Mooooment ... ich spreche von einer natürlichen Person, wie soll die natürliche Person bitte aus der (beschränkten) Steuerpflicht raus kommen? Das andere, ja ich habe das DBA eigentlich gelesen (ob ich alles verstanden habe ist ein ganz anderes Thema), Du sprichst da aber von der Begründung eines Äquivalents zu einer Betriebsstätte in Thailand was man normalerweise inzwischen über einen EOR regelt ... zu der Zeit als das DBA ausformuliert wurde ging das noch ganz anders und ist mit dem heutigen Remote Worker nicht gleich zu setzen, denn der begründet in Thailand keine "Betriebsstätte" nach Thailändischem Verständnis.
Das mit der Betriebsstätte trifft voll und ganz zu und es bestreitet auch niemand, dass eine Lösung mit einem EoR die einfachere und auch effizienteste Lösung ist. Sie ist aber auch ziemlich teuer für den AG!
Ich kann dir erklären, wie es bei mir aktuell läuft - mit voller Rückendeckung der deutschen Behörden und der Sozialversicherung bzw. GKV. Ich war stinknormaler Angestellter in Deutschland mit einem 0815-sozialversicherungspflichtigen Job. Meine Steuererklärung war bis vergangenes Jahr eine 10 Minuten-Nummer.
Jetzt ist es aus Gründen dazu gekommen, dass ich gern aus Thailand arbeiten möchte. Meinem Arbeitgeber passt das gut in den Kram, also hat er es mir schriftlich erlaubt und eine zusätzliche Unfallversicherung für mich abgeschlossen, da auch die Berufsgenossenschaft bei der Nummer hier raus ist.
Jetzt verhält es sich so: Ich habe mich abgemeldet 7 Tage bevor ich aus Deutschland ausgereist bin. Diese Abmeldung habe ich bei meiner Krankenkasse vorgelegt und mitgeteilt, dass ich mich Dauerhaft in Thailand und somit im vertragslosen Ausland aufhalten werde. Nach Bestätigung durch meinen Arbeitgeber wurde meine GKV bei der TK ruhend gestellt und ich zahle seitdem im Monat etwa 80 Euro Anwartschaften. Darin sind die Altersrückstellungen für die Krankenversicherung der Rentner und mein freiwilliger Beitrag zur Pflegeversicherung enthalten. Daneben ermöglichen es mir diese Anwartschaften bei einer eventuellen Rückkehr nach D sofort in der GKV aufgenommen zu werden. Jemand der schon einmal ausgewandert und zurückgekehrt ist, weiß wovon ich spreche. Heißt ich zahle keine GKV, als auch keine SV und keine Rentenversicherung.
Zusätzlich hat mein Arbeitgeber die Abmeldung von meiner Kommune seinem Betriebsstättenfinanzamt vorgelegt. Die haben daraufhin meinen Lohn steuerfrei gestellt. Dasselbe mit meinem Finanzamt.
Alle haben ihr Go gegeben.
Das ganze funktioniert sogar mit Immobilie in Deutschland - du musst es gegenüber dem FA nur glaubhaft belegen.
Jetzt verhält es sich mit meinem Gehalt so: Die Thais sagen: Sitzt du in Thailand am Rechner und arbeitest physisch vor Ort, dann ist das in Thailand erwirtschaftetes Einkommen (Thai sourced income) und ist voll steuerpflichtig ganz egal wo das Geld ausgezahlt oder hin überwiesen wird.