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Thailand Retirement Visa für Thailand beantragen

alohanick

Gibt sich Mühe
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18 März 2013
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Ich hatte vor Jahren ein Non OA und habe es aufgrund dieser Problematik verfallen lassen und habe anschließend ein Non O beantragt, da ich die EOS völlig unproblematisch um 12 Monate verlängern kann, ganz ohne Agentur. Offenbar hat Klimbim noch nie eine EOS durchgezogen, ansonsten würde er nicht diese steilen Behauptungen aufstellen, dass das Non O ein Visum 2. Klasse wäre.

Da hast du völlig recht.
Auch ich bevorzuge das Non-Imm-O mit anschließender EoS.
Dass man das Non-Imm-O Visum auch mit einer Visa Exemption in Thailand bekommen kann, war mir allerdings auch neu.
 

PanTau

Kein anderes Hobby?
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22 Januar 2011
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Bremen
Kein Einspruch aber wenn ich z.B. 6 Monate vor Ablauf der EOS Einreise und mir die Bestätigung von der Versicherung für 12 Monate hole, bekomme ich bei Ablauf meines vorherigen EOS nur 6 Monate Verlängerung anstelle 12 Monate beim Non Immigrant O. Ich hatte vor Jahren ein Non OA und habe es aufgrund dieser Problematik verfallen lassen und habe anschließend ein Non O beantragt, da ich die EOS völlig unproblematisch um 12 Monate verlängern kann, ganz ohne Agentur. Offenbar hat Klimbim noch nie eine EOS durchgezogen, ansonsten würde er nicht diese steilen Behauptungen aufstellen, dass das Non O ein Visum 2. Klasse wäre.
Meine Rückfrage einiger Beiträge zuvor war eher rhetorisch aufzufassen. Bei der EOS gibt es beim OA keinerlei Vorteile.
Als ich das OA hatte habe ich u.a. in der Soi 6 nach Rabatt gefragt...die Anfrage wurde abschlägig beschieden 😃 Achtung Ironie.
Ich habe eher den Eindruck, dass sich Sportsfreund Klimbim etwas in den Kopf gesetzt hat und das nun auf Biegen und Brechen rechtfertigen möchte. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein Non Immigrant OA im ersten Jahr prima ist, jedoch die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ein Ärgernis darstellt.
Für mich wird deutlich klar, dass Klimbim bislang nur Urlauber war und noch keinerlei Erfahrung mit dem längerfristigen Leben in Thailand hat. Expats mit einem Non O Visum pauschal als "doof" zu bezeichnen, weil man es immer schon so gemacht hat ist schlichtweg bar jeder Erfahrung. (Doof steht in Anführungszeichen!!!, bitte beachten)
Konkret hat das Non OA bei der Verlängerung nur Nachteile und unterm Strich ist es auch nicht preiswerter. Aber ohne jedweden Schimmer solch Thesen, wenn auch eloquent, rauszuhauen ist schon ein starkes Stück.

Beim Thema Condokauf hat sich bereits gezeigt, dass Klimbim irgendwie einen Knoten im Kopf hat und, dass wenig Kompatibilität zu Thailand besteht. Nicht für ungut, sammel ein paar Erfahrungen und dann schreibe weiter.
Beste Grüße 😘
Ich lerne gerne dazu - bisher habe ich mein OA immer nur 6 Monate genutzt und mir dann vom ADAC den Rest erstatten lassen. Sollte ich einmal innerhalb des ersten Jahres erneut einreisen, so gehe ich davon aus das es mit entsprechender RKV Gültigkeit auch erneut 1 Jahr gibt ( da ja Multiple ).
Sollte ich später als innerhalb des 1. Jahres wieder einreisen wollen, so verstehe ich Dich, dann benötige ich ein EOS zur Wiedereinreise und das ist max 6 Monate gültig - ist das so richtig ?

In der Folge bekomme ich dann bei erneuter Einreise auf Grundlage des EOS nur eine Aufenthaltsgenehmigung für eine verkürzte Zeit.
Und wie lang ist dann die dann gestempelte Aufenthaltsgenehmigung - etwa nur so lang wie das EOS ?

Danke

PanTau
 

Fazer 700

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I
Sollte ich später als innerhalb des 1. Jahres wieder einreisen wollen, so verstehe ich Dich, dann benötige ich ein EOS zur Wiedereinreise und das ist max 6 Monate gültig - ist das so richtig ?
Nein du brauchst ein neues Visum da das Non OA nur ein Jahr gültig ist wenn du nicht vorher einreist.
Bestenfalls ein Non O mit welchem dann eine EOS ( Extension of Stay) beantragt wird. Diese ist dann wieder 1 Jahr gültig und benötigt keinen Nachweis einer Krankenversicherung. Meldung alle 90 Tage ist bei Aufenthalt in Th gefordert. Wenn du nun immer nur 1/2 Jahr in TH bist ,vor Ausreise ein Re-Entry Permit Single, besorgen und dann möglichst vor dem Ablauf der EOS wieder Einreisen um das EOS wieder zu verlängern um 1 Jahr. Erneutes Re-Entry Permit dazu und alles beginnt von vorn. Die benötigten Unterlagen für das EOS usw. sind schon hinlänglich beschrieben worden. So kannst du Jahrelang immer wieder einreisen, 6 Monate bleiben und alles auf grundlage eines Non O Visums welches dann schon lange abgelaufen ist aber durch die EOS deinen Aufenthalt genehmigt.

Grundsätzlich hast du folgenden Denkfehler.
Das Visum Non OA ist multiple und ermöglicht Dir nach jeder Einreise wiederum den Aufenthalt in TH für max . 1 Jahr, wobei die KV bis Ablauf verpflichtend ist. Bei Aus - ud Wiedereinreise kurz vor dem Ablauf erfolgt wieder eine 1 Jahresgültigkeit( also max. 2 Jahre)
Das Non O Visum gibt es mit den bekannten Voraussetzungen für 90 Tage. In dieser Zeit sollte dann die EOS ( Extension of Stay) beantragt und genemigt sein. Hierfür keine KV. nötig.
Die EOS ist also kein Visum, sondern nur eine Genehmigung zum Aufenthalt, die aber auf Grundlage eines Visums ( Non O) dann jährl. verlängert werden kann.
 
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Tigerwoods

Billigbumser
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Ich lerne gerne dazu - bisher habe ich mein OA immer nur 6 Monate genutzt und mir dann vom ADAC den Rest erstatten lassen. Sollte ich einmal innerhalb des ersten Jahres erneut einreisen, so gehe ich davon aus das es mit entsprechender RKV Gültigkeit auch erneut 1 Jahr gibt ( da ja Multiple ).
Sollte ich später als innerhalb des 1. Jahres wieder einreisen wollen, so verstehe ich Dich, dann benötige ich ein EOS zur Wiedereinreise und das ist max 6 Monate gültig - ist das so richtig ?

In der Folge bekomme ich dann bei erneuter Einreise auf Grundlage des EOS nur eine Aufenthaltsgenehmigung für eine verkürzte Zeit.
Und wie lang ist dann die dann gestempelte Aufenthaltsgenehmigung - etwa nur so lang wie das EOS ?

Danke

PanTau

du bekommst eine Gültigkeitsdauer eingestempelt analog zu deiner KV Bestätigung max. 12 Monate.
 

Fazer 700

Schreibwütig
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26 März 2009
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du bekommst eine Gültigkeitsdauer eingestempelt analog zu deiner KV Bestätigung max. 12 Monate.
Richtig, aber nur bei der ürsprünglichen Visagültigkeit. Reist du jetzt kurz vor Ablauf des OA Visums erneut ein mußt du wieder 12 Mon. KV nachweisen um erneut 1 Jahr Gültigkeit zu erlangen. Da du aber dann nach Ablauf der ersten Gültikkeit bereits das Visum ausgenutzt hast kannst du dann diese Visum nicht jedes Jahr verlängern, wie eine EOS.
 

Tigerwoods

Billigbumser
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Richtig, aber nur bei der ürsprünglichen Visagültigkeit. Reist du jetzt kurz vor Ablauf des OA Visums erneut ein mußt du wieder 12 Mon. KV nachweisen um erneut 1 Jahr Gültigkeit zu erlangen. Da du aber dann nach Ablauf der ersten Gültikkeit bereits das Visum ausgenutzt hast kannst du dann diese Visum nicht jedes Jahr verlängern, wie eine EOS.

Selbstverständlich kannst Du ein EOS auf Basis des OA machen, jedoch musst du dann auf der Immigration eine der Immigration genehme KV für 12 Monate nachweisen. Das führt dann teilweise dazu, dass zu einer bereits in Deutschland abgeschlossenen KV noch zusätzlich eine sinnlose Thai KV abgeschlossen wird, nur um die Anforderungen der Immigration zu erfüllen. Deshalb ist das OA aus meiner Sicht für einen Langzeitaufenthalt sinnlos.