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Thailand Rückkehrbereitschaft: Besuchervisum für Freundin inkl. ihrer Tochter möglich?

Uptoyou

Gibt sich Mühe
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Das mit den 90 Tagen ist mir auch klar gewesen.

Anscheinend nicht bei einem 2 Jahres Visa,lese doch einfach mal die Links und die hilfreichen Beiträge die man hier postet.

Ich finde es immer wieder erstaunlich ,dass immer wieder die selben Fragen gestellt werden,die schon x mal behandelt oder erklärt wurden.

Und der BVB wird deutscher Meister. (Sorry,aber den kann ich mir nicht verkneifen.)
 

Loco

Loco-Maniac
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Thmor Kol, Battambang, Siem Reap (Kambodscha)
Ist es ein c2 Visum dann rein theoretisch bis zu 4x 90 Tage. Ist es ein c Visum kann sie wie weiter oben schon geschrieben in den 2 Jahren insgesamt bis zu 90 Tage einreisen.
Du musst aber dich wissen was beantragt wurde.

Der Zeitraum von 2 Jahren für ein 90 Tage Visum ist eher untypisch.
 

Beetrayed

Nur der KSC
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Ist es ein c2 Visum dann rein theoretisch bis zu 4x 90 Tage. Ist es ein c Visum kann sie wie weiter oben schon geschrieben in den 2 Jahren insgesamt bis zu 9...
Das stimmt, ungewöhnlich diese Dauer. Da es allerdings ein multiple entry ist, fasst die 180/90 Tage Regel.

Das Multiple-Entry-Visum, auch Mehrfachvisum genannt, erlaubt das unbegrenzte Überschreiten der Staatsgrenzen eines Schengen-Landes. Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber jedoch, sich im Schengen-Raum für eine Höchstdauer von 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres aufzuhalten, mit Beginn des Zeitraums zum Datum des Überschreitens der Staatsgrenze wischen einem Schengen-Mitgliedsstaat und einem
Drittstaat.
 

Loco

Loco-Maniac
   Autor
8 Juli 2013
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Thmor Kol, Battambang, Siem Reap (Kambodscha)
Ja aber wenn es ein Visum ist wo man 90 Tage einreisen darf innerhalb von 180 Tagen, greift die Regel bei diesem Visum ja nicht. Da es nur 90 Tage erlaubt im Land zu bleiben. Z. B. 30 Tage dann reist sie aus kommt wieder für 10. Dann blieben noch 50 Tage über. Die können am Stück genommen werden, oder noch mal geteilt werden und können dann innerhalb der 2 Jahre sozusagen aufgebraucht werden. Soweit ich weiß gibt es in Deutschland ja nicht so eine Regel wie in Thailand, wo man ein Visum sozusagen mit einer aus und einreise verlängern kann. Also bei erneuter einreise hat man nicht automatisch wieder 90 Tage zur Verfügung. Nur bei einem c2 Visum. Hier steht aber das es ein c Visum ist. Wie schon gesagt ungewöhnlich ist nur der Zeitraum für das es ausgestellt ist.

Vielleicht haben die sich auf der Botschaft einfach vertan und c2 und c visa zusammengemixt. Überall arbeiten nur Menschen.

Ich würde einfach wenn sie da ist, auf der Ausländerbehörde nachfragen die sollten wissen wo man erfahren kann was das für ein Visum ist oder bei der Botschaft anrufen. Es ist ja irgendwo festgehalten was es für ein Visum ist. Auch wenn sie landet und die Polizei oder ist es Bundesgrenzschutz ihren Pass durchziehen, haben die auch alle Infos zum Visum auf ihrem Bildschirm und die haben vielleicht so ein Visum auch schon mal gesehen.
 
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Das stimmt, ungewöhnlich diese Dauer. Da es allerdings ein multiple entry ist, fasst die 180/90 Tage Regel.

Also, das ist ein normales 2 Jahresvisum, das man so einfach auch erstmal nicht bekommt. Früher mussten ja Flugreservierungen vorgelegt werden, damit man den Reisezeitraum festgelegt hat. Dann stand im Visum auch gültig von bis und die entsprechenden Tage. Mit dem Wegfall der Flugreservierung nimmt man nun den beantragten Reisezeitraum, also alles same same.

Kann man glaubhaft machen, dass man öfters in die Schengenstaaten muss (vor allem Geschäftsreisende oder auch Expats), dann kann es auch ein Jahres- oder Zweijahresvisum geben, wobei der Begriff falsch ist, lediglich die Gültigkeit ist verlängert.

Multiple wurden die in BKK eigentlich immer ausgestellt, denn damit konnte man auch mal in Europa den Schengenraum kurz verlassen (Urlaubsreise).

"Zu beachten ist, dass auch Visa mit längerfristiger Gültigkeit lediglich zu einem Aufenthalt von jeweils 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen berechtigen."

Auswärtiges Amt - Auswärtiges Amt

Wichtig ist, dass man rückwärts rechnet, also vom Zeitpunkt des Aufenthaltstages 180 Tage zurück rechnet. Wenn es da weniger als 90 Tage sind, ist man legal hier.
 
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