Das sagt mir meine KI:

Ministerialverordnung zur Steuerbefreiung für Auslandseinkommen (Nr. noch nicht veröffentlicht, aber am 18. September 2025 im
Royal Gazette bestätigt)

Gültigkeitszeitraum:
1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029

Gilt für:
Personen, die in Thailand
steuerlich ansässig sind (mind. 180 Tage Aufenthalt pro Kalenderjahr)
- Thailändische Staatsbürger und ausländische Residenten (z. B. Expats, digitale Nomaden, Rentner)

Steuerbefreit sind:
- Ausländische Einkünfte (z. B. Gehalt, Dividenden, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen)
- Kapitalgewinne aus Kryptowährungen, sofern über lizenzierte Börsen abgewickelt

Bedingungen:
- Das Einkommen muss innerhalb von 12 bis 24 Monaten nach seiner Erzielung nach Thailand überwiesen werden
- Überweisungen nach mehr als 24 Monaten bleiben steuerpflichtig
- Die Regelung gilt nicht rückwirkend für Einkommen aus 2024

Ziel der Regelung:
- Rückführung von bis zu 70 Milliarden USD Offshore-Vermögen
- Förderung von Investitionen und Liquidität in Thailand