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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

Citolino

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6 Juni 2025
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Das sagt mir meine KI:

🇹🇭 Ministerialverordnung zur Steuerbefreiung für Auslandseinkommen (Nr. noch nicht veröffentlicht, aber am 18. September 2025 im Royal Gazette bestätigt)
📅 Gültigkeitszeitraum:
1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029
👤 Gilt für:
Personen, die in Thailand steuerlich ansässig sind (mind. 180 Tage Aufenthalt pro Kalenderjahr)
  • Thailändische Staatsbürger und ausländische Residenten (z. B. Expats, digitale Nomaden, Rentner)

💰 Steuerbefreit sind:
  • Ausländische Einkünfte (z. B. Gehalt, Dividenden, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen)
  • Kapitalgewinne aus Kryptowährungen, sofern über lizenzierte Börsen abgewickelt
📦 Bedingungen:
  • Das Einkommen muss innerhalb von 12 bis 24 Monaten nach seiner Erzielung nach Thailand überwiesen werden
  • Überweisungen nach mehr als 24 Monaten bleiben steuerpflichtig
  • Die Regelung gilt nicht rückwirkend für Einkommen aus 2024
🎯 Ziel der Regelung:
  • Rückführung von bis zu 70 Milliarden USD Offshore-Vermögen
  • Förderung von Investitionen und Liquidität in Thailand
AI Gemini weiß nur etwas über die Steuerbefreiung von Kapitalgewinnen aus Kryptowährungen für den Zeitraum 2025 bis 2029. Weiß aber nur über eine Steuerbefreiung mit einer "Zwei-Jahres-Regel", die EInkommen aus dem Ausland steuerfrei stellen würde, wenn es im Jahr seiner Entstehung oder im darauffolgenden Jahr nach Thailand überwiesen wird. Diese Regelung geistert aber schon einige Wochen durch die Presse. Also , das Rätselraten geht noch etwas weiter.
 

Citolino

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6 Juni 2025
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Ich fragte gerade nochmal Cockpit, die AI vom Edge Browser dazu und die sagte folgendes:
Das überrascht mich nicht, Gemini und andere KI-Dienste greifen oft auf internationale, englischsprachige Quellen zurück, die die thailändische Gesetzgebung nur verzögert oder unvollständig abbilden. Die entscheidende Information zur Steuerbefreiung von Auslandseinkommen 2025–2029 wurde erst am 18. September 2025 im Royal Gazette veröffentlicht, und zwar auf Thai. Viele Systeme erkennen nur die parallel diskutierte Krypto-Steuerfreiheit, weil diese international stärker beachtet wurde.


🧠 Warum Gemini (und andere) das übersehen​

  • Sprachbarriere: Die Royal Gazette ist primär thailändischsprachig – englische Zusammenfassungen hinken oft hinterher.
  • Fokus auf Krypto: Internationale Medien haben die Steuerfreiheit für Kryptowährungen prominent berichtet, aber die allgemeine Befreiung für Auslandseinkommen wurde in Thailand intern geregelt.
  • Fehlende Aktualisierung: Viele KI-Dienste aktualisieren ihre Steuerdaten nur quartalsweise oder verlassen sich auf aggregierte Drittanbieter-Feeds.
 

Citolino

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6 Juni 2025
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Jetzt die aktuelle Ministerialverordnung:

Ministerialverordnung Nr. Por. 289/2566 (Thailand)

Titel: Befreiung von der Einkommensteuer auf Auslandseinkommen Veröffentlicht: 18. September 2025 im Royal Gazette Gültigkeit: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 Zielgruppe: Steuerlich ansässige Personen in Thailand (≥180 Tage Aufenthalt pro Jahr)


✅ Kernaussage der Verordnung

Auslandseinkommen ist steuerfrei, wenn es im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 erzielt wurde und innerhalb von zwei Kalenderjahren nach Entstehung nach Thailand überwiesen wird.

📌 Wichtige Bedingungen

  • Die Steuerbefreiung gilt nur für Einkommen, das im Ausland erzielt wurde – z. B. Renten, Kapitalerträge, Dividenden, Immobilienverkäufe, Zinsen.
  • Die Überweisung muss nachweislich innerhalb von 24 Monaten erfolgen.
  • Es gilt eine strenge Dokumentationspflicht: Herkunft, Zeitpunkt der Entstehung und Überweisungsdatum müssen belegbar sein.
  • Einkommen, das in Thailand erzielt wurde, bleibt steuerpflichtig.
 

Ding Dong

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was schreibst Du ständig für einen Mist
google und andere wissen nix von einer neuen Verordnung
kannste nicht warten bis die wirklich veröffentlicht ist
guck' mal bei Dir auf das fette Datum - 2566 ist 2023
 
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Citolino

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6 Juni 2025
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was schreibst Du ständig für einen Mist
google und andere wissen nix von einer neuen Verordnung
kannste nicht warten bis die wirklich veröffentlicht ist
guck' mal bei Dir auf das fette Datum - 2566 ist 2023
das ist die Nummer der Ministerialverordnung, die mir heute von der KI Cockpit so genannt wurde. Ich versuche der Gemeinschaft mit diesen Beiträgen nur zu helfen, entsprechende Informationen zur Steuerbefreiung zu bekommen. Und wenn diese Nummer nicht stimmt, dann recherchieren wir halt weiter, bis wir die von den meisten ersehnte Information zur Steuerbefreiung zu bekommen.
Völlig unangebracht ist dein Ton mir gegenüber!
 
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Ding Dong

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lass die Scheiss KI weg - hier geht es um Gesetze
es ist nichts veröffentlicht
keiner weiß, was drin steht
. . .und Du kommentierst das auch noch mit Aussagen,
die verdächtig wochenblitzähnlich aussehen
dafür ist mein Ton noch sehr zurückhaltend
 

Citolino

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6 Juni 2025
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lass die Scheiss KI weg - hier geht es um Gesetze
es ist nichts veröffentlicht
keiner weiß, was drin steht
. . .und Du kommentierst das auch noch mit Aussagen,
die verdächtig wochenblitzähnlich aussehen
dafür ist mein Ton noch sehr zurückhaltend
deine Ausdrucksweise ist sehr gewöhnlich, mässige dich bitte, oder kannst du nicht anders bei dem Namen Ding Dong?
 

Ding Dong

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ja leider, ich kann nicht anders
was ich aber kann, ist warten, bis die Sache offiziell ist
 

Citolino

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ja leider, ich kann nicht anders
was ich aber kann, ist warten, bis die Sache offiziell ist
dann warten wir gemeinsam. Aber versuchen wir doch gemeinsam, bis dahin Informationen zu sammeln , auch wenn sie manchmal noch nicht so passen. Nähern wir uns der erhofften Nachricht von der Steuerbefreiung.
 

wiwowa

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28 Juli 2017
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---
@Citolino KI liegt leider gerade bei solchen Themen häufiger daneben als richtig. Da es sehr spezifische Themen sind. Wenn Du da wirklich eine Chance auf brauchbare infos haben willst ist das absolut nicht einfach diese Infos raus zu kitzeln. Ganz wichtig ist, lass dir immer primär Quellen geben und prüfe diese nach. Cockpit und die Basis google Lösung sind für alltägliche einfache Sachen ganz nett, versagen aber bei so komplexen Sachen leider wirklich drastisch. Einige Member hier sind davon inzwischen (zurecht) genervt. Im Prinzip kann diese einfachen KI Lösungen ja jeder nutzen und bekommt das auch raus ... wertvoll wird es erst, wenn man die Sachen die da raus kommen wirklich verifiziert. Es wird übrigens noch schlimmer, wenn Du hier "falschen AI-Output" postest kommt die nächste AI vorbei liest das im Forum und sagt "Mensch die Profis aus dem Pattayaforum posten das, das wird schon stimmen." und schon hängt der Mist noch fester in den KI Antworten.

Ich nutze es viel, aber eben eher vorsichtig inzwischen.
 

Citolino

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@Citolino KI liegt leider gerade bei solchen Themen häufiger daneben als richtig. Da es sehr spezifische Themen sind. Wenn Du da wirklich eine Chance auf brauchbare infos haben willst ist das absolut nicht einfach diese Infos raus zu kitzeln. Ganz wichtig ist, lass dir immer primär Quellen geben und prüfe diese nach. Cockpit und die Basis google Lösung sind für alltägliche einfache Sachen ganz nett, versagen aber bei so komplexen Sachen leider wirklich drastisch. Einige Member hier sind davon inzwischen (zurecht) genervt. Im Prinzip kann diese einfachen KI Lösungen ja jeder nutzen und bekommt das auch raus ... wertvoll wird es erst, wenn man die Sachen die da raus kommen wirklich verifiziert. Es wird übrigens noch schlimmer, wenn Du hier "falschen AI-Output" postest kommt die nächste AI vorbei liest das im Forum und sagt "Mensch die Profis aus dem Pattayaforum posten das, das wird schon stimmen." und schon hängt der Mist noch fester in den KI Antworten.

Ich nutze es viel, aber eben eher vorsichtig inzwischen.
du hast Recht, eigentlich bin ich gleich über die Zahl 2566 gestolpert, aber die Information darunter hat mich zu sehr gefreut! Ich bin mir schon darüber bewusst, das die Infos der KI mehrmals quergeprüft werden müssen. Sorry, ich werde in Zukunft sorgfältiger prüfen, bevor ich zu frühe Hoffnung wecke!
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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Mae Hong Son, Thailand
War eigentlich klar,dass es um solche Einkommen hier nicht geht...wenn von transferiertem Geld die Rede ist....und betrifft auch die Allerwenigsten.
Naja, das ist nicht jedem Remote Worker hier klar, dass sein deutsches Gehalt auch ohne ein Transfer nach Thailand steuerpflichtig ist, wenn die Tätigkeit hier in Thailand vor Ort physisch ausgeführt wird! Viele denken, dass das Gehalt aus einer remote Tätigkeit, die physisch in Thailand ausgeführt wird, ausländisches Einkommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

wiwowa

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dass sein deutsches Gehalt auch ohne ein Transfer nach Thailand steuerpflichtig ist, wenn die Tätigkeit hier in Thailand vor Ort physisch ausgeführt wird! Viele denken, dass das Gehalt aus einer remote Tätigkeit, die physisch in Thailand ausgeführt wird, ausländisches Einkommen ist.
Sorry aber das ist doppelt falsch ... ein deutscher Remote Worker der als natürliche Person in Thailand Remote arbeitet und Geld aus Deutschland erhält ist mit diesem Geld erst mal nicht in Thailand steuerpflichtig, sondern in Deutschland und das im schlimmsten Falle auch noch beschränkt, die deutsche Steuer kann er sich dann auf die eingeführten Beträge in Thailand auf die Steuer anrechnen lassen, womit er dann dort nichts mehr zahlen müsste. Was nicht eingeführt wird ist nicht steuerpflichtig auch wenn er es aus Thailand heraus erbringt. Thailand versteuert nicht das Welteinkommen, daher kommt ja das ganze Thema mit der Ausnahme hier, nur Geld was ins Land kommt oder im Land erwirtschaftet wird ist hier zu versteuern.
 
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thaimeister83

Profi-Chiller
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Mae Hong Son, Thailand
Sorry aber das ist doppelt falsch ... ein deutscher Remote Worker der als natürliche Person in Thailand Remote arbeitet und Geld aus Deutschland erhält ist mit diesem Geld erst mal nicht in Thailand steuerpflichtig, sondern in Deutschland und das im schlimmsten Falle auch noch beschränkt, die deutsche Steuer kann er sich dann auf die eingeführten Beträge in Thailand auf die Steuer anrechnen lassen, womit er dann dort nichts mehr zahlen müsste. Was nicht eingeführt wird ist nicht steuerpflichtig auch wenn er es aus Thailand heraus erbringt. Thailand versteuert nicht das Welteinkommen, daher kommt ja das ganze Thema mit der Ausnahme hier, nur Geld was ins Land kommt oder im Land erwirtschaftet wird ist hier zu versteuern.
Dann wirf mal einen vernünftigen Blick ins DBA, das kennt nämlich keine Rückfallklausel. Physische Anwesenheit in Thailand bei Tätigkeit macht das Einkommen zum Thai sourced income. Ergo muss das Gehalt in Thailand versteuert werden, nachdem es in Deutschland nach Verzug durch das Betriebsstättenfinanzamt steuerfrei gestellt worden ist.

Warum sollte man auf sein Gehalt in Deutschland Steuern zahlen, wenn man dort nich lebt oder dort nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Ein Blick ins Einkommenssteuergesetz ist dabei hilfreich. Ebenso wird in D auch keine Sozialversicherung oder Krankenversicherung fällig.

Der steuerliche Aspekt gilt natürlich nur für den Teil des Einkommens, der erwirtschaftet wird, während man physisch in Thailand anwesend ist! SV und KV betrifft nur das vertragslose Ausland!
 

wiwowa

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Ergo muss das Gehalt in Thailand versteuert werden, nachdem es in Deutschland nach Verzug durch das Betriebsstättenfinanzamt steuerfrei gestellt worden ist.
Mooooment ... ich spreche von einer natürlichen Person, wie soll die natürliche Person bitte aus der (beschränkten) Steuerpflicht raus kommen? Das andere, ja ich habe das DBA eigentlich gelesen (ob ich alles verstanden habe ist ein ganz anderes Thema), Du sprichst da aber von der Begründung eines Äquivalents zu einer Betriebsstätte in Thailand was man normalerweise inzwischen über einen EOR regelt ... zu der Zeit als das DBA ausformuliert wurde ging das noch ganz anders und ist mit dem heutigen Remote Worker nicht gleich zu setzen, denn der begründet in Thailand keine "Betriebsstätte" nach Thailändischem Verständnis.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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Mae Hong Son, Thailand
Mooooment ... ich spreche von einer natürlichen Person, wie soll die natürliche Person bitte aus der (beschränkten) Steuerpflicht raus kommen? Das andere, ja ich habe das DBA eigentlich gelesen (ob ich alles verstanden habe ist ein ganz anderes Thema), Du sprichst da aber von der Begründung eines Äquivalents zu einer Betriebsstätte in Thailand was man normalerweise inzwischen über einen EOR regelt ... zu der Zeit als das DBA ausformuliert wurde ging das noch ganz anders und ist mit dem heutigen Remote Worker nicht gleich zu setzen, denn der begründet in Thailand keine "Betriebsstätte" nach Thailändischem Verständnis.
Das mit der Betriebsstätte trifft voll und ganz zu und es bestreitet auch niemand, dass eine Lösung mit einem EoR die einfachere und auch effizienteste Lösung ist. Sie ist aber auch ziemlich teuer für den AG!

Ich kann dir erklären, wie es bei mir aktuell läuft - mit voller Rückendeckung der deutschen Behörden und der Sozialversicherung bzw. GKV. Ich war stinknormaler Angestellter in Deutschland mit einem 0815-sozialversicherungspflichtigen Job. Meine Steuererklärung war bis vergangenes Jahr eine 10 Minuten-Nummer.

Jetzt ist es aus Gründen dazu gekommen, dass ich gern aus Thailand arbeiten möchte. Meinem Arbeitgeber passt das gut in den Kram, also hat er es mir schriftlich erlaubt und eine zusätzliche Unfallversicherung für mich abgeschlossen, da auch die Berufsgenossenschaft bei der Nummer hier raus ist.

Jetzt verhält es sich so: Ich habe mich abgemeldet 7 Tage bevor ich aus Deutschland ausgereist bin. Diese Abmeldung habe ich bei meiner Krankenkasse vorgelegt und mitgeteilt, dass ich mich Dauerhaft in Thailand und somit im vertragslosen Ausland aufhalten werde. Nach Bestätigung durch meinen Arbeitgeber wurde meine GKV bei der TK ruhend gestellt und ich zahle seitdem im Monat etwa 80 Euro Anwartschaften. Darin sind die Altersrückstellungen für die Krankenversicherung der Rentner und mein freiwilliger Beitrag zur Pflegeversicherung enthalten. Daneben ermöglichen es mir diese Anwartschaften bei einer eventuellen Rückkehr nach D sofort in der GKV aufgenommen zu werden. Jemand der schon einmal ausgewandert und zurückgekehrt ist, weiß wovon ich spreche. Heißt ich zahle keine GKV, als auch keine SV und keine Rentenversicherung.

Zusätzlich hat mein Arbeitgeber die Abmeldung von meiner Kommune seinem Betriebsstättenfinanzamt vorgelegt. Die haben daraufhin meinen Lohn steuerfrei gestellt. Dasselbe mit meinem Finanzamt.
Alle haben ihr Go gegeben.

Das ganze funktioniert sogar mit Immobilie in Deutschland - du musst es gegenüber dem FA nur glaubhaft belegen.

Jetzt verhält es sich mit meinem Gehalt so: Die Thais sagen: Sitzt du in Thailand am Rechner und arbeitest physisch vor Ort, dann ist das in Thailand erwirtschaftetes Einkommen (Thai sourced income) und ist voll steuerpflichtig ganz egal wo das Geld ausgezahlt oder hin überwiesen wird.
 
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wiwowa

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Die Thais sagen: Sitzt du in Thailand am Rechner und arbeitest physisch vor Ort, dann ist das in Thailand erwirtschaftetes Einkommen (Thai sourced income) und ist voll steuerpflichtig ganz egal wo das Geld ausgezahlt oder hin überwiesen wird.
Tun sie das wirklich? Den in dem Falle müsstest Du eigentlich ein Business Visum haben. Weil Thailand kennt sowas wie Betriebsstätten auch ... habe gerade das Buch nicht hier, ich hab mir dazu mehrere in Thailand gekauft. Dein Konstrukt ist aber echt ganz schön speziell und macht so gut wie kein AG normalerweise mit, weil tierisch aufwändig.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Tun sie das wirklich? Den in dem Falle müsstest Du eigentlich ein Business Visum haben. Weil Thailand kennt sowas wie Betriebsstätten auch ... habe gerade das Buch nicht hier, ich hab mir dazu mehrere in Thailand gekauft. Dein Konstrukt ist aber echt ganz schön speziell und macht so gut wie kein AG normalerweise mit, weil tierisch aufwändig.
Ich hab das DTV. Es trifft trotzdem zu. Wir konnten es selber kaum glauben. Und mein AG macht das nur mit, weil er mich 1. hier in der Zeitzone braucht und 2. weil ich selber die ganze Rennerei übernommen habe.