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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Lady Bar Flüsterer
   Autor
18 April 2020
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Einfach mal selber nachrechnen,wenn Du es kannst? Aber ich helfe gerne,nicht nur weil ich Recht habe !

BITTE! Ich bin in Thailand 179 Tage,und bleibe am nächsten Tag noch 8 Stunden bis zum Abflug!

Nach DEINER Rechnung bin ich dann Steuerpflichtig,weil Du ja schreibst: Mehr als 179 Tage !

Bin ich aber eben nicht!!!


"Weißt du eigentlich was mehr als 179 Tage bedeutet??

Das was Du mir schreibst,scheint bei Dir der Fall zu sein!

Vielleicht mal das Gehirn einschalten, bevor du hier klugscheißerst!!!

Mir ist schon klar, du hast immer recht, kannst aber nicht lesen bzw. verstehen.

DAS mit dem Lesen und Verstehen scheint ,wie schon geschrieben,mehr Deine Schwäche zu sein!

Nein, 179 Tage und 8 Stunden ergeben nicht 180 Tage.

Die genaue Rechnung ist wie folgt!

Ein Tag hat 24 Stunden.
  • 179 Tage haben 4.296 Stunden.
  • Plus 8 Stunden ergibt 4.304 Stunden.
  • 180 Tage entsprechen jedoch 4.320 Stunden.
  • Es fehlen genau 16 Stunden.
Rechnen scheint nicht Deine Stärke zu sein, aber Beleidigungen schon eher!
 
  • fröhlich
Reaktionen: Sunpower

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Sorry 180 Tage!

Das thailändische Einkommensteuergesetz!

Hier geregelt im Revenue Code(Steuergesetzbuch) besteuert im Inland erzieltes Einkommen aller Personen. Seit 2024 gilt eine wichtige Neuerung für steuerlich Ansässige (Residenten ab 180 Tagen im Jahr): Ausländisches Einkommen wird nun ebenfalls in Thailand steuerpflichtig, sobald es in das Land transferiert
Residenz-Status: Wer sich pro Kalenderjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig.
Ausländisches Einkommen: Seit Januar 2024 müssen Residenten ausländische Einkünfte in Thailand versteuern, wenn diese im selben oder einem späteren Jahr nach Thailand überwiesen werden
Das ist mir schon seeeeehr klar weil ich ja auch wie geschrieben meine Steuererklärung abgegeben habe. Aber ich weiß ja nicht warum du dann ein Bankstatement der Bangkok Bank von 2023 benötigst wenn die Einkünfte erst ab 2024 zählen. Im Anhang zum 2. Mal Deine Mitteilung die du hier veröffentlicht hast.

Statement 2023 .jpg