohne ich dauerhaft in Thailand. In 2023 hab ich z.B. nur knapp 6 Wochen in Deutschland verbracht.

Den Wohnsitz in DE hab ich aber trotzdem nicht aufgeben und das Thema auch nicht weiter verfolgt, d.h. ich bin nach heutigem
Stand immer noch unbeschränkt in DE steuerpflichtig.

Mit einem gewiefteren Steuerberater wäre vielleicht etwas mehr drin gewesen.

Mittlerweile hab ich mich aber mit der Steuerpflicht in DE arrangiert und werde da auch keine schlafenden Hunde mehr wecken, weil ich mich auch nicht ganz von Deutschland lösen und dort alles "aufgeben" möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
6.249
7.511
3.215
58
@pomschobkuhn

Da hier jeder andere Voraussetzungen hat, kann ich nur für mich sprechen und in meinem Fall war es so, dass meine Steuerberaterin den Sachverhalt inkl. Zeitangaben geschildert hat.

Auszug aus der E-Mail ans Finanzamt:

"Tatsächlich lebte er jedoch im Jahr 2021 und 2022 im Wesentlichen in Thailand. Die Daten lassen sich im Reisepass nachvollziehen.
Mein Mandant war im Jahr 2021 vom 9.12.2020-17.6.2021 und 8.11.2021-29.12.2021 in Thailand. Für das Jahr 2022 war er vom 11.3.2022 bis 8.6.2022 und 29.6.22-13.10.2022 in Thailand.
Für mich ist daher fraglich, ob überhaupt eine Steuerpflicht in Deutschland vorliegt. M.E. liegt keine Steuerpflicht vor."

=> in 2021 war ich 218 Tage und in 2022 195 Tage in Thailand.

Dennoch bleibt eben der Wohnsitz in Deutschland, an dem ich mich, wie man anhand der Daten sieht, auch für längere Zeit am Stück (bis zu 3,5 Monate) aufgehalten hab.

Wobei auch hier gilt:

"Ein "Wohnsitz" setzt keinen Mindestaufenthalt voraus​

Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält."


Seit letztem Jahr wohne ich dauerhaft in Thailand. In 2023 hab ich z.B. nur knapp 6 Wochen in Deutschland verbracht.

Den Wohnsitz in DE hab ich aber trotzdem nicht aufgeben und das Thema auch nicht weiter verfolgt, d.h. ich bin nach heutigem
Stand immer noch unbeschränkt in DE steuerpflichtig.

Mit einem gewiefteren Steuerberater wäre vielleicht etwas mehr drin gewesen.

Mittlerweile hab ich mich aber mit der Steuerpflicht in DE arrangiert und werde da auch keine schlafenden Hunde mehr wecken, weil ich mich auch nicht ganz von Deutschland lösen und dort alles "aufgeben" möchte.
Kommt darauf an was man aufgibt....wenn man nichts mehr in Deutschland besitzt,kann man auch nichts aufgeben...
 

HamburgerJung

Forensponsor
   Sponsor 2024
11 Mai 2020
1.893
6.979
2.215
Sisaket, Thailand
z.B. nur knapp 6 Wochen in Deutschland verbracht.

Den Wohnsitz in DE hab ich aber trotzdem nicht aufgeben und das Thema auch nicht weiter verfolgt, d.h. ich bin nach heutigem
Stand immer noch unbeschränkt in DE steuerpflichtig.

Mit einem gewiefteren Steuerberater wäre vielleicht etwas mehr drin gewesen.

Mittlerweile hab ich mich aber mit der Steuerpflicht in DE arrangiert und werde da auch keine schlafenden Hunde mehr wecken, weil ich mich auch nicht ganz von Deutschland lösen und dort alles "aufgeben" möchte.


nein, da ein dt. Wohnsitz für einen deutschen Bürger bedeutet, unbeschränkt steuerpflichtig in DE .

..und es ist auch richtig, der Wohnsitz müsste nicht mal einen Tag im Jahr genutzt werden.

Mir hat mal ein Finanzbeamter gesagt.."Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und sie endet mit dem Tod bzw. Auswanderung aus der Bundesrepublik"
 
  • Like
Reaktionen: LoS

robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
2.196
14.668
3.115
nein, da ein dt. Wohnsitz für einen deutschen Bürger bedeutet, unbeschränkt steuerpflichtig in DE .

In meinem Fall war der Wohnsitz das Obergeschoss im Haus meiner Eltern.

„Grundsätzlich ist die Beibehaltung eines Zimmers im elterlichen Haus für einen Wohnsitz nicht ausreichend. Auch eine Postadresse im elterlichen Haus genügt für die Begründung eines Wohnsitzes nicht, da in diesen Fällen ein Innehaben der Wohnung nicht gegeben ist.“


Auch die An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde ist nur ein Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung, die für oder gegen einen Wohnsitz spricht.

Ohne jetzt aber zur sehr auf die Details meines Falls einzugehen, war meine Vermutung eben, dass auf Grund dessen mit einem ausgefuchsteren Steuerberater und einigen Einsprüchen vielleicht etwas mehr drin gewesen wäre.

Da aber Steuerberater mit Fokus auf internationalem Steuerrecht und entsprechende Gutachter gerne ein paar Tausend € kosten - natürlich ohne Garantie, dass man dann auch recht bekommt - und ich sowieso nie ganz auswandern wollte, hab ich auf weitere Schritte verzichtet.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Sponsor 2024
25 Juli 2011
11.531
40.253
5.565
zu Hause

"Ein "Wohnsitz" setzt keinen Mindestaufenthalt voraus​

Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält."

Da gehen die gesetzlichen Vorschriften dieametral auseinander.

Thailändische Gesetze begründen den Wohnsitz bei einer Anwesenheit von mehr wie 180 Tagen. Den Thais sind die deutschen Gesetze egal.

Schliesslich geht es hier um die Steuerpflicht in Thailand und nicht diejenige in Deutschland.
 

pomschobkuhn

Aktiver Member
    Aktiv
12 Januar 2023
151
305
603
@pomschobkuhn

Da hier jeder andere Voraussetzungen hat, kann ich nur für mich sprechen und in meinem Fall war es so, dass meine Steuerberaterin den Sachverhalt inkl. Zeitangaben geschildert hat.

Auszug aus der E-Mail ans Finanzamt:

"Tatsächlich lebte er jedoch im Jahr 2021 und 2022 im Wesentlichen in Thailand. Die Daten lassen sich im Reisepass nachvollziehen.
Mein Mandant war im Jahr 2021 vom 9.12.2020-17.6.2021 und 8.11.2021-29.12.2021 in Thailand. Für das Jahr 2022 war er vom 11.3.2022 bis 8.6.2022 und 29.6.22-13.10.2022 in Thailand.
Für mich ist daher fraglich, ob überhaupt eine Steuerpflicht in Deutschland vorliegt. M.E. liegt keine Steuerpflicht vor."

=> in 2021 war ich 218 Tage und in 2022 195 Tage in Thailand.

Dennoch bleibt eben der Wohnsitz in Deutschland, an dem ich mich, wie man anhand der Daten sieht, auch für längere Zeit am Stück (bis zu 3,5 Monate) aufgehalten hab.

Wobei auch hier gilt:

"Ein "Wohnsitz" setzt keinen Mindestaufenthalt voraus​

Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält."


Seit letztem Jahr wohne ich dauerhaft in Thailand. In 2023 hab ich z.B. nur knapp 6 Wochen in Deutschland verbracht.

Den Wohnsitz in DE hab ich aber trotzdem nicht aufgeben und das Thema auch nicht weiter verfolgt, d.h. ich bin nach heutigem
Stand immer noch unbeschränkt in DE steuerpflichtig.

Mit einem gewiefteren Steuerberater wäre vielleicht etwas mehr drin gewesen.

Mittlerweile hab ich mich aber mit der Steuerpflicht in DE arrangiert und werde da auch keine schlafenden Hunde mehr wecken, weil ich mich auch nicht ganz von Deutschland lösen und dort alles "aufgeben" möchte.


@pomschobkuhn

Da hier jeder andere Voraussetzungen hat, kann ich nur für mich sprechen und in meinem Fall war es so, dass meine Steuerberaterin den Sachverhalt inkl. Zeitangaben geschildert hat.

Auszug aus der E-Mail ans Finanzamt:

"Tatsächlich lebte er jedoch im Jahr 2021 und 2022 im Wesentlichen in Thailand. Die Daten lassen sich im Reisepass nachvollziehen.
Mein Mandant war im Jahr 2021 vom 9.12.2020-17.6.2021 und 8.11.2021-29.12.2021 in Thailand. Für das Jahr 2022 war er vom 11.3.2022 bis 8.6.2022 und 29.6.22-13.10.2022 in Thailand.
Für mich ist daher fraglich, ob überhaupt eine Steuerpflicht in Deutschland vorliegt. M.E. liegt keine Steuerpflicht vor."

=> in 2021 war ich 218 Tage und in 2022 195 Tage in Thailand.

Dennoch bleibt eben der Wohnsitz in Deutschland, an dem ich mich, wie man anhand der Daten sieht, auch für längere Zeit am Stück (bis zu 3,5 Monate) aufgehalten hab.

Wobei auch hier gilt:

"Ein "Wohnsitz" setzt keinen Mindestaufenthalt voraus​

Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält."


Seit letztem Jahr wohne ich dauerhaft in Thailand. In 2023 hab ich z.B. nur knapp 6 Wochen in Deutschland verbracht.

Den Wohnsitz in DE hab ich aber trotzdem nicht aufgeben und das Thema auch nicht weiter verfolgt, d.h. ich bin nach heutigem
Stand immer noch unbeschränkt in DE steuerpflichtig.

Mit einem gewiefteren Steuerberater wäre vielleicht etwas mehr drin gewesen.

Mittlerweile hab ich mich aber mit der Steuerpflicht in DE arrangiert und werde da auch keine schlafenden Hunde mehr wecken, weil ich mich auch nicht ganz von Deutschland lösen und dort alles "aufgeben" möchte.
Hallo robbbbor, vielen Dank für deine glaubwürdige Darstellung. Aufgrund der Tatsache, dass die Rechtsprechung doch anders ausgelegt wird kann ich dir nur gratulieren zu dem Umstand in DE weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig zu sein wenn das für dich ok ist. Da hier viel geschrieben wird aber vieles nicht mit aussagekräftigen Unterlagen belegt wird habe ich mich vor 2 Wochen bei der kommenden zuständigen Quelle direkt gemeldet was mein künftiges Anliegen betrifft. Im Anhang habe ich den ganzen Vorgang beigefügt und die Antwort war eindeutig klar was natürlich zu neuen Fragen führte, aber schaut selbst :unsure:

Anfrage.jpg

Anhang_1.jpg

Anhang_2.jpg

Anhang_3.jpg

Antwort.jpg